Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 07.10.2022 - 7 U 51/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 7 StVG, § 17 Abs 1 StVG, § 17 Abs 2 StVG, § 1 Abs 2 StVO, § 7 Abs 5 StVO
Entkräftung des Anscheinsbeweises bei einem Auffahrunfall nach einem Spurwechsel - RA Kotz
Auffahrunfall: Anscheinsbeweis widerlegt durch Entkräftung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anscheinsbeweis; Auffahrunfall; Spurwechsel; Fahrstreifenwechsel; Beweislast; Verkehrsunfall; Abwägung; unaufklärbar; Quote
- rechtsportal.de
Haftungsverteilung nach einem Auffahrunfall mit vorangegangenem Fahrstreifenwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Auffahrunfall - und die Entkräftung des Anscheinsbeweises
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden auch bei Fahrstreifenwechsel des Vorausfahrenden? ...
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Hälftige Haftungsaufteilung nach einem Unfall aufgrund mangelnder Rekonstruierbarkeit
Verfahrensgang
- LG Kiel, 16.02.2022 - 17 O 163/20
- OLG Schleswig, 06.09.2022 - 7 U 51/22
- OLG Schleswig, 07.10.2022 - 7 U 51/22
Papierfundstellen
- NJW 2023, 370
- NZV 2023, 471
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- LG Kiel, 16.02.2022 - 17 O 163/20
Direktanspruch eines Geschädigten gegen die Haftpflichtversicherung des …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.10.2022 - 7 U 51/22
Die Berufung des Klägers gegen das am 16. Februar 2022 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 17. Zivilkammer des Landgerichts Kiel, Aktenzeichen 17 O 163/20 , wird zurückgewiesen.Rn. 1 Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 16.02.2022, Aktenzeichen 17 O 163/20 , ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts durch Urteil erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
- OLG Frankfurt, 09.10.2012 - 22 U 109/11
Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei "feindlichem Grün"
Auszug aus OLG Schleswig, 07.10.2022 - 7 U 51/22
Rn. 18 Stellt sich der Unfallhergang hiernach als unaufklärbar dar, wirkt zu Lasten beider Unfallbeteiligten nur die Betriebsgefahr ihrer Fahrzeuge, was zu einer Quote von 50 % zu 50 % führt (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 09.10.2012 - 22 U 109/11, NJW-RR 2013, 664). - BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95
Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.10.2022 - 7 U 51/22
Jeder Halter hat dabei die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Verschulden gereichen und aus denen er für die nach § 17 Absatz 1 u. 2 StVG vorzunehmende Abwägung für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will (vgl. BGH, NZV 1996, S. 231)..
- KG, 06.05.2010 - 12 U 144/09
Haftung beim Auffahrunfall: Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall nach …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.10.2022 - 7 U 51/22
Denn dieser ist entkräftet, wenn der Vorausfahrende wie hier im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Unfall den Fahrstreifen gewechselt hat, wobei der rechtliche Zusammenhang zwischen dem Spurwechsel und dem Auffahren noch nicht unterbrochen ist, wenn sich der Unfall ereignet, nachdem sich der Fahrstreifenwechsler etwa fünf Sekunden im Fahrstreifen des Auffahrenden befunden hat (vgl. KG, Beschluss vom 06.05.2010 - 12 U 144/09, NJW-RR 2011, 28).. - OLG Schleswig, 24.03.2017 - 7 U 73/16
Verkehrsunfallhaftung: Haftungsverteilung bei Kollision infolge eines …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.10.2022 - 7 U 51/22
Denn dies kann auch auf eine schreckbedingte Überreaktion (vgl. hierzu etwa Senat, Urteil vom 24.03.2017 - 7 U 73/16, r+s 2017, 658) der Zeugin zurückzuführen sein, die dem zuvor erfolgten Spurwechsel des Klägers zuzurechnen wäre.. - OLG München, 23.03.2022 - 10 U 7411/21
Anscheinsbeweis bei Spurwechsel
Auszug aus OLG Schleswig, 07.10.2022 - 7 U 51/22
Hierbei fehlt insoweit der gegen den Auffahrenden sprechende und den Anscheinsbeweis begründende typische Geschehensablauf (vgl. OLG München, Urteil vom 23.03.2022 - 10 U 7411/21 e, BeckRS 2022, 6219, Rn. 16 bei Beck-online). - KG, 26.08.2004 - 12 U 195/03
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall nach Fahrstreifenwechsel
Auszug aus OLG Schleswig, 07.10.2022 - 7 U 51/22
Rn. 11 Für die parallele Fallgestaltung eines von hinten auf ein in die Vorfahrtstraße einbiegendes Fahrzeug setzt die Annahme eines Anscheinsbeweises etwa voraus, dass beide Fahrzeuge so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sie sich auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (vgl. KG, Urteil vom 26.08.2004 - 12 U 195/03, BeckRS 2008, 14416).
