Rechtsprechung
| BSG, 29.08.1991 - 7 RAr 130/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sozialabfindung - Arbeitslosengeld
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, Erstattung des Arbeitslosengeldes wegen nachträglicher Zahlung einer Abfindung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gießen, 09.11.1988 - S 5 Ar 224/84
- LSG Hessen, 29.08.1990 - L 6 Ar 73/89
- BSG, 29.08.1991 - 7 RAr 130/90
Papierfundstellen
- NZA 1992, 387
- BB 1992, 500
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (9)
- BSG, 14.09.1990 - 7 RAr 128/89
Berufungsausschluß bei Teilaufhebung einer Arbeitslosengeld-Bewilligung, …
Auszug aus BSG, 29.08.1991 - 7 RAr 130/90
Hat der Arbeitslose nach § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG das Alg insoweit zu erstatten, als Arbeitsentgelt, Urlaubsabgeltung oder eine Abfindung usw trotz des Rechtsübergangs mit befreiender Wirkung an ihn ausgezahlt worden sind, erstattet er nicht eigentlich Alg, sondern zahlt in Wirklichkeit das Arbeitsentgelt usw in Höhe des Alg an die Bundesanstalt, das dieser aufgrund des gesetzlichen Übergangs des Arbeitsentgeltanspruchs infolge der Alg-Zahlung zugestanden hat (…vgl BSGE 60, 168, 172 = SozR 4100 § 117 Nr. 16;… SozR 4100 § 117 Nr. 19; BSGE 67, 221, 225 = SozR 3 - 4100 § 117 Nr. 3).Von dieser bürgerlich-rechtlichen Befugnis ist die beklagte BA als Inhaberin eines auf sie übergegangenen bürgerlich-rechtlichen Anspruchs nicht ausgeschlossen (BSGE 67, 221, 226 f = SozR 3 - 4100 § 117 Nr. 3).
Die in BSGE 67, 221, 228 = SozR 3 - 4100 § 117 Nr. 3 offen gelassene Frage, ob die Zustimmung (Genehmigung) zur Einziehung einer Forderung durch den Arbeitslosen den öffentlich-rechtlichen Anspruch nach § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG auch dann begründet, wenn ein Arbeitsamt von vornherein Zahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitslosen billigt, ohne den nach § 115 SGB X gebotenen Weg in angemessener Weise erfolglos beschritten zu haben, stellt sich hier nicht.
- BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 4/85
Minderung der Anspruchsdauer - Arbeitslosengeld - Bundesanstalt für Arbeit
Auszug aus BSG, 29.08.1991 - 7 RAr 130/90
Auch wenn der Arbeitslose nun Alg und kein Arbeitsentgelt von der Bundesanstalt für Arbeit (BA) erhält, tritt die BA wirtschaftlich betrachtet in Höhe des Alg in Vorleistung für den Arbeitgeber (BSGE 60, 168, 171 = SozR 4100 § 117 Nr. 16;… SozR 4100 § 117 Nrn 18, 19, 20).Hat der Arbeitslose nach § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG das Alg insoweit zu erstatten, als Arbeitsentgelt, Urlaubsabgeltung oder eine Abfindung usw trotz des Rechtsübergangs mit befreiender Wirkung an ihn ausgezahlt worden sind, erstattet er nicht eigentlich Alg, sondern zahlt in Wirklichkeit das Arbeitsentgelt usw in Höhe des Alg an die Bundesanstalt, das dieser aufgrund des gesetzlichen Übergangs des Arbeitsentgeltanspruchs infolge der Alg-Zahlung zugestanden hat (vgl BSGE 60, 168, 172 = SozR 4100 § 117 Nr. 16;… SozR 4100 § 117 Nr. 19;… BSGE 67, 221, 225 = SozR 3 - 4100 § 117 Nr. 3).
Die Ansprüche, die der Arbeitgeber nicht erfüllt, bleiben außer Betracht; insoweit ist weiterhin der Tatbestand des § 117 Abs. 4 Satz 1 AFG gegeben, in dessen Folge der Anspruch auf Alg gerade nicht ruht (BSGE 60, 168, 171 f = SozR 4100 § 117 Nr. 16).
- BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 69/89
Schadensersatzanspruch nach § 628 Abs. 2 BGB als Abfindung iS. von § 117 Abs. 2 …
Auszug aus BSG, 29.08.1991 - 7 RAr 130/90
In solchen Fällen diene die Abfindung im Gegensatz zum Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13. März 1990 - 11 RAr 69/89 - allein der Entschädigung des sozialen Besitzstandes.In diesem Punkte teilt der Senat daher die Auffassung des 11. Senats, die dieser in dem von den Beteiligten erwähnten Urteil vom 13. März 1990 - 11 RAr 69/89 - (SozR 3-4100 § 117 Nr. 2) vertreten hat.
- BAG, 13.01.1982 - 5 AZR 546/79
Kein Verfall von Ansprüchen aus einem gerichtl. Vergleich
Auszug aus BSG, 29.08.1991 - 7 RAr 130/90
Eine solche Mitteilung dürfte zwar regelmäßig Unkenntnis des Schuldners vom Anspruchsübergang ausschließen (vgl BAGE 37, 274, 281). - BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
Auszug aus BSG, 29.08.1991 - 7 RAr 130/90
Darüber hinaus ist § 622 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 1. Halbs BGB mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, soweit hiernach die Kündigungsfristen für Arbeiter kürzer sind als für Angestellte (BVerfG, Beschluß vom 30. Mai 1990, BGBl I 1727; BVerfGE 82, 126). - BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75
Arbeiter/Angestellte
Auszug aus BSG, 29.08.1991 - 7 RAr 130/90
Nun ist Satz 2 des § 622 Abs. 2 BGB mit Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) nicht vereinbar, soweit bei der Berechnung der für die verlängerten Kündigungsfristen maßgeblichen Beschäftigungsdauer eines Arbeiters Zeiten nicht berücksichtigt werden, die vor der Vollendung des 35. Lebensjahres liegen, während bei einem Angestellten bereits Zeiten nach Vollendung des 25. Lebensjahres mitgerechnet werden, wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluß vom 16. November 1982 mit Gesetzeskraft gemäß § 31 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz entschieden hat (BGBl I 1983, 81; BVerfGE 62, 256). - BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 81/79
Tarifliche Unkündbarkeit - Vorlage eines Sozailplans - Wirksame Kündigung - Ruhen …
Auszug aus BSG, 29.08.1991 - 7 RAr 130/90
Auch außerhalb des Rahmens einer ordentlichen Kündigung könne eine Abfindung soziale Kompensation sein (vgl BSGE 50, 121, 125); eine formale Betrachtung sei in Fällen dieser Art nicht angebracht. - BSG, 14.02.1978 - 7 RAr 57/76
Auszug aus BSG, 29.08.1991 - 7 RAr 130/90
Diese richten sich nicht dagegen, daß ein Schadensersatzanspruch nach § 628 Abs. 2 BGB als eine einer Abfindung ähnliche Leistung iS von § 117 Abs. 2 AFG angesehen wird (vgl BSGE 46, 20, 32 = SozR 4100 § 117 Nr. 2) und daß, wenn der Arbeitslose neben einer Abfindung Schadensersatz erhält, zur Berechnung der Ruhenszeit beide Leistungen zusammengerechnet werden. - BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 94/79
Abfindung - Arbeitslosengeld - Einbeziehung
Auszug aus BSG, 29.08.1991 - 7 RAr 130/90
Die Annahme des Gesetzgebers, daß bei vorzeitiger Beendigung von Arbeitsverhältnissen Abfindungen in bestimmtem Umfang eine Lohnausfallvergütung enthalten, ist aber auch gerechtfertigt, wenn Unternehmer und Betriebsrat die Abfindung in einer Betriebsvereinbarung (Sozialplan nach § 112 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz ) vereinbaren bzw anstelle dieser Vertragspartner gemäß § 112 Abs. 4 BetrVG die Einigungsstelle den Sozialplan beschließt (BSG SozR 4100 § 117 Nr. 5).
- BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 59/00 R
Arbeitslosengeld - Gleichwohlgewährung - Berechnung des Erstattungsanspruches - …
Ein solcher Selbstbehalt aus einem Gesamtabfindungsanspruch werde der gesetzlichen Regelung nicht gerecht (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 6).Bei dieser sogenannten Gleichwohlgewährung tritt wirtschaftlich betrachtet die Bundesanstalt für Arbeit (BA) in Höhe des Alg in Vorleistung für den Arbeitgeber (…BSGE 60, 168, 171 = SozR 4100 § 117 Nr. 16; SozR 3-4100 § 117 Nr. 6 mwN); dafür geht der Anspruch des Arbeitslosen auf die Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung in Höhe des Alg auf die BA über (§ 117 Abs. 4 Satz 1 AFG, § 115 Abs. 1 SGB X;… vgl BSGE 72, 111, 114 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 9;… SozR 3-4100 § 117 Nr. 11 mwN).
