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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 24.11.2009

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.07.2010 - 7 U 76/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5652
OLG Frankfurt, 07.07.2010 - 7 U 76/09 (https://dejure.org/2010,5652)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.07.2010 - 7 U 76/09 (https://dejure.org/2010,5652)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 7 U 76/09 (https://dejure.org/2010,5652)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fassadenverfärbung durch Algenbefall - Mangel?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 633 Abs. 2 Nr. 2
    Pilz- und Algenbewuchs als Sachmangel einer Fassade

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Anforderungen an die Bejahung eines Werkmangels im Falle von Pilz- und Algenbewuchs an einer Hauswand wegen wärmegedämmter Fassade

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Algenbewuchs an Hausfassade: Baumangel?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Im Hausbau gilt "Erfolgshaftung" - Auftragnehmer müssen ein "funktionstaugliches" Gebäude erstellen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verfärbungen auf WDV-Fassade durch Algenbefall: Baumangel! (IBR 2010, 560)

Verfahrensgang

  • LG Wiesbaden - 2 O 182/08
  • OLG Frankfurt, 07.07.2010 - 7 U 76/09

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1639
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2010 - 7 U 76/09
    Der vertraglich geschuldete Erfolg besteht deshalb auch dann in der Funktionstauglichkeit des Werks, wenn die beabsichtigte bzw. vereinbarte Ausführungsart nicht geeignet ist, den vereinbarten Erfolg zu erreichen (BGH NJW 1984, 2457; NJW 1997, 1772; BGHZ 139, 244; BGHZ 168, 368; BauR 2008, 344).
  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2010 - 7 U 76/09
    Der vertraglich geschuldete Erfolg besteht deshalb auch dann in der Funktionstauglichkeit des Werks, wenn die beabsichtigte bzw. vereinbarte Ausführungsart nicht geeignet ist, den vereinbarten Erfolg zu erreichen (BGH NJW 1984, 2457; NJW 1997, 1772; BGHZ 139, 244; BGHZ 168, 368; BauR 2008, 344).
  • BGH, 27.07.2006 - VII ZR 202/04

    Zusätzliche Vergütung von Leistungen nach vorzeitiger Beendigung des Vertrages; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2010 - 7 U 76/09
    Der vertraglich geschuldete Erfolg besteht deshalb auch dann in der Funktionstauglichkeit des Werks, wenn die beabsichtigte bzw. vereinbarte Ausführungsart nicht geeignet ist, den vereinbarten Erfolg zu erreichen (BGH NJW 1984, 2457; NJW 1997, 1772; BGHZ 139, 244; BGHZ 168, 368; BauR 2008, 344).
  • BGH, 16.07.1998 - VII ZR 350/96

    Erfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2010 - 7 U 76/09
    Der vertraglich geschuldete Erfolg besteht deshalb auch dann in der Funktionstauglichkeit des Werks, wenn die beabsichtigte bzw. vereinbarte Ausführungsart nicht geeignet ist, den vereinbarten Erfolg zu erreichen (BGH NJW 1984, 2457; NJW 1997, 1772; BGHZ 139, 244; BGHZ 168, 368; BauR 2008, 344).
  • BGH, 23.01.1997 - VII ZR 65/96

    Maßgeblichkeit eines Angebots mit Leistungsverzeichnis nach funktional …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2010 - 7 U 76/09
    Der vertraglich geschuldete Erfolg besteht deshalb auch dann in der Funktionstauglichkeit des Werks, wenn die beabsichtigte bzw. vereinbarte Ausführungsart nicht geeignet ist, den vereinbarten Erfolg zu erreichen (BGH NJW 1984, 2457; NJW 1997, 1772; BGHZ 139, 244; BGHZ 168, 368; BauR 2008, 344).
  • OLG Hamburg, 11.09.2019 - 5 U 128/16

    Keine Abnahme durch den Abnahmeausschuss!

    Der vertraglich geschuldete Erfolg besteht deshalb auch dann in der Funktionstauglichkeit des Werks, wenn die beabsichtigte bzw. vereinbarte Ausführungsart nicht geeignet ist, den vereinbarten Erfolg zu erreichen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.07.2010, Az.: 7 U 76/09, m.w.N.).

    Wenn Bautechniken unerwartete Folgen nach sich ziehen, die insgesamt zu einem Mangel führen, haftet der Werkunternehmer hierfür auch im Rahmen der Gewährleistung (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.07.2010, a.a.O.).

