Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 11.12.2000 - 7 S 2137/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Kürzung der Sozialhilfe auch nach erstmaliger Arbeitsverweigerung
- Judicialis
BSHG § 2 Abs. 1; ; BSHG § 25 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BSHG § 2 Abs. 1; BSHG § 25 Abs. 1
Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt; Anspruchsverlust bei Verweigerung zumutbarer Arbeit; Leistungskürzung; Selbsthilfe durch Arbeitsaufnahme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtliches Interesse an einer Beschwerdeentscheidung; Aufforderung zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit ; Selbsthilfegebot bei der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt ; Folgen fehlender Arbeitsbereitschaft
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 14.08.2000 - 4 K 1711/00
- VGH Baden-Württemberg, 11.12.2000 - 7 S 2137/00
Papierfundstellen
- ESVGH 51, 123 (Ls.)
- VBlBW 2001, 409
- DVBl 2001, 572
- DÖV 2001, 1009
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 10.02.1983 - 5 C 115.81
Sozialhilfe - Arbeitsbegriff - Verweigerungsgrund - Hilfe zum Lebensunterhalt - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2000 - 7 S 2137/00
Sie ist gleichzeitig Hilfe zur Selbsthilfe und Maßnahme zur Sicherung und Durchsetzung des in § 2 BSHG verankerten Nachrangs der Sozialhilfe (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.2.1983 - 5 C 115.81 -, BVerwGE 67, 1 = FEVS 32, 265). - VGH Baden-Württemberg, 11.10.1999 - 7 S 1755/99
Leistungsausschluß bei Verweigerung zumutbarer Arbeit - Berechtigung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2000 - 7 S 2137/00
Bei Geldzahlungspflichten aufgrund einstweiliger Anordnungen besteht das Rechtsschutzinteresse des unterlegenen Sozialhilfeträgers daher regelmäßig auch dann fort, wenn er der vom Verwaltungsgericht getroffenen Anordnung pflichtgemäß (§ 149 Abs. 1 Satz 1 VwGO) nachgekommen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 11.10.1999 - 7 S 1755/99 -, FEVS 51, 423). - VGH Baden-Württemberg, 18.09.2000 - 7 S 1560/00
Einstellung der Sozialhilfe bei Arbeitsweigerung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2000 - 7 S 2137/00
Die Vorschrift schränkt das dem Träger der Sozialhilfe zustehende Ermessen vielmehr nur insofern ein, als die Hilfe um mindestens 25 v.H. des maßgeblichen Regelsatzes zu kürzen ist, lässt die Regelung des § 25 Abs. 1 Satz 1 BSHG, wonach der eine zumutbare Arbeit verweigernde Hilfesuchende keinen einklagbaren Anspruch auf Sozialhilfe hat, hingegen unberührt (vgl. insoweit auch Beschl. des Senats vom 18.9.2000 - 7 S 1560/00 -). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.08.1988 - 4 B 251/88
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2000 - 7 S 2137/00
Macht ein Hilfesuchender von der Selbsthilfemöglichkeit durch Arbeit keinen Gebrauch, so dürfte mithin nicht § 2 Abs. 1 BSHG, sondern als Spezialregelung allein § 25 Abs. 1 BSHG zur Anwendung kommen (so OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.8.1988 - 4 B 251/88 -, FEVS 38, 461;… LPK-BSHG, 5. Aufl., § 18 RdNr. 1, Mergler/Zink, BSHG, § 25 RdNr. 8 a, Oesterreicher/Schelter/Kunz/Decker, BSHG, § 25 RdNr. 3; Michel, NDV 1997, 92, 93; Schoch, ZfF 1999, 127 f.).
