Rechtsprechung
| BVerwG, 26.05.1967 - VII C 92.65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Veranlagung zur Zahlung von Vergnügungssteuer - Anschaffung als Grundlage für die Bemessung - Sachgerechtester Maßstab für die Vergnügungssteuer - Grundsatz der Steuergerechtigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 27.09.1962 - OS V 75/61
- BVerwG, 15.04.1965 - VII B 68.63
- BVerwG, 26.05.1967 - VII C 92.65
Papierfundstellen
- BVerwGE 27, 146
- DVBl 1968, 304
Wird zitiert von ... (80) Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58
Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte
Auszug aus BVerwG, 26.05.1967 - VII C 92.65
Im Anschluß an das Teilurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1962 (BVerfGE 14, 76) sei davon auszugehen, daß die Gesetzgebung über die Vergnügungsteuer den Ländern und nicht dem Bund zustehe.Daß eine Vergnügungsteuer bei Automaten nach dem Anschaffungspreis berechnet werden kann, haben das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 6, 247) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 14, 76) für Spielautomaten bejaht.
Daß der Gesetzgeber als Maßstab für eine Vergnügungsteuer nicht den "individuellen, wirklichen Vergnügungsaufwand" (BVerfGE 14, 76 [93]) wählte, ist, ohne daß es hierfür einer Beweisaufnahme bedurft hätte, nicht willkürlich.
Auch das Bundesverfassungsgericht bejahte die Zulässigkeit von Ersatzmaßstäben für Veranstaltungen, bei denen der individuelle Aufwand sich nicht oder kaum zuverlässig erfassen läßt (BVerfGE 14, 76 [93]).
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 14, 76 [102]) ließ dies für Gewinnapparate aus dem Gesichtspunkt der Praktikabilität zu.
Kein Aufsteller würde nämlich einen teureren Apparat aufstellen, wenn er nicht von ihm entsprechend höhere Einnahmen erwarten zu können glaubte (vgl. auch BVerfGE 14, 76 [93 f.]).
Die Nichtberücksichtigung unterschiedlicher Einspielergebnisse nach dem jeweiligen Standort betrachtete das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 14, 76 [103]) bei Spielapparaten nicht als einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz, insbesondere den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 8, 222 [BVerfG 23.10.1958 - 1 BvR 458/58]; 14, 76 [BVerfG 09.05.1962 - 2 BvL 13/60]; 17, 135) [BVerfG 08.10.1963 - 2 BvR 108/62]hängt die Verfassungsmäßigkeit der Vergnügungsteuersätze von der tatsächlichen Wirkung der Steuer auf die Rentabilität der Apparateaufstellung in mehrfacher Einsicht ab, nämlich sowohl für die Qualität dieser Steuer als Vergnügungsteuer, die Vereinbarkeit mit der gewerberechtlichen Regelung (nur bei Spielautomaten), die mögliche Verletzung der Grundrechte der Berufsfreiheit, des Gleichheitssatzes und möglicherweise auch des Eigentums (BVerfGE 14, 76 [104 f.]).
Die Prüfung, ob die Höhe der Vergnügungsteuer unter den vorgenannten Gesichtspunkten verfassungsgemäß ist, setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts umfangreiche Feststellungen über die Auswirkungen der Steuer voraus (BVerfGE 8, 222 [BVerfG 23.10.1958 - 1 BvR 458/58] [228]; 14, 76 [104]; 17, 135 [139]; BVerwG, Urteil vom 8. August 1958, KStZ 1958, 195; Urteil vom 28. Mai 1965, DtGemStZ 1966, 71; Urteil vom 16. Juli 1963, Buchholz, BVerwG 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 8 = KStZ 1964, 76).
Das Bundesverfassungsgericht forderte hier (vgl. BVerfGE 14, 76 [100]) nicht umfangreiche Untersuchungen über die tatsächliche Wirkung der Steuer auf die Rentabilität der Apparateaufstellung, sondern stützte seine Entscheidung neben allgemeinen wirtschaftlichen Erwägungen auf das von einem Sachverständigen bestätigte erhebliche Anwachsen der Zahl der aufgestellten Apparate.
Schließlich gilt die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 14, 76 [100]) angestellte allgemeine Erwägung auch für Musikautomaten; auch bei ihnen rechtfertigte der wirtschaftliche Aufstieg die Annahme, daß im Durchschnitt jedes Gerät mehr Benutzer finden würde.
- BVerwG, 07.03.1958 - VII C 84.57
Rechtssetzungsbefugnis der Gemeinden, Zulässigkeit einer Spielautomatensteuer
Auszug aus BVerwG, 26.05.1967 - VII C 92.65
Daß eine Vergnügungsteuer bei Automaten nach dem Anschaffungspreis berechnet werden kann, haben das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 6, 247) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 14, 76) für Spielautomaten bejaht.Das Bundesverwaltungsgericht stellte bereits in seinem Urteil vom 7. März 1958 (BVerwGE 6, 247 [259]) fest, daß die unmittelbare und deshalb ideale Bemessungsgrundlage für die Automatensteuer die Summe der in die einzelnen Apparate eingeworfenen Geldstücke sein würde, legte aber gleichzeitig dar, daß die praktische Verwendung dieser Bemessungsgrundlage auf Schwierigkeiten stößt, solange die Spielapparate nicht mit Kontrolleinrichtungen versehen sind, die die Zahl der eingeworfenen Münzen anzeigen.
