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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.08.2006 - 7 BV 05.2582   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5551
VGH Bayern, 07.08.2006 - 7 BV 05.2582 (https://dejure.org/2006,5551)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.08.2006 - 7 BV 05.2582 (https://dejure.org/2006,5551)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. August 2006 - 7 BV 05.2582 (https://dejure.org/2006,5551)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BayPrG Art. 4 Abs. 1 Satz 1; ; BayPrG Art. 4 Abs. 2 Satz 2; ; LfAG Art. 14; ; BayBG Art. 69 ff.

  • fragdenstaat.de

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - Verschwiegenheitspflicht - Bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung - Bankgeheimnis - Auskunftsverweigerungsrecht der Landesanstalt für Aufbaufinanzierung gegenüber der Presse - praktische Konkordanz bei Grundrechtskollision - ...

  • nachgehakt-online.de

    Auskunftspflicht eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts gegenüber Journalisten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Film- und Presserecht: presserechtlicher Auskunftsanspruch, Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, Bankgeheimnis, Kein generelles Auskunftsverweigerungsrecht der Landesanstalt für Aufbaufinanzierung gegenüber der Presse, praktische Konkordanz bei Grundrechtskollision, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BayPrG Art. 4; LfAG Art. 14; BayBG Art. 69 ff
    Auskunftsanspruch der Presse gegen landeseigene LfA Förderbank Bayern hinsichtlich der Gewährung von Finanzhilfen für (insolventes) Unternehmen

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Gerichte stärken das Recht von Pressevertretern auf Auskunft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestehen eines presserechtlichen Auskunftsanspruchs gegenüber der Landesanstalt für Aufbaufinanzierung; Begründung einer Verschwiegenheitspflicht durch Art. 14 des Gesetzes über die Bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung (LfAG) im Sinne des Bayerischen ...

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 767
  • afp 2007, 168
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 139.81

    Programmförderung beim Südwestfunk - Presseauskunft, § 4 PresseG, Art. 5 Abs. 1 …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2006 - 7 BV 05.2582
    Da das Grundrecht der Pressefreiheit ausschließlich staatsgerichtet ist, sind grundsätzlich nur "Organe, Behörden, Dienststellen und Amtswalter des Staates, seien es solche der unmittelbaren oder mittelbaren Staatsverwaltung", zur Auskunft verpflichtet (BVerwG v. 13.12.1984 NJW 1985, 1655).

    Erst recht kann bereits die Organisation einer Stelle als Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts auf mittelbare Staatsverwaltung und damit auf die Behördeneigenschaft dieser Stelle im Sinne der Pressegesetze schließen lassen (institutioneller Behördenbegriff), es sei denn, die Organisationsform ist gerade aus Gründen der Staatsferne zur Verwirklichung eines Grundrechts gewählt worden (s. hierzu BVerwG v. 13.12.1984 NJW 1985, 1655; BVerfG v. 20.7.1988 NJW 1989, 382, jeweils entschieden für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten).

  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

    Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2006 - 7 BV 05.2582
    Es ist im Wege der praktischen Konkordanz jeweils abzuwägen, ob dem Informationsinteresse der Presse aufgrund der Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG einerseits oder einem - verfassungsrechtlich fundierten - Geheimhaltungsinteresse der Beklagten bzw. schützenswerter Dritter der Vorzug gegeben werden muss (zuletzt BVerfG v. 28.8.2000 NJW 2001, 503 m.w.N.).
  • BGH, 10.02.2005 - III ZR 294/04

    Zum presserechtlichen Auskunftsanspruch gegen ein in der Rechtsform der GmbH …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2006 - 7 BV 05.2582
    Erst diese für eine möglichst unverfälschte Erkenntnis notwendige Übersicht über Tatsachen und Meinungen, Absichten und Erklärungen ermöglicht eine eigene Willensbildung und damit die Teilnahme am demokratischen Entscheidungsprozess überhaupt (BGH vom 10.2.2005 BayVBl 2005, 699/700 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.08.2004 - 7 CE 04.1601

    Informationsanspruch der Presse zu nichtöffentlich beratenen …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2006 - 7 BV 05.2582
    Der Verwaltungsgerichtshof ist ebenso wie die völlig herrschende Meinung in der Literatur der Auffassung, dass Bestimmungen, die den einzelnen Beamten oder Bediensteten zur Dienstverschwiegenheit verpflichten, keine Geheimhaltungsvorschriften im Sinne des Art. 4 Abs. 2 Satz 2 BayPrG sind (…Löffler, Presserecht, 5. Auflage 2006, § 4 LPG RdNrn. 105 f; Groß DÖV 1997, 133/138;… Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 5. Auflage 2005, Kapitel 20 RdNr. 8 - 8 d, jeweils m.w.N.; zu Auskünften betreffend nichtöffentliche Gemeinderatssitzungen s. BayVGH v. 13.8.2004 NJW 2004, 3358).
  • VerfGH Bayern, 26.07.2006 - 11-IVa-05