- OLG Frankfurt, 29.04.2025 - 9 U 5/24
Passivlegitimation bei der Schadensregulierung im Rahmen des …
Der zeitliche Zusammenhang zwischen dem (gescheiterten) Spurwechsel und dem Auffahren ist nicht unterbrochen, wenn sich vorausfahrende Fahrstreifenwechsler zum Zeitpunkt der Kollision maximal eine Sekunde auf dem Fahrstreifen des Auffahrenden befunden hat (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 7.10.2022 - 7 U 51/22, juris Rn. 10; OLG Celle…, Urteil vom 11.12.2024 - 14 U 91/23, juris Rn. 23 ff.).Kommt es im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem (gescheiterten) Fahrstreifenwechsel zu einem Auffahrunfall, ist regelmäßig eine Haftungsverteilung von 50 % zu 50 % anzunehmen (Anschluss OLG Schleswig, Beschluss vom 7.10.2022 - 7 U 51/22, juris Rn. 4; OLG Stuttgart…, Urteil vom 14.4.2010 - 3 U 3/10, juris Rn. 13, 18).
Der zeitliche Zusammenhang zwischen dem Spurwechsel und dem Auffahren ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung in der Regel selbst dann noch nicht unterbrochen, wenn sich vorausfahrende Fahrstreifenwechsler zum Zeitpunkt der Kollision etwa fünf Sekunden auf dem Fahrstreifen des Auffahrenden befunden hat (OLG Schleswig, Beschluss vom 7.10.2022 - 7 U 51/22, juris Rn. 10; OLG Celle…, Urteil vom 11.12.2024 - 14 U 91/23, juris Rn. 23 ff.).
In dieser Situation ist eine Haftungsverteilung von 50% zu 50% anzunehmen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 7.10.2022 - 7 U 51/22, juris Rn. 4; vgl. auch OLG Stuttgart…, Urteil vom 14.4.2010 - 3 U 3/10, juris Rn. 13, 18).
- OLG Schleswig, 22.07.2026 - 7 U 72/26
Der rechtliche Zusammenhang zwischen sorgfaltswidrigem Spurwechsel und …
Der rechtliche Zusammenhang zwischen dem Spurwechsel und dem Auffahren ist selbst dann noch nicht unterbrochen, wenn sich der Unfall ereignet, nachdem sich der Fahrstreifenwechsler etwa fünf Sekunden im Fahrstreifen des Auffahrenden befunden hat ( OLG Schleswig Beschluss vom 7.10.2022, 7 U 51/22 , juris Rn. 10 m.w.N.). - OLG Hamm, 08.07.2025 - 7 U 6/25
Anscheinsbeweis; Spurwechsel; Autobahn; Auffahrunfall
Insoweit ist zudem darauf hinzuweisen, dass in zeitlicher Hinsicht ein enger Zusammenhang auch noch bei gleichgerichteter Fahrt von jedenfalls fünf Sekunden anzunehmen ist (OLG Schleswig, Beschl. v. 7.10.2022 - 7 U 51/22, NJW 2023, 370 Rn. 10 m. weit.
