Rechtsprechung
| BVerwG, 30.04.2008 - 7 B 6.08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Rechtsfolge eines Verstoßes gegen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze der §§ 133, 157 BGB; Anforderungen an eine rechtmäßige Ausübung des Ermessens bei der Bestimmung von Art und Zahl einzuholender Sachverständigengutachten durch das Tatsachengericht; Möglichkeit der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Saarland, 30.10.2007 - 1 R 24/06
- BVerwG, 30.04.2008 - 7 B 6.08
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 21.89
Landeswasserrechtliche Entschädigung - Vertragsauslegung - Revisibles Recht - …
Auszug aus BVerwG, 30.04.2008 - 7 B 6.08
Rn. 7 Ein Verstoß gegen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze der §§ 133, 157 BGB stellt regelmäßig keinen Verfahrensfehler, sondern eine Verletzung materiellen Rechts dar (Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 21.89 - BVerwGE 84, 257 ), wie die Beklagte an anderer Stelle ihrer Beschwerdeschrift selbst zutreffend ausführt.
- BVerwG, 11.09.2014 - 9 B 21.14
Beitragsfähigkeit des Anschaffungsaufwands und Herstellungsaufwands bzgl. des …
Von dem Fall der Aktenwidrigkeit abgesehen verstieße die beanstandete Vertragsauslegung dann gegen den Überzeugungsgrundsatz, wenn das Oberverwaltungsgericht die vertraglichen Regelungen falsch gelesen oder sprachlich falsch verstanden hätte; ob es den Auslegungsgrundsätzen analog §§ 133, 157 BGB hinreichend gerecht geworden ist, ist dagegen keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (…vgl. Beschlüsse vom 6. November 2001 - BVerwG 9 B 46.01 - juris Rn. 3 f. und vom 30. April 2008 - BVerwG 7 B 6.08 - juris Rn. 7). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - 2 L 78/12
Auslegung eines außergerichtlichen Vergleichs
Ob eine Regelung zulässiger Gegenstand eines öffentlich-rechtlichen Vertrages sein kann, richtet sich unter anderem danach, ob die einschlägigen Vorschriften des Fachrechts dem entgegenstehen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 30.04.2008 - BVerwG 7 B 6.08 -, juris, RdNr. 19).Weder aus den Vorschriften des Wasserstraßengesetzes noch aus naturschutzrechtlichen Bestimmungen lässt sich herleiten, dass ein Vorhabenträger einem Einwender in einem Planfeststellungsverfahren nicht zusagen darf, eventuelle Nachteile seines Vorhabens durch Gegenleistungen auszugleichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.04.2008, a.a.O.).
- BVerwG, 11.09.2014 - 9 B 22.14
Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen eines Dritten durch die Gemeinde i.R.d. …
Von dem Fall der Aktenwidrigkeit abgesehen verstieße die beanstandete Vertragsauslegung dann gegen den Überzeugungsgrundsatz, wenn das Oberverwaltungsgericht die vertraglichen Regelungen falsch gelesen oder sprachlich falsch verstanden hätte; ob es den Auslegungsgrundsätzen analog §§ 133, 157 BGB hinreichend gerecht geworden ist, ist dagegen keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (…vgl. Beschlüsse vom 6. November 2001 - BVerwG 9 B 46.01 - juris Rn. 3 f. und vom 30. April 2008 - BVerwG 7 B 6.08 - juris Rn. 7).
- BVerwG, 30.03.2011 - 8 B 28.10
Statthaftigkeit von Feststellungsklagen unabhängig von der Einräumung eines …
Ein Verstoß gegen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze der §§ 133, 157 BGB stellt regelmäßig keinen Verfahrensmangel, sondern eine Verletzung materiellen Rechts dar (Beschlüsse vom 30. April 2008 - BVerwG 7 B 6.08 - juris Rn. 7 …und vom 15. Juni 2010 - BVerwG 8 B 8.10 - juris Rn. 4).Es muss sich vielmehr um einen Schluss handeln, der aus Gründen der Logik schlechthin unmöglich ist (Beschlüsse vom 30. April 2008 a.a.O. Rn. 8 …und vom 15. Juni 2010 a.a.O. Rn. 6).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2024 - 10 A 2417/22
Rückforderung von Zuwendungen: Wann verjährt Schadensersatzanspruch?
