Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 7 U 25/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 286
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls in der Diebstahlsversicherung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 07.01.2010 - 31 O 100/03
- OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 7 U 25/10
- BGH, 08.04.2015 - IV ZR 171/13
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- OLG Köln, 26.05.1998 - 9 U 32/97
Nachweis des Einbruchs bei fehlenden Einbruchspuren
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 7 U 25/10
Spuren, bei denen es sich zwar nicht um bloße Gebrauchsspuren handelt, deren Verursachung aber im konkreten Fall ein gewaltsames Eindringen noch nicht ermöglicht haben kann, reichen nicht aus (…OLG Hamm VersR 2000, 357 f. Rn. 9 in juris; OLG Köln VersR 1999, 309 ff. Rn. 13 in juris, NVersZ 2001, 33 f. Rn. 6 in juris und VersR 2006, 832 f, Rn. 35 in juris).Der Bundesgerichtshof hat in dieser Entscheidung nicht die Rechtsprechung von Oberlandesgerichten infrage gestellt, wonach ein stimmiges Spurenbild eines Einbruchs dann nicht gegeben ist, wenn bestimmte Spuren, die im Falle eines bedingungsgemäßen Einbruchs vorliegen müssten, nicht erkennbar sind (vgl. OLG Köln VersR 1999, 309 ff. Rn. 9 in juris; OLG Hamm VersR 2000, 357 f. Rn. 9 in juris; OLG Köln NVersZ 2001, 33 f. Rn. 6 in juris; OLG Frankfurt VersR 2001, 759 f. Rn. 4 in juris).
Ihr zufolge reicht alleine die theoretische - aber praktisch wenig wahrscheinliche - Möglichkeit des spurenlosen Eindringens in die versicherten Räume für den Nachweis des äußeren Bildes nicht aus (OLG Köln NJW-RR 2005, 1554 f. Rn. 35 in juris und OLG Köln VersR 1999, 309 ff. Rn. 9 in juris).
- OLG Hamm, 28.04.1999 - 20 U 236/98
Nachweis des Versicherungsfalles in der Einbruchdiebstahlversicherung
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 7 U 25/10
Spuren, bei denen es sich zwar nicht um bloße Gebrauchsspuren handelt, deren Verursachung aber im konkreten Fall ein gewaltsames Eindringen noch nicht ermöglicht haben kann, reichen nicht aus (OLG Hamm VersR 2000, 357 f. Rn. 9 in juris;… OLG Köln VersR 1999, 309 ff. Rn. 13 in juris, NVersZ 2001, 33 f. Rn. 6 in juris und VersR 2006, 832 f, Rn. 35 in juris).Der Bundesgerichtshof hat in dieser Entscheidung nicht die Rechtsprechung von Oberlandesgerichten infrage gestellt, wonach ein stimmiges Spurenbild eines Einbruchs dann nicht gegeben ist, wenn bestimmte Spuren, die im Falle eines bedingungsgemäßen Einbruchs vorliegen müssten, nicht erkennbar sind (…vgl. OLG Köln VersR 1999, 309 ff. Rn. 9 in juris; OLG Hamm VersR 2000, 357 f. Rn. 9 in juris; OLG Köln NVersZ 2001, 33 f. Rn. 6 in juris; OLG Frankfurt VersR 2001, 759 f. Rn. 4 in juris).
- OLG Köln, 05.07.2005 - 9 U 164/04
Fehlen von Schließzylinder, Spurenbild eines Einbruchs
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 7 U 25/10
Spuren, bei denen es sich zwar nicht um bloße Gebrauchsspuren handelt, deren Verursachung aber im konkreten Fall ein gewaltsames Eindringen noch nicht ermöglicht haben kann, reichen nicht aus (…OLG Hamm VersR 2000, 357 f. Rn. 9 in juris; OLG Köln VersR 1999, 309 ff. Rn. 13 in juris, NVersZ 2001, 33 f. Rn. 6 in juris und VersR 2006, 832 f, Rn. 35 in juris).Ihr zufolge reicht alleine die theoretische - aber praktisch wenig wahrscheinliche - Möglichkeit des spurenlosen Eindringens in die versicherten Räume für den Nachweis des äußeren Bildes nicht aus (OLG Köln NJW-RR 2005, 1554 f. Rn. 35 in juris und OLG Köln VersR 1999, 309 ff. Rn. 9 in juris).