Hierin sah das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. März 1958 (BVerwGE 6, 247 [260]) eine geeignete Bemessungsgrundlage, weil zwischen dem Wert und den Einnahmen eine, wenn auch rohe Relation nach der Lebenserfahrung zu unterstellen ist.
Dies gilt ohne Rücksicht darauf, ob als Bemessungsgrundlage der gemeine oder der Anschaffungswert in Ansatz gebracht wird (BVerwGE 6, 247 [260]).
Der Senat geht bei dieser Beurteilung mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 13, 181 [BVerfG 30.10.1961 - 1 BvR 833/59] [202]) von der Bindung des Gesetzgebers an den Grundsatz der Steuergerechtigkeit, der sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergibt (vgl. BVerwGE 6, 247 [265]), aus, betrachtet es jedoch - ebenfalls in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (…a.a.O.) - auch in diesem Bereich als Sache des gesetzgeberischen Ermessens zu entscheiden, welche Elemente der zu ordnenden Lebensverhältnisse der Gesetzgeber dafür als maßgebend ansieht, sie im Recht gleich oder verschieden zu behandeln.
Das Bundesverwaltungsgericht stellte in seinem Urteil vom 7. März 1958 (BVerwGE 6, 247) für Spielautomaten fest, daß eine Erhöhung der Steuer, wenn sie dadurch zur Erdrosselungsteuer wird, gegen Art. 12 Abs. 1, 14 Abs. 1 und Abs. 3 GG und gegen die §§ 1, 33 d GewO verstößt.
- BVerfG, 10.11.1964 - 1 BvL 12/60
Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerwG, 26.05.1967 - VII C 92.65
Die Vernehmung eines Sachverständigen habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 10. November 1964 (BVerfGE 18, 186) für erforderlich gehalten.Die Nichtberücksichtigung gerade dieser hervorstechenden Besonderheiten von Musikautomaten beanstandete das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 10. November 1964 (BVerfGE 18, 186 [189]) bei den der Entscheidung zugrunde liegenden Vorlagebeschlüssen.
Sprechen einleuchtende Gründe für die von dem Gesetzgeber getroffene Entscheidung, so kann der Senat auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1964 (BVerfGE 18, 186) die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes in diesem Punkte bejahen, ohne daß hierfür eine weitere Sachaufklärung notwendig wäre.
- BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58
Hamburger Geldautomaten
Auszug aus BVerwG, 26.05.1967 - VII C 92.65
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 8, 222 [BVerfG 23.10.1958 - 1 BvR 458/58]; 14, 76 [BVerfG 09.05.1962 - 2 BvL 13/60]; 17, 135) [BVerfG 08.10.1963 - 2 BvR 108/62]hängt die Verfassungsmäßigkeit der Vergnügungsteuersätze von der tatsächlichen Wirkung der Steuer auf die Rentabilität der Apparateaufstellung in mehrfacher Einsicht ab, nämlich sowohl für die Qualität dieser Steuer als Vergnügungsteuer, die Vereinbarkeit mit der gewerberechtlichen Regelung (nur bei Spielautomaten), die mögliche Verletzung der Grundrechte der Berufsfreiheit, des Gleichheitssatzes und möglicherweise auch des Eigentums (BVerfGE 14, 76 [104 f.]).Die Prüfung, ob die Höhe der Vergnügungsteuer unter den vorgenannten Gesichtspunkten verfassungsgemäß ist, setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts umfangreiche Feststellungen über die Auswirkungen der Steuer voraus (BVerfGE 8, 222 [BVerfG 23.10.1958 - 1 BvR 458/58] [228]; 14, 76 [104]; 17, 135 [139]; BVerwG, Urteil vom 8. August 1958, KStZ 1958, 195; Urteil vom 28. Mai 1965, DtGemStZ 1966, 71; Urteil vom 16. Juli 1963, Buchholz, BVerwG 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 8 = KStZ 1964, 76).
- BVerfG, 15.10.1963 - 1 BvL 29/56
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels substantiierter Darstellung der …
Auszug aus BVerwG, 26.05.1967 - VII C 92.65
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 8, 222 [BVerfG 23.10.1958 - 1 BvR 458/58]; 14, 76 [BVerfG 09.05.1962 - 2 BvL 13/60]; 17, 135) [BVerfG 08.10.1963 - 2 BvR 108/62]hängt die Verfassungsmäßigkeit der Vergnügungsteuersätze von der tatsächlichen Wirkung der Steuer auf die Rentabilität der Apparateaufstellung in mehrfacher Einsicht ab, nämlich sowohl für die Qualität dieser Steuer als Vergnügungsteuer, die Vereinbarkeit mit der gewerberechtlichen Regelung (nur bei Spielautomaten), die mögliche Verletzung der Grundrechte der Berufsfreiheit, des Gleichheitssatzes und möglicherweise auch des Eigentums (BVerfGE 14, 76 [104 f.]).Die Prüfung, ob die Höhe der Vergnügungsteuer unter den vorgenannten Gesichtspunkten verfassungsgemäß ist, setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts umfangreiche Feststellungen über die Auswirkungen der Steuer voraus (BVerfGE 8, 222 [BVerfG 23.10.1958 - 1 BvR 458/58] [228]; 14, 76 [104]; 17, 135 [139]; BVerwG, Urteil vom 8. August 1958, KStZ 1958, 195; Urteil vom 28. Mai 1965, DtGemStZ 1966, 71; Urteil vom 16. Juli 1963, Buchholz, BVerwG 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 8 = KStZ 1964, 76).
- BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57
Allphasenumsatzsteuer
Auszug aus BVerwG, 26.05.1967 - VII C 92.65
Bis zu diesem Zeitpunkt mußten die Steuerpflichtigen eine Berechnung der Steuer nach dem Neuanschaffungspreis hinnehmen; die zeitweise Weitergeltung des Gesetzes war für sie "nicht völlig unerträglich" (vgl. BVerfG, Urteil vom 20. Dezember 1966, NJW 1967, 147 [150] = DÖV 1967, 164 [166]). - BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62
Wahlkreise
Auszug aus BVerwG, 26.05.1967 - VII C 92.65
Ein zunächst verfassungsgemäßes Gesetz kann durch die Entwicklung der Verhältnisse verfassungswidrig werden; hiervon ging das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 22. Mai 1963 (BVerfGE 16, 130) aus. - BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60
Gemeindegerichte
Auszug aus BVerwG, 26.05.1967 - VII C 92.65
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 8, 222 [BVerfG 23.10.1958 - 1 BvR 458/58]; 14, 76 [BVerfG 09.05.1962 - 2 BvL 13/60]; 17, 135) [BVerfG 08.10.1963 - 2 BvR 108/62]hängt die Verfassungsmäßigkeit der Vergnügungsteuersätze von der tatsächlichen Wirkung der Steuer auf die Rentabilität der Apparateaufstellung in mehrfacher Einsicht ab, nämlich sowohl für die Qualität dieser Steuer als Vergnügungsteuer, die Vereinbarkeit mit der gewerberechtlichen Regelung (nur bei Spielautomaten), die mögliche Verletzung der Grundrechte der Berufsfreiheit, des Gleichheitssatzes und möglicherweise auch des Eigentums (BVerfGE 14, 76 [104 f.]). - BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62
Fiskusprivileg
Auszug aus BVerwG, 26.05.1967 - VII C 92.65
Die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung müßte, wenn Art. 3 Abs. 1 GG verletzt sein sollte, evident sein (BVerfGE 18, 121 [124] mit weiteren Nachweisen); dies ist, wenn das Gesetz bei der Bemessung der Vergnügungsteuer das Veralten eines Musikautomaten nicht berücksichtigt, ersichtlich nicht der Fall. - BVerfG, 08.10.1963 - 2 BvR 108/62
Wiedergutmachung
Auszug aus BVerwG, 26.05.1967 - VII C 92.65
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 8, 222 [BVerfG 23.10.1958 - 1 BvR 458/58]; 14, 76 [BVerfG 09.05.1962 - 2 BvL 13/60]; 17, 135) [BVerfG 08.10.1963 - 2 BvR 108/62]hängt die Verfassungsmäßigkeit der Vergnügungsteuersätze von der tatsächlichen Wirkung der Steuer auf die Rentabilität der Apparateaufstellung in mehrfacher Einsicht ab, nämlich sowohl für die Qualität dieser Steuer als Vergnügungsteuer, die Vereinbarkeit mit der gewerberechtlichen Regelung (nur bei Spielautomaten), die mögliche Verletzung der Grundrechte der Berufsfreiheit, des Gleichheitssatzes und möglicherweise auch des Eigentums (BVerfGE 14, 76 [104 f.]). - BVerwG, 16.07.1963 - VII C 98.62
- BVerwG, 28.05.1965 - VII C 67.63
Vergnügungssteuer für Musikautomaten
- BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59
Schankerlaubnissteuer
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51
Angestelltenverhältnisse
- BVerwG, 10.10.1963 - II C 166.60
Anforderungen an den Nachweis der Notwendigkeit einer Kurmaßnahme infolge eines …
- BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05
Spielgerätesteuer
Rn. 74 (1) Das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 31, 119 ) wie auch die ältere verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (vgl. nur BVerwGE 6, 247 ; 27, 146 ; BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 1999 - BVerwG 8 B 104.98 - Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 33 S. 2) haben den Rückgriff des jeweiligen Normgebers auf einen Ersatzmaßstab wie die Stückzahl der Apparate regelmäßig unter anderem damit gerechtfertigt, dass der Vergnügungsaufwand der Nutzer mangels entsprechender Zähl- und Kontrolleinrichtungen an den Automaten nicht zuverlässig erfasst werden könne. - BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04
Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …
Dieser Sichtweise hat sich das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen (…Urteil vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 1.99 - a.a.O. S. 240 f.; bereits ebenso unter Berufung auf die nach der Lebenserfahrung zu erwartende Beziehung zwischen Erstanschaffungspreis des Automaten und Benutzerhäufigkeit Urteile vom 7. März 1958 - BVerwG 7 C 84.57 - BVerwGE 6, 247 ; vom 26. Mai 1967 - BVerwG 7 C 92.65 - BVerwGE 27, 146 ; vom 7. Februar 1975 - BVerwG 7 C 68.72 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 19 S. 3).(2) Der Rückgriff des Normgebers auf den Ersatzmaßstab der Stückzahl, des Erstanschaffungspreises oder des gemeinen Wertes eines Apparates wurde in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts daneben bisher zudem auch damit gerechtfertigt, dass der jeweilige Vergnügungsaufwand der Nutzer als die nahe liegende und sachgerechteste Bemessungsgrundlage mangels entsprechender Zähl- und Kontrolleinrichtungen an den Automaten nicht zuverlässig erfasst werden könne (…BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962, a.a.O. S. 93; Beschluss vom 18. Mai 1971, a.a.0. S. 127;… BVerwG, Urteile vom 7. März 1958, a.a.O. S. 259; vom 26. Mai 1967, a.a.O. S. 147; Beschluss vom 13. Januar 1999 - BVerwG 8 B 104.98 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 33 S. 2).
- BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten in Nordrhein-Westfalen
Da der Erstanschaffungspreis für Musikapparate über 2000 DM liegt - nach den Angaben der Parteien des Ausgangsverfahrens sowie des Sachverständigen schwankt er zwischen ca. 2000 und 8000 DM (vgl. auch BVerwGE 27, 146 (148)) -, kam in der Regel nicht der Pauschsatz von 10 DM, sondern der primäre Steuersatz von 1/2 v. H. zur Anwendung.Das Bundesverwaltungsgericht hat mitgeteilt, es habe die im früheren hessischen Vergnügungssteuergesetz vorgesehene Pauschbesteuerung von Musikautomaten auf der Grundlage des "Neuanschaffungspreises" für zulässig erachtet (BVerwGE 27, 146 ) und ebenso die noch weitergehende Pauschalierung durch eine Stückzahlsteuer nach dem niedersächsischen Vergnügungssteuergesetz (Urteile vom 7. Juli 1970 - vgl. BVerwGE 36, 17).
Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 14, 76 (90 ff.); vgl. auch 18, 186 (188 f.)) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 6, 247 und 27, 146), der auch das vorlegende Gericht folgt, entspricht der Steuertatbestand des § 21 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 VgStG 1956 - nämlich das Bereithalten von Musikapparaten in Gast- und Schankstätten - den Merkmalen der herkömmlichen Vergnügungssteuer, für die gemäß Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG a. F. den Ländern die Gesetzgebungsbefugnis zustand.
Wenn das aber für Gewinnspielgeräte zulässig ist, dann läßt sich - wie bereits das Bundesverwaltungsgericht betont hat (BVerwGE 27, 146 ) - eine entsprechende Regelung für Musikapparate jedenfalls nicht unter dem Gesichtspunkt der Gesetzgebungskompetenz beanstanden.
Daß für eine Pauschbesteuerung gewichtige Gründe der Praktikabilität sprechen und daß durch die Anknüpfung an den jeweiligen Erstanschaffungspreis den Unterschieden im Einsatz teuerer und billiger neuer Geräte Rechnung getragen wird, folgt bereits aus den bisherigen Erwägungen (vgl. auch BVerfGE 14, 76 (93 f., 102); BVerwGE 27, 146 (147 f.)).
Wenn nämlich ein technischer Fortschritt die Möglichkeit eröffnet, leistungsstärkere Geräte zu gleichen oder niedrigeren Preisen anzubieten, als ältere und unvollkommene Geräte früher gekostet haben, dann kann daraus - wie bereits das Bundesverwaltungsgericht dargelegt hat (BVerwGE 27, 146 (150 f.)) - schon deshalb nicht der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit hergeleitet werden, weil der Gesetzgeber eine derartig schnelle Entwicklung von Technik und Preisen jedenfalls für die durchschnittliche Lebensdauer der Apparate nicht voraussehen konnte.
Wenn also der Gesetzgeber bei der Besteuerung des Spielvergnügens das Schwergewicht auf den Umstand legt, daß für neue und gebrauchte Geräte die gleichen Musikplatten als Quelle des Vergnügens verwendbar sind, und wenn demgegenüber die möglichen Nachteile des Veraltens eines Apparates vernachlässigt werden, dann bleibt dies grundsätzlich im Rahmen des freien gesetzgeberischen Ermessens (so zutreffend BVerwGE 27, 146 (150)).
Diese Möglichkeit ist nicht schon deshalb unerheblich, weil die Aufsteller diese Summierung theoretisch dadurch vermeiden könnten, daß sie ältere Geräte an günstigeren Aufstellorten einsetzen könnten (so BVerwGE 27, 146 (149 f.)); denn ein solches Verhalten erschiene wirtschaftlich wenig sinnvoll und kann daher im Regelfall nicht erwartet werden.
