Rechtsprechung
| VGH Bayern, 31.07.2023 - 7 CS 23.1072 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayEUG Art. 76 S. 2; VwZVG Art. 19
Androhung von Zwangsgeld zur Durchsetzung der Schulpflicht - Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Art. 35 Abs. 1 Satz 1 BayEUG, § 30 Abs. 3 Satz 1 SGB I, § 9 Satz 1 AO
Schulrecht: Zum Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts im Hinblick auf die Schulpflicht | Schulpflicht; Gewöhnlicher Aufenthalt; Glaubhaftmachung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schulpflicht eines Kindes durch Erfüllen der altersmäßigen Voraussetzungen und durch den gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern; Sofortige Vollziehbarkeit der Androhungen von Zwangsgeld
- rechtsportal.de
Schulpflicht eines Kindes durch Erfüllen der altersmäßigen Voraussetzungen und durch den gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern; Sofortige Vollziehbarkeit der Androhungen von Zwangsgeld
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Androhung von Zwangsgeld zur Durchsetzung der Schulpflicht
Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Art. 35 Abs. 1 Satz 1 BayEUG, § 30 Abs. 3 Satz 1 SGB I, § 9 Satz 1 AO
Schulrecht: Zum Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts im Hinblick auf die Schulpflicht | Schulpflicht; Gewöhnlicher Aufenthalt; Glaubhaftmachung
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 30.05.2023 - Au 3 S 23.598
- VGH Bayern, 31.07.2023 - 7 CS 23.1072
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 29.10.2014 - 9 B 32.14
Vorläufige Besitzeinweisung im Flurbereinigungsverfahren als Dauerverwaltungsakt
Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2023 - 7 CS 23.1072
Die Behörde hat den Dauerverwaltungsakt auf fortbestehende Rechtmäßigkeit zu überwachen; für seine rechtliche Beurteilung ist grundsätzlich die jeweils aktuelle Sach- und Rechtslage maßgeblich (BVerwG, B.v. 29.10.2014 - 9 B 32.14 - BeckRS 2014, 58790 Rn. 3). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2013 - 2 A 740/13
Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsverfügung und Zwangsgeldandrohung (hier: …
Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2023 - 7 CS 23.1072
Andernfalls könnte sich ein Vollstreckungsschuldner allein unter Hinweis auf seine Mittellosigkeit seiner Ordnungspflicht entziehen, was ein in dieser Allgemeinheit mit dem öffentlichen Recht unvereinbares Ergebnis wäre (OVG NW, B.v. 15.8.2013 - 2 A 740/13 - NVwZ-RR 2014, 372). - VGH Bayern, 30.06.2022 - 7 CE 22.925
Fehlende Gleichwertigkeit einer privaten Schule mit Online-Unterricht gegenüber …
Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2023 - 7 CS 23.1072
Grundsätzlich ist der gewöhnliche Aufenthalt einer Person dort, wo sie sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass sie an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt (vgl. die Legaldefinitionen in § 30 Abs. 3 Satz 1 SGB I, § 9 Satz 1 AO; BayVGH, B.v. 30.6.2022 - 7 CE 22.925 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 23.03.2012 - 8 ZB 10.2342
Zwangsgeldandrohung; Einwendungen gegen Grundverwaltungsakt
Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2023 - 7 CS 23.1072
Aus Art. 19 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 VwZVG ergibt sich der tragende Grundsatz des Verwaltungsvollstreckungsrechts, dass die Zulässigkeit der Vollstreckung keinen rechtmäßigen, sondern lediglich einen wirksamen und unanfechtbaren oder kraft Gesetzes oder besonderer Anordnung sofort vollziehbaren Verwaltungsakt voraussetzt (BayVGH, B.v. 23.3.2012 - 8 ZB 10.2342 - BeckRS 2012, 25878 Rn. 9).
- VG Bayreuth, 27.06.2025 - B 3 K 24.419
Schulpflicht gilt auch gegen den Willen des Schulkindes
(BayVGH, B.v. 31.7.2023 - 7 CS 23.1072 - juris).Aus Art. 19 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 VwZVG ergibt sich der tragende Grundsatz des Verwaltungsvollstreckungsrechts, dass die Zulässigkeit der Vollstreckung keinen rechtmäßigen, sondern lediglich einen wirksamen und unanfechtbaren oder kraft Gesetzes oder besonderer Anordnung sofort vollziehbaren Verwaltungsakt voraussetzt (BayVGH, B.v. 31.7.2023 - 7 CS 23.1072 - juris Rn. 19).
