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Rechtsprechung
   LG Freiburg, 26.07.2010 - 7 Ns 460 Js 4600/09, 7 Ns 460 Js 4600/09 - AK 114/09, 7 Ns 460 Js 4600/09 AK 114/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,33078
LG Freiburg, 26.07.2010 - 7 Ns 460 Js 4600/09, 7 Ns 460 Js 4600/09 - AK 114/09, 7 Ns 460 Js 4600/09 AK 114/09 (https://dejure.org/2010,33078)
LG Freiburg, Entscheidung vom 26.07.2010 - 7 Ns 460 Js 4600/09, 7 Ns 460 Js 4600/09 - AK 114/09, 7 Ns 460 Js 4600/09 AK 114/09 (https://dejure.org/2010,33078)
LG Freiburg, Entscheidung vom 26. Juli 2010 - 7 Ns 460 Js 4600/09, 7 Ns 460 Js 4600/09 - AK 114/09, 7 Ns 460 Js 4600/09 AK 114/09 (https://dejure.org/2010,33078)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme einer Volksverhetzung bei einer Plakataktion im Internet über die Nutzlosigkeit, Verachtenswürdigkeit und Minderwertigkeit dunkelhäutiger, aus Afrika stammender und in Deutschland lebender Menschen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Annahme einer Volksverhetzung bei einer Plakataktion im Internet über die Nutzlosigkeit, Verachtenswürdigkeit und Minderwertigkeit dunkelhäutiger, aus Afrika stammender und in Deutschland lebender Menschen

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04

    Volksverhetzung ("Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches …

    Auszug aus LG Freiburg, 26.07.2010 - 7 Ns 460 Js 4600/09
    Dies gilt insbesondere dann, wenn angenommen werden soll, dass der Gebrauch eines Grundrechts auf die unantastbare Menschenwürde durchschlägt (ständige Rechtspr. des BVerfG, zuletzt BVerfG vom 04.02.2010 - 1 BvR 369/04, 1 BvR 370/04, 1 BvR 371/04, Rn 30).

    Den Strafgerichten obliegt jedoch die Pflicht, bei Auslegung und Anwendung dieses Straftatbestandes dem eingeschränkten Grundrecht der Meinungsäußerung Rechnung zu tragen, damit dessen wertsetzende Bedeutung auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt wird ("Wechselwirkungslehre" des BVerfG, vgl. BVerfG vom 04.02.2010, a.a.O., Rn 27).

    Dies geht über eine bloße Ehrverletzung hinaus, da den Menschen afrikanischer Abstammung durch den "Nazi-Anschlag" die Grundlage ihrer Daseinsberechtigung und ihres Achtungsanspruchs abgesprochen werden soll (vgl. auch BVerfG vom 04.02.2010, a.a.O., Rn 31, wonach eine Brandmarkung als Verstoß gegen die Menschenwürde zu werten ist).

    Eine Verurteilung auf Grund von § 130 Abs. 2 Nr. 1, 3. Var. StGB kommt aber nur dann in Betracht, wenn im Falle der Mehrdeutigkeit einer Meinungsäußerung das Gericht andere Deutungsmöglichkeiten, die nicht zu einem Verstoß gegen die Menschenwürde führen, mit tragfähigen Gründen ausgeschlossen hat (BVerfG vom 04.02.2010, a.a.O., Rn 28).

  • BVerfG, 25.03.2008 - 1 BvR 1753/03

    Volksverhetzung durch rechtsextremistische Liedtexte

    Auszug aus LG Freiburg, 26.07.2010 - 7 Ns 460 Js 4600/09
    Ist allerdings - wie der Tatbestand des § 130 Abs. 2 Nr. 1, 3.Var. StGB voraussetzt - die Menschenwürde verletzt, kann eine Abwägung mit Belangen der Meinungsfreiheit nicht mehr stattfinden, da Art. 1 Abs. 1 GG im Verhältnis zu anderen Grundrechten nicht abwägungsfähig ist (ständige Rechtspr. des BVerfG, vgl. nur BVerfG NJW 2008, 2907, 2909).