- OLG Schleswig, 20.08.2026 - 7 U 71/26
Kommt es im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem …
Der rechtliche Zusammenhang zwischen dem Spurwechsel und dem Auffahren ist selbst dann noch nicht unterbrochen, wenn sich der Unfall ereignet, nachdem sich der Fahrstreifenwechsler etwa fünf Sekunden im Fahrstreifen des Auffahrenden befunden hat ( OLG Schleswig…, Beschluss vom 22.7.2026, 7 U 72/26 , juris, Rn. 14 ; OLG Schleswig Beschluss vom 7.10.2022, 7 U 51/22 , juris Rn. 10 m.w.N.). - LG Berlin II, 26.03.2025 - 46 S 18/24
Anscheinsbeweis für einen Verstoß gegen die erforderliche Sorgfalt beim …
Die zeitliche Grenze wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung hier bei ca. fünf Sekunden gezogen (OLG Schleswig, NJW 2023, 370). - AG Lübeck, 07.07.2023 - 21 C 1999/22
Anscheinsbeweisentkräftung bei Auffahrunfall nach Spurwechsel
Jeder Halter hat dabei die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Verschulden gereichen und aus denen er für die nach § 17 I und II StVG vorzunehmende Abwägung für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will (OLG Schleswig, NJW 2023, 370).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 11.10.2023 - 7 U 51/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
GG Art. 34; BGB § 839, § 823
Haftungsübergang, Verwaltungshelfer, Straßenbauunternehmen, Verkehrssicherungspflicht, Fahrbahnverschwenkung, Rollsplitt, Fräskante - rechtsportal.de
GG Art. 34 ; BGB § 839 ; BGB § 823
Haftungsübergang; Verwaltungshelfer; Straßenbauunternehmen; Verkehrssicherungspflicht; Fahrbahnverschwenkung; Rollsplitt; Fräskante - rechtsportal.de
GG Art. 34 ; BGB § 839 ; BGB § 823
Haftungsübergang; Verwaltungshelfer; Straßenbauunternehmen; Verkehrssicherungspflicht; Fahrbahnverschwenkung; Rollsplitt; Fräskante
Verfahrensgang
- LG Siegen, 17.03.2022 - 2 O 69/21
- OLG Hamm, 11.10.2023 - 7 U 51/22
Papierfundstellen
- NZV 2024, 550
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- OLG Karlsruhe, 26.01.2005 - 7 U 161/03
Verkehrssicherungspflicht bei Straßenbauarbeiten: Verweisungsprivileg bei Haftung …
Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2023 - 7 U 51/22
Ein Straßenbauunternehmen ist von der Wahrnehmung seiner Pflicht zur Verkehrssicherung nicht deshalb entbunden, weil daneben die zuständigen Behörden Maßnahmen angeordnet oder getroffen oder die von dem Bauunternehmer getroffenen Maßnahmen gebilligt haben (BGH, Urteil vom 08.02.1977 - VI ZR 217/74, VersR 1977, 543; OLG Hamm…, Urteil vom 06.04.2022 - 11 U 143/21, BeckRS 2022, 28173 = juris Rn. 7; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.01.2005 - 7 U 161/03, BeckRS 2005, 1746 = juris Rn. 6).Ein Straßenbauunternehmen, das auf öffentlichen Straßen Arbeiten durchführt, hat die Baustelle kenntlich zu machen und abzusichern, wobei jeweils die konkreten örtlichen Verhältnisse, die Art und Weise der Benutzung des betroffenen Verkehrsraums und die durch diese Umstände bedingte Gefahrenlage im Einzelfall - hier Fahrbahnverschwenkung, Fräskante und Rollsplitt - für den Inhalt und Umfang der zu treffenden Maßnahmen ausschlaggebend sind (…BGH Urt. v. 25.2.2014 - VI ZR 299/13, NJW 2014, 2104 Rn. 17; OLG Karlsruhe Urt. v. 26.1.2005 - 7 U 161/03, VersR 2006, 855).
