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Rechtsprechung
   LG Itzehoe, 11.07.2003 - 7 O 130/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14553
LG Itzehoe, 11.07.2003 - 7 O 130/03 (https://dejure.org/2003,14553)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 11.07.2003 - 7 O 130/03 (https://dejure.org/2003,14553)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 11. Juli 2003 - 7 O 130/03 (https://dejure.org/2003,14553)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls gegen den Haftpflichtversicherer; Besitzer der beschädigten Sache als "Verletzter" im Sinn des § 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG); Begriff der "höheren Gewalt"; Festlegung der Verursachungsbeiträge; Vorliegen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 8 (Kurzinformation)

    Höhere Gewalt und Unabwendbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts auf die Fahrbahn auf fahrenden Kleintransporters mit einem dabei von hinten herannahender Bus

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1465
  • NZV 2004, 364
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus LG Itzehoe, 11.07.2003 - 7 O 130/03
    Unabwendbar ist ein Ereignis, dass durch äußerste mögliche Sorgfalt nicht abgewendet werden kann ( BGHZ 117, 337, 340) [BGH 17.03.1992 - VI ZR 62/91] .
  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines …

    Auszug aus LG Itzehoe, 11.07.2003 - 7 O 130/03
    Dazu gehört sachgemäßes und geistesgegenwärtiges Handeln über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinaus (BGHZ 113, 164, 166) [BGH 13.12.1990 - III ZR 14/90] .
  • OLG Nürnberg, 30.04.1974 - 7 U 5/74

    Verkehrsunfall; Inverzugsetzung des Haftpflichtversicherers; Schädiger; …

    Auszug aus LG Itzehoe, 11.07.2003 - 7 O 130/03
    Zwar sind die Folgen des Verzuges gegenüber der Beklagten zu 1. nach § 425 Abs. 2 BGB grundsätzlich nicht auf den Beklagten zu 2. übertragbar, die Mahnung gegenüber dem Kraftfahrzeugpflichtversicherer entfaltet gem. § 10 Abs. 4 AKB aber Gesamtwirkung (OLG Nürnberg, NJW 1974, 1950 [OLG Nürnberg 30.04.1974 - 7 U 5/74] ;… Parlandt/Heinrichs, BGB 62. Aufl. § 425 Rn 3).
  • BGH, 21.10.1975 - VI ZR 137/73

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem betrunkenen Fußgänger zur Nachtzeit …

    Auszug aus LG Itzehoe, 11.07.2003 - 7 O 130/03
    Dabei kann Blendung durch Sonne zum Verlangsamen zwingen, denn der Fahrer hat grundsätzlich immer mit Hindernissen in dem nicht einsehbaren Raum zu rechnen (BGH NJW 1976, 288, 289) [BGH 21.10.1975 - VI ZR 137/73] .
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