    Der Angriff muss sich mithin gegen den die menschliche Würde ausmachenden Kern der Persönlichkeit richten, eine schlichte Beleidigung reicht dazu nicht ohne weiteres aus, selbst wenn sie heftig und plakativ ist (BVerfG NJW 2008, 2907, 2909).

    Um dem Grundrecht der Meinungsfreiheit die größtmögliche Wirkung zukommen zu lassen, muss jedoch das beschränkende Gesetz wiederum im Lichte der Meinungsfreiheit ausgelegt werden (vgl. etwa BVerfG NJW 2008, 2907, 2908).

  • BGH, 08.08.2006 - 5 StR 405/05

    Störung des öffentlichen Friedens nach § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB durch ins Internet …

    Auszug aus LG Freiburg, 26.07.2010 - 7 Ns 460 Js 4600/09
    Die Plakatmotive wurden über das Internet verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht, da alle Teilnehmer und Besucher des Thiazi-Forums die Möglichkeit hatten, von dem Inhalt der Plakate Kenntnis zu nehmen (vgl. dazu auch BGH NStZ 2007, 216, 217, Rn 4).

    Eine solche Stigmatisierung stachelt zum Hass gegen den betroffenen Bevölkerungsteil auf (zur Stigmatisierungswirkung BGH NStZ 2007, 216, 217, Rn 5).

  • OLG Stuttgart, 19.05.2009 - 2 Ss 1014/09

    Volksverhetzung durch Plakate

    Auszug aus LG Freiburg, 26.07.2010 - 7 Ns 460 Js 4600/09
    Der Tatbestand der Volksverhetzung ist auch erfüllt, wenn durch eine Plakataktion im Internet aus Afrika stammende und in Deutschland lebende Menschen mit dunkler Hautfarbe als nutzlos, verachtenswert und minderwertig dargestellt werden (im Anschluss an OLG Stuttgart NStZ 2010, 453 ).

    Die in Deutschland lebenden Menschen mit schwarzer bzw. dunkler Hautfarbe und afrikanischer Abstammung sind zunächst ein "Teil der Bevölkerung" i.S.d. § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB , da sie auf Grund ihrer Abstammung und Hautfarbe eine vom übrigen Teil der Bevölkerung unterscheidbare Gruppe bilden, zahlenmäßig von einiger Erheblichkeit und damit nicht mehr individuell überschaubar sind (…zur Definition vgl. Münchener Kommentar zum StGB , 1. Auflage 2005, § 130 Rn 21; OLG Stuttgart NStZ 2010, 453 ).

  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

    Auszug aus LG Freiburg, 26.07.2010 - 7 Ns 460 Js 4600/09
    Im Falle strafrechtlicher Sanktionen darf das erkennende Gericht daher bei mehrdeutigen Äußerungen nicht eine zur Verurteilung führende Bedeutung zugrunde legen, wenn es nicht zuvor andere mögliche Deutungen, die nicht völlig fern liegen, mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen hat (vgl. etwa BVerfGE 82, 43, 52; BVerfGE 107, 275, 282).
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Anti-Strauß-Komitee

    Auszug aus LG Freiburg, 26.07.2010 - 7 Ns 460 Js 4600/09
    Im Falle strafrechtlicher Sanktionen darf das erkennende Gericht daher bei mehrdeutigen Äußerungen nicht eine zur Verurteilung führende Bedeutung zugrunde legen, wenn es nicht zuvor andere mögliche Deutungen, die nicht völlig fern liegen, mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen hat (vgl. etwa BVerfGE 82, 43, 52; BVerfGE 107, 275, 282).
  • OLG Rostock, 18.03.2021 - 2 U 19/20

