Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.01.2006 - 7 B 70.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,24905
BVerwG, 11.01.2006 - 7 B 70.05 (https://dejure.org/2006,24905)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.2006 - 7 B 70.05 (https://dejure.org/2006,24905)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 2006 - 7 B 70.05 (https://dejure.org/2006,24905)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,24905) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 14; VermG § 30 a Abs. 1 Satz 1; VwGO §§ 84 Abs. 2 Nr. 4, 134
    Verwirkung des Restitutionsanspruchs; Amtshaftungsanspruch wegen pflichtwidrigen Verhaltens des Vermögensamts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.07.2003 - 7 B 62.03

    Gerichtsbescheid; Antrag auf mündliche Verhandlung; Nichtzulassungsbeschwerde; …

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2006 - 7 B 70.05
    Mängel der Tatsachenfeststellung können nur im Berufungsverfahren behoben werden (Beschluss vom 17. Juli 2003 - BVerwG 7 B 62.03 - Buchholz 310 § 135 VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03

    Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2006 - 7 B 70.05
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde, der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde, und sich in Folge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Beschluss vom 12. Januar 2004 - BVerwG 3 B 101.03 - NVwZ-RR 2004, 314).
  • BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsanspruch; Anmeldung Wirksamkeit; Vertreter …

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2006 - 7 B 70.05
    Rn. 13 a) Die Klägerin entnimmt dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 1999 - BVerwG 7 C 20.98 - (BVerwGE 109, 169 = ZOV 1999, 305) den abstrakten Rechtssatz, eine wirksame Anmeldung könne nur vom Berechtigten selbst oder von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter ausgehen; die Genehmigung einer vollmachtlos erklärten Anmeldung sei nach dem Ende der Anmeldefrist nicht mehr möglich.
  • BVerwG, 10.03.1997 - 7 B 39.97

    Prüfungsumfang im Revisionsverfahren - Zulässigkeit einer Globalanmeldung einer …

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2006 - 7 B 70.05
    Rn. 14 b) Die Klägerin entnimmt dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. März 1997 - BVerwG 7 B 39.97 - (Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 3 = ZOV 1997, 201) den abstrakten Rechtssatz, die Ausschlussfrist des § 30a VermG sei nur dann gewahrt, wenn die Person des Berechtigten in der Anmeldung konkret bezeichnet sei.
  • BVerwG, 21.10.1999 - 8 B 307.99

    Umfang der Rügepflicht einer Verletzung rechtlichen Gehörs - Hinreichende …

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2006 - 7 B 70.05
    Sie hätte vielmehr stattdessen gemäß § 84 Abs. 2 Nr. 4 VwGO mündliche Verhandlung beantragen müssen, wenn sie meint, über die Streitsache hätte nicht durch Gerichtsbescheid, sondern nur auf Grund mündlicher Verhandlung entschieden werden dürfen (Beschluss vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 8 B 307.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 24).
  • VG Karlsruhe, 24.07.2015 - 3 K 3496/15

    Untersagung der Nutzung einer doppelstöckigen Zelthalle; VIP-Zelt für einen …

    Ein Recht ist insbesondere dann verwirkt, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde, der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde, und sich in Folge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BVerwG, Urt. v. 11.01.2006 - 7 B 70.05 -, juris).
  • BVerwG, 03.03.2016 - 3 PKH 3.15

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Soldat auf Zeit; Unteroffizier; Umwandlung …

    Entscheiden sie sich für die Revision, müssen sie sich mit der festgestellten Tatsachengrundlage abfinden (…BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 2003 - 7 B 62.03 - Buchholz 310 § 135 VwGO Nr. 4 - juris Rn. 17 und vom 11. Januar 2006 - 7 B 70.05 - ZOV 2006, 282 - juris Rn. 20;… Bamberger, in: Wysk, VwGO, 2011, § 84 Rn. 26;… Geiger, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 84 Rn. 25;… Aschke, in: Gärditz, VwGO, 2013, § 84 Rn. 47).
  • OVG Niedersachsen, 03.09.2014 - 4 LC 109/13

    Bestimmtheitsgebot einer gesetzlichen Grundlage für die Heranziehung zu einem …

    Danach darf ein Recht nicht mehr ausgeübt werden, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung des Rechts als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen; letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde, der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde, und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.1.2006 - 7 B 70/05 -, m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 28.04.2009 - 5 K 424/07

    Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung bei mehreren Bewerbern

    Ein Recht darf nicht mehr ausgeübt werden, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (BVerwG, Beschl. v. 11.01.2006 - 7 B 70.05 - juris).

    Rn. 26 Ein Recht ist insbesondere dann verwirkt, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde, der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde, und sich in Folge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BVerwG, Urt. v. 11.01.2006 - 7 B 70.05 - Juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2013 - 8 A 1668/13

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs bei "Unmöglichkeit" der Feststellung …

    Rn. 33 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2006 - 7 B 70.05 -, ZOV 2006, 282 = juris Rn. 18, sowie vom 21. Oktober 1999 - 8 B 307.99 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 24 = juris Rn. 2; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124 Rn. 196.
  • VG Karlsruhe, 30.07.2009 - 5 K 1631/09

    Nutzunguntersagung für bordellähnlichen Betrieb als Vergnügungsstätte

    Ein Recht ist insbesondere dann verwirkt, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde, der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde, und sich in Folge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BVerwG, Urt. v. 11.01.2006 - 7 B 70.05 - juris).
  • BVerwG, 29.11.2021 - 8 B 15.21

    Bewilligung von Ausgleichsleistungen als Verfolgte im Sinne des Beruflichen …

    Eine fehlerhafte Beurteilung verwaltungsverfahrensrechtlicher Fragen durch das Verwaltungsgericht stellt vielmehr einen Fehler bei der Anwendung des maßgeblichen materiellen Rechts dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2006 - 7 B 70.05 - ZOV 2006, 282 - juris Rn. 16), der nicht zur Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels führen kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - 3 A 1539/11
    Rn. 39 Vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2001 - 4 C 2.00 -, NVwZ 2002, 718, und Beschlüsse vom 12. Januar 2004 - 3 B 101.03 -, NVwZ-RR 2004, 314, sowie vom 11. Januar 2006 - 7 B 70.05 -, juris; BGH, Urteil vom 27. Juni 1957 - II ZR 15/56 -, BGHZ 25, 47 (52); OLG Hamm, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 20 U 135/90 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2008 - 13 A 354/08

    Unzulässigkeit einer Klage wegen fehlender Klagebefugnis der Klägerin; …

    Rn. 18 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Januar 2006 - 7 B 70.05 - und vom 17. Juli 2003 - 7 B 62.03 -, NVwZ-RR 2003, 902.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2008 - 13 A 353/08

    Abweisung einer Klage wegen fehlender Klagebefugnis der Klägerin; …

    Rn. 19 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Januar 2006 - 7 B 70.05 - und vom 17. Juli 2003 - 7 B 62.03 -, NVwZ-RR 2003, 902.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2024 - 12 E 779/23

    Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht; Streit …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht