Rechtsprechung
| OLG Köln, 22.01.1987 - 7 U 193/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Schmerzensgeld; Spritzenabszeß; Drainierung; Hepatitis; Schmerzensgeldhöhe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ratgeber-arzthaftung.de (Leitsatz)
Spritzenabszess
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 21.01.1986 - 5 O 168/83
- OLG Köln, 22.01.1987 - 7 U 193/86
Papierfundstellen
- VersR 1988, 44
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.03.1978 - VI ZR 213/76
Dammschnitt - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, § 611 BGB
Auszug aus OLG Köln, 22.01.1987 - 7 U 193/86
Sie führen im Regelfall dazu, daß der Patient sowohl im Bereich der §§ 611, 276, 278 BGB als auch hinsichtlich deliktischer Ansprüche nach § 823, 831 BGB die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, daß zu seinem Schutze bestehende Vorschriften zur Durchführung von Injektionen unter streng aseptischen Bedingungen verletzt sind, weil der bloße Mißerfolg oder die schädliche Nebenfolge einer Behandlung in der Regel noch nicht den Schluß auf ein pflichtwidriges Verhalten der Ärzte oder des medizinischen Assistenzpersonals zuläßt (…vgl. Steffen, Neue Entwicklungen der BGH-Rechtsprechung zum Arzthafttumsrecht, 2. Aufl., Seite 25; BGH NJW 1978, 1681).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, liegt ein Behandlungsfehler vor, wenn einer nach ihrem Ausbildungs- und Erfahrungsstand zur Vornahme bestimmter Eingriffe in die körperliche Integrität eines Patienten nicht befugten Person solche Eingriffe - dennoch übertragen und von ihr ausgeführt werden (so bereits BGH NJW 1978, 1681 f;… grundlegend BGHZ 88, 248 - Anfängeroperation - vgl. auch Steffen, Neue Entwicklungslinien, a.a.O., Seite 27 f).
- BGH, 08.05.1979 - VI ZR 58/78
Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Injektion in einem Krankenhaus bei …
Auszug aus OLG Köln, 22.01.1987 - 7 U 193/86
Nach einer Entscheidung aus dem Jahre 1979 (BGH NJW 1979, 1935 f.) soll "vieles dafür sprechen" daß die Verabreichung von Injektionen durch ausgebildete Krankenpflegehelferinnen, die immerhin eine mehrjährige Lehrzeit zu absolvieren haben, nicht geduldet werden darf, weil die fehlerhafte Ausführung von Injektionen zu typischen schwerwiegenden Schäden - gemeint sind Lähmungen sowie Spritzenabszesse - führen kann.Nach dem Vorstehenden steht zugleich fest, daß das beklagte Land bei der Bestellung des Zeugen ...berg als Verrichtungsgehilfe die bei dessen Auswahl zu beobachtende Sorgfalt verletzt hat (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation BGH NJW 1979, 1935, 1936).
- BGH, 27.09.1983 - VI ZR 230/81
Haftung wegen Übertragung einer Operation auf einen in der Ausbildung …
Auszug aus OLG Köln, 22.01.1987 - 7 U 193/86
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, liegt ein Behandlungsfehler vor, wenn einer nach ihrem Ausbildungs- und Erfahrungsstand zur Vornahme bestimmter Eingriffe in die körperliche Integrität eines Patienten nicht befugten Person solche Eingriffe - dennoch übertragen und von ihr ausgeführt werden (so bereits BGH NJW 1978, 1681 f; grundlegend BGHZ 88, 248 - Anfängeroperation - vgl. auch Steffen, Neue Entwicklungslinien, a.a.O., Seite 27 f). - BGH, 17.12.1985 - VI ZR 178/84
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, …
Auszug aus OLG Köln, 22.01.1987 - 7 U 193/86
Das beklagte Land, das im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.12.1985 über die Eigenhaftung der Universitäten (abgedruckt in NJW 1986, 1542) die Erklärung abgegeben hat, es wolle seine Passivlegitimation nicht bestreiten, hat dem Kläger gem. § 831 Abs. 1, § 847 Abs. 1 BGB einen angemessenen Ausgleich in Geld dafür zu leisten, daß bei der stationären Behandlung des Klägers ein erstmals am 20.6.1982 offenbar gewordener Spritzenabszeß aufgrund einer Infektion mit Coli-Bakterien aufgetreten ist, der bei dem Kläger zu tiefgreifenden gesundheitlichen Störungen, einem bis zum 19.8.1982 verlängerten Krankenhausaufenthalt sowie als weiterer Folge zu einer Hepatitis-B-Erkrankung geführt hat, deretwegen der Kläger sich in der Zeit zwischen dem 15.12.1982 und dem 21.1.1983 erneut in Krankenhausbehandlung begeben mußte. - BGH, 07.10.1980 - VI ZR 176/79
Schuldhaft fortgesetzte Fehlinjektion
Auszug aus OLG Köln, 22.01.1987 - 7 U 193/86
Bereits in einem im Jahre 1959 gefällten Urteil (BGH VersR 1960, 19, 21) hat der Bundesgerichtshof aber ausgesprochen, daß einer approbierten, also voll ausgebildeten und geprüften, Krankenschwester intramuskuläre Injektionen nur überlassen werden dürfen, wenn der leitende Arzt sich vergewissert, daß sie ihren Aufgaben gewachsen ist und wenn daneben für ihre Überwachung und Beaufsichtigung durch die vorhandenen Ärzte Sorge getragen wird (vgl. auch BGH VersR 1981, 131).
- OLG Dresden, 24.07.2008 - 4 U 1857/07
Behandlungsfehler wegen Übertragung intravenöser Injektionen an einen …
Der Beklagten zu 2) kann bei dieser Sachlage nicht vorgeworfen werden, einer nach ihrem Erfahrungsstand zur Vornahme bestimmter Eingriffe in die körperliche Integrität eines Patienten nicht befugten Person (vgl. hierzu BGH VersR 1994, 80; NJW 78, 1681; OLG Köln VersR 1988, 44) solche Eingriffe dennoch übertragen und bereits unter diesem Gesichtspunkt einen Behandlungsfehler begangen zu haben.Bedenken, die in der Rechtsprechung im Hinblick auf das Komplikationsrisiko gegen die Zulässigkeit von Injektionen durch nichtmedizinisches Fachpersonal geäußert werden (BGH VersR 1981, 131; NJW 1979, 1935; VersR 1960, 19, OLG Köln VersR 1988, 44), kann angesichts der nur geringen Risiken (s.o.) bei einer Technetium-Injektion durch eine regelmäßige Überwachung des nichtärztlichen Personals Rechnung getragen werden.
- SG Köln, 27.03.2002 - S 19 KA 23/01
Vertragsarztrecht
Unzweifelhaft sind Injektionen, Infusionen, Blutentnahmen und Bluttransfusionen Aufgaben des Arztes (Vorstandsbeschluss der Bundesärztekammer vom 18.04.1980, veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt vom 03. Juli 1980; Bekanntgabe der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung "Anforderungen an die persönliche Leistungserbringung" in: Deutsches Ärzteblatt, Heft 38 vom 22.09.1988; Böhme, Das Recht des Krankenpflegepersonals Teil 2, 1991 Seite 222; Peters, Die Delegation ärztlicher Leistungen in Theorie und Praxis, in: Der Arzt und sein Recht 1999 Seite 9; LG Berlin, Urteil vom 08.06.1993 - 6 O 330/92 -in: NJW-RR 94, 801-802; OLG Köln, Urteil vom 22.01.1987 - 7 U 193/86 - in: MedR 1987, 192). - OLG Köln, 25.02.1998 - 5 U 144/97
Spritzenabszeß mit "fulminantem Verlauf" - § 286 ZPO, kein Anscheinsbeweis bei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 18.10.1990 - 12 U 256/89
