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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.04.1991 - 7 C 35.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2256
BVerwG, 30.04.1991 - 7 C 35.90 (https://dejure.org/1991,2256)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1991 - 7 C 35.90 (https://dejure.org/1991,2256)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1991 - 7 C 35.90 (https://dejure.org/1991,2256)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abfallgesetz - Wasserhaushaltsgesetz - Benutzung nach dem Wasserhaushaltsgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AbfG § 7 a ; BImSchG § 15 a ; WHG § 9 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 994
  • DVBl 1991, 877
  • DÖV 1991, 841
  • DÖV 1991, 842
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 14.02.1989 - 7 TH 2335/88

    Vollmachterteilung durch Gemeinde - Naturschutzverband als Antragsberechtigter …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1991 - 7 C 35.90
    Aus alledem folgt, daß vorzeitige Zulassungen nach § 7 a AbfG, § 9 a WHG die endgültige Zulassung des Vorhabens nicht vorwegnehmen oder gar ersetzen dürfen (vgl. auch OVG Lüneburg, DÖV 1983, 903; Hess. VGH, NVwZ-RR 1989, 631 ;… Kunig/Schwermer, AbfG, § 7 a, Rdnr. 7).

    Aus gesetzessystematischer Sicht spricht für dieses Ergebnis die Überlegung, daß die Zulassung vorzeitigen Beginns nicht zu einer Umgehung der abfallrechtlichen Planfeststellung oder der wasserrechtlichen Erlaubnis (oder Bewilligung) führen darf (ebenso auch Hess. VGH, NVwZ-RR 1989, 631 ).

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1991 - 7 C 35.90
    Eine Vollgenehmigung könnte unter diesen Umständen nicht durch ein Bündel von Teilgenehmigungen ersetzt werden, was indessen dem Sinn des Teilgenehmigungsverfahrens widerspräche (Urteil vom 19. Dezember 1985 - BVerwG 7 C 65.82 -, BVerwGE 72, 300 [BVerwG 19.12.1985 - 7 C 65/82]).
  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88

    Normenkontrolle - Abfallbeseitigungspläne - Entsorgungspläne - Antragsbefugnis - …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1991 - 7 C 35.90
    Der Sinn einer Stufung des Verfahrens mit der Eröffnung verfahrensspezifischen, also ebenfalls gestuften an Stelle konzentrierten Rechtsschutzes kann nämlich nur in einer Abschichtung, nicht jedoch darin liegen, ein ständiges Infragestellen des gesamten Problemstoffes auf allen Ebenen zu ermöglichen (vgl. auch BVerwGE 81, 128 [BVerwG 20.12.1988 - 7 NB 2/88] sowie Steinberg, Das Nachbarrecht der öffentlichen Anlagen, 1988, S. 297 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 11 S 8.20

    Rodungsarbeiten für das Tesla-Gelände Grünheide dürfen fortgesetzt werden

    Es handelt sich dabei um eine vorläufige, die endgültige Zulassung des Vorhabens weder vorwegnehmende noch ersetzende Regelung (BVerwG, Beschluss vom 30. April 1991 - 7 C 35/90 -, juris Rn. 9 zur Vorgängernorm § 15a BImschG a.F.).

    Es ist auch zu berücksichtigen, dass die in § 8a Abs. 1 Nr. 3 BImSchG geregelte Wiederherstellungspflicht des von der vorläufigen Zulassung begünstigten Vorhabenträgers in einen systematischen Zusammenhang mit dem Begriff des "Beginns" der Errichtung gestellt werden muss; auch dieser Zusammenhang spricht dafür, die Zulassung auf solche Maßnahmen zu beschränken, deren Rückgängigmachung technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 1991 - 7 C 35/90 -, Rn. 13 ff., juris;… Scheuring/Wirths in Führ, GK- BImSchG, § 8a, Rn. 105).

    Zwar wird es regelmäßig der Fall sein, dass diese Prognose erst aufgrund der Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsverfahren getroffen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 1991 - 7 C 35/90, -, juris Rn. 11 zu § 7a Abs. 1 Nr. 1 AbfallG und der im dortigen Fall erforderlichen Offenlegung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2009 - 10 S 1851/09

    Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag nach Erledigung im vorläufigen …

