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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 15.11.2022 - 7 U 41/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,37187
OLG Schleswig, 15.11.2022 - 7 U 41/22 (https://dejure.org/2022,37187)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.11.2022 - 7 U 41/22 (https://dejure.org/2022,37187)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. November 2022 - 7 U 41/22 (https://dejure.org/2022,37187)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 7 Abs 1 StVG, § 17 Abs 1 StVG, § 17 Abs 2 StVG, § 18 StVG, § 115 Abs 1 S 1 Nr 1 VVG
    Erhöhung der Betriebsgefahr aufgrund der erheblichen Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf einer Autobahn

  • RA Kotz

    Betriebsgefahr: erhebliche Überschreitung Richtgeschwindigkeit auf Autobahn

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Begründet bereits das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn eine Mithaftung?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz; Berufung; Verkehrsunfall; Autobahn; Richtgeschwindigkeit; Überzeugung; Betriebsgefahr; Fahrstreifenwechsel

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz; Berufung; Verkehrsunfall; Autobahn; Richtgeschwindigkeit; Überzeugung; Betriebsgefahr; Fahrstreifenwechsel

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Überschreitung der Richtgeschwindigkeit um ca. 70 km/h kann Mithaftung begründen! ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Spurwechsel führt zu Verkehrsunfall - Der Unfallgegner haftet zu 25 Prozent mit, weil er auf der Autobahn mit 200 km/h unterwegs war

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mithaftung des Auffahrenden bei überhöhter Geschwindigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 247
  • NZV 2023, 280
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.10.2019 - VI ZR 164/18

    Tatrichterliche Überzeugungsbildung beim Verdacht eines manipulierten …

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.11.2022 - 7 U 41/22
    Denn die Überzeugung des Tatrichters erfordert keinen naturwissenschaftlichen Kausalitätsnachweis und auch keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, vielmehr genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der verbleibenden Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 1.10.2019 - VI ZR 164/18, NJW 2020, 1072, 1073 m. w. N.).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen …

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.11.2022 - 7 U 41/22
    Jeder Halter hat dabei die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Verschulden gereichen und aus denen er für die nach § 17 Absatz 1 u. 2 StVG vorzunehmende Abwägung für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will (vgl. BGH, NZV 1996, S. 231).
  • OLG Düsseldorf, 21.11.2017 - 1 U 44/17

    Haftungsverteilung bei Kollision eines mit 200 km/h auf der Autobahn fahrenden …

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.11.2022 - 7 U 41/22
    Rn. 24 Die deutlich über der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen von 130 km/h liegende Ausgangsgeschwindigkeit bei der Haftungsabwägung ist als betriebsgefahrerhöhend zu berücksichtigen, denn durch sie vergrößert in haftungsrelevanter Weise die Gefahr, dass sich andere Verkehrsteilnehmer auf diese Fahrweise nicht einstellen und insbesondere die Geschwindigkeit unterschätzen (vgl. Senat, Urteil vom 30.07.2009 - 7 U 12/09, NJOZ 2010, 665; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2017 - I-1 U 44/17, NJW-RR 2018, 788, 790, Rn. 21 - zitiert nach beck-online).
  • OLG Hamm, 25.11.2010 - 6 U 71/10

    Haftungsverteilung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.11.2022 - 7 U 41/22
    Der Senat schließt sich insoweit den Ausführungen des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil v. 25.11.2010 - 6 U 71/10, NJW-RR 2011, 464) an, wonach bei einer Überschreitung um 30 km/h die Betriebsgefahr im Regelfall nicht mehr zurücktritt, weil die Geschwindigkeit dann deutlich über der Richtgeschwindigkeit liegt.
  • OLG Schleswig, 30.07.2009 - 7 U 12/09