Schmerzensgeld; Selbständiger Schreinermeister ; Kücheneinrichter; Arzthaftung; …
Auf die Entscheidung des OLG Köln (VersR 1988, 44 ), mit der dem dortigen Kläger für einen schuldhaft verursachten Spritzenabszess ein Schmerzensgeld von 18.000,- DM zugesprochen wurde, kann sich der Kläger nicht berufen, weil die Folgen der fehlerhaften ärztlichen Behandlung für den wesentlich älteren Patienten (er war 77 Jahre alt) erheblich gravierender als beim Kläger gewesen sind, denn es war bei ihm zweimal zu lebensbedrohlichen Schockzuständen und schließlich zu einer Hepatitis B gekommen, die einen zweimaligen Krankenhausaufenthalt von über 3 Monaten notwendig machten. - SG Köln, 27.03.2002 - S 19 KA 203/00
Vertragsarztrecht
Unzweifelhaft sind Injektionen, Infusionen, Blutentnahmen und Bluttransfusionen Aufgaben des Arztes (Vorstandsbeschluss der Bundesärztekammer vom 18.04.1980, veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt vom 03. Juli 1980; Bekanntgabe der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung "Anforderungen an die persönliche Leistungserbringung" in: Deutsches Ärzteblatt, Heft 38 vom 22.09.1988; Böhme, Das Recht des Krankenpflegepersonals Teil 2, 1991 Seite 222; Peters, Die Delegation ärztlicher Leistungen in Theorie und Praxis, in: Der Arzt und sein Recht 1999 Seite 9; LG Berlin, Urteil vom 08.06.1993 - 6 O 330/92 - in: NJW-RR 94, 801-802; OLG Köln, Urteil vom 22.01.1987 - 7 U 193/86 - in: MedR 1987, 192).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 13.01.1987 - 7 U 193/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 911
- MDR 1988, 409
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 20.11.2008 - IX ZR 180/07
Zubehöreigenschaft einer von einem Mieter in seine Wohnung eingebrachten Küche; …
Dies entspricht einer verbreiteten Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Karlsruhe NJW-RR 1986, 19, 20 ; NJW-RR 1988, 459, 460 ; OLG Frankfurt/Main ZMR 1988, 136; OLG Hamm NJW-RR 1989, 333; FamRZ 1998, 1028; OLG Zweibrücken Rpfleger 1993, 169, 170; OLG Koblenz ZMR 1993, 66, 68; OLG Düsseldorf VersR 1995, 559 ). - BGH, 01.02.1990 - IX ZR 110/89
Zubehöreigenschaft einer Kücheneinrichtung
b) Ob nach diesen Grundsätzen Einbauküchen gemäß § 94 Abs. 2 BGB wesentliche Bestandteile eines modernen Wohnhauses sind, wird in Rechtsprechung und Literatur - teilweise landschaftlich bedingt - unterschiedlich beantwortet (bejahend OLG Hamburg MDR 1978, 138 f [OLG Hamburg 05.10.1977 - 5 U 108/77]; OLG Zweibrücken NJW-RR 1989, 84;… Palandt/Heinrichs BGB 49. Aufl. § 93 Anm. 5 a; einschränkend auf den Fall, daß der Kücheneinbau zur planmäßigen Bauleistung gehört, OLG Nürnberg MDR 1973, 758 [OLG Nürnberg 15.03.1973 - 2 U 186/72]; OLG Düsseldorf - 21. Zivilsenat - MDR 1984, 51; OLG Köln VersR 1980, 51, 52, das im Einzelfall Zubehör annimmt; LG Lübeck VersR 1984, 477;… Staudinger/Dilcher, BGB 12. Aufl. § 94 Rdn. 24; weiter einschränkend auf den Fall, daß wenigstens eine Wand der Küchenmöbel von einer Mauer des Gebäudes gebildet wird, BFH BStBl 1971 II 162, 163 f; verneinend OLG Düsseldorf - 9. Zivilsenat - OLGZ 1983, 350 f und LG Köln WM 1988, 425, 426 jeweils für das Rheinland; OLG Hamm NJW-RR 1989, 333 für Westfalen; OLG Karlsruhe NJW-RR 1986, 19 f [OLG Karlsruhe 15.03.1985 - 15 U 86/84] und NJW-RR 1988, 459 f für Baden; OLG Frankfurt ZMR 1988, 136). - OLG Düsseldorf, 19.01.1994 - 11 U 45/93
Zubehöreigenschaft einer Einbauküche
Der 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat daher schon vor gut zehn Jahren eine Einbauküche solchen Zuschnitts nicht als wesentlichen Bestandteil des Gebäudegrundstücks angesehen (ebenso etwa OLG Frankfurt/M ZMR 88, 136, OLG Karlsruhe NJW-RR 1988, 459 , OLG Hamm NJW-RR 1989, 333, OLG Koblenz ZMR 1993, 66 ff und OLG Zweibrücken Rpfleger 1993, 169).Dazu gehören die Oberlandesgerichte Zweibrücken (Rpfleger 1993, 169, 170), Hamm (NJW-RR 1989, 333), Frankfurt/M. ZMR 1988, 136 , Düsseldorf (9. Zivilsenat - Beschluß vom 19.04.1984 - 9 W 45/84) unveröffentlicht und Karlsruhe (NJW-RR 1988, 459, 460).