- BVerwG, 07.02.1975 - VII C 68.72
Verfassungsgemäßheit der Vergnügungssteuer für das Aufstellen von …
Das haben der Senat (BVerwGE 6, 247 [BVerwG 07.03.1958 - VII C 84/57] [253 ff.]; 27, 146; 36, 16 [17]) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 14, 76 [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58] [90 ff.]; 31, 119 [127]) für die auf das Halten der Gewinnspiel- sowie der Musikautomaten gelegte Steuer entschieden.Der Ersatzmaßstab des Anschaffungspreises ist sachgerecht und deshalb unbedenklich, weil er nach der Lebenserfahrung in einer gewissen Beziehung zur Benutzung des Apparates steht, von deren Häufigkeit wiederum das Einspielergebnis und damit der Vergnügungsaufwand abhängen (BVerwGE 6, 247 [BVerwG 07.03.1958 - VII C 84/57] [260]; 27, 146 [147 ff.]; BVerfGE 31, 119 [129]).
Die für die Musikautomaten bereits geäußerte Ansicht des Senats, daß die Nichtberücksichtigung der unterschiedlichen Einspielergebnisse, die sich aus dem jeweiligen Standort der Automaten ergeben können, den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung nicht verletzt (BVerwGE 27, 146 [BVerwG 26.05.1967 - VII C 92/65] [149]; ebenso BVerfGE 31, 119 [131]), trifft ebenso für die Unterhaltungsapparate zu; denn diese Ungleichheiten können sich hier wie dort im Einzelfall zu Lasten wie zugunsten des steuerpflichtigen Aufstellers auswirken.
Das Berufungsgericht hat seine von den Klägern angefochtenen Urteile auf die Erwägung gestützt, dem von der Rechtsprechung herausgestellten gleichbleibenden Anknüpfungsfaktor "Schallplatten", der bei den Musikautomaten den zu besteuernden Vergnügungsvorgang notwendig mit produziere und deshalb eine vom Alter des Geräts unabhängige Bemessung der Musikautomatensteuer rechtfertige (BVerwGE 27, 146 [BVerwG 26.05.1967 - VII C 92/65] [149]; BVerfGE 31, 119 [134]), entspreche bei den Unterhaltungsapparaten die Tatsache, daß der Spieler auch diese Apparate nicht nur um des Gerätes willen, sondern dazu benutze, um aus den zur Verfügung stehenden unterschiedlichen Spielvorgängen, die durch die zahlreichen vorhandenen Apparate angeboten werden, ein Spiel nach seinem Geschmack und nach seiner Wahl zu spielen; auch für Unterhaltungsapparate existiere somit ein unabhängig vom Alter der Apparate gleichbleibender Faktor in Gestalt der völlig unterschiedlichen Spielvorgänge der einzelnen Gerätetypen, an den die Besteuerung anknüpfen könne.
Der Grundsatz, kein Aufsteller würde einen neuen Apparat aufstellen, wenn er nicht von ihm entsprechend höhere Einnahmen erwarten zu können glaube (BVerwGE 6, 247 [BVerwG 07.03.1958 - VII C 84/57] [260]; 27, 146 [148]), hat nicht nur für das erste Aufstellungsjahr Bedeutung.
Da während dieses ganzen Zeitraums die hier streitige Steuerregelung des § 19 Abs. 1 und 2 VStG 65 bereits seit Inkrafttreten des nordrhein-westfälischen Vergnügungssteuergesetzes vom 16. Oktober 1956 (GV NW S. 295), dessen § 21 Abs. 1 und 2 gleichlautet, angewandt worden ist, erweist das über längere Zeit erhebliche Anwachsen der Zahl der aufgestellten Apparate zur Genüge, daß die Rentabilität der Aufstellung von Unterhaltungsapparaten durch die streitige Vergnügungssteuer nicht gefährdet ist (ebenso BVerwGE 27, 146 [BVerwG 26.05.1967 - VII C 92/65] [153 ff.] für die Musikautomatensteuer unter Hinweis auf BVerfGE 14, 76 [100]).
- BVerwG, 07.07.1970 - VII C 18.68
Heranziehung zur Vergnügungssteuer gestaffelt nach der Stückzahl der …
Die Besteuerung nach dem Pauschsatz ist bei der Gerätesteuer zulässig (BVerfGE 14, 76 [101 f.], BVerwGE 6, 247 [259]; 27, 146 [147]).Wie dieser Senat bereits entschieden hat, ist neben dem üblichen Steuersatz nach dem gemeinen Wert, der praktisch nur schwer festzustellen ist, auch eine Besteuerung nach dem Erstanschaffungswert eines Musikspielgeräts zulässig (BVerwGE 27, 146 [BVerwG 26.05.1967 - VII C 92/65], [150, 151]).
Würde nämlich der Kläger, wie in Hessen, mit einem Satz von 1/2 % des Erstanschaffungswerts besteuert werden, was dieser Senat für zulässig erachtet (BVerwGE 27, 146 [BVerwG 26.05.1967 - VII C 92/65]), dann würden die von ihm zu leistenden Steuern insgesamt keineswegs geringer, im Zweifel aber höher als die jetzt von ihm geforderten Beträge sein.
Nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufsungsgerichts schwankt der Erstanschaffungspreis für Musikboxen zwischen 2.800 DM und 7.900 DM (ähnlich BVerwGE 27, 146 [BVerwG 26.05.1967 - VII C 92/65] [148]).
- BVerwG, 07.07.1970 - VII C 15.68
Kontrolle von Automaten und Rentabilitätsprüfung durch das Gericht - Vermutung …
Die Besteuerung nach dem Pauschsatz ist bei der Gerätesteuer zulässig (BVerfGE 14, 76 [101 f.], BVerwGE 6, 247 [259]; 27, 146 [147]).Wie dieser Senat bereits entschieden hat, ist neben dem üblichen Steuersatz nach dem gemeinen Wert, der praktisch nur schwer festzustellen ist, auch eine Besteuerung nach dem Erstanschaffungswert eines Musikspielgeräts zulässig (BVerwGE 27, 146 [BVerwG 26.05.1967 - VII C 92/65] [150, 151]).
Würde nämlich der Kläger, wie in Hessen, mit einem Satz von 1/2 % des Erstanschaffungswerts besteuert werden, was dieser Senat für zulässig erachtet (BVerwGE 27, 146 [BVerwG 26.05.1967 - VII C 92/65]), dann würden die von ihm zu leistenden Steuern insgesamt keineswegs geringer, im Zweifel aber höher als die jetzt von ihm geforderten Beträge sein.
Nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts schwankt der Erstanschaffungspreis für Musikboxen zwischen 2.800 DM und 7.900 DM (ähnlich BVerwGE 27, 146 [BVerwG 26.05.1967 - VII C 92/65] [148]).
- BVerwG, 07.07.1970 - VII C 17.68
Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten nach der Stückzahl - In einem …
Die Besteuerung nach dem Pauschsatz ist bei der Gerätesteuer zulässig (BVerfGE 14, 76 [101 f.], BVerwGE 6, 247 [259]; 27, 146 [147]).Wie dieser Senat bereits entschieden hat, ist neben, dem üblichen Steuersatz nach dem gemeinen Wert, der praktisch nur schwer festzustellen ist, auch eine Besteuerung nach dem Erstanschaffungswert eines Musikspielgeräts zulässig (BVerwGE 27, 146 [BVerwG 26.05.1967 - VII C 92/65] [150, 151]).
Würde nämlich der Kläger, wie in Hessen, mit einem Satz von 1/2 % des Erstanschaffungswerts besteuert werden, was dieser Senat für zulässig erachtet (BVerwGE 27, 146 [BVerwG 26.05.1967 - VII C 92/65]), dann würden die von ihm zu leistenden Steuern insgesamt keineswegs geringer, im Zweifel aber höher als die jetzt von ihm geforderten Beträge sein.
Nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts schwankt der Erstanschaffungspreis für Musikboxen zwischen 2.800 DM und 7.900 DM (ähnlich BVerwGE 27, 146 [BVerwG 26.05.1967 - VII C 92/65] [148]).
- BVerwG, 07.07.1970 - VII C 21.68
Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten nach der Stückzahl - Das in …
Die Besteuerung nach dem Pauschsatz ist bei der Gerätesteuer zulässig (BVerfGE 14, 76 [101 f.], BVerwGE 6, 247 [259]; 27, 146 [147]).Wie dieser Senat bereits entschieden hat, ist neben dem üblichen Steuersatz nach dem gemeinen Wert, der praktisch nur schwer festzustellen ist, auch eine Besteuerung nach dem Erstanschaffungswert eines Musikspielgeräts zulässig (BVerwGE 27, 146 [BVerwG 26.05.1967 - VII C 92/65] [150, 151]).
Nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts schwankt der Erstanschaffungspreis für Musikboxen zwischen 2.800 DM und 7.900 DM (ähnlich BVerwGE 27, 146 [BVerwG 26.05.1967 - VII C 92/65] [148]).
- BVerwG, 11.10.1968 - VII B 74.68
Rechtsmittel
Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren der vorliegenden Sache entsprechenden Fällen am 26. Mai 1967 entschieden (vgl. BVerwGE 27, 146 [BVerwG 26.05.1967 - VII C 92/65]), daß der Hessische Verwaltungsgerichtshof ohne weitere Beweisaufnahmen die Verfassungsmäßigkeit der Steuer für das Halten eines Musikautomaten nach dem hessischen Vergnügungsteuergesetz bejahen konnte.Auf die Möglichkeit, bei der Beurteilung der technischen und damit verbundenen preislichen Entwicklung die im § 26 Abs. 1 HessVStG vorgesehene Ermäßigung der Steuer zu berücksichtigen, wiesen bereits das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 18, 186 [191]) und auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 27, 146 [BVerwG 26.05.1967 - VII C 92/65] [151]) hin.
Der von der Klägerin genannte Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1964 (BVerfGE 18, 186), den auch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zur Begründung seines Beschlussesvom 13. Dezember 1967 - III B 769/67 - (= DtGemStZ 1968, 59) heranzieht, ist bereits in den Urteilen vom 26. Mai 1967 berücksichtigt (vgl. BVerwGE 27, 146 [BVerwG 26.05.1967 - VII C 92/65] [150]).
