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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2006 - 7 S 13.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12643
OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2006 - 7 S 13.06 (https://dejure.org/2006,12643)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.04.2006 - 7 S 13.06 (https://dejure.org/2006,12643)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. April 2006 - 7 S 13.06 (https://dejure.org/2006,12643)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AufenthG § 60 a Abs. 2; ; VwVfG § 51; ; VwVfG § 51 Abs. 1 Nr. 1; ; BlnVwVfG § 1 Abs. 1; ; AuslG § 47; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung wegen des Antrags auf Wiederaufgreifen des abgeschlossenen Ausweisungsverfahrens; Anspruch auf Wiederaufgreifen eines Abschiebungsverfahrens wegen einer Änderung der Rechtsprechung; Voraussetzungen für Ausweisung eines türkischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2006 - 7 S 13.06
    Diese Entscheidung liegt jedoch grundsätzlich im Ermessen der zuständigen Behörde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. März 1999, BVerwGE 113, 322, 326; Urteil vom 27. Januar 1994, BVerwGE 95, 86, 93 f. m.w.N.;… vgl. ferner Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl. 2001, § 51 Rdnr. 13 ff.).

    Des Weiteren ist nach den Darlegungen der Antragstellerin nicht davon auszugehen, dass die Aufrechterhaltung der Ausweisungsverfügung schlechthin unerträglich wäre oder dass eine Berufung der Ausländerbehörde auf die Unanfechtbarkeit dieser Verfügung einen Verstoß gegen Verfassungsrecht, die guten Sitten oder Treu und Glauben darstellen würde (vgl. zur Ermessensreduzierung in solchen Fällen BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1974, BVerwGE 44, 333, 336 f.; Urteil vom 27. Januar 1994, BVerwGE 95, 86, 92; Urteil vom 20. Oktober 2004, BVerwGE 122, 103, 108; Beschluss vom 16. August 1989, NVwZ-RR 1990, 26 f.;… s. ferner Sachs, a.a.O., Rdnr. 19 m.w.N.).

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2006 - 7 S 13.06
    Aus dem in Art. 10 EGV verankerten Grundsatz der Zusammenarbeit (vgl. zu diesem Ansatz VGH Mannheim, Beschluss vom 9. November 2004 - 11 S 2771/03 -, juris) ergibt sich eine solche Verpflichtung nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 13. Januar 2004 - C-453/00 -, NVwZ 2004, 459 f.) schon deshalb nicht, weil die Ausweisungsverfügung nicht infolge eines Urteils des in letzter Instanz zuständigen und damit bei Auslegungsfragen des Gemeinschaftsrechts vorlagepflichtigen nationalen Gerichts bestandskräftig geworden ist, sondern durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 18. April 2001 (11 A 538.00).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2006 - 7 S 13.06
    Eine Ausweisung von türkischen Staatsangehörigen, die ein Aufenthaltsrecht nach dem ARB Nr. 1/80 besitzen, erfordert eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (BVerwG, Urteile vom 3. August 2004, NVwZ 2005, 220 ff., 224 ff.).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2006 - 7 S 13.06
    Allein der von der Antragstellerin mit ihrem erstinstanzlichen Vorbringen hervorgehobene Umstand, dass die von ihr begangenen Straftaten nach Maßgabe der neueren Rechtsprechung zur Ausweisung assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger (BVerwG, Urteil vom 3. August 2004, NVwZ 2005, 224) keine Ist- bzw. Regelausweisung nach § 47 AuslG rechtfertigen, bedeutet nach summarischer Prüfung nicht, dass es der Ausländerbehörde in jedem Fall versagt wäre, sich auf die Unanfechtbarkeit der bestandskräftigen Ausweisungsverfügung zu berufen.
  • BVerwG, 20.10.2004 - 1 C 15.03

    Asylfolgeverfahren; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Ermessen; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2006 - 7 S 13.06
    Des Weiteren ist nach den Darlegungen der Antragstellerin nicht davon auszugehen, dass die Aufrechterhaltung der Ausweisungsverfügung schlechthin unerträglich wäre oder dass eine Berufung der Ausländerbehörde auf die Unanfechtbarkeit dieser Verfügung einen Verstoß gegen Verfassungsrecht, die guten Sitten oder Treu und Glauben darstellen würde (vgl. zur Ermessensreduzierung in solchen Fällen BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1974, BVerwGE 44, 333, 336 f.; Urteil vom 27. Januar 1994, BVerwGE 95, 86, 92; Urteil vom 20. Oktober 2004, BVerwGE 122, 103, 108; Beschluss vom 16. August 1989, NVwZ-RR 1990, 26 f.;… s. ferner Sachs, a.a.O., Rdnr. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.09.2005 - 1 C 7.04