    Erhöhte Betriebsgefahr bei deutlicher Richtgeschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.11.2022 - 7 U 41/22
    Rn. 24 Die deutlich über der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen von 130 km/h liegende Ausgangsgeschwindigkeit bei der Haftungsabwägung ist als betriebsgefahrerhöhend zu berücksichtigen, denn durch sie vergrößert in haftungsrelevanter Weise die Gefahr, dass sich andere Verkehrsteilnehmer auf diese Fahrweise nicht einstellen und insbesondere die Geschwindigkeit unterschätzen (vgl. Senat, Urteil vom 30.07.2009 - 7 U 12/09, NJOZ 2010, 665; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 21.11.2017 - I-1 U 44/17, NJW-RR 2018, 788, 790, Rn. 21 - zitiert nach beck-online).
  • OLG Schleswig, 30.03.2022 - 7 U 139/20

    Haftungsverteilung bei Fahrzeugkollision auf Parkplatz; Abrechnung fiktiver …

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.11.2022 - 7 U 41/22
    Soweit der Senat selbst in einer, eine gänzlich andere Sachverhaltskonstellation betreffenden, Entscheidung (Urteil vom 30.03.2022 - 7 U 139/20 , BeckRS 2022, 11612) eine nicht zurücktretende Betriebsgefahr mit lediglich 10 % bewertet hat (kritisch hierzu Bachmor, NZV 2022, 532 ), war dies lediglich dem Umstand geschuldet, dass dem Senat die Heraufsetzung der Quote aufgrund der Grundsätze des Berufungsrechts verwehrt war (Verbot der "reformatio in peius").
  • KG, 06.03.2003 - 12 U 229/01

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines angetrunkenen …

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.11.2022 - 7 U 41/22
    Kommt es im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel zum Unfall spricht gegen den Spurwechsler der Beweis des ersten Anscheins, die gemäß § 7 Abs. 5 StVO geforderten besonderen Sorgfaltspflichten nicht beachtet zu haben (vgl. KG, Urteil vom 06.03.2003 - 12 U 229/01, NZV 2004, 28, 29).
  • OLG Brandenburg, 07.12.2022 - 4 U 61/22

    Wirksamkeit des Beitritts zu einer Genossenschaft unter sukzessive zu …

    Eine Stundung setzt jedoch zwingend das Bestehen der Schuld in voller Höhe voraus (ebenso u.a.: OLG Celle, Beschluss vom 24.02.2022 - 9 U 144/21; OLG Koblenz, Beschluss vom 02.03.2022 - 6 W 53/22; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 03.05.2022 - 9 U 8/22; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 23.08.2022 - 7 U 41/22; OLG Stuttgart…, Urteil vom 12.10.2022 - 20 U 25/22 - Rn. 39); es handelt sich - ebenso wie in der vom BGH in der Entscheidung vom 30.01.2018 (…- II ZR 95/16 - Rn. 38 ff.) beurteilten Konstellation - lediglich um eine zeitliche Staffelung der Fälligkeit, die als solche nichts an dem Entstehen der gesamten Einlageverpflichtung aufgrund ein und derselben Beitrittserklärung ändert.

    Gegen die Annahme einer lediglich sukzessiven Übernahme weiterer Geschäftsanteile im Zuge der vereinbarten Ratenzahlung - wie sie die Beklagte befürwortet - spricht zudem, dass diese weder den Interessen des Beitretenden noch der Genossenschaft entsprochen hätte, da beide - der Beitretende wegen der Abhängigkeit von einer gestaffelten Zulassung durch den Vorstand, die Genossenschaft wegen der Widerruflichkeit der Vollmacht - keine gesicherte Rechtsposition erlangt hätten (OLG Dresden, Beschluss vom 10.03.2022 - 13 U 2405/21; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 23.08.2022 - 7 U 41/22) und zudem eine dann erforderliche gestaffelte Entscheidung des Vorstandes der Genossenschaft über die Zulassung weiterer Beteiligungen jeweils nach Zahlung einem weiteren Geschäftsanteil von 100 EUR entsprechender Beträge - zumal angesichts der in der nach der Beitrittserklärung vom 13.04.2010 vereinbarten Raten von 99, 05 EUR - einen erheblichen organisatorischen Aufwand erfordert hätte.

