Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 28.05.2020 - 7 U 499/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Baden-Württemberg
Anwendbarkeit von § 5a Abs. 2 S. 4 VVG a.F. bei Lebens- und Rentenversicherungen
- IWW
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 16.09.2019 - 3 O 145/19
- OLG Stuttgart, 28.05.2020 - 7 U 499/19
- BGH, 23.02.2022 - IV ZR 150/20
Papierfundstellen
- MDR 2020, 924
- VersR 2020, 1165
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11
Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und …
Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.2020 - 7 U 499/19
Rn. 28 Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach § 5a Abs. 2 S. 4 VVG a.F. unter Beachtung der Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19.12.2013, (C-209/12) richtlinienkonform einschränkend auszulegen ist (BGH, Urteil vom 07.05.2014 - IV ZR 76/11, BGHZ 201, 101).Der Sache kommt mit Blick auf die Frage der Anwendbarkeit von § 5a Abs. 2 S. 4 VVG a.F. in Ansehung der Entscheidung des BGH, Urteil vom 07.05.2014 - IV ZR 76/11 grundsätzliche Bedeutung zu.
- EuGH, 19.12.2013 - C-209/12
Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG - …
Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.2020 - 7 U 499/19
Rn. 28 Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach § 5a Abs. 2 S. 4 VVG a.F. unter Beachtung der Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19.12.2013, (C-209/12) richtlinienkonform einschränkend auszulegen ist (BGH, Urteil vom 07.05.2014 - IV ZR 76/11, BGHZ 201, 101).Entsprechend hat der Gerichtshof der Europäischen Union in seiner Entscheidung vom 19.12.2013 (C-209/12) ausdrücklich Bezug genommen auf sein Urteil in der Rechtssache Heiniger (Urteil vom 13.12.2001 - C-481/99) und festgestellt, dass die Gefahren, die zum einen für den Verbraucher mit dem Abschluss eines Vertrags außerhalb der Geschäftsräume seines Vertragspartners und zum anderen für den Versicherungsnehmer mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrags bei Fehlen einer den Anforderungen des Art. 31 der Dritten Richtlinie Lebensversicherung entsprechenden Belehrung verbunden seien, vergleichbar seien.
- EuGH, 13.12.2001 - C-481/99
EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS …
Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.2020 - 7 U 499/19
Entsprechend hat der Gerichtshof der Europäischen Union in seiner Entscheidung vom 19.12.2013 (C-209/12) ausdrücklich Bezug genommen auf sein Urteil in der Rechtssache Heiniger (Urteil vom 13.12.2001 - C-481/99) und festgestellt, dass die Gefahren, die zum einen für den Verbraucher mit dem Abschluss eines Vertrags außerhalb der Geschäftsräume seines Vertragspartners und zum anderen für den Versicherungsnehmer mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrags bei Fehlen einer den Anforderungen des Art. 31 der Dritten Richtlinie Lebensversicherung entsprechenden Belehrung verbunden seien, vergleichbar seien. - BGH, 21.12.2016 - IV ZR 365/13
Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung nach dem Policenmodell: …
Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.2020 - 7 U 499/19
In dieser Situation ist sie nicht vergleichbar schutzbedürftig gewesen wie derjenige, der einen neuen Versicherungsvertrag abschließt, da die Auswahlentscheidung hinsichtlich des Versicherers und des Produkts im Zeitpunkt des Wechsels der Versicherungsnehmer-Eigenschaft bereits gefallen war (BGH, Beschluss vom 21.12.2016 - IV ZR 365/13 -, Rn. 15, juris).
