Rechtsprechung
| LG Krefeld, 19.06.2024 - 7 T 70/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG Krefeld, 22.04.2024 - 300 M 2115/24
- LG Krefeld, 19.06.2024 - 7 T 70/24
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 06.02.2024 - 10 W 100/23
Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses und Kosten des …
Auszug aus LG Krefeld, 19.06.2024 - 7 T 70/24
Die ergangenen Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 06.02.2024 (I-10 W 100/23) und 05.03.2024 (I-10 W 94/23) hinsichtlich der Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen seien nicht auf die übrigen Zwangsvollstreckungsaufträge übertragbar.Das Oberlandesgericht Düsseldorf habe in seiner Entscheidung vom 06.02.2024 (I-10 W 100/23) festgestellt, dass der Zustellungsauftrag die Fertigung erforderlicher Schriftstücke umfasse.
Rn. 25 Etwas anderes folgt nicht aus dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 06.02.2024, Az. I-10 W 100/23, in dem hinsichtlich eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ausgeführt wird:.
Zwar ist der Auffassung, wonach mangels einer Pflicht zur Einreichung von Auftragsdoppeln bei elektronischer Antragstellung keine Dokumentenpauschale für deren Fertigung durch den Gerichtsvollzieher entsteht (…vgl. Seibel u.a., Zwangsvollstreckungsrecht aktuell, § 3 Das EuKoPfVODG - Auswirkungen auf Vollstreckungspraxis und Kostenberechnung des Gerichtsvollziehers Rn. 45, beck-online;… Kindl/Meller-Hannich, Zwangsvollstreckung, Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherkostengesetz - GvKostG) Anlage (zu § 9) Kostenverzeichnis Abschnitt 7 KV GvKostG Nr. 700 Rn. 10, beck-online), nicht uneingeschränkt beizutreten (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2024, Az. I-10 W 100/23, II. 1.2. hinsichtlich eines Antrags auf Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses).
- OLG Hamm, 22.08.2023 - 25 W 192/23
Voraussetzungen zum Ansatz einer Dokumentenpauschale nach Nr. 700 Ziff. 1. b) KV …
Auszug aus LG Krefeld, 19.06.2024 - 7 T 70/24
Rn. 26 "Anders als das OLG Hamm in der von dem Landgericht zitierten Entscheidung meint, fertigt der Gerichtsvollzieher in den Fällen der elektronischen Übermittlung diese Kopien nicht etwa von Amts wegen, was sich daraus ergeben soll, dass die Vorschrift des § 193 Abs. 1 Satz 3 ZPO - im Gegensatz zu Satz 2 2. Hs. - ihm kein Ermessen hinsichtlich des Ausdrucks einräumt (so: OLG Hamm, Beschluss vom 22.08.2023, BeckRS 2023, 21370 und wohl auch Kawell in Kindl/Meller-Hannich, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 4. Auflage, KV GvKostG Nr. 700 Rn. 10). - OLG Köln, 07.05.2019 - 7 VA 3/19
Verstöße nach dem Nichtraucherschutzgesetz NRW
- LG Bonn, 21.03.2025 - 43 T 47/24
Dokumentenpauschale, Abnahme der Vermögenauskunft, Ladung zur Abnahme der …
Etwas Anderes ergebe sich auch nicht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 06.02.2024 (Az. 10 W 100/23), was das Landgericht Krefeld in seiner Entscheidung vom 19.06.2024 (Az. 7 T 70/24, BeckRS 2024, 14866) entschieden habe.Rn. 20 a) Eine Pauschale nach Nr. 700 Ziff. 1a) KV GvKostG entsteht, soweit es sich um eine solche Kopie oder einen solchen Ausdruck der elektronischen Fassung handelt, die der Gerichtsvollzieher persönlich oder durch einen Mitarbeiter oder durch die Geschäftsstelle nicht schon von Amts wegen angefertigt hat, sondern erst aufgrund eines jeden eindeutigen, wenn auch nicht notwendig ausdrücklichen Antrags (LG Aachen, Beschl. v. 04.11.2024 - 5 T 52/24; LG Krefeld, Beschl. v. 22.04.2024 - 300 M 2115/24, DGVZ 2024, 214, 216;… Toussaint/Uhl, Kostenrecht, 54. Aufl. 2024, GvKostG KV 700 Rn. 6).