    Zwar verliert der Zulassungsbescheid nach Erteilung der Genehmigung nicht vollständig seine rechtliche Bedeutung, etwa in Bezug auf Schadensersatzansprüche; im Hinblick auf die Errichtung und den Betrieb der Anlage wird er aber nach Erteilung der endgültigen Genehmigung gegenstandslos und lebt auch bei Anfechtung der Genehmigung nicht wieder auf (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 30.04.1991 - 7 C 35/90 - juris, zur Parallelvorschrift § 7a Abs. 1 AbfG; OVG Greifswald, Beschl. v. 25.03.2002 - 3 M 87/01 - juris;… Jarass, BImSchG, Kommentar, 7. Auflage, § 8a Rdnr. 18ff; Storost in Ule/Laubinger, BImSchG, Kommentar, Stand August 2009, § 8a, B 3, C 10;… Scheuing in GK-BImSchG, Kommentar, Stand Dezember 2007, § 8a Rdnr. 119;… Sellner in Umweltrecht, Kommentar, Band I, BImSchG, § 8a Rdnr. 122).

    Hieraus wird einerseits die Schlussfolgerung gezogen, dass eine UVP nur im Verfahren der Hauptgenehmigung durchzuführen ist, andererseits, dass eine Zulassungsentscheidung nach § 8a BImSchG bei UVP-pflichtigen Vorhaben nicht in Betracht kommt (…Jarass aaO. Rdnr. 2a; a.A. wohl BVerwG, Beschl. v. 30.04.1991, aaO.).

    Zwar entfaltet die Zulassungsentscheidung keine rechtliche Bindungswirkung im Hinblick auf die endgültige immissionsschutzrechtliche Genehmigung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.04.1991, aaO.).

    Denn zum einen läuft die Vorabzulassung stets Gefahr, Bindungen zwar nicht rechtlicher, aber tatsächlicher Art zu erzeugen und damit faktische Einbußen des Rechtsschutzes mit sich zu bringen (so auch BVerwG Beschl. v. 30.04.1991, aaO.); zum anderen kann ein Betroffener zumindest insoweit nicht auf den Rechtsschutz gegen die Hauptgenehmigung verwiesen werden, als die besonderen rechtlichen Voraussetzungen des § 8a BImSchG, etwa hinsichtlich der Reversibilität der zugelassenen Maßnahmen und der Beschränkung auf den Beginn des Vorhabens, in einem gerichtlichen Verfahren über die Hauptgenehmigung nicht mehr zur Überprüfung stehen.

    Zwar entfaltet § 8a Abs. 1 Nr. 1 BImSchG nach überwiegender Auffassung keine drittschützende Wirkung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.04.1991, aaO.;… a.A. aber Scheuing/Wirths aaO. § 8a BImSchG Rdnr. 130f).

    Als drittschützend wird aber zumindest die § 8a Abs. 1 BImSchG zu entnehmende Einschränkung bezeichnet, dass nur der Beginn der Errichtung zugelassen werden darf, da andernfalls der Rechtsschutz betroffener Dritter durch Schaffung vollendeter Tatsachen rechtlich oder faktisch an Effektivität einbüßen könnte (BVerwG, Beschl v. 30.04.1991, aaO.;… Storost aaO. § 8a F 4;… teilweise a.A. Jarass, aaO, § 8a Rdnr. 26;… Sellner aaO. Rdnr. 127).

    Zumindest bei der Abwägung der gegenläufigen privaten und öffentlichen Belange im Rahmen der nach § 8a BImSchG erforderlichen Ermessensausübung dürften auch die Belange des Umweltschutzes einzustellen sein, weil nicht erst der Betrieb, sondern schon der Beginn der Errichtung einer Anlage ggf. zu irreparablen Schäden der Natur führen kann (vgl. BVerwG, Beschl. 30.04.1991, aaO.).

    Der Senat hat auch keine durchgreifenden Bedenken im Hinblick auf die Reversibilät der Maßnahmen (zu diesem Erfordernis BVerwG v. 30.04.1991, aaO.;… Scheuing/Wirths aaO. § 8a Rdnr. 111;… Storost aaO. C 10;… Sellner aaO. Rdnr. 15ff).

    Da die Beigeladene in beiden Instanzen einen Antrag gestellt hat und damit selbst ein Kostenrisiko eingegangen ist (vgl. § 154 Abs. 3 VwGO) sowie das Verfahren auch in der Sache gefördert hat, entspricht es der Billigkeit, dem Antragsteller gemäß § 162 Abs. 3 VwGO auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen aufzuerlegen (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG vom 30.04.1991 aaO.;… Olbertz in Schoch aaO. § 162 Rdnr. 86 ff m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2021 - 11 S 78.21

    Rechtsnatur der Zulassung des vorzeitigen Beginns gem. BImSchG § 8a; Rügebefugnis …