Aufgrund dieser eigenverantwortlichen Stellung des Bauunternehmers ist er von der Wahrnehmung seiner Pflicht zur Verkehrssicherung nicht deshalb entbunden, weil daneben die zuständigen Behörden Maßnahmen angeordnet oder getroffen oder die von dem Bauunternehmer getroffenen Maßnahmen gebilligt haben (OLG Hamm Urt. v. 6.4.2022 - 11 U 143/21, BeckRS 2022, 28173 Rn. 7, beck-online unter Verweis auf OLG Karlsruhe Urt. v. 26.1.2005 - 7 U 161/03, insbesondere juris Rn. 6). Lediglich soweit die Beklagte als Verwaltungshelferin tätig geworden ist, ist ein Haftungsübergang auf den Staat gemäß § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG erfolgt (…vgl. BGH Urt. v. 13.4.2023 - III ZR 215/21, juris Rn. 21;… BGH Urt. v. 6.6.2019 - III ZR 124/18, juris Rn. 10)..
Ein Bauunternehmer, der auf öffentlichen Straßen Arbeiten durchführt, hat die Baustelle kenntlich zu machen und abzusichern, wobei jeweils die konkreten örtlichen Verhältnisse, die Art und Weise der Benutzung des betroffenen Verkehrsraums und die durch diese Umstände bedingte Gefahrenlage im Einzelfall für den Inhalt und Umfang der zu treffenden Maßnahmen ausschlaggebend sind (BGH Urt. v. 25.2.2014 - VI ZR 299/13, juris Rn. 17 unter Verweis auf OLG Karlsruhe Urt. v. 26.1.2005 - 7 U 161/03, VersR 2006, 855 f.).
- BGH, 06.06.2019 - III ZR 124/18
Handeln der Mitarbeiter eines privaten Unternehmens als Verwaltungshelfer und …
Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2023 - 7 U 51/22
Lediglich soweit die Beklagte als Verwaltungshelferin tätig geworden ist, erfolgt ein Haftungsübergang auf den Staat gemäß § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG (…BGH Urt. v. 11.1.2024 - III ZR 15/23, r+s 2024, 324; BGH…, Urteil vom 13.04.2023 - III ZR 215/21, r+s 2023, 729 Rn. 21; BGH, Urteil vom 06.06.2019 - III ZR 124/18, NJW-RR 2019, 1163 Rn. 10).Aufgrund dieser eigenverantwortlichen Stellung des Bauunternehmers ist er von der Wahrnehmung seiner Pflicht zur Verkehrssicherung nicht deshalb entbunden, weil daneben die zuständigen Behörden Maßnahmen angeordnet oder getroffen oder die von dem Bauunternehmer getroffenen Maßnahmen gebilligt haben (…OLG Hamm Urt. v. 6.4.2022 - 11 U 143/21, BeckRS 2022, 28173 Rn. 7, beck-online unter Verweis auf OLG Karlsruhe Urt. v. 26.1.2005 - 7 U 161/03, insbesondere juris Rn. 6). Lediglich soweit die Beklagte als Verwaltungshelferin tätig geworden ist, ist ein Haftungsübergang auf den Staat gemäß § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG erfolgt (…vgl. BGH Urt. v. 13.4.2023 - III ZR 215/21, juris Rn. 21; BGH Urt. v. 6.6.2019 - III ZR 124/18, juris Rn. 10)..
- BGH, 25.02.2014 - VI ZR 299/13
Verkehrssicherung einer Baustelle im Winter: Einrichtung eines Notweges trotz …
Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2023 - 7 U 51/22
Ein Straßenbauunternehmen, das auf öffentlichen Straßen Arbeiten durchführt, hat die Baustelle kenntlich zu machen und abzusichern, wobei jeweils die konkreten örtlichen Verhältnisse, die Art und Weise der Benutzung des betroffenen Verkehrsraums und die durch diese Umstände bedingte Gefahrenlage im Einzelfall - hier Fahrbahnverschwenkung, Fräskante und Rollsplitt - für den Inhalt und Umfang der zu treffenden Maßnahmen ausschlaggebend sind (BGH Urt. v. 25.2.2014 - VI ZR 299/13, NJW 2014, 2104 Rn. 17;… OLG Karlsruhe Urt. v. 26.1.2005 - 7 U 161/03, VersR 2006, 855).Ein Bauunternehmer, der auf öffentlichen Straßen Arbeiten durchführt, hat die Baustelle kenntlich zu machen und abzusichern, wobei jeweils die konkreten örtlichen Verhältnisse, die Art und Weise der Benutzung des betroffenen Verkehrsraums und die durch diese Umstände bedingte Gefahrenlage im Einzelfall für den Inhalt und Umfang der zu treffenden Maßnahmen ausschlaggebend sind (BGH Urt. v. 25.2.2014 - VI ZR 299/13, juris Rn. 17 unter Verweis auf OLG Karlsruhe Urt. v. 26.1.2005 - 7 U 161/03, VersR 2006, 855 f.).
