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Weitere Entscheidung unten: BSG, 25.07.2005

Rechtsprechung
   BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 64/05 R   

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https://dejure.org/2006,2521
BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 64/05 R (https://dejure.org/2006,2521)
BSG, Entscheidung vom 06.04.2006 - B 7a AL 64/05 R (https://dejure.org/2006,2521)
BSG, Entscheidung vom 06. April 2006 - B 7a AL 64/05 R (https://dejure.org/2006,2521)
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    Versäumung der Jahresfrist für die Aufhebung bzw Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit; Verletzung der Anhörungspflicht; Heilung; sozialgerichtliches Verfahren

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    Bessere Erkenntnisse sind im Klageverfahren nicht mehr umsetzbar

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    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung

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    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung

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Wird zitiert von ... (83)Zitiert selbst (7)

  • BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 15/01 R

    Aberkennung einer Entschädigungsrente - Beitrittsgebiet - Anhörung durch das …

    Auszug aus BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 64/05 R
    Dabei kann dahinstehen, ob der Senat der Rechtsprechung des 4. Senats des BSG folgt, wonach unter bestimmten Voraussetzungen eine Nachholung im Gerichtsverfahren überhaupt nicht mehr möglich ist (BSG SozR 3-1300 § 24 Nr. 22).

    Jedenfalls setzt eine Nachholung der Anhörung im Gerichtsverfahren ein entsprechendes mehr oder minder förmliches Verwaltungsverfahren - gegebenenfalls unter Aussetzung des Gerichtsverfahrens (§ 114 Abs. 2 Satz 2 SGG) - voraus (BSG SozR 3-1300 § 24 Nr. 22 S 74;… Wiesner in von Wulffen, SGB X, 5. Aufl 2005, § 41 RdNr 8;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Aufl 2000, § 45 RdNr 45 f; Waschull in LPK-SGB X, § 41 RdNr 15).

  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 14/93

    Begünstigender Verwaltungsakt - Aufhebungsfrist - Kenntnis der Tatsachen

    Auszug aus BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 64/05 R
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 74, 20 ff = SozR 3-1300 § 48 Nr. 32;… BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 27) beginnt der Einjahreszeitraum in jedem Falle schon dann, wenn die Behörde der Ansicht ist, dass die ihr vorliegenden Tatsachen für eine Rücknahme bzw Aufhebung der Bewilligung genügen.

    Dies gebietet der Sinn der Jahresfrist, die nicht dem Vertrauensschutz, sondern der Rechtssicherheit dient (BSGE 74, 20, 26 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 32).

  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R

    Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - …

    Auszug aus BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 64/05 R
    Sie ist der Ansicht, unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 20. Oktober 2005 - B 7a AL 18/05 R - und 31. Januar 2006 - B 11a AL 13/05 R) habe sie die Bewilligung der Alhi mit Wirkung für die Vergangenheit aufheben dürfen, weil der Kläger den geforderten Eigenbemühungen nicht nachgekommen sei.
  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 35/94

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X

    Auszug aus BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 64/05 R
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (…BSGE 74, 20 ff = SozR 3-1300 § 48 Nr. 32; BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 27) beginnt der Einjahreszeitraum in jedem Falle schon dann, wenn die Behörde der Ansicht ist, dass die ihr vorliegenden Tatsachen für eine Rücknahme bzw Aufhebung der Bewilligung genügen.
  • BSG, 06.10.1994 - GS 1/91

    Verwaltungsverfahren - Anhörung - Ermessen - Verwaltungsakt

    Auszug aus BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 64/05 R
    Dieser (Zweit-)Bescheid (vgl BSGE 87, 132, 136 = SozR 3-4700 § 128 Nr. 10 und BSGE 75, 159, 164 = SozR 3-1300 § 41 Nr. 7; s auch Thelen, DAngVers 1985, 363 ff) hat den Bescheid vom 17. April 2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 15. August 2003 auch ohne ausdrückliche Aufhebung dieses Bescheids in der Sache ersetzt, sodass sich der ursprüngliche Bescheid gemäß § 39 Abs. 2 SGB X erledigt hat.
  • BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 7/00 R

    Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei …

    Auszug aus BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 64/05 R
    Dieser (Zweit-)Bescheid (vgl BSGE 87, 132, 136 = SozR 3-4700 § 128 Nr. 10 und BSGE 75, 159, 164 = SozR 3-1300 § 41 Nr. 7; s auch Thelen, DAngVers 1985, 363 ff) hat den Bescheid vom 17. April 2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 15. August 2003 auch ohne ausdrückliche Aufhebung dieses Bescheids in der Sache ersetzt, sodass sich der ursprüngliche Bescheid gemäß § 39 Abs. 2 SGB X erledigt hat.
  • BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 13/05 R

    Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - …

    Auszug aus BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 64/05 R
    Sie ist der Ansicht, unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 20. Oktober 2005 - B 7a AL 18/05 R - und 31. Januar 2006 - B 11a AL 13/05 R) habe sie die Bewilligung der Alhi mit Wirkung für die Vergangenheit aufheben dürfen, weil der Kläger den geforderten Eigenbemühungen nicht nachgekommen sei.
  • BSG, 26.07.2016 - B 4 AS 47/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung …

    Dieses formalisierte Verfahren erfordert regelmäßig ein gesondertes Anhörungsschreiben, eine angemessene Äußerungsfrist, die Kenntnisnahme des Vorbringens durch die Behörde und deren abschließende Äußerung zum Ergebnis der Überprüfung (…BSG Urteil vom 9.11.2010 - B 4 AS 37/09 R - SozR 4-1300 § 41 Nr. 2, RdNr 15; zustimmend hierzu Vogelgesang, SGb 2011, 483, 484;… BSG Urteil vom 20.12.2012 - B 10 LW 2/11 R - SozR 4-5868 § 12 Nr. 1, RdNr 39; für die Notwendigkeit des durch die Behörde selbst durchzuführenden Anhörungsverfahrens mit zumindest formloser Entscheidung über das Festhalten an ihrer Entscheidung bereits BSG Urteil vom 6.4.2006 - B 7a AL 64/05 R - juris RdNr 15)..

    Für eine abschließende Stellungnahme im Sinne eines vom Senat geforderten formalisierten Verfahrens genügt jedenfalls nicht eine Äußerung der Behörde gegenüber dem Gericht bzw eine Klageerwiderung oder der Austausch von Schriftsätzen unter Wiedergabe der Standpunkte (…BSG Urteil vom 20.12.2012 - B 10 LW 2/11 R - SozR 4-5868 § 12 Nr. 1 RdNr 39; BSG Urteil vom 7.7.2011 - B 14 AS 144/10 R, juris RdNr 21; BSG Urteil vom 6.4.2006 - B 7a AL 64/05 R - juris RdNr 15)..

    Der Einjahreszeitraum beginnt in jedem Fall schon dann, wenn die Behörde der Ansicht ist, dass ihr die vorliegenden Tatsachen für eine Rücknahme bzw Aufhebung der Bewilligung genügen (BSG Urteil vom 6.4.2006 - B 7a AL 64/05 R - juris RdNr 13 mwN), denn es ist insoweit vorrangig auf den Standpunkt der Behörde abzustellen (Padé in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2013, § 45 RdNr 108 mwN).

  • BSG, 08.12.2020 - B 4 AS 46/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung für die …

    Die Jahresfrist begann zu dem Zeitpunkt des Erlasses des Aufhebungs- und Erstattungsbescheides vom 14.3.2013, weil der Beklagte zu diesem Zeitpunkt der Ansicht war, dass die ihm vorliegenden Tatsachen für eine Rücknahme bzw Aufhebung der Bewilligung genügten (vgl BSG vom 6.4.2006 - B 7a AL 64/05 R - juris RdNr 13;… BSG vom 26.7.2016 - B 4 AS 47/15 R - BSGE 122, 25 = SozR 4-1500 § 114 Nr. 2, RdNr 31).