    Denn die positive Prognose ist nur eine Tatbestandsvoraussetzung der streitgegenständlichen Zulassung des vorzeitigen Beginns, die selbst weder Regelungscharakter besitzt noch irgendeine Bindungswirkung für das nachfolgende Genehmigungsverfahren entfaltet (vgl. BVerwG, Urteil v. 30. April 1991 - 7 C 35.90 -, juris Rn 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2020 - 11 S 127.20

    Eilrechtsschutzantrag von Naturschutzverbänden gegen vorzeitig zugelassene …

    Es handelt sich dabei um eine vorläufige, die endgültige Zulassung des Vorhabens weder vorwegnehmende noch ersetzende Regelung (BVerwG, Beschluss vom 30. April 1991 ­ 7 C 35/90 ­, juris Rn. 9 zur Vorgängernorm § 15a BImSchG a.F.).

    Es ist auch zu berücksichtigen, dass die in § 8a Abs. 1 Nr. 3 BImSchG geregelte Wiederherstellungspflicht des von der vorläufigen Zulassung begünstigten Vorhabenträgers in einen systematischen Zusammenhang mit dem Begriff des "Beginns" der Errichtung gestellt werden muss; auch dieser Zusammenhang spricht dafür, die Zulassung auf solche Maßnahmen zu beschränken, deren Rückgängigmachung technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 1991 ­ 7 C 35/90 ­, Rn. 13 ff., juris;… Scheuring/Wirths in Führ, GK- BImSchG, § 8a, Rn. 105).

    Zwar führen die Antragsteller zu Recht aus, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 30. April 1991 ­ 7 C 35/90 ­, NVwZ 1991, 994, 995 f.) unter dem Beginn der Errichtung nur solche Maßnahmen verstanden werden können, die sich wieder rückgängig machen lassen und bei denen das Risiko der Rückabwicklung den weiteren Entscheidungsprozess nicht unangemessen belastet.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2025 - 10 S 68/25

    Rechtsschutz gegen die Zulassung des vorzeitigen Beginns bestimmter …

    Die Zulassung des vorzeitigen Beginns hat keinen feststellenden Regelungsgehalt über die Zulässigkeit des Vorhabens und keine rechtliche Bindungswirkung im Hinblick auf die endgültige immissionsschutzrechtliche Genehmigung (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.02.2023 - 4 VR 1.23 - juris Rn. 13 [zu § 44c EnWG] und vom 30.04.1991 - 7 C 35.90 - juris Rn. 8 [zu § 7a AbfG/§ 9a WHG];… Senatsbeschluss vom 17.11.2009 - 10 S 1851/09 - juris Rn. 10).

    Einwände gegen die Zulässigkeit des Vorhabens können daher nur im Rahmen eines Rechtsmittels gegen die Genehmigungsentscheidung erhoben werden (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19.12.2024 - 7 VR 9.24 - juris Rn. 11…, vom 10.02.2023 - 4 VR 1.23 - juris Rn. 13 und vom 30.04.1991 - 7 C 35.90 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 10.11.2020 - 8 B 1409/20.AK - juris Rn. 22; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 24.08.2016 - 2 M 43/16 - juris Rn. 16).

    Rn. 28 c) Ob die in § 8a Abs. 1 BImSchG enthaltene Einschränkung, wonach lediglich der Beginn der Errichtung zugelassen werden darf, drittschützend ist, hat das Bundesverwaltungsgericht bislang offengelassen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.02.2023 - 4 VR 1.23 - juris Rn. 21 f. [zu § 44c Abs. 1 Nr. 3 EnWG] und vom 30.04.1991 - BVerwG 7 C 35.90 - juris Rn. 13 ff. [zu § 7a AbfG]).

    Durch die Beschränkung auf den Beginn der Errichtung soll die Schaffung vollendeter Tatsachen auch im Interesse Drittbetroffener verhindert werden, deren Rechtsschutz gegen das Vorhaben wenn nicht rechtlich, so doch faktisch an Effektivität einbüßen könnte (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.02.2023 - 4 VR 1.23 - juris Rn. 22 [zu § 44c Abs. 1 Nr. 3 EnWG] und vom 30.04.1991 - BVerwG 7 C 35.90 - juris Rn. 13 ff. [zu § 7a AbfG];… Senatsbeschluss vom 17.11.2009 - 10 S 1851/09 - juris Rn. 12).