- OLG Köln, 04.07.2000 - 9 U 154/99
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 7 U 25/10
Spuren, bei denen es sich zwar nicht um bloße Gebrauchsspuren handelt, deren Verursachung aber im konkreten Fall ein gewaltsames Eindringen noch nicht ermöglicht haben kann, reichen nicht aus (…OLG Hamm VersR 2000, 357 f. Rn. 9 in juris; OLG Köln VersR 1999, 309 ff. Rn. 13 in juris, NVersZ 2001, 33 f. Rn. 6 in juris und VersR 2006, 832 f, Rn. 35 in juris).Der Bundesgerichtshof hat in dieser Entscheidung nicht die Rechtsprechung von Oberlandesgerichten infrage gestellt, wonach ein stimmiges Spurenbild eines Einbruchs dann nicht gegeben ist, wenn bestimmte Spuren, die im Falle eines bedingungsgemäßen Einbruchs vorliegen müssten, nicht erkennbar sind (…vgl. OLG Köln VersR 1999, 309 ff. Rn. 9 in juris; OLG Hamm VersR 2000, 357 f. Rn. 9 in juris; OLG Köln NVersZ 2001, 33 f. Rn. 6 in juris; OLG Frankfurt VersR 2001, 759 f. Rn. 4 in juris).
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 7 U 25/10
Vielmehr ist für die richterliche Überzeugung ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit zu fordern, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschalten (BGHZ 53, 245, 256). - BGH, 18.10.2006 - IV ZR 130/05
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Entwendung eines Tresors
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 7 U 25/10
Zu dem zu beweisenden Mindestmaß an Tatsachen, dem äußeren Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung, gehört bei allen Entwendungsversicherungen, dass die als entwendet behaupteten Gegenstände im Wesentlichen in der angegebenen Menge vor der behaupteten Entwendung vorhanden und danach nicht mehr auffindbar waren (…BGH VersR 1995, 956 f. Rn. 11 in juris; BGH VersR 2007, 102 ff. Rn. 17 in juris m. weit. Nachw.). - BGH, 20.12.2006 - IV ZR 233/05
Ein Versicherungsnehmer muss nur darlegen, dass und nicht wie ein …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 7 U 25/10
Rn. 30 Der Bundesgerichtshof hat zuletzt in einem Urteil vom 20.12.2006 ausgeführt, dass Hebelspuren an der Außenseite einer Balkontüre im Zusammenspiel mit zahlreichen weiteren Indizien das äußere Bild eines Einbruchsdiebstahls ergeben können (BGH VersR 2007, 241 f. Rn. 12 in juris). - BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94
Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 7 U 25/10
Zu dem zu beweisenden Mindestmaß an Tatsachen, dem äußeren Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung, gehört bei allen Entwendungsversicherungen, dass die als entwendet behaupteten Gegenstände im Wesentlichen in der angegebenen Menge vor der behaupteten Entwendung vorhanden und danach nicht mehr auffindbar waren (BGH VersR 1995, 956 f. Rn. 11 in juris;… BGH VersR 2007, 102 ff. Rn. 17 in juris m. weit. Nachw.). - BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 7 U 25/10
Rn. 27 (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welcher der Senat folgt, kommen dem Versicherungsnehmer, der eine Versicherung gegen die Entwendung von Sachen genommen hat, Beweiserleichterungen bei dem Nachweis dieses Versicherungsfalls zugute (ständige Rechtsprechung seit BGH VersR 1984, 29): Der Versicherungsnehmer muss lediglich ein Mindestmaß an Tatsachen, das nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die behauptete bedingungsgemäße Entwendung zulässt, darlegen und erforderlichenfalls den Vollbeweis dafür erbringen. - OLG Frankfurt, 10.08.2000 - 3 U 210/98
Hausratversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines Wohnungseinbruchs bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 7 U 25/10
Der Bundesgerichtshof hat in dieser Entscheidung nicht die Rechtsprechung von Oberlandesgerichten infrage gestellt, wonach ein stimmiges Spurenbild eines Einbruchs dann nicht gegeben ist, wenn bestimmte Spuren, die im Falle eines bedingungsgemäßen Einbruchs vorliegen müssten, nicht erkennbar sind (…vgl. OLG Köln VersR 1999, 309 ff. Rn. 9 in juris; OLG Hamm VersR 2000, 357 f. Rn. 9 in juris; OLG Köln NVersZ 2001, 33 f. Rn. 6 in juris; OLG Frankfurt VersR 2001, 759 f. Rn. 4 in juris).