- BVerwG, 11.10.1968 - VII B 75.68
Rechtsmittel
Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren der vorliegenden Sache entsprechenden Fällen am 26. Mai 1967 entschieden (vgl. BVerwGE 27, 146 [BVerwG 26.05.1967 - VII C 92/65]), daß der Hessische Verwaltungsgerichtshof ohne weitere Beweisaufnahmen die Verfassungsmäßigkeit der Steuer für das Halten eines Musikautomaten nach dem hessischen Vergnügungsteuergesetz bejahen konnte.Auf die Möglichkeit, bei der Beurteilung der technischen und damit verbundenen preislichen Entwicklung die im § 26 Abs. 1 HessVStG vorgesehene Ermäßigung der Steuer zu berücksichtigen, wiesen bereits das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 18, 186 [191]) und auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 27, 146 [BVerwG 26.05.1967 - VII C 92/65] [151]) hin.
Der von der Klägerin genannte Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1964 (BVerfGE 18, 186), den auch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zur Begründung seines Beschlussesvom 13. Dezember 1967 - III B 769/67 - (= DtGemStZ 1968, 59) heranzieht, ist bereits in den Urteilen vom 26. Mai 1967 berücksichtigt (vgl. BVerwGE 27, 146 [BVerwG 26.05.1967 - VII C 92/65] [150]).
- BVerwG, 11.10.1968 - VII B 76.68
Rechtsmittel
- BVerwG, 10.10.1969 - VII CB 65.67
Verletzung des Gleichheitssatzes - Annahme der Publikumsmitwirkung - Tatsächliche …
- BVerwG, 09.07.1970 - VII B 66.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Besteuerung von …
- BVerwG, 09.07.1970 - VII B 91.69
Anforderungen an die Besteuerung von Musikautomaten in Hessen - Zulässigkeit und …
- BVerwG, 03.06.1969 - VII C 8.68
Bemessung der Schankerlaubnissteuer
- VG Saarlouis, 01.10.2010 - 11 K 434/09
Vorlagebeschluss zu der Frage, ob die pauschale Erhebung der Spielgerätesteuer …
- BVerwG, 26.05.1967 - VII C 148.63
Veranschlagung einer Vergnügungsteuer für Musikautomaten - Verletzung der …
- BVerwG, 29.07.1982 - 8 B 138.81
Allgemeine Voraussetzungen der Verfassungsmäßigkeit der Vergnügungssteuersätze - …
- BVerwG, 01.07.1982 - 8 B 169.81
Verfassungsmäßigkeit von Vergnügungssteuersätzen - Darlegungserfordernis im …
- BVerwG, 01.07.1982 - 8 B 141.81
Verfassungsmäßigkeit von § 25 des nordrheinwestfälischen …
- BVerwG, 01.07.1982 - 8 B 133.81
Bemessung des durchschnittlichen Spieleinsatzes für Apparate mit …
- BVerwG, 01.07.1982 - 8 B 162.81
Verfassungsmäßigkeit von Vergnügungssteuersätzen - Darlegungserfordernis im …
- BVerwG, 01.07.1982 - 8 B 116.81
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen der Revision - …
- BVerwG, 01.07.1982 - 8 B 137.81
Allgemeine Voraussetzungen der Verfassungsmäßigkeit der Vergnügungssteuersätze - …
- BVerwG, 01.07.1982 - 8 B 118.81
Bemessung des durchschnittlichen Spieleinsatzes für Apparate mit …
- BVerwG, 01.07.1982 - 8 B 170.81
Verfassungsmäßigkeit von Vergnügungssteuersätzen - Darlegungserfordernis im …
- BVerwG, 01.07.1982 - 8 B 134.81
Überschreiten der Grenze tragbarer Belastung auf Grund durch die Ortssatzung …
- BVerwG, 01.07.1982 - 8 B 154.81
Verfassungsmäßigkeit einer Ortssatzung - Verfassungsmäßigkeit von Ortsrecht - …
- BVerwG, 01.07.1982 - 8 B 158.81
Verfassungsmäßigkeit des § 25 Vergnügungssteuergesetz (VStG) Nordrhein- …
- BVerwG, 01.07.1982 - 8 B 164.81
Verfassungsmäßigkeit von Vergnügungssteuersätzen - Darlegungserfordernis im …
- BVerwG, 01.07.1982 - 8 B 140.81
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen der Revision - …
- BVerwG, 01.07.1982 - 8 B 139.81
Bemessung des durchschnittlichen Spieleinsatzes für Apparate mit …
- BVerwG, 01.07.1982 - 8 B 115.81
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen der Revision - …
- BVerwG, 01.07.1982 - 8 B 150.81
Verfassungsmäßigkeit von § 25 des nordrheinwestfälischen …
- BVerwG, 01.07.1982 - 8 B 132.81
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen der Revision - …
- BVerwG, 01.07.1982 - 8 B 155.81
Verfassungsmäßigkeit des § 25 Vergnügungssteuergesetz (VStG) Nordrhein- …
- BVerwG, 01.07.1982 - 8 B 136.81
Bemessung des durchschnittlichen Spieleinsatzes für Apparate mit …
- BVerwG, 01.07.1982 - 8 B 117.81
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen der Revision - …