    Die vorläufige Zulassung ist auf solche Maßnahmen zu beschränken, deren Rückgängigmachung technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.04.1991 - 7 C 35.90 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93

    Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung …

    Denn die vorzeitige Zulassung darf nicht zu einer tendenziellen Veränderung des materiellen Maßstabs im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren führen (vgl. auch den Senatsbeschluß vom 30. April 1991 - BVerwG 7 C 35.90 -, DVBl. 1991, 877).
  • BVerwG, 10.02.2023 - 4 VR 1.23

    Unzulässiger Eilantrag einer Gemeinde gegen die Zulassung vorzeitigen Baubeginns …

    Die von § 44c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnWG geforderte Prognose, dass mit einer Entscheidung im Planfeststellungsverfahren zugunsten des Vorhabenträgers gerechnet werden kann, hat keinen Regelungscharakter und entfaltet keine Bindungswirkung für das nachfolgende Verfahren über die endgültige Zulassung des Vorhabens; sie ist lediglich tatbestandliche Voraussetzung für die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns (vgl. zu § 7a AbfG/§ 9a WHG: BVerwG, Beschluss vom 30. April 1991 - 7 C 35.90 - NVwZ 1991, 994 ; zu § 8a BImSchG: OVG Magdeburg…, Beschluss vom 24. August 2016 - 2 M 43/16 - NVwZ-RR 2017, 23 Rn. 16; OVG Münster…, Beschluss vom 10. November 2020 - 8 B 1409/20.AK - BauR 2021, 215 = juris Rn. 24 ff.).

    Die Prognose wird daher im gerichtlichen Verfahren gegen eine Entscheidung nach § 44c EnWG nicht überprüft; von dem Vorhaben Betroffene können Einwände gegen dessen Zulässigkeit nur im Rahmen eines Rechtsmittels gegen die Entscheidung über die endgültige Zulassung erheben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 1991 - 7 C 35.90 - a. a. O. LS. 2; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 24. August 2016 - 2 M 43/16 - a. a. O. Rn. 16; OVG Münster…, Beschluss vom 10. November 2020 - 8 B 1409/20.AK - BauR 2021, 215 = juris Rn. 26).

    Rn. 20 Die von der Antragstellerin angegriffene Prognose nach § 44c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnWG ist - wie oben angegeben - nicht Gegenstand der Überprüfung im Rahmen eines Drittrechtsbehelfs; § 44c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnWG ist nicht drittschützend (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 1991 - 7 C 35.90 - NVwZ 1991, 994 ).

    Dadurch soll die Schaffung vollendeter Tatsachen auch im Interesse Drittbetroffener verhindert werden, deren Rechtsschutz gegen das Vorhaben wenn nicht rechtlich, so doch faktisch an Effektivität einbüßen könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 1991 - 7 C 35.90 - NVwZ 1991, 994 = juris Rn. 17 f.).

  • VG Karlsruhe, 12.08.2009 - 4 K 1648/09

    Antrag eines Naturschutzverbandes auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Neubau …

    Die Zulassung vorzeitigen Beginns ersetzt damit nicht etwa die nach § 4 BImSchG erforderliche Genehmigung oder möglicherweise erforderliche Änderungsgenehmigungen und nimmt diese - anders als beispielsweise die Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG - auch nicht inhaltlich vorweg (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.04.1991 - 7 C 35.90 -, DVBl 1991, 877 zu den parallelen Regelungen § 7 a AbfG/§ 9 a WHG;… Koch/Scheuing, GK-BImSchG, Stand: Dezember 2007, § 8 a Rn. 23).

    Aus alledem folgt, dass vorzeitige Zulassungen die endgültige Zulassung des Vorhabens nicht vorwegnehmen oder gar ersetzen dürfen (BVerwG, Beschl. v. 30.04.1991, a.a.O.).

    Der Sinn einer Stufung des Verfahrens mit der Eröffnung verfahrensspezifischen, also ebenfalls gestuften an Stelle konzentrierten Rechtsschutzes kann nur in einer Abschichtung, nicht jedoch darin liegen, ein ständiges Infragestellen des gesamten Problemstoffes auf allen Ebenen zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.04.1991, a.a.O. unter Hinweis auf BVerwGE 81, 128 ).

    Ein derartiges Auseinanderfallen von Regelungsgehalt des Verwaltungsaktes und Rechtsschutzmöglichkeit kann aber nicht hingenommen werden (BVerwG, Beschl. v. 30.04.1991, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.08.2016 - 2 M 43/16

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der Zulassung vorzeitigen Beginns der …

    Dann würde aber eine gerichtliche Kontrolle der Prognose dazu führen, dass dieselben Themen in unökonomischer Weise mehrfach zur Überprüfung gestellt würden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.04.1991 - BVerwG 7 C 35.90 -, juris RdNr. 5 ff. zu § 7a AbfG;… Jarass, BImSchG, 11. Aufl. 2015, § 8a RdNr. 26;… a.A. Scheuing/Wirths, in: Koch/Pache/Scheuing, GK-BImSchG, § 8a RdNr. 131).

