Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 15.02.2023 - 70-VI-21 |
Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
StPO § 111a; BV Art. 120; VerfGHG Art. 51
Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erledigung unzulässig
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 17.05.2022 - 2 BvR 661/22
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gg Zwangsräumung trotz …
Auszug aus VerfGH Bayern, 15.02.2023 - 70-VI-21
Rn. 40 a) Nach ständiger verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung kann der Betroffene nach Erledigung einer gegen ihn gerichteten hoheitlichen Maßnahme deren Rechtmäßigkeit gerichtlich nur dann überprüfen lassen, wenn er ein noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichts fortbestehendes Rechtsschutzinteresse geltend machen kann (vgl. BVerfG vom 17.5.2022 - 2 BvR 661/22 - juris Rn. 30).Es wird aber auch bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen angenommen, wenn die direkte Belastung sich auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann (…VerfGH vom 28.2.2011 - Vf. 84-VI-10 - juris Rn. 39; vgl. auch BVerfG vom 17.5.2022 - 2 BvR 661/22 - juris Rn. 30;… C. Grünewald in BeckOK BVerfGG, § 90 Abs. 1 Rn. 116 ff.).
- BVerfG, 03.11.2015 - 2 BvR 2019/09
Verfassungsbeschwerde gegen die Zustellung einer vor US-Gerichten erhobenen Klage …
Auszug aus VerfGH Bayern, 15.02.2023 - 70-VI-21
Lediglich ausnahmsweise kann in Einzelfällen dennoch ein Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen sein (…vgl. VerfGH vom 12.1.2022 - Vf. 55-VI-21 - juris Rn. 22; BVerfG vom 26.2.2003 NVwZ-RR 2003, 465; vom 3.11.2015 - 2 BvR 2019/09 - juris Rn. 23;… vom 18.11.2018 - 1 BvR 1481/18 - juris Rn. 3 f.).Rn. 47 (1) Als tiefgreifende und besonders schwerwiegende Grundrechtseingriffe lassen sich vornehmlich solche Eingriffe begreifen, die schon die Verfassung unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. zu Art. 13 Abs. 2, Art. 104 Abs. 2 und 3 GG BVerfG vom 3.11.2015 - 2 BvR 2019/09 - juris Rn. 31;… C. Grünewald, a. a. O., Rn. 118).
- VerfGH Bayern, 28.02.2011 - 84-VI-10
Rechtsweg und Feststellungsinteresse bezüglich der fachgerichtlichen Überprüfung …
Auszug aus VerfGH Bayern, 15.02.2023 - 70-VI-21
Es wird aber auch bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen angenommen, wenn die direkte Belastung sich auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann (VerfGH vom 28.2.2011 - Vf. 84-VI-10 - juris Rn. 39;… vgl. auch BVerfG vom 17.5.2022 - 2 BvR 661/22 - juris Rn. 30;… C. Grünewald in BeckOK BVerfGG, § 90 Abs. 1 Rn. 116 ff.).Anders als in der Öffentlichkeit durchgeführte Festnahmen oder Durchsuchungen von Personen, Fahrzeugen oder von Personen mitgeführter Sachen (vgl. dazu VerfGH vom 7.2.2006 VerfGHE 59, 29/40; vom 28.2.2011 - Vf. 84-VI-10 - juris Rn. 41) hat er diesen nicht das Bild eines hoheitlichen Eindringens in die Privat- und Intimsphäre der Beschwerdeführerin vermittelt.
- BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96
Journalistische Verbindungsdaten
Auszug aus VerfGH Bayern, 15.02.2023 - 70-VI-21
Rn. 49 (2) Ein tiefgreifender und besonders schwerwiegender Grundrechtseingriff ist darüber hinaus auch in Fällen möglich, in denen nicht die Verfassung, sondern das Gesetz einen Eingriff dem Richter vorbehält; dies deutet darauf hin, dass der Gesetzgeber von einem schweren Eingriff ausgeht und ihn deshalb grundsätzlich von einer richterlichen Entscheidung abhängig macht, damit schon bei der Anordnung der Maßnahme präventiver gerichtlicher Schutz gewährleistet ist (BVerfG vom 12.3.2003 BVerfGE 107, 299/338). - VerfGH Bayern, 07.02.2006 - 69-VI-04
Durchsuchungsmaßnahmen im Rahmen der Schleierfahndung
Auszug aus VerfGH Bayern, 15.02.2023 - 70-VI-21
Anders als in der Öffentlichkeit durchgeführte Festnahmen oder Durchsuchungen von Personen, Fahrzeugen oder von Personen mitgeführter Sachen (vgl. dazu VerfGH vom 7.2.2006 VerfGHE 59, 29/40;… vom 28.2.2011 - Vf. 84-VI-10 - juris Rn. 41) hat er diesen nicht das Bild eines hoheitlichen Eindringens in die Privat- und Intimsphäre der Beschwerdeführerin vermittelt. - BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvR 483/20
Terminsladung zur strafrechtlichen Hauptverhandlung und Schutz vor dem neuartigen …
Auszug aus VerfGH Bayern, 15.02.2023 - 70-VI-21
Im Übrigen gehörte ein gewisses Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus zeitweise für die Gesamtbevölkerung zum allgemeinen Lebensrisiko (vgl. BVerfG vom 19.5.2020 - 2 BvR 483/20 - juris Rn. 9). - BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2733/04
Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde
Auszug aus VerfGH Bayern, 15.02.2023 - 70-VI-21
Rn. 32 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestehe ein Rechtsschutzbedürfnis trotz Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde ursprünglich verfolgten Begehrens fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe, der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiege und damit ein Rehabilitationsinteresse begründet werde oder die Gefahr einer Wiederholung des Eingriffs bestehe (BVerfG vom 1.10.2008 - 1 BvR 2733/04). - BVerfG, 18.11.2018 - 1 BvR 1481/18
Nichtannahmebeschluss: Außerkrafttreten einer eA gem §§ 49, 56 Abs 1 S 1 FamFG …
Auszug aus VerfGH Bayern, 15.02.2023 - 70-VI-21
Lediglich ausnahmsweise kann in Einzelfällen dennoch ein Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen sein (…vgl. VerfGH vom 12.1.2022 - Vf. 55-VI-21 - juris Rn. 22; BVerfG vom 26.2.2003 NVwZ-RR 2003, 465;… vom 3.11.2015 - 2 BvR 2019/09 - juris Rn. 23; vom 18.11.2018 - 1 BvR 1481/18 - juris Rn. 3 f.). - BVerfG, 26.02.2003 - 2 BvR 1946/01
Anfechtung einer dienstlichen Beurteilung
Auszug aus VerfGH Bayern, 15.02.2023 - 70-VI-21
Lediglich ausnahmsweise kann in Einzelfällen dennoch ein Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen sein (…vgl. VerfGH vom 12.1.2022 - Vf. 55-VI-21 - juris Rn. 22; BVerfG vom 26.2.2003 NVwZ-RR 2003, 465;… vom 3.11.2015 - 2 BvR 2019/09 - juris Rn. 23;… vom 18.11.2018 - 1 BvR 1481/18 - juris Rn. 3 f.). - VerfGH Bayern, 12.01.2022 - 55-VI-21
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Pflicht, für das Betreten eines …
Auszug aus VerfGH Bayern, 15.02.2023 - 70-VI-21
Lediglich ausnahmsweise kann in Einzelfällen dennoch ein Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen sein (vgl. VerfGH vom 12.1.2022 - Vf. 55-VI-21 - juris Rn. 22; BVerfG vom 26.2.2003 NVwZ-RR 2003, 465;… vom 3.11.2015 - 2 BvR 2019/09 - juris Rn. 23;… vom 18.11.2018 - 1 BvR 1481/18 - juris Rn. 3 f.). - VerfGH Bayern, 12.09.2016 - 12-VII-15
Popularklage gegen Regelungen zur Zwangsbehandlung im bayerischen Maßregelvollzug …
- VerfGH Bayern, 14.10.2025 - 68-VI-22
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen in einem …
Der Betroffene kann bei Erledigung einer gegen ihn gerichteten hoheitlichen Maßnahme diese nur dann noch überprüfen lassen, wenn er ein noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichts fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis geltend machen kann (vgl. VerfGH vom 15.2.2023 - Vf. 70-VI-21 - juris Rn. 40 m. w. N.;… vgl. auch BVerfG vom 20.3.2025 BayVBl 2025, 482 Rn. 26 zur Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht).Es wird aber auch bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen angenommen, wenn die direkte Belastung sich auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Verfassungsgerichts kaum erlangen kann (vgl. VerfGH vom 28.2.2011 BayVBl 2011, 530/532;… vom 12.1.2022 - Vf. 55-VI-21 - juris Rn. 22; vom 15.2.2023 - Vf. 70-VI-21 - juris Rn. 40;… vgl. auch BVerfG vom 3.11.2015 - 2 BvR 2019/09 - juris Rn. 23;… vom 19.7.2017 BVerfGE 146, 294 Rn. 24 m. w. N.).
Dabei ist es Sache des Beschwerdeführers, ein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis darzulegen (…vgl. BVerfG vom 12.7.2023 - 1 BvR 58/23 - juris Rn. 8;… vom 14.12.2023 - 1 BvR 1889/23 - juris Rn. 13 f.;… BayVBl 2025, 482 Rn. 27 m. w. N.;… Scheffczyk in BeckOK BVerfGG, § 92 Rn. 59; vgl. auch VerfGH vom 15.2.2023 - 70-VI-21 - juris Rn. 42 f.).
- VerfGH Bayern, 31.07.2025 - 32-VI-24
Verwaltungsgerichte, Unzulässige Verfassungsbeschwerde, Beschwerdeführer, …
Unter besonderen Umständen kann das Rechtsschutzbedürfnis trotz Beendigung der beanstandeten Maßnahme gegeben sein, etwa bei Wiederholungsgefahr, bei einer fortwirkenden Diskriminierung, im Zusammenhang mit der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen oder bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen (VerfGH vom 28.2.2011 BayVBl 2011, 530/532; vom 15.2.2023 - Vf. 70-VI-21 - juris Rn. 40;… Müller in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 6. Aufl. 2020, Art. 120 Rn. 57).Rn. 24 Dass trotz der dargestellten Möglichkeit, die behauptete Grundrechtsverletzung im Fachverfahren nachprüfen zu lassen oder sonst eine verfassungsrechtlich beanstandungsfreie Sachentscheidung zu erreichen, gleichwohl ein Rechtsschutzbedürfnis für eine verfassungsrechtliche Überprüfung des Beschlusses vom 6. Mai 2024 bestünde (…zu den Voraussetzungen vgl. VerfGH vom 28.2.2011 - Vf. 84-VI-10 - juris Rn. 39; vom 15.2.2023 - Vf. 70-VI-21 - juris Rn. 40, jeweils m. w. N.), ist weder dargelegt noch ersichtlich.
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