Rn. 123 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 2008 - 7 B 6.08 -, juris Rn. 19. - BVerwG, 15.06.2010 - 8 B 8.10
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Ob das Oberverwaltungsgericht dabei die rechtlichen Auslegungsgrundsätze, wie sie insbesondere in den §§ 133, 157 BGB ihren gesetzlichen Niederschlag gefunden haben, hinreichend gerecht geworden ist, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern eine Verletzung materiellen Rechts (Beschluss vom 30. April 2008 - BVerwG 7 B 6.08 - juris Rn. 7). - VG Gelsenkirchen, 19.12.2008 - 14 K 3814/08
DB-Regio gewinnt im Streit mit dem VRR
Rn. 61 Vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2008 - 7 B 6/08 -, Juris, Urteil der Kammer vom heutigen Tage in dem Verfahren 14 K 2147/07. - BVerwG, 01.08.2022 - 8 B 14.22
Widersprüche gegen Flurbereinigungsplan
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Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2008 - L 7 B 6/08 AL |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Sozialgerichtliches Verfahren - Gebührenpflicht - Beschwerdeverfahren eines Zeugen gegen Ordnungsgeldbeschluss
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 380 Abs. 1 S. 2 ZPO; § 381 Abs. 1 ZPO; § 118 Abs. 1 S. 1 SGG; § 183 Abs. 1 S. 1 SGG; § 197a Abs. 1 S. 1 SGG; § 154 Abs. 1 VwGO
Anforderungen an die Verhängung eines Ordnungsmittels wegen des unentschuldigten Ausbleibens eines Zeugen in einem Termin; Verteilung der Gerichtskosten bei einem erfolglosen Rechtsmittel eines Zeugen gegen einen Ordnungsgeldbeschluss - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Verhängung eines Ordnungsmittels wegen des unentschuldigten Ausbleibens eines Zeugen in einem Termin; Verteilung der Gerichtskosten bei einem erfolglosen Rechtsmittel eines Zeugen gegen einen Ordnungsgeldbeschluss
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Gebührenpflicht im Beschwerdeverfahren eines Zeugen gegen einen Ordnungsgeldbeschluss im sozialgerichtlichen Verfahren
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 13.12.2007 - S 9 AL 354/04
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2008 - L 7 B 6/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2008 - L 7 B 6/08 AL
Papierfundstellen
- NZS 2009, 239
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BFH, 08.11.2006 - VI B 62/06
Ordnungsgeld - nicht erschienener Zeuge
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2008 - L 7 B 6/08
Eine genügende Entschuldigung im Sinne von § 381 Abs. 1 ZPO kann nur solchen Umständen entnommen werden, die das Verhalten des Zeugen nicht als pflichtwidrig erscheinen lassen, z. B. weil er ohne sein Zutun von der Wahrnehmung des Termins abgehalten wird (Bundesfinanzgerichtshof - BFH -, Beschluss vom 08.11.2006 - VI B 62/06 -). - BFH, 30.05.2007 - VI B 119/06
NZB: Zurückweisung eines Ablehnungsgesuches
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2008 - L 7 B 6/08
Einer besonderen Begründung bedarf eine Festsetzung in dieser Höhe nicht (BFH - Beschluss vom 10.10.2007 - VI B 119/06 -).
- LSG Schleswig-Holstein, 31.10.2013 - L 3 AL 378/13
Sozialgerichtliches Verfahren - Ordnungsgeld - ausgebliebener Zeuge - …
Rn. 7 Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens beruht auf § 197a Abs. 1 SGG in Verbindung mit § 154 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), weil der Beschwerdeführer nicht zum kostenprivilegierten Personenkreis des § 183 SGG gehört (vgl. zur Anwendung des Grundsatzes der Kostenfreiheit nach § 183 SGG bei Beschwerden eines Zeugen gegen die Auferlegung von Ordnungsgeld LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 2. April 2008, L 7 B 6/08 AL, …und vom 21. August 2012, a.a.O ; LSG Bayern, Beschluss vom 12. März 2012, L 2 SF 453/11 B; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.März 2012, L 13 SB 163/11 B, jeweils zitiert nach juris).Da die Beschwerde keinen Erfolg hatte, hat der Beschwerdeführer die Kosten des Verfahrens zu tragen. - LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2012 - L 7 SF 1/12
Verhängung von Ordnungsgeld im sozialgerichtlichen Verfahren; Überprüfbarkeit …
Rn. 13 2. Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens beruht auf § 197a Abs. 1 SGG in Verbindung mit § 155 Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), weil die Beschwerdeführerin nicht zum kostenprivilegierten Personenkreis des § 183 SGG gehört (vgl. zur Anwendung des Grundsatzes der Kostenfreiheit nach § 183 SGG bei Beschwerden eines Zeugen gegen die Auferlegung von Ordnungsgeld: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 02.04.2008 - L 7 B 6/08 AL - LSG Bayern, Beschluss vom 12.03.2012 - L 2 SF 453/11 B - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.03.2012 - L 13 SB 163/11 B). - OLG Karlsruhe, 29.03.2022 - 4 W 1/22
Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen unentschuldigt ausbleibenden Zeugen; …
Allerdings bewegt sich die Höhe des festgesetzten Ordnungsgeldes mit 100 EUR im unteren Bereich, weshalb Ausführungen zum Ermessen entbehrlich sind (vgl. BFH…, Beschluss vom 17. März 2011 - III B 46/11 -, juris Rn. 10; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 2. April 2008 - L 7 B 6/08 AL -, juris Rn. 3). - LSG Hessen, 02.02.2009 - L 7 B 100/08
Sozialgerichtliches Verfahren - Ordnungsgeldbeschluss gegen ausgebliebenen Zeugen …
Es gibt keinen sachlichen Grund, nur Rechtsmittel von Zeugen gegen einen Ordnungsgeldbeschluss in einem kostenpflichtigen Klageverfahren mit Gerichtsgebühren zu belasten (so auch: LSG Niedersachsen-Bremen, 2.4.2008 - L 7 B 6/08 AL; Thüringisches LSG, 16.11.2005 - L 6 B 61/05 R).
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Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2008 - L 7 B 6/08 |
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 13.12.2007 - S 9 AL 354/04
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2008 - L 7 B 6/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2008 - L 7 B 6/08
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