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2006 - 7 S 13.06
    Ein Wiederaufgreifensanspruch kann schließlich auch nicht darauf gestützt werden, dass der bestandskräftigen Ausweisung der unheilbare Verfahrensfehler einer unterbliebenen Zweckmäßigkeitsprüfung im Sinne des Art. 9 der Richtlinie 64/221/EWG (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 13. September und 6. Oktober 2005 - 1 C 7.04 und 1 C 5.04 -, InfAuslR 2006, 110 ff., 114 ff.) anhaften würde.
  • BVerwG, 06.10.2005 - 1 C 5.04

    Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2006 - 7 S 13.06
    Ein Wiederaufgreifensanspruch kann schließlich auch nicht darauf gestützt werden, dass der bestandskräftigen Ausweisung der unheilbare Verfahrensfehler einer unterbliebenen Zweckmäßigkeitsprüfung im Sinne des Art. 9 der Richtlinie 64/221/EWG (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 13. September und 6. Oktober 2005 - 1 C 7.04 und 1 C 5.04 -, InfAuslR 2006, 110 ff., 114 ff.) anhaften würde.
  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 20.72

    Wehrpflichtigen-Mietzuschuß - § 35 VwVfG, § 51 VwVfG, Zweitbescheid, Anspruch auf …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2006 - 7 S 13.06
    Des Weiteren ist nach den Darlegungen der Antragstellerin nicht davon auszugehen, dass die Aufrechterhaltung der Ausweisungsverfügung schlechthin unerträglich wäre oder dass eine Berufung der Ausländerbehörde auf die Unanfechtbarkeit dieser Verfügung einen Verstoß gegen Verfassungsrecht, die guten Sitten oder Treu und Glauben darstellen würde (vgl. zur Ermessensreduzierung in solchen Fällen BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1974, BVerwGE 44, 333, 336 f.; Urteil vom 27. Januar 1994, BVerwGE 95, 86, 92; Urteil vom 20. Oktober 2004, BVerwGE 122, 103, 108; Beschluss vom 16. August 1989, NVwZ-RR 1990, 26 f.;… s. ferner Sachs, a.a.O., Rdnr. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 B 60.95

    Kronkretisierung des Begriffes "Eingriff" in Art. 8 Abs. 2 MRK durch den …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2006 - 7 S 13.06
    Dazu hat das Verwaltungsgericht zutreffend in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 1995, NVwZ 1995, 1097 f. m.w.N.) ausgeführt, dass eine Änderung der Rechtsprechung keine Änderung der Rechtslage i. S. v. § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG darstellt.
  • BVerwG, 16.08.1989 - 7 B 57.89

    Prüfungsbehörde - Abgeschlossenens Prüfungsverfahren - Fehlerhaftigkeit - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2006 - 7 S 13.06
    Des Weiteren ist nach den Darlegungen der Antragstellerin nicht davon auszugehen, dass die Aufrechterhaltung der Ausweisungsverfügung schlechthin unerträglich wäre oder dass eine Berufung der Ausländerbehörde auf die Unanfechtbarkeit dieser Verfügung einen Verstoß gegen Verfassungsrecht, die guten Sitten oder Treu und Glauben darstellen würde (vgl. zur Ermessensreduzierung in solchen Fällen BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1974, BVerwGE 44, 333, 336 f.; Urteil vom 27. Januar 1994, BVerwGE 95, 86, 92; Urteil vom 20. Oktober 2004, BVerwGE 122, 103, 108; Beschluss vom 16. August 1989, NVwZ-RR 1990, 26 f.;… s. ferner Sachs, a.a.O., Rdnr. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.03.1999 - 1 DB 7.97
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 11 S 2771/03

    Wiederaufnahme bestandskräftig abgeschlossener Ausweisungsverfahren bei …

  • VGH Hessen, 29.07.2005 - 12 TG 1987/05

    Türke; Assoziationsberechtigter; Wiederaufgreifen eines Ausweisungsverfahrens

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2006 - 11 S 40.05

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen mit unbefristeter …

    Davon ausgehend dürfte zwar die Abschiebung eines Ausländers, dessen Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG im Rahmen der sich daraus ergebenden Schranken der verfassungsmäßigen Ordnung auch das Recht auf Aufenthalt in der Bundesrepublik umfasst und dessen Ehe mit einer deutschen Staatsangehörigen zudem eine Beachtung des Interesses beider Ehepartner daran, ihre durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland zu führen, gebietet (BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 1973, 1 BvR 23/73 und 1 BvR 155/73, NJW 1974, 227 ff.), im Sinne des § 60a Abs. 2 AufenthG rechtlich unmöglich sein, wenn ihm ein gebundener Anspruch auf Aufhebung der rechtskräftig gewordenen, aber rechtswidrigen Ausweisung und der damit verbundenen Abschiebungsandrohung zustünde (i.d.S. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2006 - OVG 7 S 13.06 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).

