Rechtsprechung
| LAG Köln, 27.08.2015 - 7 Sa 342/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 131, 140, 143 InsO
Insolvenzanfechtung; inkongruente Deckung; Ratenzahlungsvereinbarung; Gerichtsvollzieher; Mobiliarpfändung - IWW
§ 131 Abs. 1 Nr. 2 InsO, § 143 Abs. 1 S. 1 InsO, § 131 Abs. 1 InsO, § 64 Abs. 2 b) ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 143 Abs. 1 S. 1 InsO, § 140 Abs. 1 InsO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG
- hensche.de
Insolvenz des Arbeitgebers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 131; InsO § 140; InsO § 143
Insolvenzanfechtung; inkongruente Deckung; Ratenzahlungsvereinbarung; Gerichtsvollzieher; Mobiliarpfändung - rechtsportal.de
InsO § 131 ; InsO § 140 ; InsO § 143
Insolvenzanfechtung von zur Abwendung der Zwangsvollstreckung gezahlten Raten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Insolvenzanfechtung von zur Abwendung der Zwangsvollstreckung gezahlten Raten
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 21.10.2014 - 3 Ca 1622/14
- LAG Köln, 27.08.2015 - 7 Sa 342/15
- BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 58/16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 466/12
Insolvenzanfechtung - Rückforderung durch Zwangsvollstreckung erlangter …
Auszug aus LAG Köln, 27.08.2015 - 7 Sa 342/15
So führt das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 24.10.2013, 6 AZR 466/12 u. a. Folgendes aus:. - BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 367/13
Insolvenzanfechtung - Rückforderung unter dem Druck von …
Auszug aus LAG Köln, 27.08.2015 - 7 Sa 342/15
Eine solche Leistung ist nicht insolvenzfest...... Diese Rechtsprechung, wonach die in der kritischen Zeit durch (Drohung mit) Zwangsvollstreckung erlangte Erfüllung auch dann eine inkongruente Deckung im Sinne von § 131 Abs. 1 InsO darstellt, wenn der Gläubiger keine Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners oder vom Eröffnungsantrag hatte, ist durch den Gesetzgeber legitimiert." (…BAG a. a. O., Rdnr. 25 f. bei juris; siehe ferner BAG vom 31.08.2010, 3 ABR 139/09; BAG vom 27.02.2014, 6 AZR 367/13; BAG vom 27.03.2014,6 AZR 989/12;… zahlreiche weitere Nachweise bei Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 14. Auflage, § 131 Rdnr. 63 ff.). - BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 989/12
Vorsatzanfechtung der verspäteten Zahlung von Arbeitsvergütung vor der Insolvenz …
Auszug aus LAG Köln, 27.08.2015 - 7 Sa 342/15
Eine solche Leistung ist nicht insolvenzfest...... Diese Rechtsprechung, wonach die in der kritischen Zeit durch (Drohung mit) Zwangsvollstreckung erlangte Erfüllung auch dann eine inkongruente Deckung im Sinne von § 131 Abs. 1 InsO darstellt, wenn der Gläubiger keine Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners oder vom Eröffnungsantrag hatte, ist durch den Gesetzgeber legitimiert." (…BAG a. a. O., Rdnr. 25 f. bei juris; siehe ferner BAG vom 31.08.2010, 3 ABR 139/09; BAG vom 27.02.2014, 6 AZR 367/13; BAG vom 27.03.2014,6 AZR 989/12;… zahlreiche weitere Nachweise bei Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 14. Auflage, § 131 Rdnr. 63 ff.). - BAG, 31.08.2010 - 3 ABR 139/09
Verweisungsbeschluss ohne Gründe - Insolvenzanfechtung - Inkongruenz
Auszug aus LAG Köln, 27.08.2015 - 7 Sa 342/15
Eine solche Leistung ist nicht insolvenzfest...... Diese Rechtsprechung, wonach die in der kritischen Zeit durch (Drohung mit) Zwangsvollstreckung erlangte Erfüllung auch dann eine inkongruente Deckung im Sinne von § 131 Abs. 1 InsO darstellt, wenn der Gläubiger keine Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners oder vom Eröffnungsantrag hatte, ist durch den Gesetzgeber legitimiert." (…BAG a. a. O., Rdnr. 25 f. bei juris; siehe ferner BAG vom 31.08.2010, 3 ABR 139/09; BAG vom 27.02.2014, 6 AZR 367/13; BAG vom 27.03.2014,6 AZR 989/12;… zahlreiche weitere Nachweise bei Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 14. Auflage, § 131 Rdnr. 63 ff.).
- BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 58/16
Insolvenzanfechtung bei Ratenzahlungsvereinbarung mit Gerichtsvollzieher
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27. August 2015 - 7 Sa 342/15 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen erst ab dem 17. Oktober 2012 zu zahlen sind.
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