- BVerwG, 01.07.1982 - 8 B 113.81
Verfassungsmäßigkeit von § 25 des nordrheinwestfälischen …
- BVerwG, 01.07.1982 - 8 B 130.81
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen der Revision - …
- BVerwG, 01.07.1982 - 8 B 135.81
Bemessung des durchschnittlichen Spieleinsatzes für Apparate mit …
- BVerwG, 01.07.1982 - 8 B 131.81
Bemessung des durchschnittlichen Spieleinsatzes für Apparate mit …
- BVerwG, 29.06.1982 - 8 B 144.81
Verfassungsmäßigkeit von § 25 des nordrheinwestfälischen …
- BVerwG, 29.06.1982 - 8 B 161.81
Verfassungsmäßigkeit von Vergnügungssteuersätzen - Darlegungserfordernis im …
- BVerwG, 29.06.1982 - 8 B 120.81
Überschreiten der Grenze tragbarer steuerlicher Belastung auf Grund durch …
- BVerwG, 29.06.1982 - 8 B 149.81
Verfassungsmäßigkeit von § 25 des nordrheinwestfälischen …
- BVerwG, 29.06.1982 - 8 B 125.81
Verfassungsmäßigkeit einer Vorschrift der nordrheinwestfälischen …
- BVerwG, 29.06.1982 - 8 B 168.81
Verfassungsmäßigkeit von Vergnügungssteuersätzen - Darlegungserfordernis im …
- BVerwG, 29.06.1982 - 8 B 165.81
Verfassungsmäßigkeit von Vergnügungssteuersätzen - Darlegungserfordernis im …
- BVerwG, 29.06.1982 - 8 B 143.81
Verfassungsmäßigkeit von § 25 des nordrheinwestfälischen …
- BVerwG, 29.06.1982 - 8 B 160.81
Verfassungsmäßigkeit des § 25 Vergnügungssteuergesetz (VStG) Nordrhein …
- BVerwG, 29.06.1982 - 8 B 147.81
Verfassungsmäßigkeit von § 25 des nordrheinwestfälischen …
- BVerwG, 29.06.1982 - 8 B 114.81
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in einer …
- BVerwG, 29.06.1982 - 8 B 128.81
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen der Revision - …
- BVerwG, 29.06.1982 - 8 B 146.81
Verfassungsmäßigkeit von § 25 des nordrheinwestfälischen …
- BVerwG, 29.06.1982 - 8 B 166.81
Verfassungsmäßigkeit von Vergnügungssteuersätzen - Darlegungserfordernis im …
- BVerwG, 29.06.1982 - 8 B 163.81
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der …
- BVerwG, 29.06.1982 - 8 B 129.81
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen der Revision - …
- BVerwG, 29.06.1982 - 8 B 121.81
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen der Revision - …
- BVerwG, 29.06.1982 - 8 B 123.81
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen der Revision - …
- BVerwG, 29.06.1982 - 8 B 152.81
Verfassungsmäßigkeit einer Ortssatzung - Verfassungsmäßigkeit von Ortsrecht - …
- BVerwG, 29.06.1982 - 8 B 151.81
Verfassungsmäßigkeit einer Ortssatzung - Verfassungsmäßigkeit von Ortsrecht - …
- BVerwG, 29.06.1982 - 8 B 145.81
Verfassungsmäßigkeit von § 25 des nordrheinwestfälischen …
- BVerwG, 29.06.1982 - 8 B 119.81
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen der Revision - …
- BVerwG, 29.06.1982 - 8 B 148.81
Verfassungsmäßigkeit von § 25 des nordrheinwestfälischen …
- BVerwG, 07.09.1973 - VII C 34.72
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Erweiterung einer …
- BVerwG, 04.12.1970 - VII C 127.66
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Grundsteuerbescheids hinsichtlich der …
- BVerwG, 01.07.1982 - 8 B 124.81
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen der Revision - …
- BVerwG, 01.07.1982 - 8 B 126.81
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen der Revision - …
- BVerwG, 01.07.1982 - 8 B 167.81
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage - Verfassungsmäßigkeit …
- BVerwG, 01.07.1982 - 8 B 127.81
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen der Revision - …
- BVerwG, 21.01.1969 - VII B 148.67
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Vergnügungssteuern - Voraussetzungen einer …
- BVerwG, 07.02.1975 - VII C 34.74
Rechtsmittel
- BVerwG, 07.07.1970 - VII C 19.68
Erhebung einer Vergnügungssteuer - Aufhebung eines Verwaltungsakts
- BVerwG, 26.05.1967 - VII C 86.65
Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht
- BVerwG, 01.07.1982 - 8 B 142.81
Verfassungsmäßigkeit von § 25 des nordrheinwestfälischen …
- BVerwG, 05.05.1970 - VII B 188.65
Rechtsmittel
- BVerwG, 03.06.1969 - VII C 6.68
Rechtsmittel
- BVerwG, 26.05.1967 - VII C 87.65
Rechtsmittel
- BVerwG, 26.05.1967 - VII C 93.65
Rechtsmittel
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