Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2022 - 7 Sa 82/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 305 Abs 1 S 1 BGB, § 310 Abs 3 Nr 2 BGB, § 106 GewO, § 1 Abs 2 KSchG, § 2 KSchG
Versetzung - betriebsbedingte Änderungskündigung - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Änderungskündigung; Direktionsrecht; dringende betriebliche Gründe; Hierarchieebene; Versetzung; Versetzung und betriebsbedingte Änderungskündigung
- rechtsportal.de
Arbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingungen; Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen; Grenzen des Direktionsrechts; Dringende betriebliche Erfordernisse bei der betriebsbedingten Änderungskündigung; Änderungskündigung und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; ...
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 16.02.2022 - 2 Ca 751/21
- ArbG Kaiserslautern, 10.03.2022 - 2 Ca 751/21
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2022 - 7 Sa 82/22
- BAG, 20.06.2023 - 2 AZN 201/23
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (16)
- BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
Auflösungsantrag - leitender Angestellter
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2022 - 7 Sa 82/22
Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (…BAG 10.04.2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 24 mwN.; 27.09.2001 - 2 AZR 176/00 - Rn. 36 mwN., juris).Rn. 124 e) Eine Änderungskündigung ist durch dringende betriebliche Erfordernisse im Sinn von § 1 Abs. 2 KSchG bedingt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb überhaupt oder unter Zugrundelegung des Vertragsinhalts zu den bisherigen Arbeitsbedingungen entfällt (…BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - Rn. 17 mwN., juris; 27.09.2001 - 2 AZR 176/00 - Rn. 37 mwN., juris).
Rn. 125 Liegt eine unternehmerische Entscheidung vor, so ist sie selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung und ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 27.09.2001 - 2 AZR 176/00 - Rn. 37 mwN., juris).
Rn. 127 Besteht die unternehmerische Organisationsentscheidung jedoch darin, lediglich eine Hierarchieebene abzubauen und die den bisher dort beschäftigten Arbeitnehmern zugewiesenen Aufgaben neu zu verteilen, hat der Arbeitgeber diese Entscheidung so zu konkretisieren, dass nachgeprüft werden kann, ob der Arbeitsplatz des betroffenen Arbeitnehmers tatsächlich weggefallen ist und die Entscheidung nicht offensichtlich unsachlich oder willkürlich ist (BAG 27.09.2001 - 2 AZR 176/00 - Rn. 39 mwN., juris).
Er muss auf Grund seiner unternehmerischen Vorgaben die zukünftige Entwicklung der Arbeitsmenge anhand einer näher konkretisierten Prognose darstellen und angeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen, das heißt im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erledigt werden können (…BAG 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 23 mwN.;… 16.12.2010 - 2 AZR 770/09 - Rn. 15 mwN., juris;… 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06 - Rn. 16, juris; 27.09.2001 - 2 AZR 176/00 - Rn. 39 mwN., juris;… 23.11.2000 - 2 AZR 617/99 - Rn. 33, juris).
- BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13
Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2022 - 7 Sa 82/22
Die Prognose des voraussichtlich dauerhaften Wegfalls des Bedarfs an einer Beschäftigung des betroffenen Arbeitnehmers muss schon im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektiv berechtigt sein (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 512/13 - Rn. 14, 16 mwN.).Da der Arbeitgeber gemäß § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG die Tatsachen zu beweisen hat, die die Kündigung bedingen, hat er die tatsächlichen Grundlagen für die Berechtigung der Prognose, bis spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist werde ein Beschäftigungsbedarf entfallen sein, von sich aus schlüssig vorzutragen (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 512/13 - Rn. 17 mwN.).
Der Arbeitgeber ist insbesondere - bis zur Grenze der Willkür - nicht gehindert, auch wirtschaftlich nicht zwingend notwendige Organisationsentscheidungen zu treffen (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 512/13 - Rn. 28 mwN.).
Es ist nicht Sache der Gerichte, ihm eine "bessere" oder "richtigere" betriebliche Organisation vorzuschreiben (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 512/13 - Rn. 28 mwN.).
- BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11
Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2022 - 7 Sa 82/22
Daran fehlt es, wenn die Kündigung zu einer rechtswidrigen Überforderung oder Benachteiligung des im Betrieb verbliebenen Personals führte oder die zugrundeliegende unternehmerische Entscheidung lediglich Vorwand dafür wäre, bestimmte Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeiten objektiv fortbestehen und etwa nur der Inhalt des Arbeitsvertrags als zu belastend angesehen wird (BAG 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 22 mwN.).Er muss auf Grund seiner unternehmerischen Vorgaben die zukünftige Entwicklung der Arbeitsmenge anhand einer näher konkretisierten Prognose darstellen und angeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen, das heißt im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erledigt werden können (BAG 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 23 mwN.;… 16.12.2010 - 2 AZR 770/09 - Rn. 15 mwN., juris;… 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06 - Rn. 16, juris;… 27.09.2001 - 2 AZR 176/00 - Rn. 39 mwN., juris;… 23.11.2000 - 2 AZR 617/99 - Rn. 33, juris).
Handelt es sich nicht um taktgebundene Arbeiten, muss nicht in jedem Fall und minutiös dargelegt werden, welche einzelnen Tätigkeiten die fraglichen Mitarbeiter künftig mit welchen Zeitanteilen täglich zu verrichten haben; es kann vielmehr ausreichend sein, wenn der Arbeitgeber die getroffenen Vereinbarungen zu Umfang und Verteilung der Arbeitszeit darstellt und Anhaltspunkte dafür darlegt, dass Freiräume für die Übernahme zusätzlicher Aufgaben vorhanden sind (BAG 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 31).
- BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09
Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2022 - 7 Sa 82/22
Dann, wenn die Organisationsentscheidung des Arbeitgebers und sein Kündigungsentschluss praktisch deckungsgleich sind, kann die Vermutung, die Unternehmerentscheidung sei aus sachlichen Gründen erfolgt, nicht von vornherein greifen (BAG 16.12.2010 - 2 AZR 770/09 - Rn. 14 mwN., juris;… 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 - Rn. 24, juris;… 17.06.1999 - 2 AZR 456/98 - Rn. 30 mwN., juris).Er muss auf Grund seiner unternehmerischen Vorgaben die zukünftige Entwicklung der Arbeitsmenge anhand einer näher konkretisierten Prognose darstellen und angeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen, das heißt im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erledigt werden können (…BAG 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 23 mwN.; 16.12.2010 - 2 AZR 770/09 - Rn. 15 mwN., juris;… 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06 - Rn. 16, juris;… 27.09.2001 - 2 AZR 176/00 - Rn. 39 mwN., juris;… 23.11.2000 - 2 AZR 617/99 - Rn. 33, juris).
Insbesondere ist darzulegen, wie die gegebenenfalls verbleibenden Aufgaben des Arbeitnehmers neu verteilt werden (vgl. BAG 16.12.2010 - 2 AZR 770/09 - Rn. 16, juris).
- BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00
Verlagerung eines Betriebsteils - betriebsbedingte Änderungskündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2022 - 7 Sa 82/22
Rn. 122 c) Eine betriebsbedingte Änderungskündigung ist sozial gerechtfertigt im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 2 KSchG, wenn das Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist und der Arbeitgeber sich bei einem anerkennenswerten Anlass darauf beschränkt hat, solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - Rn. 16 mwN., juris).Rn. 124 e) Eine Änderungskündigung ist durch dringende betriebliche Erfordernisse im Sinn von § 1 Abs. 2 KSchG bedingt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb überhaupt oder unter Zugrundelegung des Vertragsinhalts zu den bisherigen Arbeitsbedingungen entfällt (BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - Rn. 17 mwN., juris;… 27.09.2001 - 2 AZR 176/00 - Rn. 37 mwN., juris).
Rn. 126 Da für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Entscheidung die Vermutung spricht, dass sie aus sachlichen Gründen erfolgt, Rechtsmissbrauch also die Ausnahme ist, hat im Kündigungsschutzprozess grundsätzlich der Arbeitnehmer die Umstände darzulegen und im Streitfall zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, dass die getroffene innerbetriebliche Strukturmaßnahme offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - Rn. 20 mwN., juris).
- BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 617/99
Halbierung der Arbeitszeit einer Gleichstellungsbeauftragten im Wege der …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2022 - 7 Sa 82/22
Er muss auf Grund seiner unternehmerischen Vorgaben die zukünftige Entwicklung der Arbeitsmenge anhand einer näher konkretisierten Prognose darstellen und angeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen, das heißt im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erledigt werden können (…BAG 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 23 mwN.;… 16.12.2010 - 2 AZR 770/09 - Rn. 15 mwN., juris;… 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06 - Rn. 16, juris;… 27.09.2001 - 2 AZR 176/00 - Rn. 39 mwN., juris; 23.11.2000 - 2 AZR 617/99 - Rn. 33, juris).Die Beklagte hätte sich dann nicht auf das erforderliche und von dem Kläger billigerweise hinzunehmende Maß der Änderung der Arbeitsbedingungen beschränkt, was die Änderung insgesamt unwirksam machen würde (vgl. BAG 23.11.2000 - 2 AZR 617/99 - Rn. 33 mwN., juris).
- BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 58/20
Verfallklausel - Haftung wegen Vorsatzes
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2022 - 7 Sa 82/22
Rn. 109 Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners zugrunde zu legen sind (vgl. etwa BAG 26.11.2020 - 8 AZR 58/20 - Rn. 57 mwN.).Ist dieser nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist (vgl. etwa BAG 26.11.2020 - 8 AZR 58/20 - Rn. 57 mwN.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2020 - 8 Sa 130/20
Betriebsbedingte Änderungskündigung - Verhältnismäßigkeit des Änderungsangebots
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2022 - 7 Sa 82/22
Diese Änderungskündigung war Gegenstand des Rechtsstreits vor dem Arbeitsgericht Kaiserslautern mit dem Az. 3 Ca 1220/19 sowie vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit dem Az. 8 Sa 130/20 .Diese Berechtigung ist jedoch nach dem eindeutigen Wortlaut des § 3 Nr. 2 des Arbeitsvertrages ("vorübergehend bis zu sechs Monaten") auf die Dauer von sechs Monaten begrenzt (so auch LAG Rheinland-Pfalz 08.12.2020 - 8 Sa 130/20 - Rn. 86 , juris).
- BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99
Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2022 - 7 Sa 82/22
Dann, wenn die Organisationsentscheidung des Arbeitgebers und sein Kündigungsentschluss praktisch deckungsgleich sind, kann die Vermutung, die Unternehmerentscheidung sei aus sachlichen Gründen erfolgt, nicht von vornherein greifen (…BAG 16.12.2010 - 2 AZR 770/09 - Rn. 14 mwN., juris; 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 - Rn. 24, juris;… 17.06.1999 - 2 AZR 456/98 - Rn. 30 mwN., juris). - BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12
Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2022 - 7 Sa 82/22
Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (BAG 10.04.2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 24 mwN.;… 27.09.2001 - 2 AZR 176/00 - Rn. 36 mwN., juris). - BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96
Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch …
- BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 546/16
Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderung des …
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06
Betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98
Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche …
- BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78
Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug
- BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 289/21
Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen - Reichweite einer Bezugnahmeklausel - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2024 - 8 Sa 80/23
Betriebsbedingte Änderungskündigung infolge Filialschließung - Sozialauswahl bei …
Rn. 37 a) Eine betriebsbedingte Änderungskündigung ist sozial gerechtfertigt im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 2 KSchG, wenn das Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist und der Arbeitgeber sich darauf beschränkt hat, solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (…BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - Rn. 16;… 29.09.2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 28;… 23.02.2012 - 2 AZR 45/11 - Rn. 11;… 24.09.2015 - 2 AZR 680/14 - Rn. 13;… 02.03.2017 - 2 AZR 546/16 - Rn. 19; LAG Rheinland-Pfalz 09.11.2022 - 7 Sa 82/22 - Rn. 122 , juris).Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (…BAG 27.09.2001 - 2 AZR 176/00 - Rn. 36;… 23.02.2012 - 2 AZR 45/11 - Rn. 11;… 10.04.2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 24; LAG Rheinland-Pfalz 09.11.2022 - 7 Sa 82/22 - Rn. 122 , juris).
Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (…BAG 23.02.2012 - 2 AZR 45/11 - Rn. 11;… 24.09.2015 - 2 AZR 680/14 - Rn. 13;… 02.03.2017 - 2 AZR 546/16 - Rn. 19; LAG Rheinland-Pfalz 09.11.2022 - 7 Sa 82/22 - Rn. 122 , juris).
Diese bedingen eine Änderungskündigung dann, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb überhaupt oder unter Zugrundelegung des Vertragsinhalts zu den bisherigen Arbeitsbedingungen entfällt (…BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - Rn. 17; LAG Rheinland-Pfalz 09.11.2022 - 7 Sa 82/22 - Rn. 124 , juris).
Die Prognose des voraussichtlich dauerhaften Wegfalls des Bedarfs an einer Beschäftigung des betroffenen Arbeitnehmers muss im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektiv berechtigt sein, die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Prognosegrundlagen trifft gem. § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG den Arbeitgeber (…BAG 20.11.2014 - 2 AZR 512/13 - Rn. 14, 16, 17; LAG Rheinland-Pfalz 09.11.2022 - 7 Sa 82/22 - Rn. 124 , juris).
Diese Entscheidung hat die Beklagte unstreitig umgesetzt, was die Vermutung begründet, dass sie aus sachlichen Gründen erfolgt ist, da Rechtsmissbrauch die Ausnahme darstellt (…BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - Rn. 20; LAG Rheinland-Pfalz 09.11.2022 - 7 Sa 82/22 - Rn. 126 , juris).
Eine solche unternehmerische Entscheidung ist von den Arbeitsgerichten nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern lediglich darauf, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist; es ist nicht Sache der Gerichte, dem Arbeitgeber eine bessere, vernünftigere, wirtschaftlich sinnvollere oder insgesamt richtigere betriebliche Organisation vorzuschreiben (…BAG 27.09.2001 - 2 AZR 176/00 - Rn. 37;… 20.11.2014 - 2 AZR 512/13 - Rn. 28; LAG Rheinland-Pfalz 09.11.2022 - 7 Sa 82/22 - Rn. 125 , juris).
- LAG Köln, 10.08.2023 - 8 Sa 211/23
Betriebsbedingte Änderungskündigung; Verhältnismäßigkeit des Änderungsangebots; …
Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (…BAG v. 02.03.2017 - 2 AZR 546/16 - Rn. 19 mwN., juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 09.11.2022 - 7 Sa 82/22 -, Rn. 122, juris). - LAG Köln, 10.08.2023 - 8 Sa 216/23
Betriebsbedingte Änderungskündigung; Verhältnismäßigkeit des Änderungsangebots - …
Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (…BAG v. 02.03.2017 - 2 AZR 546/16 - Rn. 19 mwN., juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 09.11.2022 - 7 Sa 82/22 -, Rn. 122, juris).
- LAG Köln, 08.10.2024 - 4 Sa 624/23
Änderungskündigung, Betriebsleiter gem. § 7 Abs. 1 HwO, fachliche …
Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG…, Urteil vom 02.03.2017 - 2 AZR 546/16 - Rn. 19 mwN., juris;… Urteil vom 13.06.2012 - 10 AZR 296/11 -, Rn. 35, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.11.2022 - 7 Sa 82/22 -, Rn. 122, juris). - LAG Köln, 08.10.2024 - 4 Sa 622/23
Änderungskündigung, Betriebsleiter gem. § 7 Abs. 1 HwO, fachliche …
Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG…, Urteil vom 02.03.2017 - 2 AZR 546/16 - Rn. 19 mwN., juris;… Urteil vom 13.06.2012 - 10 AZR 296/11 -, Rn. 35, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.11.2022 - 7 Sa 82/22 -, Rn. 122, juris). - LAG Köln, 14.12.2023 - 8 Sa 482/23 Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (…BAG v. 02.03.2017 - 2 AZR 546/16 - Rn. 19 mwN., juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 09.11.2022 - 7 Sa 82/22 -, Rn. 122, juris).
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