- BGH, 13.04.2023 - III ZR 215/21
Haftung eines Tief- und Straßenbauunternehmens für Schäden an erdverlegtem …
Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2023 - 7 U 51/22
Lediglich soweit die Beklagte als Verwaltungshelferin tätig geworden ist, erfolgt ein Haftungsübergang auf den Staat gemäß § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG (…BGH Urt. v. 11.1.2024 - III ZR 15/23, r+s 2024, 324; BGH, Urteil vom 13.04.2023 - III ZR 215/21, r+s 2023, 729 Rn. 21; BGH…, Urteil vom 06.06.2019 - III ZR 124/18, NJW-RR 2019, 1163 Rn. 10).Aufgrund dieser eigenverantwortlichen Stellung des Bauunternehmers ist er von der Wahrnehmung seiner Pflicht zur Verkehrssicherung nicht deshalb entbunden, weil daneben die zuständigen Behörden Maßnahmen angeordnet oder getroffen oder die von dem Bauunternehmer getroffenen Maßnahmen gebilligt haben (…OLG Hamm Urt. v. 6.4.2022 - 11 U 143/21, BeckRS 2022, 28173 Rn. 7, beck-online unter Verweis auf OLG Karlsruhe Urt. v. 26.1.2005 - 7 U 161/03, insbesondere juris Rn. 6). Lediglich soweit die Beklagte als Verwaltungshelferin tätig geworden ist, ist ein Haftungsübergang auf den Staat gemäß § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG erfolgt (vgl. BGH Urt. v. 13.4.2023 - III ZR 215/21, juris Rn. 21;… BGH Urt. v. 6.6.2019 - III ZR 124/18, juris Rn. 10)..
- OLG Hamm, 06.04.2022 - 11 U 143/21
Schadensersatz wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung; Unterlassene …
Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2023 - 7 U 51/22
Ein Straßenbauunternehmen ist von der Wahrnehmung seiner Pflicht zur Verkehrssicherung nicht deshalb entbunden, weil daneben die zuständigen Behörden Maßnahmen angeordnet oder getroffen oder die von dem Bauunternehmer getroffenen Maßnahmen gebilligt haben (BGH, Urteil vom 08.02.1977 - VI ZR 217/74, VersR 1977, 543; OLG Hamm, Urteil vom 06.04.2022 - 11 U 143/21, BeckRS 2022, 28173 = juris Rn. 7; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 26.01.2005 - 7 U 161/03, BeckRS 2005, 1746 = juris Rn. 6).Aufgrund dieser eigenverantwortlichen Stellung des Bauunternehmers ist er von der Wahrnehmung seiner Pflicht zur Verkehrssicherung nicht deshalb entbunden, weil daneben die zuständigen Behörden Maßnahmen angeordnet oder getroffen oder die von dem Bauunternehmer getroffenen Maßnahmen gebilligt haben (OLG Hamm Urt. v. 6.4.2022 - 11 U 143/21, BeckRS 2022, 28173 Rn. 7, beck-online unter Verweis auf OLG Karlsruhe Urt. v. 26.1.2005 - 7 U 161/03, insbesondere juris Rn. 6). Lediglich soweit die Beklagte als Verwaltungshelferin tätig geworden ist, ist ein Haftungsübergang auf den Staat gemäß § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG erfolgt (…vgl. BGH Urt. v. 13.4.2023 - III ZR 215/21, juris Rn. 21;… BGH Urt. v. 6.6.2019 - III ZR 124/18, juris Rn. 10)..
- BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21
"Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche …
Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2023 - 7 U 51/22
Rn. 19 Soweit der Kläger mutmaßt, dass das Verkehrszeichen 101 mit dem Zusatzschild "Rollsplitt" zu nah an der Fräskante aufgestellt gewesen sei und deshalb eine Warnfunktion nicht habe ausüben können, stellt dies ersichtlich eine unbeachtliche Behauptung "ins Blaue hinein" dar (…vgl. zu den Anforderungen an die Annahme einer unbeachtlichen Behauptung ins Blaue hinein BGH Urt. v. 13.12.2002 - V ZR 359/01, juris Rn. 9;… BGH Beschl. v. 2.4.2009 - V ZR 177/08, juris Rn. 11; zuletzt BGH Urt. v. 26.6.2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 53). - BGH, 28.03.2023 - VI ZR 19/22
Verkehrssicherungspflichten einer Kraftfahrzeugvertragshändlerin: Bestellung und …
Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2023 - 7 U 51/22
Daher reicht es anerkanntermaßen aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren und die den Umständen nach zuzumuten sind (BGH Urt. v. 28.3.2023 - VI ZR 19/22, juris Rn. 13 m. w. N.). - BGH, 02.04.2009 - V ZR 177/08
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verkehrswerts einer Sache
Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2023 - 7 U 51/22
Rn. 19 Soweit der Kläger mutmaßt, dass das Verkehrszeichen 101 mit dem Zusatzschild "Rollsplitt" zu nah an der Fräskante aufgestellt gewesen sei und deshalb eine Warnfunktion nicht habe ausüben können, stellt dies ersichtlich eine unbeachtliche Behauptung "ins Blaue hinein" dar (…vgl. zu den Anforderungen an die Annahme einer unbeachtlichen Behauptung ins Blaue hinein BGH Urt. v. 13.12.2002 - V ZR 359/01, juris Rn. 9; BGH Beschl. v. 2.4.2009 - V ZR 177/08, juris Rn. 11;… zuletzt BGH Urt. v. 26.6.2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 53). - BGH, 11.01.2024 - III ZR 15/23
Anspruch auf Schadensersatz wegen eines umgefallenen Straßenschildes; …
Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2023 - 7 U 51/22
Lediglich soweit die Beklagte als Verwaltungshelferin tätig geworden ist, erfolgt ein Haftungsübergang auf den Staat gemäß § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG (BGH Urt. v. 11.1.2024 - III ZR 15/23, r+s 2024, 324; BGH…, Urteil vom 13.04.2023 - III ZR 215/21, r+s 2023, 729 Rn. 21; BGH…, Urteil vom 06.06.2019 - III ZR 124/18, NJW-RR 2019, 1163 Rn. 10). - BGH, 13.12.2002 - V ZR 359/01
Anforderungen an die Darlegung schlüssigen Klagevorbringens
Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2023 - 7 U 51/22
Rn. 19 Soweit der Kläger mutmaßt, dass das Verkehrszeichen 101 mit dem Zusatzschild "Rollsplitt" zu nah an der Fräskante aufgestellt gewesen sei und deshalb eine Warnfunktion nicht habe ausüben können, stellt dies ersichtlich eine unbeachtliche Behauptung "ins Blaue hinein" dar (vgl. zu den Anforderungen an die Annahme einer unbeachtlichen Behauptung ins Blaue hinein BGH Urt. v. 13.12.2002 - V ZR 359/01, juris Rn. 9;… BGH Beschl. v. 2.4.2009 - V ZR 177/08, juris Rn. 11;… zuletzt BGH Urt. v. 26.6.2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 53). - BGH, 08.02.1977 - VI ZR 217/74
Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers bei Sperrung einer Straße
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 08.11.2023 - 7 U 51/22 |
Verfahrensgang
- LG Kaiserslautern, 08.03.2022 - 4 O 616/21
- OLG Zweibrücken, 08.11.2023 - 7 U 51/22
- BGH, 16.06.2026 - VIa ZR 1117/23
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 06.09.2022 - 7 U 51/22 |
Verfahrensgang
- LG Kiel, 16.02.2022 - 17 O 163/20
- OLG Schleswig, 06.09.2022 - 7 U 51/22
- OLG Schleswig, 07.10.2022 - 7 U 51/22
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