- LSG Baden-Württemberg, 12.04.2006 - L 7 AS 1196/06
Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Absenkung des Arbeitslosengeld II - Beginn …
Im Gegensatz zur Leistungskürzung nach der vergleichbaren - indes als "Hilfenorm" (vgl. Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 67, 1, 5 f.; 98, 203, 204 f.) ausgelegten - Vorläuferregelung des § 25 des Bundessozialhilfegesetzes - BSHG - (vgl. jetzt §§ 26, 39 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ) kann deshalb im Rahmen des § 31 SGB II interessengerechter Rechtsschutz regelmäßig nicht über die einstweilige Anordnung gesucht werden (zu Ausnahmen vgl. LSG Niedersachsen-Bremen…, Beschluss vom 30. Januar 2006 a.a.O.;… Gröschel-Gundermann in Linhart/Adolph, a.a.O.; ferner zu § 25 BSHG Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 7 S 2137/00 - ; Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 20. März 2003 - 7 K 5775/02 - ; VG Aachen, Beschluss vom 12. August 2004 - 2 L 719/04 - ). - VG Oldenburg, 30.01.2004 - 13 A 4136/01
Hilfe zur Arbeit; Kostenerstattung; Kürzung der Sozialhilfe; Umfang der …
Unabhängig davon ist zu berücksichtigen, dass die Vorschriften über die Hilfe zur Arbeit und die Kürzungsregelung des § 25 Abs. 1 BSHG die besondere Lebenslage, die bei einer Arbeitsverweigerung oder Verletzung der Pflicht, zumutbare Arbeit zu leisten, besteht und daher die gegenüber dem Nachranggrundsatz spezielleren Rechtsgrundlagen darstellen (VGH Mannheim, Beschluss vom 11. Dezember 2000 - 7 S 2137/00 - NDV-RD 2001, 36 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Februar 2000 - Az.: 12 M 483/00 -, V.n.b.).Schon der Wortlaut dieser Vorschrift zeigt, dass der Träger der Sozialhilfe im Einzelfall auch berechtigt ist, eine über 25 v. H. hinausgehende Kürzung des maßgebenden Regelsatzes vorzunehmen (VGH Mannheim, Beschluss vom 11. Dezember 2000 - 7 S 2137/00 -, NDV-RD 2001, 36).
- VG Freiburg, 09.03.2001 - 4 K 228/01
Leistungskürzung; Mitwirkung; Vorsprache bei der Arbeitsvermittlung; Belehrung
Dieses Vorgehen (Aufforderung zur Vorsprache bei der KOLA) knüpft an die Selbsthilfepflichten des Hilfebedürftigen nach § 2 Abs. 1 BSHG oder nach den §§ 18 ff., 25 BSHG an (zur Unterscheidung der Anwendungsbereiche dieser Vorschriften vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.12.2000 - 7 S 2137/00 -).Sie hat dementsprechend auch keinerlei Ermessensüberlegungen, die in einem solchen Fall nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BSHG geboten gewesen wären (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.12.2000, a.a.O.), angestellt.
- VG Frankfurt/Oder, 25.07.2003 - 6 K 2506/98
Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt unter Prüfung der …
Angesichts der ca. ein Jahr andauernden ständigen Bemühungen des Beklagten, den Kläger in das Arbeitsleben zu integrieren einerseits und der strikten Verweigerungshaltung des Klägers andererseits war die Einstellung der Leistungen auch verhältnismäßig (vgl. hierzu: VGH Mannheim, Beschluss vom 18. September 2000 - 7 S 1560/00 -und vom 11. Dezember 2000 - 7 S 2137/00 -, jew. Juris-doc.). - VGH Bayern, 07.08.2003 - 12 CE 03.842
Ausgestaltung der jugendhilferechtlichen Übernahme der Kosten einer stationären …
Dabei ist allerdings zu beachten, dass dem Verwaltungsgericht im Eilverfahren nach § 123 VwGO auch in den Fällen der Regelungsanordnung des § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO eine richterliche Gestaltungsbefugnis gemäß § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 938 Abs. 1 ZPO zusteht, die es ihm erlaubt, die Behörde zu einer bestimmten Handlung zu verpflichten, wenn und soweit das zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes im vorläufigen Rechtsschutzverfahren erforderlich ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 2.11.2000 Az. 12 CE 00.476 und vom 7.12.2000 Az. 12 CE 00.2887; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , Stand: Januar 2003, RdNrn. 158 ff. zu § 123;… Happ in Eyermann, VwGO, 11. Aufl. 2000, RdNr. 66 zu § 123;… Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, RdNrn. 14 und 28 zu § 123; a.A. VGH BW vom 11.12.2000 FEVS 52, 269/271 f.). - VGH Bayern, 06.08.2003 - 12 CE 03.840
