Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 26.03.2009 - I-7 U 28/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Vertragsschluss durch Schweigen auf E-Mail?
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Der Absender einer E-Mail trägt die Beweislast, dass diese zugegangen ist; § 130 BGB
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- kanzlei.biz
Konkludenter Vertragsschluss durch "Nichtöffnen" einer E-Mail
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 130; BGB § 652 Abs. 1
Anforderungen an den Nachweis des Zugangs eines per E-Mail übersandten Provisionsverlangens eines Maklers; Identität des vermittelten Geschäfts bei Reduzierung des Verkaufspreises - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Maklervertrag kann auch über E-Mail geschlossen werden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 130 Abs. 1, 652 BGB
Stillschweigender Vertragsschluss nach Erhalt einer E-Mail mit Vertragsangebot - lawblog.de (Kurzinformation)
Mit E-Mails muss gerechnet werden
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Exposé per Email kann konkludenten Maklervertrag auslösen!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Streit über Zugang einer E-Mail
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Wirksamer Maklervertrag durch Zusendung eines Exposés an vorher mitgeteilte E-Mail-Adresse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Email-Account, Email-Account, Willenserklärung, Zugangsnachweis, Zugangsvereitelung, Beweislastverteilung bei Streit über den Zugang einer Email
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Vertragsschluss durch E-Mail-Zusendung
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Wirksamer Vertragsschluss per E-Mail möglich
- blogspot.com (Kurzinformation)
Maklervertrag per Email
- kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)
Vertragsschluss per E-Mail durch Schweigen?
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Vertragliche Bindung durch stillschweigenden Vertragsschluss
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an den Nachweis des Zugangs eines per E-Mail übersandten Provisionsverlangens eines Maklers; Identität des vermittelten Geschäfts bei Reduzierung des Verkaufspreises
Papierfundstellen
- MDR 2009, 974
- MMR 2010, 144 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8)
- LAG Berlin-Brandenburg, 27.11.2012 - 15 Ta 2066/12
Prozesskostenhilfe - Bewerber - Diskriminierung - Erfolgsaussicht - Zugang einer …
Die Beweislast kommt demjenigen zu, der sich auf den Zugang beruft (…a. a. O. Rn. 21; OLG Düsseldorf 26.03.2009 - 7 U 28/08 - juris). - OLG Hamm, 10.08.2023 - 26 W 13/23
Nachweis Zugang E-Mail; Anlass zur Klageerhebung
Jedoch genügt es nicht, wenn der Absender lediglich die Absendung der E-Mail beweisen kann, da der betreffende Auszug keinen Beweiswert in Bezug auf den Zugang hat (OLG Düsseldorf MDR 2009, 974; OLG Köln 5.12.2006 - 3 U 167/05, juris; LAG. - LG Düsseldorf, 09.12.2015 - 12 O 177/14
Rechtsverstöße eines Strom- und Gaslieferanten im Zusammenhang mit der Mitteilung …
Für diesen Fall ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Kontrolle des Postfachs üblicherweise anzunehmen ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.03.2009, Az.: 7 U 28/08, Seite 2 und 3, zitiert nach BeckRS 2009, 24422).