- OLG Dresden, 28.02.2022 - 4 U 2654/21
Leistungen aus einer Elektronikversicherung aufgrund eines behaupteten Diebstahls …
Dementsprechend genügt der Versicherungsnehmer seiner Beweislast bereits dann, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung darlegt und beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen (…vgl. BGH, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2018, Az.: 4 U 1272/12 - juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 25. April 2013, Az.: 7 U 25/10 - juris). - AG Frankenthal, 19.04.2017 - 3c C 20/16
Hausratversicherung: Einbruchdiebstahl - manuelles Sperren eines Schließzylinders …
a) Bezüglich der Unauffindbarkeit der zuvor am Tatort vorhanden Gegenstände kann der sich in Beweisnot befindliche Versicherungsnehmer den ihm obliegenden Beweis auch durch glaubhafte eigene Angaben führen, wobei seine Redlichkeit vermutet wird (vgl. etwa OLG Naumburg, VersR 2014, 495, 496; OLG Frankfurt, Urt. v. 25.04.2013 - 7 U 25/10 Rn. 27 zit. n. juris).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 18.06.2010 - 7 U 25/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Unterversicherung für eine Pension
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 12.01.2010 - 4 O 172/09
- OLG Stuttgart, 18.06.2010 - 7 U 25/10
Papierfundstellen
- VersR 2011, 343
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60
Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.06.2010 - 7 U 25/10
Rn. 5 Eine einem anderen gegenüber abzugebende Willenserklärung ist nach §§ 133, 157 BGB, ausgehend von ihrem Wortlaut (…BGHZ 121, 13, zit. nach Juris, Rn. 16;… MüKo BGB, Busche, § 133 BGB, Rn. 54), so auszulegen, wie sie der Empfänger unter Berücksichtigung der ihm erkennbaren Tatsachen nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen konnte (BGHZ 36, 30 [33], BGH NJW 1990, 3206;… vgl. auch MüKo BGB, Busche, § 133 BGB, Rn. 12). - BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04
Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen …
- BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90
Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.06.2010 - 7 U 25/10
Rn. 5 Eine einem anderen gegenüber abzugebende Willenserklärung ist nach §§ 133, 157 BGB, ausgehend von ihrem Wortlaut (BGHZ 121, 13, zit. nach Juris, Rn. 16;… MüKo BGB, Busche, § 133 BGB, Rn. 54), so auszulegen, wie sie der Empfänger unter Berücksichtigung der ihm erkennbaren Tatsachen nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen konnte (BGHZ 36, 30 [33], BGH NJW 1990, 3206;… vgl. auch MüKo BGB, Busche, § 133 BGB, Rn. 12). - BGH, 22.02.1995 - IV ZR 58/94
Anfechtung eines Versicherungsvertrages
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.06.2010 - 7 U 25/10
Denn eine besondere Kennzeichnung i. S. d. § 5 Abs. 2 Satz 2 VVG a. F. ist nicht erfolgt, und § 5 Abs. 2 und 3 VVG a. F. gilt nach ständiger Rechtsprechung nur für dem Versicherungsnehmer ungünstige Abweichungen, weil es sich um eine Schutzvorschrift für den Versicherungsnehmer handelt (s. nur BGH NJW-RR 1995, 859;… Prölss/Martin, 27. Aufl. 2004, Prölss, § 5 VVG, Rn. 5;… Römer/Langheid, 2. Aufl. 2003, Römer, § 5 VVG, Rn. 4). - BGH, 05.07.1990 - IX ZR 10/90
Pflichten des Notars als Treuhänder im Rahmen der Abwicklung eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.06.2010 - 7 U 25/10
Rn. 5 Eine einem anderen gegenüber abzugebende Willenserklärung ist nach §§ 133, 157 BGB, ausgehend von ihrem Wortlaut (…BGHZ 121, 13, zit. nach Juris, Rn. 16;… MüKo BGB, Busche, § 133 BGB, Rn. 54), so auszulegen, wie sie der Empfänger unter Berücksichtigung der ihm erkennbaren Tatsachen nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen konnte (BGHZ 36, 30 [33], BGH NJW 1990, 3206;… vgl. auch MüKo BGB, Busche, § 133 BGB, Rn. 12).
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