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Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 10.07.2006 - 7 O 113/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,23167
LG Mönchengladbach, 10.07.2006 - 7 O 113/05 (https://dejure.org/2006,23167)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 10.07.2006 - 7 O 113/05 (https://dejure.org/2006,23167)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 10. Juli 2006 - 7 O 113/05 (https://dejure.org/2006,23167)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 10.07.2006 - 7 O 113/05
    In seinen Urteilen vom 5. Juli 2005 (X ZR 60/04 und X ZR 99/04) wurde ausgeführt, dem Kunden eines Versorgungsunternehmens stehe grundsätzlich die Einrede der unbilligen Tariffestsetzung zu, und zwar bei dem Angebot von Leistungen der Daseinsvorsorge auf deren Inanspruchnahme der andere Vertragsteil im Bedarfsfall angewiesen ist.

    Dass die Tarife mit Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde festgelegt wurden ist für die privatrechtliche Überprüfung des einseitig festgesetzten Entgeltes anhand § 315 Abs. 3 BGB nicht präjudiziell, denn es handelt sich um eine rein öffentlich-rechtliche Wirkung, die für die privatrechtliche Überprüfung nicht präjudiziell ist (BGHZ 115/311, 315 ; BGH vom 5.7.2005 X ZR 60/04 Seite 8 ).

  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 99/04

    Anspruch auf Entgelt für die Abfallentsorgung und Straßenreinigung gegenüber …

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 10.07.2006 - 7 O 113/05
    Bei unbegründeten Schuldnereinwendungen handelt es sich um ein typisches Gläubigerrisiko, dass im Normalfall durch den Anspruch auf Verzugsschadensersatz hinreichend ausgeglichen wird (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 2005, Aktenzeichen: X ZR 99/04, Seite 17/Seite 18).

    In seinen Urteilen vom 5. Juli 2005 (X ZR 60/04 und X ZR 99/04) wurde ausgeführt, dem Kunden eines Versorgungsunternehmens stehe grundsätzlich die Einrede der unbilligen Tariffestsetzung zu, und zwar bei dem Angebot von Leistungen der Daseinsvorsorge auf deren Inanspruchnahme der andere Vertragsteil im Bedarfsfall angewiesen ist.

  • LG Mönchengladbach, 10.11.2005 - 7 O 116/05
    Auszug aus LG Mönchengladbach, 10.07.2006 - 7 O 113/05
    Rn. 10 die einstweilige Verfügung des Landgerichts Mönchengladbach vom 26. August 2005 - Aktenzeichen: 7 O 116/05 - aufzuheben, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.

    Der Ausdruck wurde als Anlage zum Protokoll genommen (Parallelverfahren LG Mönchengladbach AZ: 7 0 116/05), die Parteivertreter erhielten in der mündlichen Verhandlung ebenfalls eine Kopie davon.

  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 279/02

    Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages; Festsetzung des …

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 10.07.2006 - 7 O 113/05
    Die Kläger können damit gemäß § 315 Abs. 3 BGB eine Überprüfung der Entgelte der Beklagten nach billigem Ermessen verlangen, was voraussetzt, dass die Beklagte nicht nur die Billigkeit der Ermessensausübung bei Festsetzung des Leistungsentgelts darlegt und beweist ( vgl. BGH ZMR 2003, 566 ), sondern vorab als notwendige Vorstufe auch ihre Kalkulation offen legt ( vgl. Held NJW 2004, 175 ; and. Ans. LG Hannover NJW-RR 1992, 1200).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines …

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 10.07.2006 - 7 O 113/05
    Dass die Tarife mit Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde festgelegt wurden ist für die privatrechtliche Überprüfung des einseitig festgesetzten Entgeltes anhand § 315 Abs. 3 BGB nicht präjudiziell, denn es handelt sich um eine rein öffentlich-rechtliche Wirkung, die für die privatrechtliche Überprüfung nicht präjudiziell ist (BGHZ 115/311, 315 ; BGH vom 5.7.2005 X ZR 60/04 Seite 8 ).
  • OLG Köln, 13.04.1994 - 2 W 50/94

    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 890 ZPO auf einstweilige Verfügungen …

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 10.07.2006 - 7 O 113/05
    Dem kann jedoch nicht gefolgt werden, denn der Weg über § 890 ZPO ist nicht praktikabel, da bei jeder Nichtvornahme der Handlung ein Ordnungsmittel verhängt werden müsste (… Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht Rdn. 1067) und im übrigen - trotz der Formulierung in der einstweiligen Verfügung - v letztlich eine Handlung - Belieferung mit Gas - erzwungen werden soll ( OLG Köln MDR 1995, 95; OLG Hamm NJW 1973, 1135; Baumbach/Hartmann, ZPO, 63.Aufl. § 887 Rdn 36 " Sperrung von Energiezufuhr usw.";… Thomas/ Putzo, ZPO, 26.Aufl. § 890 Rdn. 4).
  • BFH, 01.07.2003 - VIII R 45/01

    Haftungsbeschränkung nach § 1629a BGB im Steuerrecht

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 10.07.2006 - 7 O 113/05
    Die Kläger können damit gemäß § 315 Abs. 3 BGB eine Überprüfung der Entgelte der Beklagten nach billigem Ermessen verlangen, was voraussetzt, dass die Beklagte nicht nur die Billigkeit der Ermessensausübung bei Festsetzung des Leistungsentgelts darlegt und beweist ( vgl. BGH ZMR 2003, 566 ), sondern vorab als notwendige Vorstufe auch ihre Kalkulation offen legt ( vgl. Held NJW 2004, 175 ; and. Ans. LG Hannover NJW-RR 1992, 1200).
  • BGH, 04.03.2008 - KZR 36/05