- LG Stuttgart, 07.03.2018 - 13 S 159/17
E-Mail-Zugang: Pauschales Bestreiten des Zugangs in Ausnahmefällen nicht …
Aus Sicht der Klägerin musste es nach Versendung der E-Mail vom 28.04.2017, auf welche die Beklagte nicht reagierte, daher so aussehen, dass die Beklagte in Kenntnis des Veranstaltungsortes mit diesem einverstanden ist (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2009 - 7 U 28/08, Rn. 10 zitiert nach juris). - OLG Köln, 06.10.2014 - 19 Sch 17/13
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Textilien mit nicht in Anhang I zur …
Rn. 49 Besteht Streit darüber, ob ein mit einer E-Mail-Adresse auftretender Teilnehmer am geschäftlichen Verkehr eine bestimmte E-Mail erhalten hat, trägt der Absender insofern die Beweislast (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 2009, 974). - VK Bund, 03.02.2014 - VK 2-01/14
Nachprüfungsverfahren: Vergabe eines
Die Beweislast des Zugangs einer bestimmten E-Mail trägt somit grundsätzlich der Absender (s. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. März 2009, 7 U 28/08). - AG Duisburg, 14.04.2010 - 50 C 1147/08
Keine Minderung des Reisepreises gemäß § 651d Abs. 2 BGB im Falle einer …
Damit würde der Teilnehmer am E-Mail-Verkehr schlechter gestellt als der Teilnehmer am Fax- oder Postverkehr, obwohl doch gerade beim E-Mail-Verkehr offenkundig die durchaus realistische Möglichkeit besteht, dass übliche Spam-Filter aufgrund ungeeignet voreingestellter technischer Auswahlkriterien Mails auch fälschlich als Spam zuordnen und deshalb "wegwerfen" (löschen) (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2009, 7 U 28/08). - VK Bund, 05.11.2012 - VK 3-120/12
Auftrag über Gebäudeleittechnik
Die Beweislast des Zugangs einer bestimmten E-Mail trägt der Absender (s. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. März 2009, 7 U 28/08).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 05.06.2008 - 7 U 28/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungsausschluss bei psychischer Erkrankung des Versicherungsnehmers
- ra.de
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Leistungsausschluss wegen Arbeitsunfähigkeit infolge behandlungsbedürftiger psychischer Erkrankung ist wirksam
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 11.01.2008 - 16 O 113/06
- OLG Stuttgart, 05.06.2008 - 7 U 28/08
Papierfundstellen
- VersR 2008, 1343
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (7)
- BGH, 08.02.2006 - IV ZR 131/05
Zulässigkeit einer Klage Feststellung der Eintrittspflicht in der privaten …
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2008 - 7 U 28/08
Für die Erstattungspflicht in der Krankheitskostenversicherung hat der Bundesgerichtshof (VersR 2006, 535) eine Ausnahme in Fällen zugelassen, in denen der Versicherungsnehmer mit Vorlage eines Heil- und Kostenplans dargelegt hat, dass die darin vorgeschlagene Behandlung aus ärztlicher Sicht erforderlich ist. - BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03
Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge …
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2008 - 7 U 28/08
Die organische Schädigung oder Reaktion, die zu einem psychischen Leiden führt, vermag den Ausschlusstatbestand nicht auszulösen (BGH VersR 2004, 1039 und 1449). - BGH, 19.03.2003 - IV ZR 283/02
Begriff der psychischen Reaktion in der Unfallversicherung
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2008 - 7 U 28/08
Dieser Ausschlusstatbestand erfasst Gesundheitsschädigungen infolge psychischer Reaktionen, die sowohl auf Einwirkung von außen über Schock, Schreck, Angst oder Ähnliches erfolgen, als auch auf unfallbedingter Fehlverarbeitung beruhen (BGH VersR 2003, 634).
- BGH, 23.11.1994 - IV ZR 48/94
Ersatzfähigkeit der Kosten der Entsorgung von mit dem Fahrzeug beförderten und …
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2008 - 7 U 28/08
Sie dürfen nicht weiter ausgedehnt werden, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordern (ständige Rechtsprechung, z.B. BGH VersR 1995, 162). - OLG Karlsruhe, 15.11.2007 - 19 U 57/07
Leistungsbeschränkung in der Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Zulässigkeit einer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2008 - 7 U 28/08
Sie hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB Stand (OLG Karlsruhe MDR 2008, 267 mit zustimmender Anmerkung Rixecker ZfS 2008, 162). - OLG Brandenburg, 27.10.2005 - 12 U 87/05
Private Unfallversicherung: Posttraumatische Belastungsstörung als psychische …
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2008 - 7 U 28/08
Rn. 29 Weiter hat der Sachverständige nachvollziehbar dargelegt, dass beim Kläger eine psychische Reaktion auf die Tatsache des Unfalls vorliege, nicht eine psychische Reaktion ausgelöst durch die Gehirnerschütterung als organischer Erkrankung (vgl. auch OLG Brandenburg VersR 2006, 1251 zum Fall einer posttraumatischen Belastungsstörung). - OLG Schleswig, 11.12.2003 - 16 U 87/02
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2008 - 7 U 28/08
Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob der vorgenannte Ausschluss nur zum Tragen kommt, wenn die Arbeitsunfähigkeit ausschließlich oder ganz überwiegend auf einer psychischen Gesundheitsstörung beruht und keine Anwendung findet bei einer Mitursächlichkeit von unbedeutenden psychischen oder nervösen Störungen, die für sich alleine nicht geeignet sind, eine Arbeitsunfähigkeit herbeizuführen (OLG Schleswig RuS 2005, 119) oder ob es näher liegt - wie auch vom Landgericht angenommen -, eine Parallele zu dem Ausschlusstatbestand in § 2 Abs. 4 AUB 94 zu ziehen.