- BGH, 12.12.1989 - VI ZR 311/88
Umfang der Verwendungspflicht; Begriff des wesentlichen Bestandteils eines …
Die damit aufgeworfene Frage, ob eine Einbauküche ein wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes i.S. von § 94 Abs. 2 BGB ist, wird in der Rechtsprechung teils bejaht (vgl. z.B. OLG Hamburg, MDR 1978, 138 f. [OLG Hamburg 05.10.1977 - 5 U 108/77]; OLG Frankfurt, FamRZ 1982, 938; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1989, 84 [OLG Zweibrücken 11.10.1988 - 7 U 74/88]), teils verneint (vgl. z.B. OLG Köln, VersR 1980, 51; OLG Düsseldorf, MDR 1984, 51 und OLGZ 1983, 350; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1986, 19 [OLG Karlsruhe 15.03.1985 - 15 U 86/84]; OLG Frankfurt, ZMR 1988, 136; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 333; LG Köln, WM 1988, 425; LG Lübeck, VersR 1984, 477), teils differenzierend beantwortet (vgl. z.B. BFH DB 1971, 656; OLG Nürnberg, MDR 1973, 758 [OLG Nürnberg 15.03.1973 - 2 U 186/72]). - OLG Düsseldorf, 09.11.2009 - 24 U 61/09
Auslegung einer Konkurrenzschutzklausel in einem Gewerberaummietvertrag
Da die Parteien hier keine besonderen Abreden zum Umfang des Konkurrenzschutzes getroffen hatten, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Kläger zu einem umfänglicheren Konkurrenzschutz verpflichtet waren, als sie aufgrund ihrer allgemeinen Leistungstreuepflicht (§§ 241 Abs. 2, 242 BGB) ohnehin schuldeten (vgl. hierzu auch OLG Hamm NJW-RR 1988, 911).Rn. 19 Der Konkurrenzschutz greift dann ein, wenn es sich um Geschäfte mit denselben Hauptartikeln handelt, die sich an dieselben Kundenkreise wenden, so dass sie letztlich auf demselben Markt tätig sind (BGHZ 70, 79 (80); WM 1968, 699; NJW 1979, 1404; NJW-RR 1986, 9; OLG Hamm NJW-RR 1988, 911; NZM 1998, 511; OLG Köln ZMR 1998, 347; OLG Frankfurt NZM 2004, 706 (707);… Staudinger/Emmerich, a.a.O., § 535 Rn. 24 m.w.N.;… Fritz, Gewerberaummietrecht, 4. Auflage, Rn. 76 a).
- OLG Bremen, 05.01.2006 - 2 U 99/05
Schutz vor Konkurrenzunternehmen als Bestandteil des vertragsmäßigen Gebrauchs …
So definiert auch das OLG Hamm in NJW-RR 1988, 911 [OLG Hamm 13.01.1987 - 7 U 193/86] (dort ging es um die Konkurrenz einer Metzgerei mit "warmer Theke" zu einem davor stehenden Imbissstand) das "Gepräge" eines Imbissstandes oder eines Restaurationsbetriebes mit der Zubereitung und dem Verkauf heißer Speisen im Gegensatz zum Fleischereifachgeschäft, das kalte Fleisch- und Wurstwaren verkaufe.
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