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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.07.2014 - I-8 U 10/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,24040
OLG Hamm, 30.07.2014 - I-8 U 10/14 (https://dejure.org/2014,24040)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.07.2014 - I-8 U 10/14 (https://dejure.org/2014,24040)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Juli 2014 - I-8 U 10/14 (https://dejure.org/2014,24040)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vereinsmitglied hat umfassendes Einsichtsrecht in Bücher und Urkunden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vereinsmitglied hat umfassendes Einsichtsrecht in Bücher und Urkunden

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Herausgabe der Mitgliederliste eines Vereins

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.06.2010 - II ZR 219/09

    Vereinsrecht: Berechtigtes Interesse eines Vereinsmitglieds an Kenntnis von Name

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2014 - 8 U 10/14
    Den Klägern, die ihren Vortrag allein an der Entscheidung des BGH vom 21.06.2010 (II ZR 219/09) ausrichteten, fehle es an einem berechtigten Interesse.
  • BVerfG, 18.02.1991 - 1 BvR 185/91

    Einsicht in die Mitgliederliste eines Vereins

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2014 - 8 U 10/14
    Denn allein die lediglich hypothetische Möglichkeit des Missbrauchs der Einsicht in die Liste der Mitglieder beeinträchtigt nicht schon deren Belange; hinzutreten muss vielmehr, dass in der Person der Anspruchsteller konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die durch die Einsicht in die Mitgliederliste offenbarten personenbezogenen Daten für vereinsexterne Zwecke missbraucht werden könnten (BVerfG, Beschluss vom 18.02.1991 - 1 BvR 185/91 - juris Rz. 3).
  • LG Wuppertal, 22.04.2014 - 4 O 106/13

    Haftungsquotelung bei einem Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit sowie einem

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2014 - 8 U 10/14
    Die Vorstandsvorsitzende des Beklagten war - wie dem Senat bereits aus dem Verfahren 8 U 117/13 (= 4 O 106/13 LG Münster) bekannt geworden ist - bis zur Auflösung der Q GbR durch Liquidationsbeschluss der Gesellschafter im März 2012 auch deren alleinige Geschäftsführerin.
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Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 10/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,48018
LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 10/14 (https://dejure.org/2015,48018)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.07.2015 - L 8 U 10/14 (https://dejure.org/2015,48018)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - L 8 U 10/14 (https://dejure.org/2015,48018)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Aufnahmebescheid; Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Beitragsberechnung; Differenzierung hinsichtlich der Unternehmensgruppen; Differenzierung hinsichtlich der verschiedenen Tierarten; Differenzierung hinsichtlich des unterschiedlichen ...

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 16/10 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - landwirtschaftlicher Unternehmer -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 10/14
    So hat das BSG in seinem Urteil vom 18. Januar 2011 (B 2 U 16/10 R, juris, Rn. 15) - noch auf der Grundlage der Vorschriften der Reichsversicherungsordnung (RVO) - festgestellt, dass ein "landwirtschaftliches Unternehmen" nicht nur dann vorliege, wenn der Unternehmer einen landwirtschaftlichen Betrieb oder eine landwirtschaftliche Einrichtung führe.

    Diese rechtliche Einschätzung wird auch dadurch gestützt, dass das Bundessozialgericht mit seinem Urteil vom 18. Januar 2011 (B 2 U 16/10 R, juris Rn. 22) die Rechtsprechung aufgegeben hat, nach der es eine Geringfügigkeitsschwelle für ein verwahrlostes Wiesengrundstück mit einer Fläche von 0, 35 ha vorgesehen hatte, die lediglich zur Vermeidung von Samenflug von dem 15-jährigen Enkelsohn des Klägers gemäht worden war (BSG, Beschluss vom 25. Oktober 1989 - 2 BU 99/89 -, juris).

    Unternehmen der Landwirtschaft (im engeren Sinne) sind vor allem solche mit Bodenbewirtschaftung, wobei dieser Begriff diejenigen Tätigkeiten von nicht ganz kurzer Dauer umfasst, die dazu bestimmt sind, Bodengewächse überwiegend planmäßig aufzuziehen und abzuernten (BSG, Urteil vom 18. Januar 2011 - B 2 U 16/10 R -, juris, Rn. 16; Feddern in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl. 2014, § 123 SGB VII, Rn. 13; Diel in: Hauck/Noftz, SGB VII, 02/14, § 123 SGB VII, Rn. 16).