- OLG Saarbrücken, 18.04.2013 - 5 U 416/11
Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Inhaltskontrolle für eine Klausel …
Hieran fehlt es im Streitfall, weil das Bestehen von Ansprüchen auf Arbeitsunfähigkeitsrente vom Fortbestand der Arbeitsunfähigkeit abhängig ist, welcher ungewiss ist (vgl. OLG Koblenz, VersR 2009, 104; OLG Stuttgart, VersR 2008, 1343).Rn. 35 Die Wirksamkeit solcher den Leistungsumfang einschränkender Klauseln entspricht mittlerweile ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2011, 972; OLG Dresden, VersR 2010, 760; zur Zulässigkeit des Ausschlusses psychischer Erkrankungen: OLG Stuttgart, VersR 2008, 1343; OLG Köln, VersR 2011, 201; OLG Karlsruhe, VersR 2008, 524).
- AG München, 12.06.2013 - 172 C 3451/13
Reiserücktritt - nicht alles ist versichert
Ein entsprechender Leistungsausschluss ist in anderen Versicherungszweigen, so etwa der Unfallversicherung, der Arbeitsunfähigkeitszusatzversicherung und der Kinderinvaliditätsversicherung schon seit längerer Zeit anerkannt (vgl. BGH, Urt. v. 23.6.2004 - IV ZR 130/03, NJW 2004, 2589, OLG Stuttgart, Urt. v. 6.5.2008 - 7 U 28/08;… OLG Koblenz, Urt. v. 1.6.2007 - 10 U 1361/06;… OLG Jena, Urt. v. 18.10.2011 4 U 501/10, r+s 2012, 351;… OLG Köln, Urt. v. 13.8.2010 - 20 U 43/10, r+s 2011, 217). - OLG Köln, 26.03.2010 - 20 U 198/09
Feststellung einer zukünftigen Leistungspflicht des Versicherers bzgl. …
Da die Feststellung einer zukünftigen Leistungspflicht der Beklagten begehrt wird, fehlt es an einem gegenwärtigen Rechtsverhältnis im Sinne von § 256 ZPO (vgl. OLG Stuttgart VersR 2008, 1343; OLG Koblenz VersR 2009, 104).bb) Die Klausel, wonach der Versicherer nicht leistet, wenn der Versicherungsfall durch Arbeitsunfähigkeit infolge einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung verursacht ist, ist nach ständiger Rechtsprechung auch weder überraschend noch intransparent und hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2008, 524; OLG Koblenz VersR 2008, 383; OLG Stuttgart VersR 2008, 1343; OLG Schleswig r+s 2005, 119).
- OLG Brandenburg, 22.04.2014 - 11 U 234/12
Krankentagegeldversicherung: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung künftiger …
Das ist in der Rechtsprechung - ebenso wie die Zulässigkeit einer Klage auf künftige Leistung nach den §§ 257 bis 259 ZPO (…vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 03.07.2008 - 10 U 618/07, LS und Rdn. 31, VersR 2009, 104 = OLG-Rp 2008, 967; OLG Stuttgart, Urt. v. 05.06.2008 - 7 U 28/08, Rdn. 20, VersR 2008, 1343;… ferner Tschersich in Beckmann/Matusche-Beckmann, VersR-HdB, 2. Aufl., § 45 Rdn. 107) - hinsichtlich der Feststellung künftiger Leistungspflicht aus einer Arbeitsunfähigkeit-Zusatzversicherung verneint worden (…vgl. OLG Stuttgart aaO Rdn. 21;… ferner zur KT-Versicherung Langheid in Römer/Langheid, VVG, 4. Aufl., § 192 Rdn. 36 a. E.). - OLG DÜsseldorf, 25.07.2024 - 4 U 253/21
Freistellung von monatlichen Darlehensraten aus einer Ratenschutzversicherung für …
Daran fehlt es bei der vorliegenden Restschuldversicherung, weil die bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit als Anspruchsvoraussetzung bezüglich jeder weiteren Darlehensrate festgestellt werden muss, sich mithin - anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung mit seinem förmlichen Nachprüfungsverfahren - jeden Monat aktualisiert (vgl. OLG Koblenz…, Urteil vom 18.11.2011 - 10 U 1111/10 -, Rn. 9; OLG Stuttgart, Urteil vom 05.06.2008 - 7 U 28/08 -, Rn. 20; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken…, Urteil vom 18.04.2013 - 5 U 416/11 - 58 -, Rn. 27).Rn. 44 Gemessen daran ist der Ausschluss nach dem Gesamtbild des Vertrages über eine Restschuldversicherung und nach den Erwartungen, die üblicherweise an einen solchen Vertrag geknüpft werden, nicht derart ungewöhnlich, dass nicht mit ihm zu rechnen wäre (ebenso OLG Stuttgart, Urteil vom 05.06.2008 - 7 U 28/08 - OLG Köln, Urteil vom 13.08.2010 - 20 U 43/10; OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.11.2007 - 19 U 57/07).