    Dafür, dass eine rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung - wie der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichts (Beschluss v. 20. April 2006 - 7 S 13.06 -) meint - nur in einem solchen Fall der Ermessensreduzierung auf Null angenommen werden kann, dürfte insbesondere sprechen, dass die Vollziehung der bestandskräftigen Ausweisung nur dann eine Verletzung von Rechten des Antragstellers begründen könnte, wenn die Ausweisungsverfügung nachträglich tatsächlich aufgehoben würde.

    Ergänzend ist festzustellen, dass dem - hierauf gerade nicht abstellenden - Beschwerdevorbringen des Antragstellers im Übrigen auch nicht zu entnehmen ist, dass diesem etwa ein gebundener Anspruch auf Aufhebung der zwar rechtskräftig gewordenen, aber rechtswidrigen und aufzuhebenden Ausweisung und der damit verbundenen Abschiebungsandrohung (i.d.S. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2006 - OVG 7 S 13.06 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen) oder ein Anspruch auf Befristung "auf den jetzigen Zeitpunkt" zustünde.

    Eine Ermessensreduzierung auf Null ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erst dann anzunehmen, wenn die Aufrechterhaltung der Ausweisungsverfügung schlechthin unerträglich wäre, etwa weil eine Berufung der Ausländerbehörde auf die Unanfechtbarkeit dieser Verfügung einen Verstoß gegen Verfassungsrecht, die guten Sitten oder Treu und Glauben darstellen würde (z.B. BVerwG, Urteil v. 30. Januar 1974 - VIII C 20.72 -, BVerwGE 44, 333 ff.; Beschluss vom 16. August 1989 - 7 B 57.89 -, NVwZ-RR 1990, 26 f.; Urteil v. 27. Januar 1994 - 2 C 12.92 -, NVwZ 1995, 388 f.; Urteil v. 19. Januar 2006 - 3 C 11.05 - Rn 15 des U.A.; dem folgend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 20. April 2006 - 7 S 13.06 -).

    Es spricht einiges dafür, dass die Aufrechterhaltung der Ausweisung jedenfalls dann nicht schlechthin unerträglich ist, wenn die Ausweisung - gemessen an den sich aus der aktuellen Rechtsprechung ergebenden Anforderungen - seinerzeit rechtmäßig hätte verfügt werden können (i.d.S. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 20. April 2006 - 7 S 13.06 - VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 13. Juni 2000 - 13 S 1378/98 -, VBlBW 2001, 23 ff.).

    Da der Antragsteller auf Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 28. Mai 2004 verzichtet hat, ist die Rechtskraft der Ausweisung vom 5. Juni 2002 nicht aufgrund der Entscheidung eines letztinstanzlich zuständigen und damit vorlagepflichtigen Gerichts eingetreten (gegen eine entsprechende Anwendbarkeit der in der Entscheidung des EuGH vom 13. Januar 2004 entwickelten Anforderungen auf derartige Fälle OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 20. April 2006 - 7 S 13.06 - dafür: VG Hamburg, Beschluss v. 16. Februar 2005 - 6 E 421/05 -, InfAuslR 2005, 186 ff.; ebenso - ohne nähere Begründung - wohl auch Hessischer VGH, Beschluss v. 29. Juli 2005 - 12 TG 1987/05 -, AuAS 2005, 254 f.; insoweit unklar VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. September 2004 - 11 S 2771/03 -, zit. nach juris).

  • VG Berlin, 09.03.2009 - 16 A 125.08

    Rechtsschutz gegen die Ausweisung eines straffälligen türkischen …

    steht bereits entgegen, dass die angeführte Änderungen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Ausweisung türkischer Staatsangehöriger mit einem Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei keine Änderung der Rechtslage i.S.d. § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG darstellt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2006 - OVG 7 S 13.06 -, zitiert nach juris, Rn. 5; …sowie Beschluss vom 10. Mai 2006 - OVG 11 S 40.05 -, zitiert nach juris, Rn. 25; offen Hess. VGH, Beschluss vom 29. Juli 2005 - 12 TG 1987/05 -, InfAuslR 2005, 451).

