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   OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 8 ME 5/10   

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https://dejure.org/2010,9334
OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 8 ME 5/10 (https://dejure.org/2010,9334)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.04.2010 - 8 ME 5/10 (https://dejure.org/2010,9334)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. April 2010 - 8 ME 5/10 (https://dejure.org/2010,9334)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nachträgliche wohnsitzbeschränkende Auflage zu einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs 1 S 1 AufenthG 2004

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Abs. 2 S. 2 AufenthG; § 80 Abs. 3 VwGO; § 80 Abs. 5 VwGO; Nr. 12.2.5.2.4 AVwV-AufenthG
    Anforderungen an die Ermessensausübung einer Ausländerbehörde bzgl. des Verbindens einer Aufenthaltserlaubnis mit einer den Wohnsitz beschränkenden Auflage; Mögliche Verpflichtung einer Ausländerbehörde im Fall der Aufhebung einer Wohnsitzauflage zur Einholung einer ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 80 Abs. 5, AufenthG § 12 Abs. 2 S. 2, AVwV Nr. 12.2.5.2.5, AufenthG § 104a Abs. 1 S. 1
    Vorläufiger Rechtsschutz, Wohnsitzauflage, örtliche Zuständigkeit, Ausländerbehörde, Ermessen, Allgemeine Verwaltungsvorschriften, Altfallregelung, Bleiberecht, Aufenthaltserlaubnis auf Probe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Ermessensausübung einer Ausländerbehörde bzgl. des Verbindens einer Aufenthaltserlaubnis mit einer den Wohnsitz beschränkenden Auflage; Mögliche Verpflichtung einer Ausländerbehörde im Fall der Aufhebung einer Wohnsitzauflage zur Einholung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachträgliche wohnsitzbeschränkende Auflagen zu einer Aufenthaltserlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Ermessensausübung einer Ausländerbehörde bzgl. des Verbindens einer Aufenthaltserlaubnis mit einer den Wohnsitz beschränkenden Auflage; Mögliche Verpflichtung einer Ausländerbehörde im Fall der Aufhebung einer Wohnsitzauflage zur Einholung einer ...

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.01.2008 - 1 C 17.07

    Wohnsitzauflage; Bezug von Sozialhilfe; Aufenthaltsbeschränkungen; Flüchtling;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 8 ME 5/10
    Rechtsgrundlage für die der Aufenthaltserlaubnis der Antragsteller nachträglich beigefügte - selbständig anfechtbare (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.1.2008 - 1 C 17.07 -, BVerwGE 130, 148, 150) und vom Bestand des zugrunde liegenden Aufenthaltstitels unabhängige (vgl. § 51 Abs. 6 AufenthG) - Wohnsitzauflage ist § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG.

    Sie ordnet zwar eine Residenzpflicht an, schränkt die Freizügigkeit im Bundesgebiet im Übrigen aber nicht ein (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.1.2008 - 1 C 17.07 -, BVerwGE 130, 148, 150).

    Denn ein der Nr. 12.2.5.2.4 AVwV AufenthG im Wesentlichen inhaltsgleiches Zustimmungserfordernis ergab sich vor dem Inkrafttreten der AVwV AufenthG aus der in der Besprechung der Ausländerreferenten des Bundes und der Länder am 19./20. April 2005 vereinbarten "Bundeseinheitlichen Verfahrensweise bei wohnsitzbeschränkenden Auflagen" (vgl. Anlage zum Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport v. 21.7.2005 - 45.11 - 12230/1-8 (§ 12) N), die nach den insoweit maßgeblichen Erlassen des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern (vgl. Schreiben v. 27.6.2005 - II 610a - 1300.1 - v. 15.1.2008 - II 600 - 1300.1 - und v. 31.1.2008 - II 600 - 1300.1 -) auch die dortigen Ausländerbehörden zu beachten hatten (vgl. zur Zulässigkeit das Ermessen bindender bundeseinheitlicher Ländererlasse: BVerwG, Urt. v. 15.1.2008 - 1 C 17.07 -, BVerwGE 130, 148, 151; BVerwG, Urt. v. 19.3.1996 - 1 C 34.93 - BVerwGE 100, 335, 340 f.).

    Das Erfordernis einer individuellen Ermessensentscheidung gebietet es daher, die der Ausländerbehörde bekannten oder erkennbaren Belange des Ausländers von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.1.2008 -1 C 17.07 -, BVerwGE 130, 148, 151).