    Rn. 17 bb) Es bedarf auch keiner Vertiefung, ob die in § 8a Abs. 1 BImSchG enthaltene Einschränkung, wonach (lediglich) der Beginn der Errichtung zugelassen werden darf, drittschützend ist (offengelassen von BVerwG, Beschl. v. 30.04.1991 - BVerwG 7 C 35.90 -, a.a.O. RdNr. 17 zu § 7a AbfG).

    Die vorläufige Zulassung ist auf solche Maßnahmen zu beschränken, deren Rückgängigmachung technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.04.1991 - BVerwG 7 C 35.90 -, a.a.O. RdNr. 13 ff.;… BayVGH, Beschl. v. 14.11.1989 - 20 AS 89.40007 -, a.a.O. zu § 7a AbfG).

  • OVG Sachsen, 14.07.2020 - 4 B 169/19

    Wasserrecht; Planfestellungsrecht

    Die belastenden Auswirkungen des Betriebs der Anlage können demgegenüber erst im Rahmen eines Rechtsbehelfs gegen die endgültige Genehmigung geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. April 1991 - 7 C 35.90 -, juris Rn. 5 = NVwZ 1991, 994 [zu § 7a AbfG];… OVG LSA, Beschl. v. 24. August 2016 - 2 M 43/16 -, juris Rn. 16 [zu § 8a BImSchG]).

    Diese entfalten keine rechtliche Bindungswirkung und vermitteln dem Vorhabenträger auch keinen Vertrauenstatbestand (…Czychowski/Reinhardt a. a. O., § 17 Rn. 9, 10; BVerwG, Beschl. v. 30. April 1991 a. a. O., Rn. 5, 8 m. w. N.).

    Die vorläufige Zulassung ist auf solche Maßnahmen zu beschränken, deren Rückgängigmachung technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist (…vgl. Czychowski/Reinhardt a. a. O. § 17 Rn. 9, 11; BVerwG, Beschl. v. 30. April 1991 - 7 C 35.90 -, juris Rn. 13 ff.; BayVGH, Beschl. v. 14. November 1989, BayVBl. 1990, 246, 247).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2021 - 5 K 148/21

    Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts für die Zulassung eines vorzeitigen …

  • VG Schwerin, 19.09.2025 - 2 B 1913/25

    Zulassung des vorzeitigen (Bau-)Beginns einer Biozid-Anlage im einstweiligen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2012 - 8 B 1458/11

    Test- und Präsentationsstrecke "Bilster Berg" darf vorerst nicht in Betrieb gehen

  • BVerwG, 17.02.2026 - 9 VR 4.26
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2007 - 8 B 2477/06

    Neuer Hochofen im Hüttenwerk Duisburg-Hamborn darf vorläufig weitergebaut werden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - 8 B 1409/20
  • VG Frankfurt/Oder, 10.12.2020 - 5 L 602/20
  • VG Gießen, 09.10.2000 - 8 G 2832/00

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung - zur Zulassung des vorzeitigen Beginns

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2026 - 1 MN 28/26

    Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses bzw. einer Zwischenentscheidung im …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2012 - 8 B 1521/11

    Test- und Präsentationsstrecke "Bilster Berg" darf vorerst nicht in Betrieb gehen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2012 - 8 B 1466/11

    Test- und Präsentationsstrecke "Bilster Berg" darf vorerst nicht in Betrieb gehen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2012 - 8 B 1509/11

    Test- und Präsentationsstrecke "Bilster Berg" darf vorerst nicht in Betrieb gehen

  • VG Schleswig, 11.01.2008 - 12 B 44/07
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2011 - 2 M 5/11

    Anspruch auf Durchführung eines Erörterungstermins in einem Genehmigungsverfahren …

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2003 - 7 ME 13/03

    Bewilligung; drittschützende Wirkung; Gewerbebetrieb; Küstengewässer; …

  • OVG Thüringen, 13.04.2006 - 1 EO 1120/05

    Entscheidung über die Restabfallbehandlungsanlage in Erfurt-Ost

  • VG Düsseldorf, 14.09.2011 - 17 L 1377/11

    Durchsetzbarkeit der Errichtung eines Trenndamms abweichend vom bestandskräftigen …

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