    Entgegennahme von Lotterien und Wetten im Wege des Postwettgeschäfts

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 10.07.2006 - 7 O 113/05
    Diese umfassende Überprüfungsbefugnis nach § 315 Abs. 3 BGB hat der Bundesgerichtshof neuerdings auch für das Durchleitungsentgelt bejaht bei einer dynamischen Verweisung auf die jeweils gültigen Preisblätter bei der Durchleitung elektrischer Energie durch fremde Stromnetze (BGH vom 18. Oktober 2005, Aktenzeichen: KZR 36/05 - Presseveröffentlichung -).
  • OLG Hamm, 10.10.1972 - 14 W 72/72
    Auszug aus LG Mönchengladbach, 10.07.2006 - 7 O 113/05
    Dem kann jedoch nicht gefolgt werden, denn der Weg über § 890 ZPO ist nicht praktikabel, da bei jeder Nichtvornahme der Handlung ein Ordnungsmittel verhängt werden müsste (… Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht Rdn. 1067) und im übrigen - trotz der Formulierung in der einstweiligen Verfügung - v letztlich eine Handlung - Belieferung mit Gas - erzwungen werden soll ( OLG Köln MDR 1995, 95; OLG Hamm NJW 1973, 1135; Baumbach/Hartmann, ZPO, 63.Aufl. § 887 Rdn 36 " Sperrung von Energiezufuhr usw.";… Thomas/ Putzo, ZPO, 26.Aufl. § 890 Rdn. 4).
  • OLG Frankfurt, 10.06.1992 - 19 U 103/91

    Abnahme als Hauptpflicht im Software-Lizenz- und -Vertriebsvertrag

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 10.07.2006 - 7 O 113/05
    Die Kläger können damit gemäß § 315 Abs. 3 BGB eine Überprüfung der Entgelte der Beklagten nach billigem Ermessen verlangen, was voraussetzt, dass die Beklagte nicht nur die Billigkeit der Ermessensausübung bei Festsetzung des Leistungsentgelts darlegt und beweist ( vgl. BGH ZMR 2003, 566 ), sondern vorab als notwendige Vorstufe auch ihre Kalkulation offen legt ( vgl. Held NJW 2004, 175 ; and. Ans. LG Hannover NJW-RR 1992, 1200).
  • LG Wuppertal, 23.02.1981 - 6 T 100/81

    Vollstreckung einer einstweiligen Verfügung

  • LG Hagen, 25.03.2009 - 7 S 84/08

    Generelle Spezialzuständigkeit wegen der Unterwerfung der Energieversorger unter …

    Rn. 48 Auf § 102 EnWG stützt sich etwa das LG Mönchengladbach (Urteil vom 10.07.2006, 7 0 113/05) bei einem einstweiligen Verfügungsantrag des Versorgers auf Untersagung der Versorgungseinstellung sowie das LG Köln (IR 2007, 89).
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Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 10.11.2005 - 7 O 113/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,37233
LG Mönchengladbach, 10.11.2005 - 7 O 113/05 (https://dejure.org/2005,37233)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 10.11.2005 - 7 O 113/05 (https://dejure.org/2005,37233)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 10. November 2005 - 7 O 113/05 (https://dejure.org/2005,37233)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Rostock, 26.09.2007 - 1 S 21/06
    Nur so sei eine Prüfung möglich, ob angemessene, preisgünstige und verbraucherfreundliche Entgelte (§§ 1 Abs. 1, 17 Abs. 1, 21 Abs. 1 EnWG) verlangt würden (vgL OLG Karlsruhe, GE 2006, 1547, 1548; LG Bonn…, Urt. vom 07.09.2006 - 8 S 146/05; LG Dresden, Urteil vom 30.06.2006 - 10 O 3613/05; LG Düsseldorf, Beschluss vom 04.01.2006 - 12 O 544/05; LG Hannover, Urteil vom 19.02.2007 - ... 88/06; LG Mönchengladbach, Urteile vom 10.11.2005 - 7 O 113/05 und 7 O 116/05; AG Heilbronn, Urteil vom 15.04.2005 - 15 C 4394/04; Held, NZM 2004, 169, 175).
  • LG Rostock, 09.11.2007 - 1 S 31/07
    Nur so sei eine Prüfung möglich, ob angemessene, preisgünstige und verbraucherfreundliche Entgelte (§§ 1 Abs. 1, 17 Abs. 1, 21 Abs. 1 EnWG-2005) verlangt würden (vgl. OLG Karlsruhe, GE 2006, 1547, 1548; LG Bonn…, Urt. vom 07.09.2006 - 8 S 146/05; LG Dresden, Urteil vom 30.06.2006 - 10 O 3613/05; LG Düsseldorf, Beschluss vom 04.01.2006 - 12 O 544/05; LG Hannover, Urteil vom 19.02.2007 - 21 O 88/06; LG Mönchengladbach, Urteile vom 10.11.2005 - 7 O 113/05 und 7 O 116/05; AG Heilbronn, Urteil vom 15.04.2005 - 15 C 4394/04; Held, NZM 2004, 169, 175).
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Rechtsprechung
   LG Lüneburg, 09.02.2006 - 7 O 113/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,59100
LG Lüneburg, 09.02.2006 - 7 O 113/05 (https://dejure.org/2006,59100)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 09.02.2006 - 7 O 113/05 (https://dejure.org/2006,59100)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - 7 O 113/05 (https://dejure.org/2006,59100)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 16.08.2006 - 9 U 20/06

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei auf mehrere Gründe gestützter …

    in Abänderung des Urteils des Landgerichts Lüneburg vom 09.02.2006, 7 O 113/05, zu erkennen:.
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