Rechtsprechung
| OLG Celle, 22.06.2015 - 7 W 31/15 (L) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
HöfeVfO § 11 Abs. 1 Buchst. a; GNotKG Nr. 15112
Gerichtsgebühren in Hofesfeststellungsverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HöfeVfO § 11 Abs. 1 Buchst. a; GNotKG Nr. 15112
Gebühren im Verfahren der Feststellung der Hofeseigenschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Winsen, 11.02.2015 - 7 Lw 105/14
- OLG Celle, 22.06.2015 - 7 W 31/15 (L)
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 737
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 16.04.2015 - 15 W 13/15
Wichtig für die Landwirtschaft: nur 0,5 Gerichtsgebühren für die Hofübergabe
Auszug aus OLG Celle, 22.06.2015 - 7 W 31/15
Diese Verfahren unterfallen daher auch nach neuem Recht nicht als "sonstige Anträge und Streitigkeiten" der Ziffer 4 der Nr. 15110 KV-GNotKG, sondern als "Verfahren im Übrigen" dem Auffangtatbestand der Nr. 15112 KV-GNotKG, sodass nur die Hälfte der vollen Gebühr in Ansatz zu bringen ist (…so auch HK-GNotKG/Giers, 1. Auflage 2013, Nr. 15110 KV-GNotKG, Rn. 4 und Nr. 15112 KV-GNotKG, Rn. 1;… BeckOK KostR/Zimmermann, Nr. 15112 KV-GNotKG, Rn. 4;… Korintenberg/Fackelmann, GNotKG, 19. Aufl. 2015, Nr. 1510 KV, Rn. 11 und Nr. 15112 KV, Rn. 19; vgl. ferner für die Genehmigung von Hofübergabeverträgen: Senatsbeschl. v. 22.04.2015 - 7 W 18/15, sowie Beschl. d. OLG Hamm v. 16.04.2015 - I-15 W 13/15, 15 W 13/15 -, juris).
- OLG Hamm, 11.08.2016 - 10 W 14/16
Kostenprivileg für die Landwirtschaft
Rn. 6 Gegen die Festsetzung des Geschäftswertes richtet sich die Beschwerde der Beteiligten zu 1. und 2. Sie nehmen Bezug auf eine Entscheidung des OLG Celle (Beschluss vom 22.06.2015 - 7 W 31/15 -) und meinen, dass auch dann, wenn § 48 GNotKG nicht unmittelbar anwendbar sei, die Vorschrift im Rahmen der Billigkeitserwägungen zugrunde zu legen sei und dass nicht zwingend die Wertfestsetzung nach dem Verkehrswert im Sinn des § 46 GNotKG erfolgen müsse. - OLG Oldenburg, 26.01.2016 - 10 W 22/15
Geschäftswert für die Löschung des Hofvermerks
Hierfür sieht der Senat auch mit Blick auf die von der Beschwerde angeführte Entscheidung des OLG Celle (Beschluss v. 22.06.2015, Az. 7 W 31/15) keinen Anlass. - OLG Oldenburg, 09.04.2019 - 10 W 4/19
Feststellung der Hofeigenschaft bei Eintragung eines Hofvermerks
Der eine analoge Anwendung des § 48 GNotKG befürwortenden Auffassung des OLG Celle (Beschluss vom 22.6.2015 - 7 W 31/15 - juris) vermag der Senat vor dem Hintergrund der genannten höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht zu folgen (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 5.7.2018 - 10 W 16/18 -, Rpfleger 2018, 705).
- OLG Oldenburg, 05.07.2018 - 10 W 16/18
Geschäftswert eines negativen Hoffeststellungsverfahrens
Rn. 8 Schließlich erscheint bei der Festsetzung des Geschäftswertes in negativen Hoffeststellungsverfahren auch eine analoge Anwendung des § 48 GNotKG nicht angezeigt (anders OLG Celle, Beschluss vom 22.6.2015 - 7 W 31/15 - juris). - OLG Oldenburg, 24.11.2015 - 10 W 19/15
Gerichtskosten eines landwirtschaftsgerichtlichen Verfahrens auf Genehmigung …
Der Senat schließt sich insoweit den Auffassungen der Oberlandesgerichte Hamm und Celle an (OLG Hamm, Beschluss vom 16.4.2015, I -15 W 13/15 - Rpfleger 2015, 672; OLG Celle, Beschluss vom 13.4.2015 - 7 W 15/15 - NdsRpfl 2015, 207; vgl. auch Beschluss vom 22.6.2015 - 7 W 31/15 - RdL 2015, 281 zum Feststellungsverfahren der Hofeseigenschaft). - OLG Köln, 27.05.2025 - 23 W 2/25 Da diese Privilegierung die Erhaltung und die Fortführung von Höfen im Familienbesitz ermöglichen soll, ist auch vorliegend höchstens die Festsetzung in Höhe des vierfachen Einheitswertes gerechtfertigt (vgl. BGH, BeckRS 2014, 23519; OLG Celle, BeckRS 2015, 14323 Rn. 18;… Fackelmann, in: Schneider/Volpert/Fölsch, Das gesamte Kostenrecht, 3. Aufl. 2021, § 76 GNotKG, Rn. 36).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 06.05.2015 - 7 W 31/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 516 Abs 3 ZPO, § 567 ZPO, §§ 567 ff ZPO
Kostenentscheidung nach Rücknahme einer sofortigen Beschwerde gegen den unterbliebenen Erlass einer einstweiligen Verfügung - IWW
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 516 Abs. 3
Kostenentscheidung nach Rücknahme der sofortigen Beschwerde - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltverein.de (Kurzinformation)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kostenentscheidung nach Rücknahme der sofortigen Beschwerde
Verfahrensgang
- LG Hamburg - 324 O 833/14
- OLG Hamburg, 06.05.2015 - 7 W 31/15
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 960
- MDR 2015, 791
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- LAG Berlin, 18.12.1992 - 3 Ta 20/92
Kostenentscheidung: Rechtsschutzinteresse im Arbeitsgerichtsverfahren erster …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.05.2015 - 7 W 31/15
Auf die Frage, ob der Antragsgegnerin überhaupt Kosten im Beschwerdeverfahren entstanden sind und ob diese ggf. notwendig waren, kommt es im Verfahren auf den Erlass der Kostengrundentscheidung indessen nicht an, weil dies im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen ist (LAG Berlin, Beschl. v. 18.12.1992, Az. 3 Ta 20/92, BB 1993, S. 583).
- LAG Bremen, 07.01.2025 - 1 Ta 52/24
Kostenfolge der Rücknahme einer Beschwerde im Zwangsvollstreckungsverfahren
Insoweit ist aber nach einhelliger Meinung § 516 Abs. 3 ZPO entsprechend anzuwenden (…vgl. Heßler in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 516 ZPO Rn. 28, Feskorn in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 572 ZPO Rn. 18 sowie Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 6. Mai 2015 - 7 W 31/15 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
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