  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 C 34.93

    Ausländerrecht: Rechtsnatur der "Hinweise zur rechtlichen Behandlung abgelehnter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 8 ME 5/10
    Denn ein der Nr. 12.2.5.2.4 AVwV AufenthG im Wesentlichen inhaltsgleiches Zustimmungserfordernis ergab sich vor dem Inkrafttreten der AVwV AufenthG aus der in der Besprechung der Ausländerreferenten des Bundes und der Länder am 19./20. April 2005 vereinbarten "Bundeseinheitlichen Verfahrensweise bei wohnsitzbeschränkenden Auflagen" (vgl. Anlage zum Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport v. 21.7.2005 - 45.11 - 12230/1-8 (§ 12) N), die nach den insoweit maßgeblichen Erlassen des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern (vgl. Schreiben v. 27.6.2005 - II 610a - 1300.1 - v. 15.1.2008 - II 600 - 1300.1 - und v. 31.1.2008 - II 600 - 1300.1 -) auch die dortigen Ausländerbehörden zu beachten hatten (vgl. zur Zulässigkeit das Ermessen bindender bundeseinheitlicher Ländererlasse: BVerwG, Urt. v. 15.1.2008 - 1 C 17.07 -, BVerwGE 130, 148, 151; BVerwG, Urt. v. 19.3.1996 - 1 C 34.93 - BVerwGE 100, 335, 340 f.).
  • OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der ärztlichen Approbation;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 8 ME 5/10
    Lässt sich die Rechtmäßigkeit der Maßnahme bei der im Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung nicht hinreichend sicher beurteilen, kommt es auf eine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (vgl. Senatsbeschl. v. 16.3.2004 - 8 ME 164/03 -, NJW 2004, 1750 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2007 - 2 L 223/06

    Widerruf einer Wohnsitzauflage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 8 ME 5/10
    Ob die Rechtmäßigkeit sich hier nach der im Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Verwaltungsaktes maßgeblichen Sach- und Rechtslage bestimmt (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 113 Rn. 33 m.w.N.) oder, weil der Regelungsgehalt der Wohnsitzauflage sich auf einen längeren Zeitraum erstreckt und diese daher ein Dauerverwaltungsakt ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 29.11.2007 - 2 L 223/06 -, juris Rn. 31), auf die im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgebliche Sach- und Rechtslage abzustellen ist, kann der Senat hier dahinstehen lassen.
  • VGH Bayern, 19.02.2010 - 19 C 09.2792

    Hinweise zum Richtlinienumsetzungsgesetz vom 19. August 2007 (Az.: PGZU - 128

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 8 ME 5/10
    Nach Auffassung des Senats ergibt sich aus dem Vergleich mit den anderen in Nr. 2 der "Bundeseinheitlichen Verfahrensweise bei wohnsitzbeschränkenden Auflagen" geregelten Tatbeständen aber, dass nur solche Erwerbstätigkeiten erfasst sind, die geeignet sind, den Lebensunterhalt des Ausländers dauerhaft und zumindest weit überwiegend ohne die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II oder XII oder dem AsylbLG zu sichern (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 19.2.2010 - 19 C 09.2792 -, juris Rn. 4, und Nr. 2 Abs. 2 der vereinbarten "Bundeseinheitliche Verfahrensweise bei wohnsitzbeschränkenden Auflagen" sowie Nr. 12.2.5.2.4.1 AVwV AufenthG).
  • VG Hamburg, 22.08.2006 - 10 K 2384/06

    D (A), Konventionsflüchtlinge, Aufenthaltserlaubnis, Auflage, Wohnsitzauflage,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 8 ME 5/10
    Teilweise erhobene Bedenken, die Regelung in § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG gestatte keine länderüberschreitende Wohnsitzauflage, weil sie diese nicht ausdrücklich zulasse (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 22.8.2006 - 10 K 2384/06 -, juris Rn. 19 ff.; Hofmann/Hoffmann, Ausländerrecht, AufenthG, § 12 Rn. 10), teilt der Senat nicht.
  • OVG Niedersachsen, 10.09.2014 - 8 ME 87/14

    Anordnung des Sofortvollzugs einer wohnsitzbeschränkenden Auflage

    Der Gesetzgeber hat durch die Regelung des § 84 Abs. 1 AufenthG zu erkennen gegeben, in den Fällen der Erteilung wohnsitzbeschränkender Auflagen zu Aufenthaltserlaubnissen nach § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 13.4.2010 - 8 ME 5/10 -, juris Rn. 21) und zu Duldungen nach § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 23.11.2012, a.a.O., Rn. 15 f.) regelmäßig keinen der dem Abwarten des Hauptsacheverfahrens entgegenstellt, unverzüglichen Handlungsbedarf zu sehen, es vielmehr beim Grundsatz des § 80 Abs. 1 VwGO bleiben sollte, wonach der Klage aufschiebende Wirkung zukommt.