    Soweit das Bundessozialgericht in früheren Entscheidungen auf das Verhältnis von Viehbestand zur bodenbewirtschafteten Fläche abgestellt hat (BSG, Urteil vom 7. November 2000 - B 2 U 42/99 R -, juris), ist nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 18. Januar 2011 (B 2 U 16/10 R) dieser Gesichtspunkt nach Auffassung des Senats nicht mehr als maßgeblich anzusehen; denn eine bodenbewirtschaftende Tätigkeit jedweder Art ist auch dann anzunehmen, wenn der Boden von Tieren abgeweidet wird, für die die abgeweideten Gewächse lediglich einen Anteil ihres Futters ausmachen, also ggf. zusätzlich zum Weidegras noch weiteres Futter gestellt werden muss.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2005 - L 17 U 1/05

    Bestimmung der Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft im

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 10/14
    Jedenfalls für die Zeit ab Inkrafttreten des SGB VII zum 1. Januar 1997 besteht aber kein Bedarf mehr für eine so genannte Geringfügigkeitsgrenze, wenn also der Umfang der Bodenbewirtschaftung nur eines geringfügigen Arbeitsaufwandes bedarf (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Juli 2005 - L 17 U 1/05 -, juris Rn. 25).

    Aufgrund der Herausnahme von Haus- und Ziergärten bzw. Kleingärten aus landwirtschaftlichen Unternehmen durch § 123 Abs. 2 SGB VII und der nach § 5 SGB VII in der Fassung des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht - Verwaltungsvereinfachungsgesetz - vom 21. März 2005 (BGBl. I, S. 818, 825), eröffneten Möglichkeit, dass Inhaber landwirtschaftlicher Unternehmen bis zu einer Größe von 0, 12 ha (vom 1. Januar 1997 bis zum 29. März 2005) oder 0, 25 ha (seit dem 30. März 2005) die Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII beantragen können, ist für eine von der Rechtsprechung vorgesehene Korrektur des Begriffs des landwirtschaftlichen Unternehmens durch eine so genannte Geringfügigkeitsgrenze kein Bedarf mehr (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Juli 2005 - L 17 U 1/05 -, juris Rn. 25; Bayerisches LSG, Urteil vom 21. Februar 2006 - L 17 U 253/04 -, juris Rn. 34 und 35; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Juni 2010 - L 17 U 228/08 -, juris Rn. 26).

    Das ist u.a. bei einer so genannten "Weidewirtschaft" der Fall, bei der eine landwirtschaftliche Fläche dadurch genutzt wird, dass sie von Tieren abgeweidet (abgegrast) wird (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Juli 2005 - L 17 U 1/05 -, juris, Rn. 22).

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 40/13

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 10/14
    Der anonymisierte Auflagenbeschluss des Senats vom 3. Dezember 2014 sowie die daraufhin von der Beklagten eingereichten Unterlagen (AZ: L 8 U 40/13) sind an die Klägerin zur Terminsvorbereitung übersandt worden.

    Nach der Auswertung der Ermittlungsergebnisse in Form der schriftlichen Zeugenvernehmung von Prof. B____ in dem Verfahren des Sozialgerichts Itzehoe S 30 U 73/10, der schriftlichen Beantwortung der Beweisfragen aufgrund des Beweisbeschlusses vom 3. Dezember 2014 in dem Verfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht L 8 U 40/13 durch die Beklagte und der Auswertung der gutachterlichen Stellungnahmen von Prof. B____ geht der Senat davon aus, dass die Beklagte den Arbeitsbedarf für die Pferdehaltung nicht willkürlich, sondern anhand eines ordnungsgemäßen wissenschaftlichen Verfahrens festgelegt hat.

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 10/14
    Denn die Abwägung zwischen mehreren Gesichtspunkten für oder gegen bestimmte Regelungen bei der Gestaltung des Gefahrtarifs obliegt dem Versicherungsträger (BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 21/02 R, juris Rn. 21).

    Dass durch die Bildung größerer Gefahrklassen einzelne Unternehmen stärker mit Beiträgen belastet werden als es ihrem tatsächlichen Gefährdungsrisiko entsprechen würde, ist als Folge der bei der Tarifbildung notwendigen Typisierung hinzunehmen (BSG, Urteile vom 24. Juni 2003 - B 2 U 21/02 R - juris Nr. 28 f. und vom 5. Juli 2005 - B 2 U 32/03 R - juris Rn. 30).

  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 42/99 R

    Pferdepensionshaltung als landwirtschaftliches Nebenunternehmen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 10/14
    Landwirtschaftlicher Unternehmer sei vielmehr auch, wer als Besitzer von Grundstücken (Eigentümer, Pächter, Nießbraucher oder sonstiger Nutzer) auf eigene Rechnung Tätigkeiten verrichte oder verrichten lasse, durch die mit dem Boden in irgend einer Weise gewirtschaftet werde (so auch bereits BSG, Urteil vom 7. November 2000 - B 2 U 42/99 R -, juris Rn. 16 m.w.N.).

