Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 13.09.2003 - 7 U 107/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten; Schmerzen und Beschwerden bei Vorschädigung des Verletzten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht
, S. 10 (Kurzinformation)
Beschwerden nach Verkehrsunfall nach Vorschädigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zurechnung einer Gesundheitsverletzung auf Grund eines Verkehrsunfalls ; Berücksichtigung der Vorschädigung und der auf ihr beruhenden Risiken bei der Bemessung des Schmerzensgeldes im Rahmen der Billigkeit; Voraussetzungen des immateriellen Feststellungsanspruchs
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 27.04.2001 - 7 O 119/00
- OLG Schleswig, 13.09.2003 - 7 U 107/01
- OLG Schleswig, 18.09.2003 - 7 U 107/01
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus OLG Schleswig, 13.09.2003 - 7 U 107/01
Bei der Bemessung des dem Kläger zuzusprechenden Schmerzensgeldbetrags muss im Rahmen der Billigkeit die erhebliche Vorschädigung und die auf ihr beruhenden Risiken Berücksichtigung finden (BGH NJW 1998, 810, 813). - BGH, 05.11.1996 - VI ZR 275/95
Schmerzensgeldmindernde Berücksichtigung der Teilnahme am Straßenverkehr; …
Auszug aus OLG Schleswig, 13.09.2003 - 7 U 107/01
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1997, 455, 456) steht nicht entgegen; der Unfall traf den Kläger zwar als beschwerdefreien, jedoch gesundheitlich erheblich vorgeschädigten Menschen, bei dem es ohne den Unfall aufgrund der schweren Verschleißschäden gleichfalls zu den Schmerzen und Beeinträchtigungen gekommen wäre.
- LG Kiel, 16.03.2018 - 8 O 106/16
Alleinhaftung des Vordermanns bei starkem Abbremsen
Unter Zugrundelegung dieses Maßstabs und der vom Kläger dargelegten und von den Beklagten in der mündlichen Verhandlung am 9.1.2018 unstreitig gestellten Folgen - BWS-Distorsion, die mit mehrwöchigen Schmerzen verbunden war, zweiwöchige Krankschreibung -, die sich glücklicherweise nicht als sehr schwerwiegend darstellen, hält das Gericht auch unter Berücksichtigung der bestehenden Vorschädigung des Klägers an der Brustwirbelsäule durch den 2012 erlittenen Arbeitsunfall (vgl. zur Berücksichtigung erheblicher Vorschädigungen bei der Schmerzensgeldbemessung auch OLG Schleswig, SchlHA 2004, 124; OLG Celle, Schaden-Praxis 2011, 250) sowie der vorsätzlichen Herbeiführung der Gefahrensituation durch den Beklagten zu 1) ein Schmerzensgeld von 600,- EUR für angemessen und erforderlich (vgl. auch Ausführungen AG Düsseldorf, SVR 2013, 228).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 18.09.2003 - 7 U 107/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 27.04.2001 - 7 O 119/00
- OLG Schleswig, 13.09.2003 - 7 U 107/01
- OLG Schleswig, 18.09.2003 - 7 U 107/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 238
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Schleswig, 21.02.2019 - 7 U 134/16
Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen aus Motorradunfall nach …
Nach der Rechtsprechung des Senats (vergleiche beispielsweise Urteil vom 18.09.2003, 7 U 107/01) muss es bei der Schmerzensgeldbemessung Berücksichtigung finden, wenn der Verletzte besonders schadenanfällig ist und/oder weitere unfallunabhängige Ursachen das schmerzensgeldrelevante Geschehen beeinflusst haben, dies obgleich kein Schädiger einen Anspruch darauf hat, einen Gesunden zu verletzen. - OLG Celle, 01.02.2011 - 14 W 47/10
Berücksichtigung von Vorschädigungen bei der Bemessung des Schmerzensgeldes
Denn nach gefestigter Rechtsprechung müssen bei der Bemessung des Schmerzensgeldes eine bestehende erhebliche Vorschädigung und die auf ihr beruhenden Risiken (hier: der Herzinfarkt aus dem Jahre 2002 mit darauf beruhenden mehrjährigen Angstgefühlen, wobei auch die beim streitgegenständlichen Unfall aufgetretenen Angstgefühle nach dem hausärztlichen Attest vom 9. Februar 2009 wiederum hierin ihren Ursprung hatten) Berücksichtigung finden; sie mindern das zuzuerkennende Schmerzensgeld (vgl. z. B. BGH…, Urteil vom 11. November 1997 - VI ZR 376/96, NJW 1998, 810, juris-Rdnr. 26; OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 238, juris-Rdnr. 6). - LG Darmstadt, 05.05.2020 - 28 O 263/16
Verkehrsunfall Linienbus: Fahrgastanspruch auf Schadenersatz
Bei der Bemessung des dem Kläger zuzusprechenden Schmerzensgeldbetrages müssen im Rahmen der Billigkeit zudem die erheblichen Vorschädigungen und die auf ihr beruhenden Risiken Berücksichtigung finden (BGH, Urteil vom 11.11.1997, Az. VI ZR 376/96 = NJW 1998, 810; OLG Schleswig, Urteil vom 18.09.2003, Az. 107/01 = NJW-RR 2004, 238).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 10.07.2002 - 7 U 107/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
ZPO § 108 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 710; ; ZPO § 711 Satz 2; ; ZPO § 712; ; UmwG § 20 Abs. 1 Nr. 1; ; DMBilG § 16 Abs. 3; ; AGBG § 8; ; HGB § 247 Abs. 2
- rechtsportal.de
Folgen des Wegfalls einer Rangrücktritts-Vereinbarung wegen Verstoßes gegen Vertragspflichten
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Rechtsnachfolge bei der Verschmelzung zweier Banken; Zinsanspruch für Altkredite wegen Wegfalls eines Rangrücktritts; Verwirkung der Geltendmachung des Entfalls des Rangrücktrittes; Obliegenheit zur Kontrolle der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Vertragstreue des ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 04.04.2001 - 52 O 239/99
- OLG Brandenburg, 10.07.2002 - 7 U 107/01
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2002 - 7 U 107/01
Im Hinblick auf die besonderen Bedingungen und Verhältnisse der Wiedervereinigung genügen die in ihnen niedergelegten Regelungen jedoch den Anforderungen des verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Gesetzesvorbehalts (BVerfG WM 1997, 873). - BGH, 08.12.1998 - XI ZR 305/97
Inhaltskontrolle von Sanktionsklauseln der Gläubigerbanken umzuwandelnder LPGs
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2002 - 7 U 107/01
Die Sanktionsklausel gemäß Ziffer 3 Abs. 1 RRV, die von der Klägerin in Umsetzung der bilanziellen Entlastung nach § 16 Abs. DMBilG auf der Grundlage der unveröffentlichten Arbeitsanweisung des BMF gestellt wurde, unterliegt gemäß § 8 AGBG aber nicht der Inhaltskontrolle (BGH WM 1999, 425).
- OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 4 U 164/07
Rangrücktritt bezüglich Altschulden einer vormaligen LPG: Auslegung einer …
Dies ergibt sich aus der Formulierung unter Ziffer 3 Satz 1 der Rangrücktrittsvereinbarung, der schlicht von einem Entfallen des Rangrücktritts spricht (ebenso bereits Senatsurteil vom 6. April 2005 - 4 U 121/04 - und 7. Senat, Urteil vom 10. Juli 2002 - 7 U 107/01).
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