    Dass gleichwohl das Rechtsgeschäft des Beitritts insgesamt nichtig ist, lässt sich aus dem Zweck der Regelung herleiten, der darin besteht zu verhindern, dass Genossenschaftsgläubiger mehr Haftungssubstanz vermuten als tatsächlich vorhanden ist (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 23.08.2022 - 7 U 41/22;… Lang-Weidmüller, GenG, 39. Aufl., § 15 b, Rn 7; ebenso mit ausführlicher und überzeugender Begründung: OLG Stuttgart…, Urteil vom 12.10.2022 - 20 U 25/22 - Rn. 42).

  • OLG Schleswig, 22.07.2026 - 7 U 72/26

    Der rechtliche Zusammenhang zwischen sorgfaltswidrigem Spurwechsel und …

    Kommt es im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel zum Unfall spricht gegen den Spurwechsler der Beweis des ersten Anscheins, die gemäß § 7 Abs. 5 StVO geforderten besonderen Sorgfaltspflichten nicht beachtet zu haben ( OLG Schleswig, Urteil vom 15.11.2022, 7 U 41/22 , juris Rn. 17 ; KG Berlin, Urteil vom 06.03.2003, 12 U 229/01, NZV 2004, 28, 29).
  • OLG Schleswig, 20.08.2026 - 7 U 71/26

    Kommt es im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem …

    Kommt es im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel zu einer Kollision, spricht gegen den Spurwechsler der Beweis des ersten Anscheins, die gemäß § 7 Abs. 5 StVO geforderten besonderen Sorgfaltspflichten nicht beachtet zu haben ( OLG Schleswig, Urteil vom 15.11.2022, 7 U 41/22 , juris Rn. 17 ; KG Berlin, Urteil vom 06.03.2003, 12 U 229/01, NZV 2004, 28, 29).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.03.2023 - 7 U 41/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,60863
OLG Stuttgart, 23.03.2023 - 7 U 41/22 (https://dejure.org/2023,60863)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.03.2023 - 7 U 41/22 (https://dejure.org/2023,60863)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. März 2023 - 7 U 41/22 (https://dejure.org/2023,60863)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg
  • rechtsportal.de

    Eintritt der Besserung des Gesundheitszustands eines Versicherten als unabdingbare Voraussetzung für eine materiell wirksame Entscheidung im Nachprüfungsverfahren; Einstellen der Leistungen der anerkannten Berufsunfähigkeit durch eine Entscheidung im ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 26.02.2020 - IV ZR 220/19

    Berücksichtigung eines dem Gerichtsgutachten widersprechenden Privatgutachtens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2023 - 7 U 41/22
    Insbesondere bietet sich die mündliche Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen gem. § 411 Abs. 3 ZPO an (BGH, Beschluss vom 26.02.2020 - IV ZR 220/19 - juris, Rn. 12).

    Erst wenn der gerichtlich bestellte Sachverständige weder durch schriftliche Ergänzung seines Gutachtens noch im Rahmen seiner Anhörung die sich aus dem Privatgutachten ergebenden Einwendungen auszuräumen vermag, muss der Tatrichter im Rahmen seiner Verpflichtung zur Sachaufklärung gem. § 412 ZPO ein weiteres Gutachten einholen (BGH, Beschluss vom 26.02.2020 - IV ZR 220/19 -, juris, Rn. 12).

  • OLG München, 31.03.2014 - 10 W 32/14

    Sachverständiger darf seine Kompetenzen nicht überschreiten!

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2023 - 7 U 41/22
    Das Verfahren der Ablehnung eines Sachverständigen ist auch nicht dazu bestimmt, zu überprüfen, ob die Verfahrensweise des Sachverständigen im Rahmen der Begutachtung zutreffend ist oder nicht (OLG München, Beschluss vom 31.03.2014 - 10 W 32/14 -, Rn. 10 juris m.w.N.).