    Soweit das Bundessozialgericht in früheren Entscheidungen auf das Verhältnis von Viehbestand zur bodenbewirtschafteten Fläche abgestellt hat (BSG, Urteil vom 7. November 2000 - B 2 U 42/99 R -, juris), ist nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 18. Januar 2011 (B 2 U 16/10 R) dieser Gesichtspunkt nach Auffassung des Senats nicht mehr als maßgeblich anzusehen; denn eine bodenbewirtschaftende Tätigkeit jedweder Art ist auch dann anzunehmen, wenn der Boden von Tieren abgeweidet wird, für die die abgeweideten Gewächse lediglich einen Anteil ihres Futters ausmachen, also ggf. zusätzlich zum Weidegras noch weiteres Futter gestellt werden muss.

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 10/14
    Der in Art. 3 Abs. 1 GG zum Ausdruck gekommene Gleichheitsgrundsatz (das Willkürverbot) ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt, die Bestimmung also als willkürlich bezeichnet werden muss (BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1951 - 2 BvG 1/51, juris).
  • LSG Bayern, 21.02.2006 - L 17 U 253/04

    Beitragspflichtigkeit eines landwirtschaftlichen Unternehmers in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 10/14
    Aufgrund der Herausnahme von Haus- und Ziergärten bzw. Kleingärten aus landwirtschaftlichen Unternehmen durch § 123 Abs. 2 SGB VII und der nach § 5 SGB VII in der Fassung des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht - Verwaltungsvereinfachungsgesetz - vom 21. März 2005 (BGBl. I, S. 818, 825), eröffneten Möglichkeit, dass Inhaber landwirtschaftlicher Unternehmen bis zu einer Größe von 0, 12 ha (vom 1. Januar 1997 bis zum 29. März 2005) oder 0, 25 ha (seit dem 30. März 2005) die Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII beantragen können, ist für eine von der Rechtsprechung vorgesehene Korrektur des Begriffs des landwirtschaftlichen Unternehmens durch eine so genannte Geringfügigkeitsgrenze kein Bedarf mehr (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Juli 2005 - L 17 U 1/05 -, juris Rn. 25; Bayerisches LSG, Urteil vom 21. Februar 2006 - L 17 U 253/04 -, juris Rn. 34 und 35; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Juni 2010 - L 17 U 228/08 -, juris Rn. 26).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2010 - L 17 U 228/08

    Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 10/14
    Aufgrund der Herausnahme von Haus- und Ziergärten bzw. Kleingärten aus landwirtschaftlichen Unternehmen durch § 123 Abs. 2 SGB VII und der nach § 5 SGB VII in der Fassung des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht - Verwaltungsvereinfachungsgesetz - vom 21. März 2005 (BGBl. I, S. 818, 825), eröffneten Möglichkeit, dass Inhaber landwirtschaftlicher Unternehmen bis zu einer Größe von 0, 12 ha (vom 1. Januar 1997 bis zum 29. März 2005) oder 0, 25 ha (seit dem 30. März 2005) die Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII beantragen können, ist für eine von der Rechtsprechung vorgesehene Korrektur des Begriffs des landwirtschaftlichen Unternehmens durch eine so genannte Geringfügigkeitsgrenze kein Bedarf mehr (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Juli 2005 - L 17 U 1/05 -, juris Rn. 25; Bayerisches LSG, Urteil vom 21. Februar 2006 - L 17 U 253/04 -, juris Rn. 34 und 35; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Juni 2010 - L 17 U 228/08 -, juris Rn. 26).
  • BSG, 25.04.1962 - 3 RK 14/58
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 10/14
    Dazu gehört auch Viehhaltung, wenn sie mit einer versicherten Bodenbewirtschaftung im Zusammenhang steht (BSG, Urteil vom 25. April 1962 - 3 RK 14/58 -, juris).
  • BSG, 13.12.1960 - 2 RU 67/58

    Gesonderte Veranlagung der Geflügelzucht eines landwirtschaftlichen Betriebes in

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 10/14
    Die Satzungsbestimmungen der Beklagten sind als vom Unfallversicherungsträger autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (nur) daraufhin zu prüfen, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung des Satzungsgebers beruht, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar sind (BSG, Urteile vom 13. Dezember 1960 - 2 RU 67/58, juris Rn. 24 und vom 25. Januar 1983 - 2 RU 1/82, juris Rn. 11).
  • BSG, 15.12.1982 - 2 RU 61/81

    Beitragsbemessung; Landwirtschaftliche Unfallversicherung; Arbeitsbedarf

  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 51/02 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Versicherungspflicht -

  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragshöhe - Gefahrtarif -

  • BSG, 25.01.1983 - 2 RU 1/82

    Beitragsbemessung - Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Flächenwert