    Rn. 35 (3) Soweit das BSG und im Anschluss daran das BVerwG entschieden haben, dass ein zweiter Aufhebungs- oder Rücknahmebescheid nur innerhalb der Frist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X ergehen darf, betraf dies nur Fälle, in denen der erste Aufhebungs- oder Rücknahmebescheid während des gerichtlichen Verfahrens aufgehoben und entweder durch einen erneut belastenden Verwaltungsakt ersetzt worden ist oder noch gar kein zweiter Rücknahmebescheid ergangen war (…BSG vom 27.7.1989 - 11/7 RAr 115/87 - BSGE 65, 221 = SozR 1300 § 45 Nr. 45;… BSG vom 27.7.1989 - 11 RAr 7/88 - SozR 4100 § 103 Nr. 42;… BSG vom 15.2.1990 - 7 RAr 28/88 - BSGE 66, 204 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 1; BSG vom 6.4.2006 - B 7a AL 64/05 R - juris RdNr 10; BVerwG vom 19.12.1995 - 5 C 10.94 - BVerwGE 100, 199, 203 f = Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 12 - juris RdNr 15;… anders noch BSG vom 26.8.1987 - 11a RA 30/86 - BSGE 62, 103, 108 = SozR 1300 § 48 Nr. 39 - juris RdNr 23;… BSG vom 4.2.1988 - 11 RAr 26/87 - BSGE 63, 37, 43 = SozR 1300 § 45 Nr. 34 S 112, wonach es auch nach Ablauf der Jahresfrist ausreicht, wenn der neue Bescheid unverzüglich bzw alsbald nach Aufhebung des ersten Bescheides erlassen wird; anders auch zu § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG BVerwG vom 20.5.1988 - 7 B 79.88 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 56 = juris RdNr 3; BVerwG vom 28.6.2012 - 2 C 13.11 - BVerwGE 143, 230, 238 = Buchholz 239.1 § 52 BeamtVG Nr. 2 - juris RdNr 30) oder in denen der erste Bescheid gar nicht wirksam bekanntgegeben worden war (…BSG vom 2.7.1997 - 9 RV 14/96 - BSGE 80, 283 = SozR 3-1300 § 50 Nr. 19).

  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Heilung - Nachholung …

    Die Nachholung der fehlenden Anhörung während des Gerichtsverfahrens setzt voraus, dass die beklagte Behörde dem Kläger in angemessener Weise Gelegenheit zur Äußerung einräumt und danach zu erkennen gibt, ob sie nach Prüfung dieser Tatsachen am bisher erlassenen Verwaltungsakt festhält (…Bestätigung von BSG vom 31.10.2002 - B 4 RA 15/01 R = SozR 3-1300 § 24 Nr. 22; BSG vom 6.4.2006 - B 7a AL 64/05 R).

    Zwar sei der 7a. Senat der Auffassung, es sei für die Heilung nicht ausreichend, dass der Betroffene - wie im Widerspruchsverfahren - auf Grund des Bescheides die Möglichkeit habe, Stellung zu nehmen (BSG Urteil vom 6.4.2006 - B 7a AL 64/05 R).

    Der Senat folgt der bisherigen Rechtsprechung des BSG, wonach eine Nachholung der Anhörung im Gerichtsverfahren jedenfalls ein entsprechendes "mehr oder minder" förmliches Verwaltungsverfahren - ggf unter Aussetzung des Gerichtsverfahrens - voraussetzt (…BSG SozR 3-1300 § 24 Nr. 22 S 74; BSG Urteil vom 6.4.2006 - B 7a AL 64/05 R;… vgl auch BSG SozR 4-5868 § 3 Nr. 3 RdNr 17).

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   BSG, 25.07.2005 - B 7a AL 64/05 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,30665
BSG, 25.07.2005 - B 7a AL 64/05 B (https://dejure.org/2005,30665)
BSG, Entscheidung vom 25.07.2005 - B 7a AL 64/05 B (https://dejure.org/2005,30665)
BSG, Entscheidung vom 25. Juli 2005 - B 7a AL 64/05 B (https://dejure.org/2005,30665)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BSG, 25.07.2005 - B 7a AL 64/05 B
    Mit dieser Entscheidung verstoße man nicht gegen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23. Januar 1990 (1 BvL 44/86 und 1 BvL 48/87 - BVerfGE 81, 156 ff = SozR 3-4100 § 128 Nr. 1).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 25.07.2005 - B 7a AL 64/05 B
    Eine Divergenz läge nur dann vor, wenn das LSG einen tragenden abstrakten Rechtssatz in Abweichung von einem abstrakten Rechtssatz des BVerfG aufgestellt hätte; eine Abweichung liegt erst dann vor, wenn das LSG diesen Kriterien widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe entwickelt hat (s nur BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67).
  • LSG Sachsen, 12.11.2008 - L 1 AL 2/05

    Rückzahlung eines Eingliederungszuschusses für ältere Arbeitnehmer nach Auflösung …

    Die Regelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. dazu BSG…, Urteil vom 02.06.2004 - B 7 AL 56/03 R - SozR 4-4300 § 223 Nr. 1 Rn. 10 ff.; Urteil vom LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.01.2005 - L 8 AL 537/03 - juris Rn. 35 ff. mit sich daran anschließendem Verwerfungsbeschluss des BSG zur dagegen eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde vom 25.07.2005 - B 7a AL 64/05 B - juris Rn. 5).
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