Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 10.08.2011 - 7 U 62/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensersatz wegen Baumängeln umfasst Miete für Ersatzwohnung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Schadensersatz wegen Baumängeln umfasst auch Miete für Ersatzwohnung! (IBR 2013, 272)
Verfahrensgang
- LG Baden-Baden, 26.02.2010 - 1 O 70/09
- OLG Karlsruhe, 10.08.2011 - 7 U 62/10
- BGH, 07.02.2013 - VII ZR 189/11
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BGH, 27.04.1995 - VII ZR 14/94
Anspruch des Bauherrn auf Ersatz von mangelbedingtem Nutzungsausfall
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.2011 - 7 U 62/10
aa) Zwar ist ein Bauherr grundsätzlich verpflichtet, sich um eine baldmögliche Behebung von Baumängeln zu bemühen, wenn er wegen des Nutzungsausfalls Schadensersatz verlangen will (BGH, NJW-RR 1995, 1169 f., juris Tz. 9; BauR 1974, 205, 206; OLG Koblenz, BauR 2010, 104 ff., juris Tz. 18).Sie durften vielmehr den Eingang der abschließenden Gutach ten abwarten (…OLG Koblenz, a.a.O., juris Tz. 19 ff.; vgl. auch: BGH, NJW-RR 1995, 1169, juris Tz. 12 ff.).
- OLG Koblenz, 25.01.2007 - 6 U 326/06
Schadensminderungspflicht des Auftragnehmers im selbständigen Beweisverfahren; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.2011 - 7 U 62/10
aa) Zwar ist ein Bauherr grundsätzlich verpflichtet, sich um eine baldmögliche Behebung von Baumängeln zu bemühen, wenn er wegen des Nutzungsausfalls Schadensersatz verlangen will (BGH, NJW-RR 1995, 1169 f., juris Tz. 9; BauR 1974, 205, 206; OLG Koblenz, BauR 2010, 104 ff., juris Tz. 18). - BGH, 20.12.1973 - VII ZR 153/71
Schadensminderungspflicht des Auftraggebers bei Mietausfall Infolge mangelhafter …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.2011 - 7 U 62/10
aa) Zwar ist ein Bauherr grundsätzlich verpflichtet, sich um eine baldmögliche Behebung von Baumängeln zu bemühen, wenn er wegen des Nutzungsausfalls Schadensersatz verlangen will (BGH, NJW-RR 1995, 1169 f., juris Tz. 9; BauR 1974, 205, 206; OLG Koblenz, BauR 2010, 104 ff., juris Tz. 18).
- BGH, 19.09.1990 - VIII ZR 172/90
Zulässigkeit einer gesonderten Kostenentscheidung bei Zurücknahme der Berufung …
- BGH, 08.03.2001 - VII ZR 470/99
Vertraglich geschuldeter Beginn der Ausführung eines Bauwerks
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.2011 - 7 U 62/10
Beim Bauvertrag hat der Unternehmer im Zweifel alsbald mit den Arbeiten zu beginnen und sie in angemessener Zeit zu Ende zu bringen (BGH, NJW-RR 2001, 806). - BGH, 21.10.2003 - X ZR 218/01
Darlegungs- und Beweislast für den Eintritt der Fälligkeit
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.2011 - 7 U 62/10
Im Übrigen braucht der Gläubiger zur Fälligkeit der geltend gemachten Forderung regelmäßig wie auch hier im Hinblick auf § 271 Abs. 1 BGB nicht besonders vorzutragen, es ist viel mehr Sache des Schuldners, der sich auf fehlende Fälligkeit beruft, darzulegen und im Bestreitensfalle zu beweisen, dass aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Festlegung oder der Umstände des Falls erst zu einem bestimmten anderen Zeitpunkt zu leisten war bzw. ist (BGH, NJW-RR 2004, 209 f., juris Tz. 11/12). - BGH, 27.02.1996 - X ZR 3/94
Zulässigkeit einer Klage auf Abnahme eines Werks; Anforderungen an die Billigung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.2011 - 7 U 62/10
Auch ohne Abnahme des Werks kann der Besteller Schadensersatz wegen Nichterfüllung gemäß BGB § 635 jedoch jedenfalls dann verlangen, wenn die Voraussetzungen der §§ 634, 635 BGB a. F. im Übrigen vorliegen und der Besteller die Abnahme ohne Verstoß gegen BGB § 242 verweigert (BGH, NJW 1996, 1749 ff., juris Tz. 15 m.w.N.). - OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 87/09
Architektenhaftung: Schadensersatz bei verspäteter Fertigstellung eines Wohn- und …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.2011 - 7 U 62/10