Der Empfänger des Alg, regelmäßig der Arbeitslose, hat in diesen Fällen in Wirklichkeit in Höhe des erhaltenen Alg an die BA zu zahlen, was dieser aufgrund des gesetzlichen Anspruchsübergangs zugestanden hat (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 6 mwN;… SozR 3-4100 § 117 Nr. 18).
Maßgebend ist hierfür allein die ordentliche Kündigungsfrist des Arbeitgebers, nicht eine kürzere des Arbeitnehmers; das gilt uneingeschränkt und unabhängig davon, wie das Arbeitsverhältnis beendet worden ist und von welcher Seite die Initiative hierfür ergriffen wurde, also auch bei fristloser Kündigung durch den Arbeitnehmer (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 6 mwN) wie hier.
Der sich hiernach ergebenden Ruhensfolge steht nicht entgegen, daß die Abfindung in einem Sozialplan vereinbart worden ist; denn die Annahme des Gesetzgebers, daß bei vorzeitiger Beendigung von Arbeitsverhältnissen Abfindungen im bestimmten Umfang eine Lohnausfallvergütung enthalten, ist auch bei Sozialplan-Abfindungen berechtigt (…BSG SozR 4100 § 117 Nr. 5; SozR 3-4100 § 117 Nr. 6).
Sie wird der Ruhensregelung nicht gerecht, worauf schon 1991 der 7. Senat des BSG hingewiesen hat (SozR 3-4100 § 117 Nr. 6), und begünstigt ohne Grund Arbeitslose, denen erst nach Alg-Bewilligung ein Teil einer vereinbarten Abfindung ausgezahlt wird.
Hat der Arbeitgeber einen Anspruch des Arbeitslosen, etwa auf eine höhere Abfindung oder auf Schadensersatz, nicht erfüllt, kann hierauf nach § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG nicht abgestellt werden; insoweit verbleibt es vielmehr bei § 117 Abs. 4 Satz 1 AFG, wonach bei Nichtzahlung eines an sich das Ruhen bewirkenden Anspruchs auf Arbeitsentgelt, Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung der Anspruch auf Alg gerade nicht ruht (SozR 3-4100 § 117 Nr. 6).
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2019 - L 18 AL 109/17
Arbeitslosengeld; Gleichwohlgewährung; Erstattung; Umdeutung; …
Bei dieser sogenannten Gleichwohlgewährung tritt wirtschaftlich betrachtet die Beklagte iH des Alg in Vorleistung für den Arbeitgeber (…vgl BSGE 60, 168, 171 = SozR 4100 § 117 Nr. 16; SozR 3-4100 § 117 Nr. 6 mwN); dafür geht der Anspruch des Arbeitslosen auf Arbeitsentgelt iH des Alg auf die Beklagte über (§ 115 Abs. 1 SGB X;… vgl BSGE 72, 111, 114 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 9;… SozR 3-4100 § 117 Nr. 11 mwN).Der Empfänger des Alg, regelmäßig der Arbeitslose, hat in diesen Fällen in Wirklichkeit iH des erhaltenen Alg an die Beklagte zu zahlen, was dieser aufgrund des gesetzlichen Anspruchsübergangs zugestanden hat (vgl BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 6 mwN;… SozR 3-4100 § 117 Nr. 18).
Die Genehmigung kann konkludent erklärt werden und zwar sowohl gegenüber dem Arbeitgeber als auch gegenüber dem Arbeitnehmer (vgl BSG…, Urteil vom 24. Juni 1999 - B 11 AL 7/99 R = SozR 3-4100 § 117 Nr. 18; Urteil vom 29. August 1991 - 7 RAr 130/90 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 6).
- BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 57/92
Abfindung - Darlehn
Verlangt die BA vom Arbeitslosen nach § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG Erstattung des Alg insoweit, als der Arbeitgeber Arbeitsentgelt, Urlaubsabgeltung oder eine Abfindung usw trotz des Rechtsübergangs mit befreiender Wirkung an den Arbeitslosen oder einen Dritten gezahlt hat, wird in Wirklichkeit das Arbeitsentgelt usw in Höhe des Alg herausverlangt, das der BA aufgrund des gesetzlichen Übergangs des Anspruchs des Arbeitslosen gegen den Arbeitgeber infolge der Alg-Zahlung zugestanden hat (…vgl BSGE 60, 168, 172 = SozR 4100 § 117 Nr. 16;… BSGE 67, 221, 225 f = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3; SozR 3-4100 § 117 Nr. 6).Die Revision übersieht, daß - anders als der Übergang von Schadensersatzansprüchen nach § 116 SGB X - der Übergang nach § 115 Abs. 1 SGB X die Erbringung von Sozialleistungen voraussetzt, der Anspruchsübergang sich also erst mit der Zahlung des Alg vollzieht (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 6).
Das gilt uneingeschränkt, also unabhängig davon, wie das Arbeitsverhältnis beendet worden ist und von welcher Seite die Initiative hierfür ergriffen wurde (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 6).
- LSG Bayern, 16.12.1999 - L 9 AL 247/97
Erstattung von Arbeitslosengeld wegen Sozialplanabfindung; Wichtiger Grund eines …
Der vom 11. Senat in dessen Urteil vom 13.03.1990 entwickelten Konstruktion eines Gesamtabfindungsanspruchs aus der Sozialplanabfindung in Verbindung mit einem Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber und einem daraus ermittelten sozialen Selbstbehalt des Arbeitslosen habe sich der 7. Senat in seinem Urteil vom 29.08.1991 Az.: 7 RAr 130/90 nicht angeschlossen.Deswegen stellt die Rechtsprechung den Fall einer berechtigten fristlosen Kündigung seitens des Arbeitnehmers dem Fall einer berechtigten fristlosen Kündigung seitens des Arbeitgebers nach § 117 Abs. 3 Nr. 3 AFG nicht gleich (BSG vom 13.03.1990 SozR 3-4100 § 117 Nr. 1, vom 29.08.1991 SozR 3-4100 § 117 Nr. 6).
Der Senat schließt sich vielmehr der in einem obiter dictum zum Ausdruck gebrachten Auffassung des 7. Senats in dessen Urteil vom 29.08.1991 (SozR 3-4100 § 117 Nr. 6) an.
Dies und wohl überhaupt den Grundgedanken eines solchen Selbstbehalts im Rahmen des § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG lehnt der 7. Senat des BSG in seinem Urteil vom 29.08.1991 (SozR 3-4100 § 117 Nr. 6) in einem ausführlichen obiter dictum ab.
Da die BA in den Fällen des § 117 Abs. 4 Satz 1 AFG - wirtschaftlich betrachtet - für den Arbeitgeber vorleiste, sei es nicht einzusehen, weshalb sie dann, wenn der Arbeitgeber nachträglich einen Teil seiner Schulden zahle, gegebenenfalls gänzlich zurückstehen müsse und daran nicht anteilig beteiligt werden solle (BSG a.a.O. SozR 3-4100 § 117 Nr. 6, S. 37 unten f.).
- BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 48/99 R
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeldanspruch bei Abfindung
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß der Gesetzgeber in § 117 Abs. 2 AFG in typisierender Wertung davon ausgeht, daß jede Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung, die im Zusammenhang mit einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt wird, in einem bestimmten, durch § 117 Abs. 3 AFG pauschalierten Umfang eine Entschädigung für ausgefallenes Arbeitsentgelt enthält (…BSGE 50, 121, 125 = SozR 4100 § 117 Nr. 3;… BSG SozR 4100 § 117 Nr. 26, S 142; BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 6, S 36 ff;… zustimmend der 11. Senat in BSGE 76, 294, 298 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 12).Dementsprechend ist es nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Rahmen der typisierenden Grundstruktur des § 117 Abs. 2 AFG unbeachtlich, ob die Partner des Arbeitsverhältnisses irrtümlich von einer kürzeren als der von Rechts wegen richtigen ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers ausgegangen sind (…BSG SozR 4100 § 117 Nr. 26, S 142), ob auch dem Arbeitnehmer ein Recht auf fristlose Kündigung zugestanden hätte (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 6), ob die Abfindung auch gezahlt worden wäre, wenn die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten worden wäre (…BSGE 76, 294 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 12), oder ob die Parteien subjektiv davon ausgegangen sind, eine gewährte Abfindung habe keinen Entgeltcharakter (…BSG SozR 4100 § 117 Nr. 26, S 142).
