Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 16.07.2015 - 7 U 28/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 203 VVG, § 204 Abs 1 S 1 Nr 1 VVG, § 315 BGB
Private Krankenversicherung: Tarifwechsel mit Mehrleistung im Zieltarif; Mehrleistungsausschluss bei nicht erhöhtem Risiko - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
VVG § 204 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Anspruch eines Versicherungsnehmers in der privaten Krankenversicherung auf uneingeschränkte Annahme eines Antrags auf Wechsel in einen anderen Tarif - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch eines Versicherungsnehmers in der privaten Krankenversicherung auf uneingeschränkte Annahme eines Antrags auf Wechsel in einen anderen Tarif
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 20.01.2015 - 4 O 140/14
- OLG Stuttgart, 16.07.2015 - 7 U 28/15
- BGH, 13.04.2016 - IV ZR 393/15
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- AG Halle-Saalkreis, 21.03.1995 - 95 C 29/95
Unabwendbarkeit; Steinschlagschäden
- LG Düsseldorf, 24.03.2016 - 9 S 41/15
Gesundheitsprüfung eines Versicherten beim Tarifwechsel des privaten …
Nach der Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart in seinem Urteil vom 16.07.2015 - 7 U 28/15 - (Anlage XXX 24) hat die "Mehrleistung" des neuen Tarifs den Charakter einer Zusatzversicherung, an welcher dem Versicherungsnehmer durch den Abschluss im Herkunftstarif noch keine zu berücksichtigenden "erworbenen Rechte" im Sinne des § 204 Abs. 1 Nr. 1 1. Hs VVG zustehen können: Der Versicherungsnehmer genieße hinsichtlich dieser Mehrleistung keine bevorzugte Rechtsstellung und der Versicherer unterliege dementsprechend auch keinen Einschränkungen bei der Entscheidung über die Gewährung dieser Leistungen, die über den Kontrahierungszwang, wie er in § 204 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG abschließend geregelt sei, hinaus gingen.
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Rechtsprechung
| KG, 19.04.2016 - 7 U 28/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 157 BGB, § 633 BGB, § 779 BGB, § 10 WoEigG
Baumängel am Gemeinschaftseigentum: Vergleich der Wohnungseigentümergemeinschaft mit dem Bauträger und Auslegung einer Verzichtsregelung - rechtsportal.de
- Wolters Kluwer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mängel am Gemeinschaftseigentum: Wer ist vom Verzichtserfordernis umfasst?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.03.2014 - VII ZR 266/13
Baumängelhaftung des Bauträgers: Fristsetzung durch einzelnen Wohnungseigentümer …
Auszug aus KG, 19.04.2016 - 7 U 28/15
Es kommt auch nicht darauf an, dass dem Sicherungsbedürfnis der Beklagten vor doppelter Inanspruchnahme durch die Klägerin und durch einzelne Erwerber an sich schon dadurch entsprochen worden ist, dass die Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung zum "An-sich-ziehen" der Mängelansprüche bezüglich des Gemeinschaftseigentums unstreitig unanfechtbar geworden sind und nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 6. März 2014, NJW 2014, 1377, 1379) der einzelne Wohnungseigentümer nicht gegen den Willen der Wohnungseigentümergemeinschaft einseitig sein Interesse an einer sofortigen Mängelbeseitigung verfolgen kann.
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