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   OLG Hamm, 11.09.2013 - II-8 UF 113/13   

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https://dejure.org/2013,45630
OLG Hamm, 11.09.2013 - II-8 UF 113/13 (https://dejure.org/2013,45630)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.09.2013 - II-8 UF 113/13 (https://dejure.org/2013,45630)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. September 2013 - II-8 UF 113/13 (https://dejure.org/2013,45630)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Versorgungsausgleich, Tod eines Ehegatten, Geringfügigkeitsprüfung, Entgeltpunkte (Ost)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Versorgungsausgleich, Tod eines Ehegatten, Geringfügigkeitsprüfung, Entgeltpunkte (Ost)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Versterben eines Ehegatten nach Rechtskraft der Scheidung und vor Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 18, 31 Abs. 2, 47 Abs. 6 VersAusglG
    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Versterben eines Ehegatten nach Rechtskraft der Scheidung, aber vor Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Überlebender Ehegatte kann Wertausgleich nach VersAusglG gegenüber Erben geltend zu machen haben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Überlebender Ehegatte kann Wertausgleich nach VersAusglG gegenüber Erben geltend zu machen haben

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.02.2013 - XII ZB 428/11

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung des vom Bundesamt für Wirtschaft und

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2013 - 8 UF 113/13
    Der Senat folgt der Auffassung des Oberlandesgerichts Celle (vgl. dazu FamRB 2013, S. 210 ff., Entscheidung veröffentlicht bei juris), wonach eine Vergleichbarkeit der Anrechte dadurch geschaffen werden kann, dass die jeweiligen Entgeltpunkte (Ost) nach der früheren Vorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 1 a Versorgungsüberleitungsgesetz mit dem daraus folgenden Angleichungsfaktor umzurechnen sind.
  • OLG Stuttgart, 14.11.2014 - 15 UF 243/14

    Versorgungsausgleich nach dem Tod des ausgleichspflichtigen Ehegatten:

    Bei der nach § 31 Abs. 1, Abs. 2 VersAusglG gebotenen Gesamtsaldierung ist der unterschiedlichen Dynamik regel- und angleichungsdynamischer Anrechte dadurch Rechnung zu tragen, dass die angleichungsdynamischen Anrechte unter Heranziehung des in § 3 Abs. 2 Nr. 1a VAÜG a.F. vorgesehenen Rechenwegs an die seit dem Ende der Ehezeit tatsächlich erfolgte Wertentwicklung angepasst werden (Anschluss an OLG Celle FamRZ 2013, 382; OLG Hamm Beschluss vom 11.9.2013 - 8 UF 113/13; OLG Jena Beschluss vom 8.6.2012 - 1 UF 152/12; entgegen OLG Dresden FamRZ 2014, 1639).

    Jedoch sind geringfügige Anrechte im Sinne des § 18 Abs. 2 VersAusglG sowie gleichartige Anrechte mit geringfügiger Wertdifferenz im Sinne des § 18 Abs. 1 VersAusglG dann nicht in die gemäß § 31 VersAusglG erforderliche Ausgleichsbilanz einzustellen, wenn sie im Falle der (fiktiven) Durchführung des Versorgungsausgleichs nach den §§ 9 ff. VersAusglG ohne den Tod eines Ehegatten ebenfalls nicht ausgeglichen worden wären (Anschluss an OLG Naumburg FamRZ 2013, 1046; entgegen OLG Schleswig FamRZ 2014, 1782; OLG Celle FamRZ 2013, 382; OLG Hamm Beschluss vom 11.9.2013 - 8 UF 113/13; OLG Koblenz FamRZ 2012, 1807).

    Eine sachgerechte Vergleichbarkeit könne durch die Heranziehung des sog. Angleichungsfaktors i.S.d. § 3 Abs. 2 Nr. 1a S. 3 VAÜG als Hilfsgröße erreicht werden (OLG Hamm Beschluss vom 11.9.2013 - 8 UF 113/13 - juris Rn. 5 f.; OLG Jena Beschluss vom 8.6.2012 - 1 UF 152/12 - juris Rn. 22 - FamRZ 2013, 382 (LS); OLG Celle FamRZ 2013, 382 juris Rn. 20 ff.; jurisPK-BGB/Breuers aaO § 31 VersAusglG Rn. 17; Rehbein, jurisPR-FamR 3/2013 Anm. 3; Wick Versorgungsausgleich 3. Aufl. Rn. 546).

    Teile der Vertreter dieser Auffassung sind außerdem der Meinung, dass § 18 VersAusglG dann einschlägig sei, wenn die Differenz der Summen aller Ausgleichswerte die Geringfügigkeitsgrenze unterschreitet (OLG Schleswig Beschluss vom 23.5.2014 - 15 UF 102/13 - juris Rn. 22; OLG Celle FamRZ 2013, 382 juris Rn. 34; OLG Hamm Beschluss vom 11.9.2013 - 8 UF 113/13 - juris Rn. 17; Erman/Norpoth aaO § 31 VersAusglG Rn. 4a; Wick Versorgungsausgleich 3. Aufl. Rn. 547).

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