  • BSG, 09.12.1993 - 2 RU 32/92

    Landwirtschaft - Beitragsbemessung

  • BSG, 25.10.1989 - 2 BU 99/89

    Begriff der versicherten Aberntung beim Abmähen einer Wiesenfläche mit

  • SG Heilbronn, 05.10.2021 - S 2 U 3278/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - Versicherungspflicht - Landwirtschaftliches

    Zudem sei zu berücksichtigen, dass das Landessozialgericht (LSG) Schleswig-Holstein (01.07.2015, L 8 U 10/14) aus der Rechtsprechung des BSG gefolgert habe, dass jede Art der Pferdehaltung zumindest dann der Zuständigkeit der LUV unterliege, wenn mit ihr ein Minimum an Bodenbewirtschaftung einhergehe.

    Den Ausführungen des Klägers zum Vorliegen von Bodenbewirtschaftung sei unter Verweis auf die im Widerspruchsbescheid zitierte Rechtsprechung (LSG Schleswig-Holstein 01.07.2015, L 8 U 10/14) entgegenzuhalten, dass es nicht darauf ankomme, in welcher Art und in welchem Umfang (intensiv/extensiv) Bodenbewirtschaftung erfolge.

    Nach Auffassung des LSG Schleswig-Holstein (08.07.2015, L 8 U 10/14) kommt dem nach der früheren Rechtsprechung des BSG maßgebenden Verhältnis von Viehbestand zur bodenbewirtschafteten Fläche nach dem Urteil vom 18.11.2011 (B 2 U 16/10 R) keine entscheidende Bedeutung mehr zur.

    Insoweit nimmt das LSG Schleswig-Holstein eine bodenbewirtschaftende Tätigkeit jedweder Art auch dann an, wenn der Boden von Tieren abgeweidet wird, für die die abgeweideten Gewächse lediglich einen Anteil ihres Futters ausmachen, also ggf zusätzlich zum Weidegras noch weiteres Futter gestellt werden muss (vgl LSG Schleswig-Holstein 08.07.2015, L 8 U 10/14 - dort 0, 57 ha Grünland für drei Pferde).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2021 - L 14 U 164/17

    Erhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung; Voraussetzungen für

    Ausreichend dafür ist auch, wenn der Boden von Tieren abgeweidet wird, für die die abgeweideten Gewächse lediglich einen Anteil ihres Futters ausmachen (vgl. Urteil LSG Schleswig Holstein vom 8.7.15, L 8 U 10/14 - veröffentlicht in juris -).
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Rechtsprechung
   KG, 05.02.2015 - 8 U 10/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2452
KG, 05.02.2015 - 8 U 10/14 (https://dejure.org/2015,2452)
KG, Entscheidung vom 05.02.2015 - 8 U 10/14 (https://dejure.org/2015,2452)
KG, Entscheidung vom 05. Februar 2015 - 8 U 10/14 (https://dejure.org/2015,2452)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Ausgleichsanspruch des Rückübertragungsberechtigten wegen Grundstücksveräußerung: Berücksichtigung einer Wertminderung des Grundstücks infolge von Planungsmaßnahmen im Hinblick auf das Investitionsvorhaben

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch des Berechtigten auf den Gegenwert des Vermögensgegenstandes; Verkehrswert; Wertermittlung; Wertermittlungsstichtag; Qualitätsstichtag; wertbeeinflussende Aufwendungen; Grundstücksteilbewertung; Repräsentationswert

  • rechtsportal.de

    InVorG § 16 Abs. 1 S. 3
    Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.07.1999 - V ZR 129/98

    Rechtsweg für Streitigkeiten über die Höhe des auszukehrenden Erlöses

    Auszug aus KG, 05.02.2015 - 8 U 10/14
    Der Berechtigte soll nach § 16 InVorG nicht besser oder schlechter, sondern wirtschaftlich so gestellt werden, als würde ihm das Grundstück zurück übertragen (BGH, Urteil vom 16.7.1999 - V ZR 129/98 - BGHZ 142, 221, Tz. 13).
  • BGH, 08.01.2004 - IX ZB 87/03

    Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Rückerstattungsstreits

    Auszug aus KG, 05.02.2015 - 8 U 10/14
    Zum anderen handelt es sich beim InVorG um auslaufendes Recht im weiteren Sinne (s. a. BGH, Beschluss vom 8.1.2004 - IX ZB 87/03 - VIZ 2004, 272 zu Rückerstattungsverfahren), weil es gemäß § 1 Grundstücke, Gebäude und Unternehmen betrifft, die Gegenstand von Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz sind oder sein können, Ansprüche auf Rückübertragung von Grundstücken jedoch gemäß § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG nur bis zum 31.12.1992 angemeldet werden konnten.
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