Der Bundesgerichtshof hatte in der vorgenannten Entscheidung entschieden, dass der Anspruch des Schuldners auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und auf ein faires Verfahren (Art. 3 Abs. 1 GG) es gebieten, ihm mit der Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eine Abschrift des Vollstreckungsauftrags zu übermitteln (BGH, Beschl. v. 21.07.2011 - I ZB 96/10, juris; ebenso LG Aachen, Beschl. v. 04.11.2024 - 5 T 52/24; LG Krefeld, DGVZ 2024, 214, 216).
Sofern die Beauftragung zur Abgabe der Vermögenauskunft auf elektronischem Weg (§ 130a ZPO) erfolgt, hat der Gerichtsvollzieher demnach etwaig erforderliche Abschriften des Vollstreckungsauftrags nach § 136 Abs. 1 Satz 1 GVGA von Amts wegen zu fertigen (LG Aachen, Beschl. v. 04.11.2024 - 5 T 52/24; LG Krefeld, DGVZ 2024, 214, 216;… BeckOK KostenR/Herrfurth, a.a.O, GvKostG KV 700 Rn. 28).
Die Rechtsfrage wird von den Instanzengerichten unterschiedlich beurteilt (vgl. nur LG Aachen, Beschl. v. 04.11.2024 - 5 T 52/24; LG Krefeld, DGVZ 2024, 214, 216; a.A. LG Münster, Beschl. v. 18.02.2025 - 5 T 30/25; AG Baden-Baden, DGVZ 2023, 105, 106; AG Siegburg, Beschl. v. 02.06.2024 - 37 M 615/24) und ist obergerichtlich noch nicht geklärt.
- LG Bonn, 04.09.2025 - 43 T 48/24
Dokumentenpauschale, Abnahme der Vermögensauskunft, Ladung zur Abnahme der …
Rn. 19 a) Eine Pauschale nach Nr. 700 Ziff. 1a) KV GvKostG entsteht, soweit es sich um eine solche Kopie oder einen solchen Ausdruck der elektronischen Fassung handelt, die der Gerichtsvollzieher persönlich oder durch einen Mitarbeiter oder durch die Geschäftsstelle nicht schon von Amts wegen angefertigt hat, sondern erst aufgrund eines jeden eindeutigen, wenn auch nicht notwendig ausdrücklichen Antrags (LG Aachen, Beschl. v. 04.11.2024 - 5 T 52/24; LG Krefeld, Beschl. v. 22.04.2024 - 300 M 2115/24, DGVZ 2024, 214, 216; LG Bonn, Beschl. v. 21.03.2025 - 43 T 47/24, DGVZ 2025, 116, 117;… Toussaint/Uhl, Kostenrecht, 55. Aufl. 2025, GvKostG KV 700 Rn. 6).Der Bundesgerichtshof hatte in der vorgenannten Entscheidung entschieden, dass der Anspruch des Schuldners auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und auf ein faires Verfahren (Art. 3 Abs. 1 GG) es gebieten, ihm mit der Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eine Abschrift des Vollstreckungsauftrags zu übermitteln (BGH, Beschl. v. 21.07.2011 - I ZB 96/10, juris; ebenso LG Aachen, Beschl. v. 04.11.2024 - 5 T 52/24; LG Krefeld, DGVZ 2024, 214, 216).
