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   LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2020 - 8 SaGa 1/20   

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LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2020 - 8 SaGa 1/20 (https://dejure.org/2020,18165)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.05.2020 - 8 SaGa 1/20 (https://dejure.org/2020,18165)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - 8 SaGa 1/20 (https://dejure.org/2020,18165)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Direktionsrecht des Arbeitgebers: Gleichwertigkeit anderer Tätigkeit

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • LAG München, 13.08.2009 - 3 Sa 91/09

    Beschäftigungsanspruch, Inhalt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2020 - 8 SaGa 1/20
    Die bloße Aufgabenzuweisung führt nicht zu einer Vertragsänderung, mag diese Zuweisung auch einvernehmlich erfolgen (vgl. LAG München 13. August 2009 - 3 Sa 91/09 - zu I 2 c der Gründe, BeckRS 2009, 73836).

    Ein Arbeitnehmer hat damit grds. keinen vertraglichen Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Kundenstamms oder eines bestimmten Vertriebsgegenstands (vgl. LAG München 13. August 2009 - 3 Sa 91/09 - zu I 2 c der Gründe, BeckRS 2009, 73836; LAG Rheinland-Pfalz 14. November 2002 - 5 Sa 258/12 - zu II der Gründe, juris).

  • LAG München, 01.12.2004 - 5 Sa 913/04

    Kein Anspruch auf Unterlassen nicht vertragsgemäßer Beschäftigung neben

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2020 - 8 SaGa 1/20
    Im Allgemeinen wird der zeitweilige Verlust des Beschäftigungsanspruchs wegen der Sicherung der Vergütungsansprüche die Interessen des Arbeitnehmers nicht so schwerwiegend beeinträchtigen, dass dieser nicht auf die Wahrung seiner Interessen im Hauptsacheverfahren verwiesen werden könnte (vgl. LAG Baden-Württemberg 16. Februar 2017 - 21 SaGa 1/16 - zu B II 1 der Gründe, BeckRS 2017, 105532; LAG Mecklenburg-Vorpommern 29. Juni 2006 - 1 Sa 51/06 - BeckRS 2011, 67565; LAG München 1. Dezember 2004 - 5 Sa 913/04 - NZA-RR 2005, 354/355; ferner LAG Rheinland-Pfalz 14. November 2012 - 5 Sa 258/12 - zu II 2 der Gründe, juris [Verweis auf Annahmeverzugs- und Schadensersatzansprüche]).

    b) Mit dem LAG München (1. Dezember 2004 - 5 Sa 913/04 - NZA-RR 2005, 354/356) ist davon auszugehen, dass der vom Kläger ursprünglich erwogene Feststellungsantrag im Verfahren der einstweiligen Verfügung nicht erfolgreich sein kann, weil er mangels Vollstreckbarkeit weder die Sicherung noch die Regelung eines Rechts ermöglicht.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2012 - 5 Sa 258/12

    Direktionsrecht - Zuweisung eines Kundenstamms

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2020 - 8 SaGa 1/20
    Ein Arbeitnehmer hat damit grds. keinen vertraglichen Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Kundenstamms oder eines bestimmten Vertriebsgegenstands (vgl. LAG München 13. August 2009 - 3 Sa 91/09 - zu I 2 c der Gründe, BeckRS 2009, 73836; LAG Rheinland-Pfalz 14. November 2002 - 5 Sa 258/12 - zu II der Gründe, juris).

    Im Allgemeinen wird der zeitweilige Verlust des Beschäftigungsanspruchs wegen der Sicherung der Vergütungsansprüche die Interessen des Arbeitnehmers nicht so schwerwiegend beeinträchtigen, dass dieser nicht auf die Wahrung seiner Interessen im Hauptsacheverfahren verwiesen werden könnte (vgl. LAG Baden-Württemberg 16. Februar 2017 - 21 SaGa 1/16 - zu B II 1 der Gründe, BeckRS 2017, 105532; LAG Mecklenburg-Vorpommern 29. Juni 2006 - 1 Sa 51/06 - BeckRS 2011, 67565; LAG München 1. Dezember 2004 - 5 Sa 913/04 - NZA-RR 2005, 354/355; ferner LAG Rheinland-Pfalz 14. November 2012 - 5 Sa 258/12 - zu II 2 der Gründe, juris [Verweis auf Annahmeverzugs- und Schadensersatzansprüche]).