- BGH, 23.02.2022 - IV ZR 150/20
Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung: Widerspruch des …
Rn. 9 II. Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung unter anderem in VersR 2020, 1165 veröffentlicht ist, steht der Klägerin ein Anspruch gegen die Beklagte auf Erstattung der geleisteten Prämien sowie auf Herausgabe gezogener Nutzungen gemäß den §§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, 818 Abs. 1 und 2 BGB nicht zu. - LG Nürnberg-Fürth, 25.03.2021 - 2 O 6595/20
Kein Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers gem. § 5a Abs. 1 VVG in der …
Damit muss es dem Versicherungsnehmer vorbehalten bleiben, durch rechtsverbindliche Erklärungen auf den Bestand des Vertrages in seiner Gesamtheit einzuwirken (i.E. ebenso OLG Stuttgart, Urteil vom 28. Mai 2020 - 7 U 499/19 -, juris).Insoweit ist es nicht zum Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages mit neuer, eigenständiger Belehrungspflicht gekommen (OLG Stuttgart, Urteil vom 28. Mai 2020 - 7 U 499/19 -, juris unter zutreffendem Hinweis auf BGH…, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - IV ZR 365/13 -, juris Rn. 15).
Die Kammer schließt sich auch insoweit der überzeugenden Rechtsprechung des OLG Stuttgart an (OLG Stuttgart, Urteil vom 28. Mai 2020 - 7 U 499/19 -, juris):.
- OLG Karlsruhe, 27.01.2021 - 12 U 221/20
Rentenversicherung im sog. Policenmodell: Anwendbarkeit der Jahreshöchstfrist im …
Entgegen der Ansicht des Landgerichts und der Beklagten ist von diesem Grundsatz keine Ausnahme zu machen, wenn der Versicherungsnehmer kein Verbraucher ist (a.A. OLG Stuttgart, VersR 2020, 1165 [juris Rn. 28 -35]).
- OLG Koblenz, 10.01.2022 - 10 U 1634/21
Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrags; Unzulässigkeit einer …
Versicherungsnehmer und versicherte Person sind einander nicht gleichgestellt (Senat, Beschluss vom 13. Januar 2021 - 10 U 1399/20; Beschluss vom 31. August 2020 - 10 U 807/20; OLG Stuttgart, Urteil vom 28. Mai 2020 - 7 U 499/19, BeckRS 2020, 12953;… vgl. auch Prölss in: Prölss/Martin, VVG , 27. Aufl. 2004, § 5 Rn. 9).Die Rechtsprechung, wonach die Regelung des § 5a Abs. 2 S. 4 VVG a.F. nicht zur Anwendung kommt, betrifft damit nicht den Abschluss eines Versicherungsvertrags durch eine Versicherungsnehmerin, die nicht unter den Schutz der Verbraucher fällt (ebenso bereits etwa: Senat, Beschluss vom 13. Januar 2021 - 10 U 1399/20; Beschluss vom 31. August 2020 - 10 U 807/20; OLG Stuttgart, Urteil vom 28. Mai 2020 - 7 U 499/19, a.a.O; LG Bochum, Urteil vom 24. Mai 2017 - 4 O 328/16, juris).
- OLG Stuttgart, 19.11.2020 - 7 U 38/20
Fondsgebundener Lebensversicherungsvertrag im Policenmodell: Widerspruchsrecht …
Rn. 52 Dabei kann dahinstehen, ob § 5 a Abs. 2 S. 4 VVG a.F. lediglich bei einem Verbraucher als Versicherungsnehmer in dem oben genannten Sinne richtlinienkonform auszulegen ist (Senat, Urteil vom 28.05.2020 - 7 U 499/18 -, VersR 2020, 1165 ; a.A. OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2019 - 12 U 78/18 -, VersR 2020, 211 ) und ob die Versicherungsnehmerin ihren Widerspruch bereits vor Abtretung erklärt hatte. - OLG Stuttgart, 05.11.2020 - 7 U 38/20
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines fondsgebundenen …
Dabei kann dahinstehen, ob § 5 a Abs. 2 S. 4 VVG a.F. lediglich bei einem Verbraucher als Versicherungsnehmer in dem oben genannten Sinne richtlinienkonform auszulegen ist (Senat, Urteil vom 28.05.2020 - 7 U 499/18 -, VersR 2020, 1165 ; a.A. OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2019 - 12 U 78/18 -, VersR 2020, 211 ) und ob die Versicherungsnehmerin ihren Widerspruch bereits vor Abtretung erklärt hatte.
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