Sofern die Beauftragung zur Abgabe der Vermögensauskunft auf elektronischem Weg (§ 130a ZPO) erfolgt, hat der Gerichtsvollzieher demnach etwaig nach § 136 Abs. 1 Satz 1 GVGA erforderliche Abschriften des Vollstreckungsauftrags von Amts wegen zu fertigen (LG Aachen, Beschl. v. 04.11.2024 - 5 T 52/24; LG Krefeld, DGVZ 2024, 214, 216; LG Bonn, Beschl. v. 21.03.2025 - 43 T 47/24, DGVZ 2025, 116, 118;… BeckOK KostenR/Herrfurth, a.a.O, GvKostG KV 700 Rn. 28; a.A. wohl OLG Hamm, Beschluss vom 04.04.2025 - I-25 W 69/25, DGVZ 2025, 115, Rn 16 und Herrfurth, Anmerkung zu LG Bonn - 43 T 47/24, DGVZ 2025, 116, 119).
Die Rechtsfrage wird von den Instanzengerichten unterschiedlich beurteilt (vgl. nur LG Aachen, Beschl. v. 04.11.2024 - 5 T 52/24; LG Krefeld, DGVZ 2024, 214, 216; LG Bonn, Beschl. v. 21.03.2025 - 43 T 47/24, DGVZ 2025, 116; a.A. LG Münster, Beschl. v. 18.02.2025 - 5 T 30/25; AG Baden-Baden, DGVZ 2023, 105, 106; AG Siegburg, Beschl. v. 02.06.2024 - 37 M 615/24).
- OLG Hamm, 13.05.2025 - 25 W 61/25
Beifügung der elektronischen Eingangsbestätigung zu der elektronischen …
Auch insoweit lässt sich dem Wortlaut mithin kein weitergehender Anhalt dafür entnehmen, dass es auf das Vorliegen eines Pflichtversäumnisses des Auftraggebers ankommen könnte (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 06.02.2024 - I-10 W 100/23 -, juris Rn. 20 mwN.; Herrfurth, DGVZ 2024, 217, Anm. zu LG Krefeld, Beschluss vom 19.06.2024 - 7 T 70/24 -, DGVZ 2024, 214 ff.).
- LG Aachen, 04.11.2024 - 5 T 52/24 Auch ist mit der Beauftragung zur Abnahme der Vermögensauskunft in der Regel - und so auch hier - kein konkludenter Antrag auf Herstellung einer Abschrift des Auftrags nebst Forderungsaufstellung verbunden (vgl. Anmerkung von Jörg Herrfurth zu LG Krefeld, Beschluss vom 19.6.2024 - 7 T 70/24 - in DGVZ 2024, 214, beck-online;… a.A. AG Siegburg Beschl. v. 2.6.2024 - 37 M 615/24, BeckRS 2024, 22378 Rn. 11, beckonline).
Der Anspruch des Schuldners auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und auf ein faires Verfahren (Art. 3 Abs. 1 GG) gebieten es zwar, diesem mit der Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft eine Abschrift des Vollstreckungsauftrags zu übermitteln (…vgl. BGH, a.a.O.; LG Krefeld Beschl. v. 19.6.2024 - 7 T 70/24, BeckRS 2024, 14866 Rn. 18, beck-online;… AG Siegburg, a.a.O., Rn. 10;… Jörg Herrfurth, a.a.O.).
- OLG Hamm, 04.04.2025 - 25 W 69/25
Dokumentenpauschale
Auch insoweit lässt sich dem Wortlaut mithin kein weitergehender Anhalt dafür entnehmen, dass es auf das Vorliegen eines Pflichtversäumnisses des Auftraggebers ankommen könnte (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 06.02.2024 - I-10 W 100/23 -, juris Rn. 20 mwN.; Herrfurth, DGVZ 2024, 217, Anm. zu LG Krefeld, Beschluss vom 19.06.2024 - 7 T 70/24 -, DGVZ 2024, 214 ff.). - LG Münster, 18.02.2025 - 5 T 30/25
Vermögensauskunft
Das kann jedoch nicht dazu führen, dass die Anfertigung der Kopien durch den Gerichtsvollzieher als Anfertigung von Amts wegen anzusehen ist (so aber wohl LG Krefeld, Beschluss vom 19. Juni 2024, 7 T 70/24).
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