  • BAG, 19.08.1976 - 3 AZR 173/75

    Arbeitsverhältnis: Beschäftigungspflicht nach ausgesprochener Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2020 - 8 SaGa 1/20
    Dieser allgemeine Beschäftigungsanspruch besteht im ungekündigten Arbeitsverhältnis und auch nach Ausspruch einer Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (BAG 19. August 1976 - 3 AZR 173/75 - zu I 3 a der Gründe; Ostrowicz/Künzl/Scholz Handbuch des arbeitsgerichtlichen Verfahrens 5. Aufl. Rn. 835 mwN).

    Ein besonderes Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers während der laufenden Kündigungsfrist kann etwa gegeben sein, wenn die Vergütung wesentlich aus erfolgsabhängiger Provision besteht, welche dem Arbeitnehmer durch die Nicht-Beschäftigung entzogen wird (vgl. BAG 19. August 1976 - 3 AZR 173/75 - zu I 3 b der Gründe [Freistellung eines Verkaufsgebietsleiters während der Kündigungsfrist]).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2020 - 8 SaGa 1/20
    Der Weiterbeschäftigungsanspruch im Sinne des Rechts des Arbeitnehmers, in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt zu werden, das in seinem Bestand auf Grund einer Kündigung umstritten ist, kann nach der Entscheidung des Großen Senats des BAG vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - im Wege der einstweiligen Verfügung schon vor dem Erlass eines erstinstanzlichen Urteils über die Wirksamkeit der Kündigung geltend gemacht werden, wenn der Fall einer offensichtlich unwirksamen Kündigung vorliegt oder bei Vorliegen besonderer schutzwürdiger Belange des Arbeitnehmers, die das Interesse des Arbeitgebers an einer Nichtbeschäftigung im Einzelfall zurücktreten lassen.
  • BAG, 14.09.2017 - 5 AS 7/17

    Versetzung - Verbindlichkeit einer Weisung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2020 - 8 SaGa 1/20
    An dieser jüngeren Rspr. hält des BAG aber seit der Entscheidung vom 14. September 2017 - 5 AS 7/17 - ausdrücklich nicht mehr fest (in diesem Sinne bereits LAG Hamm 17. März 2016 - 17 Sa 1660/15 - BeckRS 2016, 68957; krit. auch Boemke NZA 2013, 6).
  • LAG Hamm, 17.03.2016 - 17 Sa 1660/15

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Nichtbefolgung einer nicht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2020 - 8 SaGa 1/20
    An dieser jüngeren Rspr. hält des BAG aber seit der Entscheidung vom 14. September 2017 - 5 AS 7/17 - ausdrücklich nicht mehr fest (in diesem Sinne bereits LAG Hamm 17. März 2016 - 17 Sa 1660/15 - BeckRS 2016, 68957; krit. auch Boemke NZA 2013, 6).
  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2020 - 8 SaGa 1/20
    Diese ältere Rspr. des BAG wurde zwar durch die Entscheidung vom 22. Februar 2012 (- 5 AZR 249/11 - Rn. 24) insofern überholt, als dass es nun grundsätzlich für hinnehmbar gehalten wurde, einer (wirksamen, und "nur unbilligen") Weisung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens Folge zu leisten, insbesondere wenn Annahmeverzugs- und Schadensersatzansprüche als Ausgleich zur Verfügung stehen.
  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2020 - 8 SaGa 1/20
    (1) Die Gleichwertigkeit der arbeitsvertraglichen Aufgaben bestimmt sich grundsätzlich aus der auf den Betrieb bezogenen Verkehrsauffassung und dem sich daraus ergebenden Sozialbild (vgl. BAG 30. August 1995 - 1 AZR 47/95 - zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausgleichsquittung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2020 - 8 SaGa 1/20
    Das ist für den Verzicht auf Arbeitnehmerrechte allgemein anerkannt (vgl. BAG 23. Oktober 2013 - 5 AZR 135/12 - [Auslegung einer isolierten Ausgleichsquittung in einem Prozessvergleich als (nur) deklaratorisches negatives Schuldanerkenntnis des Arbeitnehmers]).
  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 844/07

