Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 10.11.2005 - 7 U 172/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 339; BGB § 345; ZPO § 50
Darlegungs- und Beweislast bei Zuwiderhandlung gegen vertragsstrafenbewehrtes Abwerbeverbot - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verwirkung eines vertragsstrafenbewehrten geschuldeten Unterlassens; Gewillkürte Prozesstandschaft bei mangelhafter Abtretung aufgrund Falschbezeichnung des Drittschuldners; Beweislast hinsichtlich der Zuwiderhandlung bei Unterlassungsverpflichtungen
Verfahrensgang
- LG Kiel, 20.11.2003 - 6 O 60/03
- OLG Schleswig, 10.11.2005 - 7 U 172/03
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Hamm, 11.07.2018 - 8 U 108/17
Auf die Entwicklung einer Gesellschaft darf auch mit massiver Kritik Einfluss …
- OLG Düsseldorf, 07.07.2008 - 20 U 160/07
Zur sekundären Darlegungslast des Schuldners bei Unterlassungsverpflichtungen
Die Beweislast bei Unterlassungsverpflichtungen liegt gemäß § 345 letzter Halbsatz BGB beim Gläubiger, hier dem Kläger, der die Zuwiderhandlung zu beweisen hat (vgl. OLG Schleswig OLGR Schleswig 2007, 6; OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2002, 412).Dieser Grundsatz der Beweislastverteilung bedarf allerdings der Ergänzung, wenn es um interne Vorgänge im Bereich des Schuldners - hier der Beklagten - geht, in die der Gläubiger keinerlei Einblick hat (OLG Schleswig OLGR Schleswig 2007, 6).
- LG Köln, 26.10.2016 - 9 S 107/16 Rn. 39 Da der Wortlaut der Vereinbarung, auf die die Klägerin ihre Forderung stützt, somit nicht eindeutig ist, bedarf es einer ergänzenden Vertragsauslegung, denn Abtretungsverträge sind, wie alle anderen Verträge auch, auslegungsfähig und - sofern erforderlich - auch auslegungsbedürftig (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss v. 10.01.1997 - 2Z BR 137/96, zit. nach juris, Rz. 7 und OLG Schleswig, Urteil v. 10.11.2015 - 7 U 172/03, zit. nach juris, Rz. 12 sowie Roth/Kieninger, in: MünchKomm zum BGB, 7. Aufl. 2016, § 398, Rn. 66 m.w.Nw.).
- LG Köln, 26.10.2016 - 9 S 100/16 Rn. 41 Da der Wortlaut der Vereinbarung, auf die die Klägerin ihre Forderung stützt, somit nicht eindeutig ist, bedarf es einer ergänzenden Vertragsauslegung, denn Abtretungsverträge sind, wie alle anderen Verträge auch, auslegungsfähig und - sofern erforderlich - auch auslegungsbedürftig (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss v. 10.01.1997 - 2Z BR 137/96, zit. nach juris, Rz. 7 und OLG Schleswig, Urteil v. 10.11.2015 - 7 U 172/03, zit. nach juris, Rz. 12 sowie Roth/Kieninger, in: MünchKomm zum BGB, 7. Aufl. 2016, § 398, Rn. 66 m.w.Nw.).
- LG Köln, 26.10.2016 - 9 S 103/16 Rn. 39 Da der Wortlaut der Vereinbarung, auf die die Klägerin ihre Forderung stützt, somit nicht eindeutig ist, bedarf es einer ergänzenden Vertragsauslegung, denn Abtretungsverträge sind, wie alle anderen Verträge auch, auslegungsfähig und - sofern erforderlich - auch auslegungsbedürftig (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss v. 10.01.1997 - 2Z BR 137/96, zit. nach juris, Rz. 7 und OLG Schleswig, Urteil v. 10.11.2015 - 7 U 172/03, zit. nach juris, Rz. 12 sowie Roth/Kieninger, in: MünchKomm zum BGB, 7. Aufl. 2016, § 398, Rn. 66 m.w.Nw.).
- LG Köln, 26.10.2016 - 9 S 106/16 Rn. 39 Da der Wortlaut der Vereinbarung, auf die die Klägerin ihre Forderung stützt, somit nicht eindeutig ist, bedarf es einer ergänzenden Vertragsauslegung, denn Abtretungsverträge sind, wie alle anderen Verträge auch, auslegungsfähig und - sofern erforderlich - auch auslegungsbedürftig (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss v. 10.01.1997 - 2Z BR 137/96, zit. nach juris, Rz. 7 und OLG Schleswig, Urteil v. 10.11.2015 - 7 U 172/03, zit. nach juris, Rz. 12 sowie Roth/Kieninger, in: MünchKomm zum BGB, 7. Aufl. 2016, § 398, Rn. 66 m.w.Nw.).
- LG Hamburg, 06.11.2009 - 324 O 26/09 Nach den Grundsätzen der so genannten sekundären Darlegungslast ist es in solchen Fällen Aufgabe des Schuldners, die Umstände der als Zuwiderhandlung angegriffenen Handlung plausibel darzulegen (vgl. Schlewig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 10.11.2005, Az. 7 U 172/03 , Juris Rz. 14).
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