    Die Festsetzung des Streitwertes für das Beschwerdeverfahren beruht auf §§ 47 Abs. 1 Satz 1, 53 Abs. 2 Nr. 2, 39 Abs. 1, 52 Abs. 1 und 2 GKG (vgl. zur Anwendung des Auffangstreitwertes bei Streitigkeiten sowohl um eine wohnsitzbeschränkende Auflage zu einer Aufenthaltserlaubnis: Senatsbeschl. v. 13.4.2010 - 8 ME 5/10 -, Umdruck S. 2 und 15, als auch zu einer Duldung: Senatsbeschl. v. 23.11.2012 - 8 LA 149/12 -, Umdruck S. 2 und 3) und Nr. 1.5 Satz 1 Halbsatz 1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NordÖR 2014, 11).

  • VG Freiburg, 30.06.2011 - 4 K 1073/10

    Rechtsnatur einer Wohnsitzauflage; Ermächtigung zum Erlass einer Wohnsitzauflage;

    Dabei kommt es, da es sich bei der wohnsitzbeschränkenden Auflage um einen Dauerverwaltungsakt handelt, zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage hier auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung an ( Nieders. OVG, Beschluss vom 13.04.2010 - 8 ME 5/10 - m.w.N. ).

    Die Gegenauffassung ( vgl. Nieders. OVG, Beschluss vom 13.04.2010 - 8 ME 5/10 -, juris; Hailbronner, a.a.O., § 12 RdNr. 28 ) vermag vor allem angesichts der explizit anderen Regelung in den hier nicht einschlägigen §§ 15a, 24 und 54a Abs. 3 AufenthG sowie in den §§ 50, 51 und vor allem 60 Abs. 2 Nr. 3 AsylVfG, die die Möglichkeit einer so genannten "abdrängenden Wohnsitzauflage" ausdrücklich vorsehen, nicht zu überzeugen.

  • OVG Niedersachsen, 23.11.2012 - 8 LA 149/12

    Anspruch auf Streichung der zu einer Duldung erteilten Wohnsitzauflage

    Das Erfordernis einer individuellen Ermessensentscheidung gebietet es, die der Ausländerbehörde bekannten oder erkennbaren Belange des Ausländers von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.1.2008, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 13.4.2010 - 8 ME 5/10 -, juris Rn. 45).
  • VG Münster, 31.03.2014 - 8 L 711/13

    Wohnsitzauflage; Nebenbestimmung; aufschiebende Wirkung; Pflege

    Wohnsitzauflagen und damit auch die Wohnsitzauflage vom 8. Dezember 2009 sind nämlich Dauerverwaltungsakte, vgl. OVG Nds., Beschluss vom 13. April 2010 - 8 ME 5/10 -, www.rechtsprechung.
  • VG Aachen, 26.11.2010 - 9 K 268/10

    Wohnsitzauflage, Nebenbestimmung, Zuständigkeit, Rechtsgrundlage

    Soweit das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, 42 vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. April 2010 - 8 ME 5/10 -, juris, 43.
  • VG Magdeburg, 05.06.2013 - 9 B 160/13

    Änderung einer Aufenthaltserlaubnis; Bundeslandübergreifende Erteilung einer

    In der Rechtsprechung wird jedoch auch vertreten, dass § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG keine ausreichende Rechtsgrundlage für eine Auflage ist, mit der ein Ausländer verpflichtet wird, in einem anderem Land als dem, dem die anordnende Ausländerbehörde angehört, seinen Wohnsitz zu nehmen (ausführlich hierzu: Hamburgisches OVG, Urteil vom 26.05.2010 - 5 Bf 85/10 - VG Aachen, Urteil vom 26.11.2010 - 9 K 268/10 - VG Freiburg, Urteil vom 30.06.2011 - 4 K 1073/10 - a.A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.04.2010 - 8 ME 5/10 - alle juris).
  • VG Oldenburg, 29.02.2012 - 11 B 2681/12

    Familiäre Lebensgemeinschaft; Streichung; Vorwegnahme der Hauptsache;

    Dabei ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn sich die Ausländerbehörde auf generelle Regelungen in Verwaltungsvorschriften bezieht wie hier die Nr. 12.2.5.1.1 ff. der AVwV zum AufenthG vom 26. Oktober 2009 (GMBl. 2009, 877), die im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG ihr Ermessen binden, soweit nicht wesentliche Besonderheiten des Einzelfalls zu einer anderen Beurteilung zwingen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2008 - 1 C 17.07 - InfAuslR 2008, 268 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. April 2010 - 8 ME 5/10 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2011 - L 8 AY 29/11

    Wohnsitzauflage, Widerspruch, Suspensiveffekt, Leistungen nach dem

    Die Wohnsitzauflage ist selbstständig anfechtbar, zumal sie auch nach Wegfall des Aufenthaltstitels gemäß § 51 Abs. 6 AufenthG in Kraft bleibt bis sie aufgehoben wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2008 - 1 C 17.07; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. April 2010 - 8 ME 5/10).
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