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Vermutungswirkung

  • LAG Köln, 11.12.2009 - 10 Sa 328/09

    Unwirksame Beschäftigung eines "Gruppenleiters Testsysteme" als "Senioringenieur

  • LAG Köln, 29.11.2005 - 9 (7) Sa 657/05

    Außendienstmitarbeiter, Direktionsrecht, Kündigung, Beleidigung

  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76

    Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter -

  • LAG Köln, 22.12.2004 - 7 Sa 839/04

    Versetzung, Vorbildung, Fähigkeiten, Gleichwertigkeit, Weisungsbefugnis,

  • BAG, 22.01.2003 - 9 AZB 7/03

    Rechtsbeschwerde im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • LAG Baden-Württemberg, 16.02.2017 - 21 SaGa 1/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Beschäftigungsanspruch

  • LAG Hamm, 09.01.1997 - 17 Sa 1554/96

    Angestellter; Sachgebietsleitung; Direktionsrecht

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2015 - 4 SaGa 2/15

    Einstweilige Verfügung - Beschäftigungsanspruch

  • LAG Köln, 27.08.2009 - 7 Ta 296/09

    Einstweilige Verfügung; Zuweisung einer Tätigkeit im Wege des Direktionsrechts

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.06.2006 - 1 Sa 51/06
  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 424/05

    AGB-Kontrolle - Änderungsklausel

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2014 - 2 Sa 394/13

    Versetzungsvorbehalt - Schmerzensgeld wegen Nichtbeschäftigung

  • ArbG Stuttgart, 14.04.2021 - 4 Ga 23/21
    Während die Einen (vgl. z.B. LAG Hamburg, 23.08.2017 - 5 SaGa 2/17; LAG Hamm, 05.02.2021 - 12 SaGa 1/21) meinen, allein aus dem Zeitablauf folge das besondere Eilbedürfnis jedenfalls dann, wenn der Beschäftigungsanspruch unzweifelhaft bestehe, meinen die Anderen (vgl. z.B. LAG Baden-Württemberg 16.02.2017 - 21 SaGa 1/16; LAG Rheinland-Pfalz 19.05.2020 - 8 SaGa 1/20; LAG Berlin-Brandenburg 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/11), der Arbeitnehmer müsse in jedem Fall ein besonderes Beschäftigungsinteresse darlegen, weil die Verurteilung für den Arbeitgeber und die damit verbundene Beschäftigung zu einer endgültigen nicht mehr zu beseitigenden Befriedigung führe.
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   LAG Köln, 10.06.2020 - 8 SaGa 1/20   

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LAG Köln, 10.06.2020 - 8 SaGa 1/20 (https://dejure.org/2020,14666)
LAG Köln, Entscheidung vom 10.06.2020 - 8 SaGa 1/20 (https://dejure.org/2020,14666)
LAG Köln, Entscheidung vom 10. Juni 2020 - 8 SaGa 1/20 (https://dejure.org/2020,14666)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Köln, 07.04.2016 - 12 SaGa 9/16

    Dienstordnungsangestellter; Weisung; Wiedereingliederung

    Auszug aus LAG Köln, 10.06.2020 - 8 SaGa 1/20
    Es muss eine Abwägung der Folgen des Erlasses bzw. Nichterlasses der einstweiligen Verfügung unter Beachtung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache erfolgen (LAG Köln 07.04.2016 - 12 SaGa 9/16).
  • LAG Köln, 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17

    Einstweilige Verfügung; Versetzung; Verfügungsgrund

    Auszug aus LAG Köln, 10.06.2020 - 8 SaGa 1/20
    Neben einem gesteigerten Abwehrinteresse des Arbeitnehmers erkennt die Rechtsprechung lediglich bei einer offenkundigen Rechtswidrigkeit der arbeitgeberseitigen Maßnahme das Bestehen eines Verfügungsgrundes an (vgl. dazu LAG Köln 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17 - mwN); Korinth, Einstweiliger Rechtschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 3. Aufl. 2015, Rn. 51, 56).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2017 - 11 SaGa 605/17