- OLG Köln, 13.08.2010 - 20 U 43/10
Eintrittspflicht einer Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung bei …
Rn. 9 Diese Klausel ist nach inzwischen ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, weder überraschend noch intransparent; sie hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2008, 524; OLG Koblenz VersR 2008, 383; OLG Stuttgart VersR 2008, 1343; OLG Schleswig r+s 2005, 119; OLG Thüringen, Beschluss vom 7.05.2009, 4 U 154/09). - LG Hamburg, 28.03.2024 - 312 O 20/23 Dies unterscheidet die vorliegende Fallkonstellation von denjenigen, die den von der Beklagten zitierten und vorgelegten Entscheidungen des OLG Karlsruhe vom 15.11.2007 (19 U 57/07, Anl. B7), OLG Stuttgart vom 05.06.2008 (7 U 28/08, Anl. B8) und OLG Köln vom 13.08.2010 (20 U 43/10, Anl. B9) zugrunde lagen, da es dort ausdrücklich um "behandlungsbedürftige psychische Erkrankungen" ging.
- OLG Köln, 26.10.2012 - 20 U 145/12
Geltendmachung von Leistungen aus einer …
Die Klausel ist nach der Rechtsprechung des Senats, der sich der obergerichtlichen Rechtsprechung angeschlossen hat, weder überraschend noch intransparent; sie hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand (Senat, VersR 2011, 201; OLG Karlsruhe, VersR 2008, 524; OLG Koblenz VersR 2008, 383; OLG Stuttgart VersR 2008, 1343; OLG Schleswig r+s 2005, 119; OLG Thüringen, Beschluss vom 7.05.2009, 4 U 154/09). - LG Dortmund, 12.02.2009 - 2 O 285/07 Da aus Gründen des Schuldnerschutzes eine Verurteilung zur Leistung nur erfolgen darf, wenn mit hinreichender Sicherheit angenommen werden kann, dass sie tatsächlich geschuldet wird, verbietet sich die Verurteilung zur Zahlung von Krankentagegeld für einen Zeitraum, für den die Grundlage der Leistungspflicht schon dem Grunde nach nicht feststeht (BGH, NJW 2007, 294; OLG Koblenz, VersR 2009, 104 mit Anmerkung Rogler in jurisPR-VersR 2/2009, Anmerkung 3; OLG Stuttgart, VersR 2008, 1343;… Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 2. Aufl. 2009, § 45 Rn. 107).
- LG Köln, 03.02.2010 - 23 O 291/07
Vereinbarkeit des Ausschlusses der Leistungspflicht für einen wesentlichen …
Soweit die Beklagte sich auf obergerichtliche Rechtsprechung ( OLG Koblenz VersR 2008, 383 ; OLG Karlsruhe VersR 2008, 524; OLG Stuttgart VersR 2008, 1343) beruft, wonach die Klausel für wirksam gehalten wird, überzeugt die hierfür gegebene Begründung die Kammer nicht. - LG Duisburg, 29.11.2013 - 6 O 393/12
Das Auslaufen eines zeitlich befristeten Arbeitsverhältnisses stellt keine …
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Rechtsprechung
| SG Oldenburg, 21.01.2009 - S 7 U 28/08 |
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 21.01.2009 - S 7 U 28/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2011 - L 14 U 27/09
Wird zitiert von ...
- BSG, 30.12.2015 - B 2 U 212/15 B S 7 U 28/08 (SG Cottbus).
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