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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.06.2015 - 7 BV 14.1707   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,15392
VGH Bayern, 19.06.2015 - 7 BV 14.1707 (https://dejure.org/2015,15392)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.06.2015 - 7 BV 14.1707 (https://dejure.org/2015,15392)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Juni 2015 - 7 BV 14.1707 (https://dejure.org/2015,15392)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 GG, § 1, § 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, § 14 RBStV, § 11, § 40 RStV, § 8, § 10 RFinStV
    Rundfunkbeitragsrecht: Geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag im privaten Bereicht ist rechtmäßig | Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 GG, § 1, § 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, § 14 RBStV, § 11, § 40 RStV, § 8, § 10 RFinStV
    Rundfunkbeitragsrecht: Geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag im privaten Bereicht ist rechtmäßig | Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

  • doev.de PDF

    Rundfunkbeitragspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RBStV § 2 Abs. 1; RBStV § 2 Abs. 2
    Anknüpfung der Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags an das Innehaben einer Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag im privaten Bereich ist rechtmäßig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Geräteunabhängige Rundfunkbeitragserhebung im privaten Bereich ist rechtmäßig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rundfunkbeitrag: Anknüpfung an Wohnung rechtens

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag im privaten Bereich ist rechtmäßig

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag im privaten Bereich rechtmäßig

  • boorberg.de (Pressemitteilung)

    Geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag im privaten Bereich ist rechtmäßig

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag im privaten Bereich ist rechtmäßig

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebühren bestätigt

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag im privaten Bereich ist rechtens

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rundfunkbeitrag auch ohne Empfangsgerät rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag für Privathaushalte ist rechtmäßig - Anknüpfung des Rundfunkbeitrags an das Innehaben einer Wohnung sachgerecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anknüpfung der Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags an das Innehaben einer Wohnung

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 GG, § 1, § 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, § 14 RBStV, § 11, § 40 RStV, § 8, § 10 RFinStV
    Rundfunkbeitragsrecht: Geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag im privaten Bereicht ist rechtmäßig | Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 802
 
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Wird zitiert von ... (131)Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Bayern, 15.05.2014 - 8-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2015 - 7 BV 14.1707
    Die Anknüpfung der Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags an das Innehaben einer Wohnung (§ 2 Abs. 1 RBStV), unabhängig davon, ob in der Wohnung ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereitgehalten wird oder nicht, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (wie BayVerfGH, E.v. 15.5.2014 - Vf. 8-VII-12 u.a. - NJW 2014, 3215 = BayVBl 2014, 688, 723).

    Weil er ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten und -absichten verlangt wird, also für die bloße Möglichkeit der Inanspruchnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, ist er eine Vorzugslast in Gestalt des Beitrags und durch die mit ihm verfolgten Zwecke der Kostendeckung und des Vorteilsausgleichs legitimiert (vgl. BayVerfGH, E.v. 15.5.2014 - Vf. 8-VII-12 u.a. - NJW 2014, 3215 = BayVBl 2014, 688, 723).

    Das stellt einen gewichtigen Gemeinwohlbelang dar, zumal es zur Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Grundlagen der Abgabenerhebung führen kann, wenn die Gleichheit im Belastungserfolg verfehlt wird (vgl. BayVerfGH, E.v. 15.5.2014 - Vf. 8-VII-12 u.a. - NJW 2014, 3215 = BayVBl 2014, 688, 723 m.w.N.).

    Denn die Breite der Finanzierungsverantwortung korrespondiert mit der Größe des Adressatenkreises, an den sich das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks richtet (vgl. BayVerfGH, E.v. 15.5.2014 - Vf. 8-VII-12 u.a. - NJW 2014, 3215 = BayVBl 2014, 688, 723).

    Er dient damit auch einer größeren Abgabengerechtigkeit (vgl. BayVerfGH, E.v. 15.5.2014 - Vf. 8-VII-12 u.a. - NJW 2014, 3215 = BayVBl 2014, 688, 723).

    Die Höhe des Rundfunkbeitrags bleibt auch mit Blick auf diejenigen Personen, die das Programmangebot nicht nutzen (wollen) und früher mangels Empfangsgeräts überhaupt keine Rundfunkgebühr zahlen mussten, in einer moderaten Höhe, die durch die Ausgleichsfunktion des Rundfunkbeitrags gerechtfertigt ist (vgl. auch BayVerfGH, E.v. 15.5.2014 - Vf. 8-VII-12 u.a. - NJW 2014, 3215 = BayVBl 2014, 688, 723).