Sozialhilfe, Bewilligung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach gekürzten …
Die Antragsgegnerin verkennt nämlich, dass dem Verwaltungsgericht im Eilverfahren nach § 123 VwGO auch in den Fällen der Regelungsanordnung des § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO eine richterliche Gestaltungsbefugnis gemäß § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 938 Abs. 1 ZPO zusteht, die es ihm erlaubt, die Behörde zu einer bestimmten Handlung zu verpflichten, wenn und soweit das zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes im vorläufigen Rechtsschutzverfahren erforderlich ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 2.11.2000 Az. 12 CE 00.476 und vom 7.12.2000 Az. 12 CE 00.2887; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Januar 2003, RdNrn. 158 ff. zu § 123;… Happ in Eyermann, VwGO, 11. Aufl. 2000, RdNr. 66 zu § 123;… Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, RdNrn. 14 und 28 zu § 123; a.A. VGH BW vom 11.12.2000 FEVS 52, 269/271 f.). - LSG Baden-Württemberg, 04.04.2007 - L 7 AS 1044/07 Im Gegensatz zur Leistungskürzung nach der vergleichbaren - indes als "Hilfenorm" (vgl. Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 67, 1, 5 f.; 98, 203, 204 f.) ausgelegten - Vorläuferregelung des § 25 des Bundessozialhilfegesetzes - BSHG - (vgl. jetzt §§ 26, 39 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)) kann deshalb im Rahmen des § 31 SGB II interessengerechter Rechtsschutz regelmäßig nicht über die einstweilige Anordnung gesucht werden (zu Ausnahmen vgl. LSG Niedersachsen-Bremen…, Beschluss vom 30. Januar 2006 a.a.O.;… Gröschel-Gundermann in Linhart/Adolph, a.a.O.; ferner zu § 25 BSHG Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg - 7 S 2137/00 - (juris); Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart, Beschluss vom 20. März 2003 - 7 K 5775/02 - (nicht veröffentlicht); VG Aachen, Beschluss vom 12. August 2004 - 2 L 719/04 - (juris)).
- VGH Bayern, 06.08.2003 - 12 CE 03.1205
Sozialhilfe, Bewilligung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach gekürzten …
Die Antragsgegnerin verkennt nämlich, dass dem Verwaltungsgericht im Eilverfahren nach § 123 VwGO auch in den Fällen der Regelungsanordnung des § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO eine richterliche Gestaltungsbefugnis gemäß § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 938 Abs. 1 ZPO zusteht, die es ihm erlaubt, die Behörde zu einer bestimmten Handlung zu verpflichten, wenn und soweit das zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes im vorläufigen Rechtsschutzverfahren erforderlich ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 2.11.2000 Az. 12 CE 00.476 und vom 7.12.2000 Az. 12 CE 00.2887; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Januar 2003, RdNrn. 158 ff. zu § 123;… Happ in Eyermann, VwGO, 11. Aufl. 2000, RdNr. 66 zu § 123;… Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, RdNrn. 14 und 28 zu § 123; a.A. VGH BW vom 11.12.2000 FEVS 52, 269/271 f.). - VG Kassel, 27.03.2003 - 7 G 518/03 Ihm steht lediglich ein Anspruch darauf zu, dass der Sozialhilfeträger nach pflichtgemäßem Ermessen darüber im Rahmen von § 25 Abs. 1 Satz 2 BSHG entscheidet, ob und in welcher Höhe weiterhin Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt erbracht werden, wobei eine Kürzung um 25 % auf der ersten Stufe zwingend vorzunehmen ist (vgl. dazu nur: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.12.2000 - 7 S 2137/00 - DVBl 2001, 572ff.; VGH München, Beschluss vom 2.07.2001 - 12 CE 01.495 - FEVS 53, 181ff.).
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