Zu den engen Mangelfolgeschäden gehören Aufwendungen, die dadurch anfallen, dass aufgrund von Werkmängeln der Besteller das Werk nicht selbst nutzen kann und deshalb eine Mietwohnung mit den damit verbundenen Kosten nutzen muss (BGH, VersR 1967, 160; OLG Stuttgart, BauR 2010, 1240 ff., juris Tz. 85). - BGH, 15.03.1990 - VII ZR 311/88
Entbehrlichkeit der Aufforderung zu fristgerechter Mängelbeseitigung; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.2011 - 7 U 62/10
aa) Insbesondere bedurfte es hier auch keiner Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung gem. § 634 Abs. 1 BGB a.F., denn die Klägerin hatte sich jedenfalls, wie in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils S. 24 (I 1361) mit der Tatbestandswirkung gem. § 314 ZPO ausgeführt, unstreitig ernsthaft und endgültig geweigert, die in den dort aufgeführten Sachverständigengut achten näher bezeichneten Mängel zu beseitigen (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 786, juris Tz. 7 m.w.N.). - BGH, 20.12.1990 - VII ZR 302/89
Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz entgangenen Gewinns
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.2011 - 7 U 62/10
Der Senat verkennt nicht, dass ein Schadensersatzanspruch insoweit lediglich besteht, als die nicht rechtzeitig beseitigten Mängel eine Nutzung des Objekts eingeschränkt oder unmöglich gemacht haben (BGH, NJW-RR 1991, 533, juris Tz. 15) und es deshalb insbesondere bei größeren Objekten der Darlegung bedürfen kann, welche Mängel hinsichtlich welcher Bereiche und für welche Zeit räume konkret eine Nutzung hinderten und deshalb einen Nutzungsschaden aus gelöst haben. - BGH, 30.01.1969 - VII ZR 139/66
Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs
- OLG Brandenburg, 17.01.2019 - 12 U 215/14
Schadensersatz wegen Erosionsschäden nach starken Regenfällen
Auch ist der Auftraggeber gem. § 254 Abs. 2 BGB grundsätzlich verpflichtet, sich um eine baldmögliche Behebung von Mängeln zu bemühen, insbesondere wenn er wegen Nutzungsausfalls Schadensersatz verlangen will (…BGH BauR 1995, S. 692;… WM 1974, S. 200; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.08.2011, Az. 7 U 62/10; zitiert nach juris;… OLG Koblenz BauR 2010, S. 104;… OLG Köln BauR 2001, S. 1271;… Peters/Jacoby in Staudinger, BGB, Kommentar, Neubearbeitung 2014, § 634, Rn. 136).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 17.09.2010 - 7 U 62/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online
Abtretung als Kautionsleistung unwirksam!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- kanzlei-klumpe.de
, S. 12 (Entscheidungsbesprechung)
Vorsicht bei Sicherungsabtretungen als Mietkaution: Die Höchstbetragsgrenze von drei Monatsmieten gilt auch hier
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Abtretung als Kautionsleistung unwirksam! (IMR 2010, 510)
Verfahrensgang
- LG Stade, 01.02.2010 - 2 O 101/09
- OLG Celle, 17.09.2010 - 7 U 62/10
Papierfundstellen
- MDR 2011, 152
- ZMR 2011, 2
- ZMR 2011, 379
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.10.1999 - V ZR 141/98
BGB -Gesellschaft und notwendige Streitgenossenschaft
Auszug aus OLG Celle, 17.09.2010 - 7 U 62/10
Rn. 4 Im Streit zweier Forderungsprätendenten über die Auszahlung hinterlegten Geldes steht dem wirklichen Rechtsinhaber gegen den anderen Prätendenten ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Einwilligung in die Herausgabe zu, denn letzterer hat auf Kosten des wahren Gläubigers rechtsgrundlos die Stellung eines Hinterlegungsbeteiligten erlangt (BGH NJW 2008, 2702 [BGH 21.05.2008 - IV ZR 238/06]; 2000, 291) .Von entscheidender Bedeutung ist daher, ob dem klagenden Prätendenten tatsächlich eine Forderung gegen den hinterlegenden Schuldner - hier den Mietern des Steuerschuldners - zusteht (vgl. BGH NJW 2000, 291 [BGH 15.10.1999 - V ZR 141/98]).
- BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06
Rechtsnatur der Erklärung des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung im …
Auszug aus OLG Celle, 17.09.2010 - 7 U 62/10
Rn. 4 Im Streit zweier Forderungsprätendenten über die Auszahlung hinterlegten Geldes steht dem wirklichen Rechtsinhaber gegen den anderen Prätendenten ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Einwilligung in die Herausgabe zu, denn letzterer hat auf Kosten des wahren Gläubigers rechtsgrundlos die Stellung eines Hinterlegungsbeteiligten erlangt (BGH NJW 2008, 2702 [BGH 21.05.2008 - IV ZR 238/06]; 2000, 291) . - BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 243/03
Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung in einem Mietvertrag; Umfang der …
Auszug aus OLG Celle, 17.09.2010 - 7 U 62/10
Die Vereinbarung über die Sicherheitsleistung ist insoweit unwirksam, als sie das nach § 551 Abs. 1 BGB höchstzulässige Maß überschreitet (vgl. BGH NJW 2004, 3045 [BGH 30.06.2004 - VIII ZR 243/03]).
- BGH, 20.04.1989 - IX ZR 212/88
Beschränkung der Inanspruchnahme eines Bürgen im Rahmen eines …
Auszug aus OLG Celle, 17.09.2010 - 7 U 62/10
Auch die von der Beklagten zitierte Rechtsprechung (BGH NJW 1989, 1853, [BGH 20.04.1989 - IX ZR 212/88] OLG Hamburg NZM 2001, 375 [OLG Hamburg 31.01.2001 - 4 U 197/00]) besagt nichts anderes, da es in diesen Entscheidungen auf die Wirksamkeit des Verfügungsgeschäfts nicht ankam und diese auch nicht geprüft wurde. - BGH, 23.09.1981 - VIII ZR 242/80
Abtretung - Darlehn - Zessionar - Rückzahlung eines Darlehns - Keine Hingabe der …
Auszug aus OLG Celle, 17.09.2010 - 7 U 62/10
So verhält es sich hier, da die Sicherungsabtretung selbst von der zugrundeliegenden Sicherungsabrede nicht zu trennen ist (…vgl. Palandt/Ellenberger, a. a. O., § 139 Rn. 8 m. w. N.; BGH NJW 1982, 275). - OLG Hamburg, 31.01.2001 - 4 U 197/00
Anwendbarkeit der Grundsätze über die Angehörigenbürgschaft auf die Tochter eines …
Auszug aus OLG Celle, 17.09.2010 - 7 U 62/10
Auch die von der Beklagten zitierte Rechtsprechung (BGH NJW 1989, 1853, [BGH 20.04.1989 - IX ZR 212/88] OLG Hamburg NZM 2001, 375 [OLG Hamburg 31.01.2001 - 4 U 197/00]) besagt nichts anderes, da es in diesen Entscheidungen auf die Wirksamkeit des Verfügungsgeschäfts nicht ankam und diese auch nicht geprüft wurde.
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 28.02.2011 - 7 U 62/10 |
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 18.02.2010 - 7 O 233/09
- OLG Zweibrücken, 28.02.2011 - 7 U 62/10
- BGH, 27.11.2012 - XI ZR 145/11
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