    Sollten diese grundsätzlich ausreichenden Typisierungen nicht jeden Einzelfall erfassen, in dem es an einem Vorteil aus dem Programmangebot fehlt, kann dem durch eine Einzelfallprüfung im Rahmen der Härteregelung des § 4 Abs. 6 RBStV Rechnung getragen werden (vgl. auch BayVerfGH, E.v. 15.5.2014 - Vf. 8-VII-12 u.a. - NJW 2014, 3215 = BayVBl 2014, 688, 723).

    Indem der einmalige Abgleich der Rundfunkteilnehmerdatenbank mit den Meldedaten die Vervollständigung und Konsolidierung des vorhandenen Datenbestandes ermöglicht, dient er zugleich der Herstellung größerer Beitragsgerechtigkeit und der Vermeidung eines Vollzugsdefizits (vgl. BayVerfGH, E.v. 15.5.2014 - Vf. 8-VII-12 u.a. - NJW 2014, 3215 = BayVBl 2014, 688, 723).

    Rn. 46 e) Sonstige Verstöße gegen Grundrechte des Klägers oder in Bezug auf europarechtliche Bestimmungen sind weder substantiiert vorgetragen noch sonst ersichtlich (vgl. auch BayVerfGH, E.v. 15.5.2014 - Vf. 8-VII-12 u.a. - NJW 2014, 3215 = BayVBl 2014, 688, 723).

  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2015 - 7 BV 14.1707
    In der ungeschmälerten Erfüllung dieser Funktion und in der Sicherstellung der Grundversorgung der Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen im dualen System findet die Gebührenfinanzierung ihre Rechtfertigung (vgl. z.B. BVerfG, U.v. 22.2.1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 m.w.N.).

    Der Rundfunk muss vielmehr die Vielfalt der Themen und Meinungen aufnehmen und wiedergeben, die in der Gesellschaft eine Rolle spielen (vgl. z.B. BVerfG, U.v. 22.2.1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60).

    Das Bundesverfassungsgericht hat zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch Einnahmen aus Werbung als zulässig angesehen und ferner betont, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk im dualen System im Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern steht und deshalb auch ein dem klassischen Rundfunkauftrag entsprechendes Programm für die gesamte Bevölkerung anbieten darf, das dem Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern standhalten kann (vgl. z.B. BVerfG, U.v. 22.2.1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60).

  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2015 - 7 BV 14.1707
    Für eine Steuer ist somit wesentlich, dass sie ohne Gegenleistung erhoben wird (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 25.6.2014 - 1 BvR 668/10 u.a. - NVwZ 2014, 1448; B.v. 26.5.1976 - 2 BvR 995/75 - BVerfGE 42, 223).

    Das gilt entsprechend für Beiträge, die im Unterschied zu Gebühren schon für die potentielle Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung oder Leistung erhoben werden (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 25.6.2014 - 1 BvR 668/10 u.a. - NVwZ 2014, 1448).

    Es ist auch ein legitimes Anliegen des Gesetzgebers, die Erhebung von Abgaben so auszugestalten, dass sie praktikabel bleibt und von übermäßigen, mit Rechtsunsicherheit verbundenen Differenzierungsanforderungen entlastet wird (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 25.6.2014 - 1 BvR 668/10 u.a. - NVwZ 2014, 1448).

  • BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 199/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren für …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2015 - 7 BV 14.1707
    Rn. 23 (2) Der Rundfunkbeitrag, der - wie schon die frühere Rundfunkgebühr - dem der Gesetzgebungskompetenz der Länder unterliegenden Bereich des Rundfunks zuzuordnen ist (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 22.8.2012 - 1 BvR 199/1 - NJW 2012, 3423), erfüllt die an die Erhebung einer Abgabe in Gestalt eines Beitrags zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen.

    Rn. 25 (1) Das Bundesverfassungsgericht hat als die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gemäße Art der Finanzierung in ständiger Rechtsprechung die "Gebührenfinanzierung" als Vorzugslast anerkannt (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 22.8.2012 - 1 BvR 199/11 - BVerfGK 20, 37 m.w.N.).

