Rechtsprechung
| LAG Nürnberg, 26.09.2023 - 7 Sa 344/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GG Art. 9 Abs. 3, Art. 12 Abs. 1, Art. 13, Art. 14 Abs. 1; BetrVG § 2 Abs. 2; DS-GVO Art. 4 Nr. 1, Nr. 2, Art. 6; BDSG § 26; BPersVG § 9 Abs. 3 S. 2
Anspruch einer Gewerkschaft auf Herausgabe der oder Zugang zu den dienstlichen E-Mail-Adressen der Mitarbeiter eines Betriebs - Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
Art. 9 Abs. 3 GG
Gewerkschaft - Mitgliederwerbung - digitales Zutrittsrecht
Kurzfassungen/Presse (3)
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Mitgliederwerbung: Digitales Zutrittsrecht von Gewerkschaften zur Mitgliederwerbung?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Anspruch einer Gewerkschaft auf Herausgabe der oder Zugang zu den dienstlichen E-Mail-Adressen der Mitarbeiter eines Betriebs
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Gewerkschaft - Mitgliederwerbung - digitales Zutrittsrecht
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 27.06.2022 - 10 Ca 2442/22
- ArbG Nürnberg, 14.11.2022 - 10 Ca 2442/22
- LAG Nürnberg, 26.09.2023 - 7 Sa 344/22
- BAG, 28.01.2025 - 1 AZR 33/24
Papierfundstellen
- MMR 2024, 439
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BAG, 20.01.2009 - 1 AZR 515/08
Gewerkschaftswerbung per E-Mail
Auszug aus LAG Nürnberg, 26.09.2023 - 7 Sa 344/22
Dies folge aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.01.2009 -1 AZR 515/08 - sowie dem Prinzip der Sachnähe.Danach sind die kollidierenden Grundrechte in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und so zu begrenzen, dass sie trotz ihres Gegensatzes für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden, BAG, Urteil vom 20.01.2009 - 1 AZR 515/08 -, Rn. 40 und die dort zitierte Rechtsprechung des BVerfG.
Dies ist anhand der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden, BAG, Urteil vom 22.06.2010 - 1 AZR 179/09 -, Rn. 33. Dies gilt auch für den digitalen Bereich, BAG, Urteil vom 20.01.2009 - 1 AZR 515/08 -, Rn. 46.
Nach BAG, Urteil vom 20.01.2009 - 1 AZR 515/08 - haben die Gewerkschaften das Recht, an ihnen bekannte dienstliche E-Mail-Adressen werbende und informierende E-Mails zu verschicken unter Nutzung der entsprechenden digitalen Infrastruktur des Arbeitgebers.
- BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 179/09
Zutrittsrecht betriebsfremder Gewerkschaftsbeauftragter zur Mitgliederwerbung
Auszug aus LAG Nürnberg, 26.09.2023 - 7 Sa 344/22
Rn. 62 1. Nach der Rechtsprechung gehört zu der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten koalitionsspezifischen Betätigung einer Gewerkschaft auch die Mitgliederwerbung in den Beschäftigungsbetrieben, BVerfG, Beschluss vom 14.11.1995 - 1 BvR 601/92 -, Rn. 19; BAG, Urteil vom 22.06.2010 - 1 AZR 179/09 -, Rn. 29. Bei der Durchführung von Werbe- und Informationsmaßnahmen in den Beschäftigungsbetrieben ist die Mitwirkung des Arbeitgebers erforderlich, der dafür Zutritt zum Betrieb gewähren und den Aufenthalt im Betrieb dulden muss.Dies ist anhand der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden, BAG, Urteil vom 22.06.2010 - 1 AZR 179/09 -, Rn. 33. Dies gilt auch für den digitalen Bereich, BAG, Urteil vom 20.01.2009 - 1 AZR 515/08 -, Rn. 46.
- ArbG Nürnberg, 27.06.2022 - 10 Ca 2442/22
Gewerkschaftliche Betätigung im Betrieb, Streitwertfestsetzung, Zuständigkeit des …
Auszug aus LAG Nürnberg, 26.09.2023 - 7 Sa 344/22
Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichtes B-Stadt vom 27.06.2022 - 10 Ca 2442/22 - wird zurückgewiesen.Das Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg, Az. 10 Ca 2442/22 vom 27.06.2022 wird abgeändert.
- BVerfG, 14.11.1995 - 1 BvR 601/92
Mitgliederwerbung II
Auszug aus LAG Nürnberg, 26.09.2023 - 7 Sa 344/22
Rn. 62 1. Nach der Rechtsprechung gehört zu der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten koalitionsspezifischen Betätigung einer Gewerkschaft auch die Mitgliederwerbung in den Beschäftigungsbetrieben, BVerfG, Beschluss vom 14.11.1995 - 1 BvR 601/92 -, Rn. 19; BAG, Urteil vom 22.06.2010 - 1 AZR 179/09 -, Rn. 29. Bei der Durchführung von Werbe- und Informationsmaßnahmen in den Beschäftigungsbetrieben ist die Mitwirkung des Arbeitgebers erforderlich, der dafür Zutritt zum Betrieb gewähren und den Aufenthalt im Betrieb dulden muss. - BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 221/11
Anspruch auf Durchführung eines Tarifvertrags - Auslegung und Bestimmtheit des …
Auszug aus LAG Nürnberg, 26.09.2023 - 7 Sa 344/22
Obwohl die prozessualen Anforderungen nicht überspannt werden dürfen, ist ein Leistungsantrag nur dann hinreichend bestimmt, wenn ein stattgebendes Urteil die Leistung so genau bezeichnet, dass der Schuldner ohne Weiteres erkennen kann, durch welche Verhaltensweisen er dem Urteilsspruch nachkommen kann, und das Urteil vollstreckungsfähig ist, BAG, Urteil vom 26.07.2012 - 6 AZR 221/11 -, Rn. 24.
- BAG, 28.01.2025 - 1 AZR 33/24
"Digitaler" Zugang einer Gewerkschaft zum Betrieb
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 26. September 2023 - 7 Sa 344/22 - wird zurückgewiesen.
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