Streitigkeiten dieser Art wollte der Gesetzgeber durch die Erfassung aller Abfindungen, die bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, gerade verhindern (…vgl BSGE 76, 294, 298 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 12; ferner BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 6).
- LSG Saarland, 10.09.1998 - L 6 Ar 17/97
Einordnung von im Rahmen des Konkursverfahrens gewährten Betriebsrenten als …
Auch wenn der Arbeitslose nur Alg (und natürlich kein Arbeitsentgelt) von der Bundesanstalt für Arbeit erhält, tritt diese wirtschaftlich betrachtet in Höhe des Alg in Vorleistung für den Arbeitgeber (…BSG SozR 4100 § 117 Nr. 20; SozR 3-4100 § 117 Nr. 6)."Wegen" der Beendigung wird eine Leistung gewährt, wenn zwischen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Abfindung ein ursächlicher Zusammenhang besteht (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 6 und 10).
§ 117 Abs. 2 AFG erfaßt grundsätzlich alle Fälle der vorzeitigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und geht davon aus, daß Abfindungen, Entschädigungen und ähnliche Leistungen, die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt werden, in einem bestimmten, durch § 117 Abs. 3 pauschalierten Umfang Arbeitsentgelt enthalten (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 6, 11, 12).
Streitigkeiten dieser Art wollte der Gesetzgeber durch die Erfassung aller Abfindungen, die bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, gerade verhindern (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 6 und 12); es handelt sich insoweit um eine unwiderlegliche Vermutung (BSG DBlR Nr. 3604 a AFG/§ 117;… SozR 3-4100 § 117 Nr. 10).
Die in § 117 Abs. 2 AFG angeordnete Rechtsfolge des Ruhens von Alg wegen der Konkurrenz von Ansprüchen auf Abfindungen oder ähnliche Leistungen hebt § 117 Abs. 4 Satz 1 AFG auf, falls der Arbeitslose die Leistungen nach § 117 Abs. 1 bis 2 AFG tatsächlich nicht erhält (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 6 und 9).
- LSG Saarland, 10.09.1998 - L 6/1 Ar 107/96
Anhörung zu einem während des Gerichtsverfahrens erlassenen Verwaltungsakt; …
Auch wenn der Arbeitslose nur Alg (und natürlich kein Arbeitsentgelt) von der Bundesan- anstalt für Arbeit erhält, tritt diese wirtschaftlich betrachtet in Höhe des Alg in Vorleistung für den Arbeitgeber (…BSG SozR 4100 § 117 Nr. 20; SozR 3-4100 § 117 Nr. 6)."Wegen" der Beendigung wird eine Leistung gewährt, wenn zwischen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Abfindung ein ursächlicher Zusammenhang besteht (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 6 und 10).
§ 117 Abs. 2 AFG erfaßt grundsätzlich alle Fälle der vorzeitigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und geht davon aus, daß Abfindungen, Entschädigungen und ähnliche Leistungen, die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt werden, in einem bestimmten, durch § 117 Abs. 3 pauschalierten Umfang Arbeitsentgelt enthalten (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 6, 11, 12).
Streitigkeiten dieser Art wollte der Gesetzgeber durch die Erfassung aller Abfindungen, die bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, gerade verhindern (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 6 und 12); es handelt sich insoweit um eine unwiderlegliche Vermutung (BSG DBlR Nr. 3604 a AFG/§ 117;… SozR 3-4100 § 117 Nr. 10).
Die in § 117 Abs. 2 AFG angeordnete Rechtsfolge des Ruhens von Alg wegen der Konkurrenz von Ansprüchen auf Abfindungen oder ähnliche Leistungen hebt § 117 Abs. 4 Satz 1 AFG auf, falls der Arbeitslose die Leistungen nach § 117 Abs. 1 bis 2 AFG tatsächlich nicht erhält (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 6 und 9).
- BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 49/92
Erstattung - Arbeitslosengeld - Abfindung - Vorläufig vollstreckbares Urteil - …
Der Kläger beachtet nicht, daß in jeder Abfindung eine Entschädigung für Lohnausfall in einem bestimmten, durch § 117 Abs. 2 und 3 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) geregelten Umfang unwiderleglich vermutet wird, wenn das Arbeitsverhältnis bei Gewährung einer Abfindung vorzeitig beendet worden ist (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 6).Die in § 117 Abs. 1 bis 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) angeordnete Rechtsfolge des Ruhens von Alg wegen der Konkurrenz von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis hebt § 117 Abs. 4 S 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) auf, falls der Arbeitslose die Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis tatsächlich nicht erhält (…BSGE 60, 168, 171 = SozR 4100 § 117 Nr. 16;… ferner: SozR 4100 § 117 Nrn 18 und 20; SozR 3-4100 § 117 Nr. 6).
Maßgebend dafür ist der Zeitpunkt, in welchem die BA ihre Leistung an den Arbeitslosen erbringt (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 6).
Wie indes zutreffend in Rechtsprechung und Schrifttum ausgeführt wird, tritt der Rechtsübergang nach § 115 Abs. 1 SGB X mit der Zahlung des Alg ein (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 6; Gagel, AFG, § 117 RdNrn 185 ff; 195 ff;… besonders deutlich wird dies in dem Hinweis, daß der Rechtsübergang bei laufender Zahlung nur im Umfang und für die Zeit, für die Alg gezahlt werden muß, eintritt, Gagel aaO RdNr 197).
- BSG, 16.07.2025 - B 1 KR 12/24 R
Wenn sich das von der Krankenkasse eingeleitete Prüfverfahren einer …
Die Kompetenz des Revisionsgerichts, jenseits genereller Tatsachen selbst Feststellungen im individuellen Fall zu treffen, unterliegt aber sehr engen Voraussetzungen (…vgl zu unterschiedlichen Fallgestaltungen, in denen das BSG zur Berechtigung, individuelle Tatsachen festzustellen, auf die Prozessökonomie verwiesen hat: BSG vom 21.2.1985 - 11 RA 2/84 - BSGE 58, 49, 51 = SozR 1300 § 45 Nr. 15 S 38; BSG vom 24.3.1988 - 5/5b RJ 30/87 - SozR 2200 § 1241d Nr. 14 = juris RdNr 11 mwN, BSG vom 29.8.1991 - 7 RAr 130/90 - SozR 3-4100 § 117 Nr. 6 S 40;… BSG vom 16.10.1991 - 11 RAr 137/90 - SozR 3-4100 § 117 Nr. 7 S 47;… BSG vom 21.2.2013 - B 10 EG 12/12 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 19 RdNr 40;… BSG vom 11.4.2013 - B 2 U 34/11 R - SozR 4-2700 § 200 Nr. 4 RdNr 39;… inzident: BSG vom 5.10.2006 - B 10 EG 6/04 R - BSGE 97, 144 = SozR 4-1300 § 48 Nr. 8, RdNr 48-49).Rn. 24 Hat das LSG keine Feststellung getroffen oder ist - wie hier - seine Feststellung in Ansehung seiner Urteilsgründe widersprüchlich, darf das BSG aus Gründen der Prozessökonomie selbst Feststellungen treffen, wenn die Interessen der Beteiligten gewahrt werden (vgl BSG vom 29.8.1991 - 7 RAr 130/90 - SozR 3-4100 § 117 Nr. 6 S 40) und keine aufwändige Beweisaufnahme erforderlich ist (so insgesamt zutreffend Hauck in Zeihe, SGG, Stand Juni 2024, § 163 Anm 4d;… ähnlich B. Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, 14. Aufl 2023, § 163 RdNr 5;… enger Röhl in Schlegel/Voelzke, juris-PK SGG, 2. Aufl 2022, § 163 RdNr 42, Stand 15.6.2022, und wohl auch Meßling in Krasney/Udsching/Groth/Meßling, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 8. Aufl 2022, 1X. Kapitel RdNr 458;… unklar hinsichtlich der rechtlichen Begründung für die als möglich angesehene Unstreitigstellung von Tatsachen Fichte in Fichte/Jüttner, SGG, 3. Aufl 2020, § 163 RdNr 17).
- BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 4/99 R
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeldanspruch bei Abfindung
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß der Gesetzgeber in § 117 Abs. 2 AFG in typisierender Wertung davon ausgeht, daß jede Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung, die im Zusammenhang mit einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt wird, in einem bestimmten, durch § 117 Abs. 3 AFG pauschalierten Umfang eine Entschädigung für ausgefallenes Arbeitsentgelt enthält (…BSGE 50, 121, 125 = SozR 4100 § 117 Nr. 3;… BSG SozR 4100 § 117 Nr. 26, S 142; BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 6, S 36 ff;… zustimmend der 11. Senat in BSGE 76, 294, 298 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 12).Dementsprechend ist es nach der Rechtsprechung des BSG im Rahmen der typisierenden Grundstruktur des § 117 Abs. 2 AFG unbeachtlich, ob die Partner des Arbeitsverhältnisses irrtümlich von einer kürzeren als der von Rechts wegen richtigen ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers ausgegangen sind (…BSG SozR 4100 § 117 Nr. 26, S 142), ob auch dem Arbeitnehmer ein Recht auf fristlose Kündigung zugestanden hätte (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 6), ob die Abfindung auch gezahlt worden wäre, wenn die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten worden wäre (…BSGE 76, 294 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 12) oder ob die Parteien subjektiv davon ausgegangen sind, eine gewährte Abfindung habe keinen Entgeltcharakter (…BSG SozR 4100 § 117 Nr. 26, S 142).
Streitigkeiten dieser Art wollte der Gesetzgeber durch die Erfassung aller Abfindungen, die bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, gerade verhindern (…vgl BSGE 76, 294, 298 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 12; ferner BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 6).
- BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 71/01 R
Insolvenzgeldanspruch - Urlaubsabgeltung - Anspruchsausschluss
- BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 137/90
Erstattungspflicht des Arbeitslosen nach § 117 Abs. 4 S. 2 AFG
- LSG Bayern, 13.08.2002 - L 10 AL 393/99
Erstattung geleisteten Arbeitslosengeldes; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; …
- BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 41/95
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 117 Abs. 2 AFG
- BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 97/00 R
Konkursausfallgeld - Berechnung - Forderungsübergang auf die Bundesanstalt für …
- BAG, 17.06.1992 - 2 AZR 23/92
Ruhen des Arbeitslosengeldes bei Abfindungsvergleich und Forderungsübergang
- BSG, 24.06.1999 - B 11 AL 7/99 R
Arbeitslosengeld - Abfindung - Ruhen - Gleichwohlgewährung - Zahlung - befreiende …
- BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 16/92
Arbeitslosengeld-Anspruch - Ruhen - Abfindung - Überbrückungsgeld - Aufnahme …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2014 - L 9 AL 131/13
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs: Achtung bei Nichteinhaltung der …
- LSG Hessen, 11.06.2021 - L 7 AL 66/20
Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III ; Anforderungen an das Ruhen des …
- LSG Hessen, 25.01.1995 - L 6 Ar 1265/93
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches - Abfindung - tarifvertragliches …
- LSG Bayern, 12.03.1999 - L 8 AL 192/98
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses …
- LSG Schleswig-Holstein, 25.06.2004 - L 3 AL 84/03
Berücksichtigung des Anspruchs auf Abgeltung eines restlichen Urlaubanspruchs bei …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2005 - L 12 AL 195/04
Arbeitslosenversicherung
- LSG Hamburg, 29.10.2014 - L 2 AL 65/13
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Alg) wegen einer …
- LSG Hessen, 28.09.1994 - L 6 Ar 957/89
Arbeitslosengeld - Ruhen - Abfindung - Höhe - Steuerklassenwechsel unter …
- LSG Bayern, 01.04.2004 - L 10 AL 342/01
Erstattung von Arbeitslosengeld; Vermeidung von Doppelleistungen in Form von …
- LSG Bayern, 14.02.2002 - L 9 AL 309/00
Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag; Vorzeitige Beendigung …
- LSG Niedersachsen, 16.10.2001 - L 8 AL 308/00
Abfindung; Anwendung; Arbeitslosengeld; Arbeitsverhältnis; Beendigung; …
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2010 - L 18 AL 106/10
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2019 - L 18 AL 176/17
- LSG Baden-Württemberg, 24.05.2016 - L 13 AL 3694/15
- LSG Baden-Württemberg, 24.11.2009 - L 13 AL 4542/09
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