    In Betracht kommt aber eine Aufhebung nach § 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2006 - 7 S 13.06 -, zitiert nach juris, Rn. 6; …sowie Beschluss vom 10. Mai 2006 - OVG 11 S 40.05 -, zitiert nach juris, Rn. 25; Hess. VGH, Beschluss vom 29. Juli 2005 - 12 TG 1987/05 -, InfAuslR 2005, 451; siehe auch VAB, Nr. 53.s.1.4.).

    Rn. 61 b. Von einer Reduktion des Ermessens ist vorliegend auch nicht deshalb auszugehen, weil die Ausweisung - gemessen an den sich aus der aktuellen Rechtsprechung ergebenden Anforderungen - seinerzeit bei Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht rechtmäßig hätte verfügt werden können (zu diesem Maßstab OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 20. April 2006 - 7 S 13.06 -, zitiert nach juris, Rn. 9; …und vom 10. Mai 2006 - OVG 11 S 40.05 -, zitiert nach juris, Rn. 25 f. m.w.N.).

  • VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 98/06

    Teils aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen bezüglich der behaupteten …

    Zwar wird angenommen, dass bestandskräftig ausgewiesene assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Ausländerbehörde jedenfalls über ein Wiederaufgreifen des Ausweisungsverfahrens außerhalb des Anwendungsbereichs des § 51 VwVfG (sog. Wiederaufgreifen im weiteren Sinne) haben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2006 - 7 S 13.06 - OVG Hamburg, InfAuslR 2006, 305; OVG Lüneburg, AuAS 2006, 185; VGH Mannheim, Beschluss vom 9. November 2004 - 11 S 2771/03 -, juris und NVwZ-RR 2006, 147 [nur Leits.]; VGH Kassel, InfAuslR 2005, 451).

    Es entspricht der Rechtsprechung auch anderer Oberverwaltungsgerichte, dass die Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Behörden nicht etwa dazu zwingt, auf der Grundlage der jetzigen Sach- und Rechtslage völlig neu über die Ausweisung des Betroffenen zu entscheiden (vgl. OVG Hamburg, InfAuslR 2006, 305; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2006 - 7 S 13.06 - OVG Lüneburg, AuAS 2006, 185).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2007 - 11 S 84.06

    Keine Anspruch, auch nicht im Wege der Ermessensreduzierung, auf Wiederaufgreifen …

    Eine Ermessensreduzierung auf Null ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erst dann anzunehmen, wenn die Aufrechterhaltung der Ausweisungsverfügung schlechthin unerträglich wäre, etwa weil eine Berufung der Ausländerbehörde auf die Unanfechtbarkeit dieser Verfügung einen Verstoß gegen Verfassungsrecht, die guten Sitten oder Treu und Glauben darstellen würde (z.B. BVerwG, Urteil v. 30. Januar 1974 - VIII C 20.72 -, BVerwGE 44, 333 ff.; Beschluss vom 16. August 1989 - 7 B 57.89 -, NVwZ-RR 1990, 26 f.; Urteil v. 27. Januar 1994 - 2 C 12.92 -, NVwZ 1995, 388 f.; Urteil v. 19. Januar 2006 - 3 C 11.05 - Rn 15 des U.A.; dem folgend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 20. April 2006 - 7 S 13.06 - Beschluss des Senats vom 10. Mai 2006 - 11 S 40.05 -).

    Des Weiteren spricht einiges dafür, dass die Aufrechterhaltung der Ausweisung jedenfalls dann nicht schlechthin unerträglich ist, wenn die Ausweisung - gemessen an den sich aus der aktuellen Rechtsprechung ergebenden Anforderungen - seinerzeit rechtmäßig hätte verfügt werden können (i.d.S. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 20. April 2006 - 7 S 13.06 - VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 13. Juni 2000 - 13 S 1378/98 -, VBlBW 2001, 23 ff.).

  • VG Berlin, 18.12.2007 - 35 A 505.07

    Frage der Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines assoziationsberechtigten …

    Hiervon ist aber deshalb auszugehen, weil die Ausweisung - gemessen an den sich aus der aktuellen Rechtsprechung ergebenden Anforderungen - seinerzeit bei Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht rechtmäßig hätte verfügt werden können (zu diesem Maßstab OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2006  - 7 S 13.06 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Juni 2000 - 13 S 1378/98 -, VBlBW 2001, 23 ff.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 28. Februar 2007, a.a.O.).
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