- VG München, 18.02.2025 - M 3 K 21.6485
Keine Erledigung eines Dauerverwaltungsakts (Zwangsgeldzahlung), Schulpflicht, …
Der Schwerpunkt der sozialen Bindungen eines Minderjährigen liegt in der Regel bei seinen Eltern (BayVGH, B.v. 31.7.2023 - 7 CS 23.1072 - juris Rn. 13).Hierunter fallen etwa der Nachweis einer Wohnadresse sowie einer Meldebescheinigung der dortigen Meldebehörde, Angaben zur Motivation des Umzugs, das Vorhandensein von familiären oder sozialen Bindungen im Ausland, nähere Ausführungen zur einer Berufstätigkeit der Eltern im Ausland, Daten zur dortigen Einschulung des Kindes oder ähnliches (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2023 - 7 CS 23.1072 - juris Rn. 15).
Nicht maßgeblich ist, dass die Kläger ihr Kind am 17. Januar 2022 bei der Stadt T. melderechtlich abgemeldet haben (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2023 - 7 CS 23.1072 - juris Rn. 14); bei dem gewöhnlichen Aufenthalt handelt es sich um eine rein tatsächliche Beziehung einer Person zu einem Ort.
- VG Bayreuth, 27.06.2025 - B 3 K 24.420
Schulpflicht gilt auch gegen den Willen des Schulkindes
(BayVGH, B.v. 31.7.2023 - 7 CS 23.1072 - juris).Aus Art. 19 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 VwZVG ergibt sich der tragende Grundsatz des Verwaltungsvollstreckungsrechts, dass die Zulässigkeit der Vollstreckung keinen rechtmäßigen, sondern lediglich einen wirksamen und unanfechtbaren oder kraft Gesetzes oder besonderer Anordnung sofort vollziehbaren Verwaltungsakt voraussetzt (BayVGH, B.v. 31.7.2023 - 7 CS 23.1072 - juris Rn. 19).
- VGH Bayern, 20.12.2023 - 7 CE 23.1714
Anrechnung ausländischer vorklinischer Studienleistungen an einer privaten …
Denn es eröffnet im Rahmen der durch § 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO gezogenen Grenzen eine umfassende Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung durch den Verwaltungsgerichtshof als zweite Tatsacheninstanz, so dass ein etwaiger erstinstanzlicher Gehörsverstoß durch die nachholende Berücksichtigung des Vorbringens im Beschwerdeverfahren geheilt werden könnte (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2023 - 7 CS 23.1072 - juris Rn. 18;… B.v. 22.4.2022 - 3 CS 21.3245 - juris Rn. 19 m.w.N.). - VG Regensburg, 11.09.2023 - RN 5 K 21.1012
Zum Verbot der Wiederverwendung von Eierverpackungen wegen der Gefahr einer …
Im Einzelfall richtet sich die Höhe des Zwangsgelds in erster Linie nach der Wichtigkeit des von der Verwaltung verfolgten Zwecks, zum anderen nach der Intensität des geleisteten Widerstands, der gebrochen werden soll; ferner sind die wirtschaftliche Lage des Pflichtigen und sein wirtschaftliches Interesse an einem rechtswidrigen Zustand zu berücksichtigen (BayVGH, B.v. 31.7.2023 - 7 CS 23.1072 - juris Rn. 20;… Troidl in Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG VwZG, 12. Aufl. 2021, VwVG § 11 Rn. 8a). - VG Ansbach, 26.03.2024 - AN 9 K 23.2600
Baueinstellung bei fehlendem Standsicherheitsnachweis
Dies gilt gerade vor dem Hintergrund, dass der Behörde bei der Entscheidung über die Höhe des Zwangsgelds innerhalb des gesetzlichen Rahmens ein weiter Entscheidungsspielraum zusteht (VGH München, B.v. 31.7.2023 - 7 CS 23.1072 - beck-online Rn. 20).
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