    Organstreitverfahren Schriftliche Anfrage BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Bayerischen …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2006 - 7 BV 05.2582
    Wie der Bayerische Verfassungsgerichtshof (Entscheidung v. 3.7.2006 Az. 11-IVa-05 S. 63 f. des Entscheidungsumdrucks) zum Fragerecht parlamentarischer Abgeordneter festgestellt hat, bewegen sich solche Unternehmen auch bei erheblicher öffentlicher Förderung gleichwohl im rein privaten Bereich; der Staat nutzt zwar privates Engagement, macht die betreffende Aufgabe aber nicht zur eigenen.
  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2006 - 7 BV 05.2582
    Für den Inhalt einer als Gesetz bindenden Norm kommt es auf den in ihr zum Ausdruck kommenden objektivierten Willen des Gesetzgebers an, so wie er sich vor allem aus dem Wortlaut der Gesetzesvorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt (BVerfGE 48, 246/256).
  • BVerfG, 20.07.1988 - 1 BvR 155/85

    Pressefreiheit - Auskunftsanspruch - Öffentlichrechtliche Rundfunkanstalt

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2006 - 7 BV 05.2582
    Erst recht kann bereits die Organisation einer Stelle als Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts auf mittelbare Staatsverwaltung und damit auf die Behördeneigenschaft dieser Stelle im Sinne der Pressegesetze schließen lassen (institutioneller Behördenbegriff), es sei denn, die Organisationsform ist gerade aus Gründen der Staatsferne zur Verwirklichung eines Grundrechts gewählt worden (s. hierzu BVerwG v. 13.12.1984 NJW 1985, 1655; BVerfG v. 20.7.1988 NJW 1989, 382, jeweils entschieden für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten).
  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 13/16

    Zum Auskunftsanspruch der Presse

    Auf diese Weise kann der Bürger zutreffende und umfassende Informationen über tatsächliche Vorgänge und Verhältnisse, Missstände, Meinungen und Gefahren erhalten, die ihm sonst verborgen blieben, aber Bedeutung für eine abgewogene Beurteilung der für die Meinungsbildung essentiellen Fragen haben können (…vgl. BVerfG, ZUM-RD 2016, 4 Rn. 14; BGH, NJW 2005, 1720; VGH Bayern, AfP 2007, 168, 169).

    Auf dieses Bedürfnis hat es keinen Einfluss, ob sich die Exekutive zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben im Einzelfall einer privatrechtlichen Organisationsform bedient (vgl. BGH, NJW 2005, 1720 f.; OVG Saarland, ZUM-RD 1998, 573, 577; VGH Bayern, AfP 2007, 168, 169; OVG NRW, AfP 2008, 656, 657; OVG NRW, ZUM-RD 2013, 484, 485; Köhler, NJW 2005, 2337, 2338).

    Rn. 29 (4) Daraus folgt, dass es im Streitfall entgegen der Ansicht der Revision auch nicht darauf ankommt, ob die begehrten Presseauskünfte einen besonderen Bezug zu einem Tätigkeitsfeld des öffentlich beherrschten Unternehmens aufweisen, das als Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe zu qualifizieren ist (aA der "konkret-funktionelle Behördenbegriff"; vgl. VGH Bayern, AfP 2007, 168, 169; OVG Lüneburg, NJ 2016, 477; VG Gelsenkirchen…, Urteil vom 25. Juni 2014 - 4 K 3466/13, juris Rn. 47).

    Die darin geregelten Pflichten von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern zum Stillschweigen über Geschäftsgeheimnisse der Aktiengesellschaft betreffen bereits keine öffentlichen Geheimnisse und treffen zudem nicht die zur Auskunft verpflichtete Gesellschaft selbst (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, AfP 2015, 84, 86;… Soehring in Soehring/Hoene aaO § 4 Rn. 48; zu Art. 14 BayLfAG vgl. VGH Bayern, AfP 2007, 168, 170; zu § 85 GmbHG vgl. OVG Hamburg, ZUM 2011, 91, 94; einschränkend Köhler, WRP 2007, 62, 63 f.).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Geschäftsgeheimnisse eines Privatunternehmens Bestandteil seiner durch Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3 GG garantierten Berufsfreiheit sein können (vgl. BVerfGE 115, 205, 230 f. und 248; VGH Bayern, AfP 2007, 168, 171; VG München, AfP 2012, 593, 596).

  • BVerfG, 27.07.2015 - 1 BvR 1452/13

    Verfassungsbeschwerde zum Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden nicht …

    Auf diese Weise können die Bürgerinnen und Bürger zutreffende und umfassende Informationen über tatsächliche Vorgänge und Verhältnisse, Missstände, Meinungen und Gefahren erhalten, die ihnen sonst verborgen bleiben würden, aber Bedeutung für eine abgewogene Beurteilung der für die Meinungsbildung essenziellen Fragen haben könnten (vgl. BayVGH, Urteil vom 7. August 2006 - 7 BV 05.2582 -, NVwZ-RR 2007, S. 767 ).
  • VG Regensburg, 23.07.2019 - RO 4 K 17.1570

    Pressearbeit der Staatsanwaltschaft, Grundsatz des fairen Verfahrens, Gebot der …

    Die Regelung ist als Ermessensnorm ausgestaltet und erfordert eine pflichtgemäße Abwägung der beteiligten Interessen, das heißt des Informationsinteresses der Presse (und damit der Öffentlichkeit) einerseits und der schutzwürdigen Interessen des Beschuldigten andererseits (BayVGH, U.v. 7.8.2006 - 7 BV 05.2582 - ZUM-RD 2007, 321/326).
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