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   OLG Hamburg, 24.11.2009 - 7 U 76/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,25691
OLG Hamburg, 24.11.2009 - 7 U 76/09 (https://dejure.org/2009,25691)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.11.2009 - 7 U 76/09 (https://dejure.org/2009,25691)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. November 2009 - 7 U 76/09 (https://dejure.org/2009,25691)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.11.2009 - 7 U 76/09
    Diese Auffassung steht indessen in Widerspruch zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.10.2005 (AfP 2005, 544), in der dieses - allerdings in einer anderen Fallkonstellation - entschieden hat, dass der Prüfung die das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen stärker verletzende Auslegungsvariante zugrunde zu legen ist, soweit die Zubilligung von Unterlassungsansprüchen infrage steht.
  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08

    Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen …

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.11.2009 - 7 U 76/09
    Wie der Bundesgerichtshof in jüngerer Zeit entschieden hat, fällt auch eine Äußerung von Tatsachen, die eingebettet ist in eine Berichterstattung mit überwiegendem Meinungscharakter, soweit sie Dritten zur Meinungsbildung dienen kann, in den Schutzbereich des Artikel 5 GG , so dass eine Abwägung der geschützten Grundrechtspositionen erforderlich ist (vgl. BGH Urteil vom 22.9.2009, VI ZR 19/08).
  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.11.2009 - 7 U 76/09
    Dabei ist zu berücksichtigen, inwieweit der fragliche Begriff von tatsächlichen Bestandteilen geprägt ist (BGH Urteil vom 3.2.2009, VI ZR 36/07).
  • BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03

    Haftung für Pressespiegel

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.11.2009 - 7 U 76/09
    Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 25.6.2009 (1 BvR 134/03) in Anknüpfung an seine frühere Rechtsprechung hervorgehoben, dass es im Grundsatz nicht zu beanstanden sei, demjenigen, der die Äußerung verbreitet, ohne sie sich zu eigen zu machen, die Pflicht aufzuerlegen, sich vom Wahrheitsgehalt zu überzeugen.
  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des …

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.11.2009 - 7 U 76/09
    Nach Auffassung des Senats, die im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung steht, haftet der Verbreiter einer ehrenrührigen Tatsachenbehauptung auch dann, wenn aus der Mitteilung hervorgeht, dass die Äußerung von einem Dritten stammt, sofern keine ausreichende Distanzierung vorliegt (grundlegend: BGH NJW 1976, 1198; BGH NJW 1997, 1148;… HH-Ko/MedienR/Vendt 35 Rn. 17 m.w.N.).Dem gegenüber vermag die Auffassung, eine Haftung der Medien sei bei Interviewäußerungen Dritter - ähnlich wie bei Leserbriefen - im Interesse der Darstellung der Meinungsvielfalt nur auf die Fälle besonders schwerer offensichtlicher Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu beschränken (so OLG München, AfP 2007, 229ff), nicht zu überzeugen.
  • BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95

    Haftung für unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.11.2009 - 7 U 76/09
    Nach Auffassung des Senats, die im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung steht, haftet der Verbreiter einer ehrenrührigen Tatsachenbehauptung auch dann, wenn aus der Mitteilung hervorgeht, dass die Äußerung von einem Dritten stammt, sofern keine ausreichende Distanzierung vorliegt (grundlegend: BGH NJW 1976, 1198; BGH NJW 1997, 1148;… HH-Ko/MedienR/Vendt 35 Rn. 17 m.w.N.).Dem gegenüber vermag die Auffassung, eine Haftung der Medien sei bei Interviewäußerungen Dritter - ähnlich wie bei Leserbriefen - im Interesse der Darstellung der Meinungsvielfalt nur auf die Fälle besonders schwerer offensichtlicher Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu beschränken (so OLG München, AfP 2007, 229ff), nicht zu überzeugen.
  • OLG München, 12.12.2006 - 18 U 4341/06

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Moslems durch die …

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.11.2009 - 7 U 76/09
    Nach Auffassung des Senats, die im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung steht, haftet der Verbreiter einer ehrenrührigen Tatsachenbehauptung auch dann, wenn aus der Mitteilung hervorgeht, dass die Äußerung von einem Dritten stammt, sofern keine ausreichende Distanzierung vorliegt (grundlegend: BGH NJW 1976, 1198; BGH NJW 1997, 1148;… HH-Ko/MedienR/Vendt 35 Rn. 17 m.w.N.).Dem gegenüber vermag die Auffassung, eine Haftung der Medien sei bei Interviewäußerungen Dritter - ähnlich wie bei Leserbriefen - im Interesse der Darstellung der Meinungsvielfalt nur auf die Fälle besonders schwerer offensichtlicher Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu beschränken (so OLG München, AfP 2007, 229ff), nicht zu überzeugen.
  • LG Hamburg, 21.04.2009 - 324 O 944/08
    Auszug aus OLG Hamburg, 24.11.2009 - 7 U 76/09
    Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 24, vom 21.4.2009 - 324 O 944/08 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung abgeändert.
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