    In diesem Rechtsstreit war der Sachverständige ermächtigt worden, Zusatzgutachten einzuholen, hatte dies jedoch unterlassen und stattdessen wegen fehlender fachlicher Zuständigkeit hinsichtlich der aufgeworfenen neurologischen und psychiatrischen Fragen keine eigene Untersuchung vorgenommen, sondern sich auf ein Aktenlagegutachten beschränkt (vgl. OLG München, Beschluss vom 31.03.2014 - 10 W 32/14 -, Rn. 22, juris), wozu er nicht beauftragt worden war.

  • BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 691/16

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2023 - 7 U 41/22
    Das bloße Bestreiten der Hauptforderung begründet noch keine solche Besorgnis (vgl. OLG Frankfurt…, Urteil vom 31.08.2018 - 8 U 53/15 -, Rn. 148, juris; BAG, Urteil vom 11.07.2017 - 3 AZR 691/16 -, Rn. 17, juris).
  • OLG Frankfurt, 31.08.2018 - 8 U 53/15

    Rückforderung einer unter Vorbehalt geleisteten Schmerzensgeldzahlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2023 - 7 U 41/22
    Das bloße Bestreiten der Hauptforderung begründet noch keine solche Besorgnis (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 31.08.2018 - 8 U 53/15 -, Rn. 148, juris; BAG…, Urteil vom 11.07.2017 - 3 AZR 691/16 -, Rn. 17, juris).
  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2023 - 7 U 41/22
    Rn. 113 (a) Im Grundsatz gilt, dass vom Tatgericht besondere Sorgfalt gefordert ist, wenn eine Partei ein medizinisches Gutachten vorlegt, das im Gegensatz zu den Erkenntnissen des gerichtlich bestellten Sachverständigen steht (BGH, Urteil vom 22.09.2004 - IV ZR 200/03 -, Rn. 17, juris).
  • BGH, 21.04.2010 - IV ZR 8/08

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweisung auf eine andere Tätigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2023 - 7 U 41/22
    Rn. 87 Als Ausgangspunkt ist in die Vergleichsbetrachtung bezüglich des Gesundheitszustandes des Klägers nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 21.04.2010 - IV ZR 8/08 -, Rn. 11 m.w.N.) der Gesundheitszustand einzubeziehen, wie er dem Anerkenntnis der Beklagten zugrunde gelegen hat.
  • BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2023 - 7 U 41/22
    Denn erst eine solche Mitteilung kann die Leistungspflicht entfallen lassen, nicht bereits zuvor der Eintritt von Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (BGH, Urteil vom 03.11.1999 - IV ZR 155/98 -, juris Rn. 27).
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2023 - 7 U 41/22
    Dabei trägt die Beklagte die Beweislast für eine derartige Verbesserung des Gesundheitszustandes (BGH, Urteil vom 17.02.1993 - IV ZR 206/91 -, juris Rn. 39).
  • BGH, 27.09.2011 - X ZR 142/08

    Sachverständigenablehnung IV

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2023 - 7 U 41/22
    Lücken und Unzulänglichkeiten rechtfertigen für sich allein nicht die Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Befangenheit, weil dessen Unparteilichkeit dadurch nicht in Frage gestellt wird (BGH, Beschluss vom 27.09.2011 - X ZR 142/08 -, Rn. 4, juris).
  • BGH, 28.04.1999 - IV ZR 123/98

    Einstellung der Leistungen aus einer BUZ

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.2023 - 7 U 41/22
    Eine unterschiedliche Bewertung des unveränderten Gesundheitszustandes gibt dem Versicherer dagegen kein Recht zur Leistungseinstellung (BGH, Urteil vom 28.04.1999 - IV ZR 123/98 -, Rn. 11, juris).
  • BGH, 14.04.1999 - IV ZR 289/97

    Wirksamkeit und Widerruf eines Geständnisses

  • BGH, 11.06.2008 - X ZR 124/06

    Befangenheit eines Sachverständigen im Verfahren vor dem Bundespatentgericht

  • OLG Bremen, 25.06.2010 - 3 U 60/09

    Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit bei psychischen Erkrankungen

  • OLG Saarbrücken, 25.02.2015 - 5 U 31/14

    Begriff der Berufsunfähigkeit eines Beamten

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 228/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …

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