    Reduktion eines Social-Media-Accounts auf read-only-Modus nach beleidigender …

    Es dürfte jedenfalls eine gewisse Nähe zu dem Begriff "Neger" nicht von der Hand zu weisen sein, der - nachdem er in früherer Zeit selbst in der Rechtsprechung noch gebräuchlich gewesen und augenscheinlich nicht als problematisch empfunden worden ist (vgl. etwa OLG Hamburg, Urteil vom 18.02.1975 - 2 Ss 299/74, NJW 1975, 1088 f.) - heute ganz überwiegend als - per se - beleidigend empfunden wird (etwa BGH, Urteil vom 13.01.2015 - 5 StR 435/14, NStZ 2015, 216 [Juris; Tz. 3]; OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.04.2020 - 1 U 44/19 [Juris; Tz. 5]; OLG Köln, Urteil vom 19.01.2010 - I-24 U 51/09, NJW 2010, 1676 = WuM 2010, 81 [Juris; Tz. 15]; LG Berlin, Urteil vom 15.01.2019 - 27 O 265/18, ZUM-RD 2019, 331 [Juris; Tz. 26]; LG Karlsruhe, Beschluss vom 20.07.2016 - 4 Qs 25/16, BRAK-Mitt 2016, 240 [Juris; Tz. 12 i.V.m. 16]; AG Hamburg, Urteil vom 04.09.2007 - 36A C 69/07, AfP 2007, 587 [Juris; Tz. 19]; Bommarius, AnwBl. 2015, M274; vgl. auch LG Freiburg, Urteil vom 26.07.2010 - 7 Ns 460 Js 4600/09 [Juris; Tz. 37]), soweit seine Verwendung nicht lediglich wertneutral-beschreibend - "Mich haben sie [...] gesperrt, weil ich das Wort Neger verwendet habe" - erfolgt (LVerfG M-V, Urteil vom 19.12.2019 - 1/19, NordÖR 2020, 279 [Juris; Tz. 38]; OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.10.2018 - 1 W 41/18 [Juris; Tz. 6]; OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.04.2020 - 1 U 44/19 [Juris; Tz. 6 f.]).
  • VG Berlin, 21.05.2019 - 27 K 93.16

    Maßnahmen gegen einen Betreiber einer Facebook- Seite wegen jugendgefährdendem …

    Die Heuschrecke steht aufgrund ihres Verhaltens im Tierreich als Symbol für eine plötzliche und unkontrollierbare Invasion (vgl. OLG Stuttgart…, Beschluss vom 6. September 2018 - 4 W 63/18 -, juris, Rn. 70; LG Freiburg, Urteil vom 26. Juli 2010 - 7 Ns 460 Js 4600/09 u.a. -, juris, Rn. 64 ff.).
  • LG Freiburg, 06.06.2011 - 7 Ns 85 Js 4476/09

    Tatbestand der Volksverhetzung wird gem. § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB i.F.d. …

    Wer in einem Diskussionsforum im Internet das Tagesgeschehen durch extrem judenfeindliche Bemerkungen kommentiert (hier u.a.: Das jüdische Wochenblättchen DER SPIEGEL muss offensichtlich immer öfter auf Juden und andere Kanaken zurückgreifen, um gegen Deutsche zu hetzen. - Der Juden-Dreck verträgt keine Kritik. - Der Jude ist ein notorischer Lügner. - Der Juden-Dreck bestimmt in der EU. - Noch mehr Juden-Dreck im Fernsehen. - Juden-Dreck auf allen Kanälen; nennt sich gelebte Vielfalt in der Juden-Diktatur Deutschland. - Der deutsche Richterdreck wurde vom Juden eingestellt wie ein Pawlow 'scher Hund: Deutsche sind Scheiße, Kanaken gut. - Ein CIA-Schwein als Bundesanwalt; na, wen wundert das denn bei dieser korrupten Justiz in der Juden-Diktatur Deutschland.), kann sich nicht auf die Meinungsfreiheit des Art. 5 GG berufen, sondern erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung (im Anschluss an LG Freiburg CR 2010, 828 = BeckRS 2010, 19188).
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