    Der Wechsel des Anknüpfungstatbestands vom bisherigen Bereithalten eines Rundfunkempfangsgeräts zum Empfang hin zum nunmehr geforderten Innehaben einer Wohnung ist dadurch veranlasst, dass mit der technischen Entwicklung neuartiger Rundfunkempfangsgeräte, die Rundfunkprogramme z.B. über Angebote aus dem Internet wiedergeben können (vgl. § 5 Abs. 3 RGebStV), der bisherigen Gebührenfinanzierung ein strukturelles Erhebungs- und Vollzugsdefizit drohte, weil das Bereithalten derartiger Rundfunkempfangsgeräte zum Empfang (neben oder anstelle herkömmlicher Rundfunkempfangsgeräte wie Hörfunk- und Fernsehgeräten) nur unvollständig ermittelt und überprüft werden konnte und deshalb Anreize zur "Flucht aus der Rundfunkgebühr" bot (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 22.8.2012 - 1 BvR 199/11 - BVerfGK 20, 37).

  • BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05

    Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2015 - 7 BV 14.1707
    Dies hat sich im Grundsatz durch die technologischen Neuerungen der letzten Jahre und die dadurch ermöglichte Vermehrung der Übertragungskapazitäten sowie die Entwicklung der Medienmärkte nicht geändert (vgl. BVerfG, U.v. 11.9.2007 - 1 BvR 2270/05 u.a. - BVerfGE 119, 181).

    Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist damit dynamisch an die Funktion des Rundfunks gebunden (vgl. z.B. BVerfG, U.v. 11.9.2007 - 1 BvR 2270/05 u.a. - BVerfGE 119, 181).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 995/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer Fremdenverkehrsabgabe

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2015 - 7 BV 14.1707
    Das Grundrecht des Klägers, nur aufgrund solcher Vorschriften mit einer Abgabe belastet zu werden, die formell und materiell der Verfassung gemäß sind (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 26.5.1976 - 2 BvR 995/75 - BVerfGE 42, 223), ist auch dann beachtet, wenn der Rundfunkbeitrag unabhängig davon erhoben wird, ob der Kläger in seiner Wohnung ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereit hält oder nicht.

    Für eine Steuer ist somit wesentlich, dass sie ohne Gegenleistung erhoben wird (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 25.6.2014 - 1 BvR 668/10 u.a. - NVwZ 2014, 1448; B.v. 26.5.1976 - 2 BvR 995/75 - BVerfGE 42, 223).

  • BVerfG, 29.09.2013 - 2 BvR 939/13

    DNA-Analyse (Entnahme von Körperzellen; molekulargenetische Untersuchung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2015 - 7 BV 14.1707
    Rn. 44 Das durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 29.9.2013 - 2 BvR 939/13 - NStZ-RR 2014, 48).
  • BVerfG, 06.09.1999 - 1 BvR 1013/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gebührenpflicht gegenüber …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2015 - 7 BV 14.1707
    Die Erhebung des Rundfunkbeitrags zielt auch nicht - ebenso wenig wie die frühere Erhebung von Rundfunkgebühren - darauf ab, Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fernzuhalten (vgl. BVerfG, B.v. 6.9.1999 - 1 BvR 1013/99 - BayVBl 2000, 208).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.2016 - 2 S 2168/14

    Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen bei Schwerbehinderung mit Merkmal "RF"

    Entsprechendes gilt für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, der u. a. in seinen Urteilen vom 24.06.2015 (- 7 B 15.252 - juris) und vom 19.06.2015 (- 7 BV 14.1707 - juris) die Verfassungsmäßigkeit der Pflicht zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen nach den Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags bejaht hat.
  • VGH Bayern, 30.10.2015 - 7 BV 15.344

    Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich ist rechtmäßig

    Die Erhebung des Rundfunkbeitrags im nicht privaten Bereich für Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge ist - ebenso wie im privaten Bereich für Wohnungen (vgl. BayVGH, U.v. 19.6.2015 - 7 BV 14.1707 - juris) - mit dem Grundgesetz vereinbar.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2016 - 2 S 896/15

    Zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, hier: Beiträge im privaten …

    Entsprechendes gilt für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, der u. a. in seinen Urteilen vom 24.06.2015 (- 7 B 15.252 - juris) und vom 19.06.2015 (- 7 BV 14.1707 - juris) die Verfassungsmäßigkeit der Pflicht zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen nach den Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags bejaht hat.
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