    Versetzung - Änderungskündigung - Annahme unter Vorbehalt

    Auszug aus LAG Köln, 10.06.2020 - 8 SaGa 1/20
    Voraussetzung dafür ist auch im Rahmen des § 940 ZPO das Vorliegen einer zu sichernden Rechtsposition (Verfügungsanspruch) sowie eine besondere Eilbedürftigkeit (Verfügungsgrund), welche es erforderlich macht, zur Abwendung wesentlicher Nachteile bereits vor einer Klärung strittiger Rechtsfragen im Hauptsacheverfahren nach summarischer Prüfung eine vorläufige Regelung zu treffen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 25.07.2017 - 11 SaGa 605/17).
  • ArbG Aachen, 12.03.2024 - 2 Ga 6/24

    Stufenweise Wiedereingliederung; Beschäftigung; Beschäftigungsanspruch;

    Voraussetzung dafür ist auch im Rahmen des § 940 ZPO das Vorliegen einer zu sichernden Rechtsposition (Verfügungsanspruch) sowie eine besondere Eilbedürftigkeit (Verfügungsgrund), welche es erforderlich macht, zur Abwendung wesentlicher Nachteile bereits vor einer Klärung strittiger Rechtsfragen im Hauptsacheverfahren nach summarischer Prüfung eine vorläufige Regelung zu treffen (LAG Köln v. 10.6.2020 - 8 SaGa 1/20, BeckRS 2020, 20090 Rn. 16; vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg v. 25.07.2017 - 11 SaGa 605/17, BeckRS 2017, 133186, Rn. 18).

    Es muss eine Abwägung der Folgen des Erlasses bzw. Nichterlasses der einstweiligen Verfügung unter Beachtung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache erfolgen (LAG Köln v. 10.6.2020 - 8 SaGa 1/20, BeckRS 2020, 20090 Rn. 16; LAG Köln v. 07.04.2016 - 12 SaGa 9/16, BeckRS 2016, 69468,Rn. 27).

  • ArbG Gera, 09.01.2024 - 3 Ga 18/23

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung - Eilbedürftigkeit/Verfügungsgrund -

    Neben einem gesteigerten Abwehrinteresse des Arbeitnehmers erkennt die Rechtsprechung lediglich bei einer offenkundigen Rechtswidrigkeit der arbeitgeberseitigen Maßnahme das Bestehen eines Verfügungsgrundes an (vgl. dazu LAG Köln 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17 - mwN); Korinth, Einstweiliger Rechtschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 3. Aufl. 2015, Rn. 51, 56) (Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 10. Juni 2020 - 8 SaGa 1/20 -, Rn. 24 - 25, juris).
  • ArbG Gera, 09.02.2023 - 2 Ga 2/23

    Einstweiliger Rechtsschutz - Versetzung - Versetzungsklausel

    Neben einem gesteigerten Abwehrinteresse des Arbeitnehmers erkennt die Rechtsprechung lediglich bei einer offenkundigen Rechtswidrigkeit der arbeitgeberseitigen Maßnahme das Bestehen eines Verfügungsgrundes an (vgl. dazu LAG Köln 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17 - mwN; LAG Köln Urt. v. 10.6.2020 - 8 SaGa 1/20, BeckRS 2020, 20090 Rn. 13, beck-online).
  • ArbG Gera, 03.05.2023 - 1 Ga 5/23

    Einstweiliger Rechtsschutz - Versetzung - Verfügungsgrund

    Neben einem gesteigerten Abwehrinteresse des Arbeitnehmers erkennt die Rechtsprechung lediglich bei einer offenkundigen Rechtswidrigkeit der arbeitgeberseitigen Maßnahme das Bestehen eines Verfügungsgrundes an (vgl. dazu LAG Köln 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17 - mwN; LAG Köln Urt. v. 10.6.2020 - 8 SaGa 1/20, BeckRS 2020, 20090 Rn. 13, beck-online).
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