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Weitere Entscheidungen unten: KAG Münster, 31.08.2023 | EGMR | RG, 27.09.1924

Rechtsprechung
   KAGH, 17.05.2024 - M 8/2023   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,21156
KAGH, 17.05.2024 - M 8/2023 (https://dejure.org/2024,21156)
KAGH, Entscheidung vom 17.05.2024 - M 8/2023 (https://dejure.org/2024,21156)
KAGH, Entscheidung vom 17. Mai 2024 - M 8/2023 (https://dejure.org/2024,21156)
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Volltextveröffentlichung

  • zmv-online.de PDF

    Vollzeitbeschäftigte erhalten keinen Freizeitausgleich bei MAV-Schulungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • LAG Sachsen, 21.03.2022 - 2 Sa 77/21

    Ausgleichsansprüche des Betriebsratsmitglieds nach § 37 Abs. 2 , Abs. 3 und Abs. …

    Auszug aus KAGH, 17.05.2024 - M 8/23
    Rn. 30 Aus diesem Regelungszusammenhang und der vorgenommenen Begrenzung des Ausgleichsanspruches in § 37 Absatz 6 BetrVG ergibt sich, dass nach wie vor Freizeitopfer bei Schulungsteilnahmen nicht generell ausgeschlossen werden sollten (vgl. Sächsisches LAG, Urteil vom 21.03.2022 - 2 Sa 77/21 mit weiteren Nachweisen).

    Rn. 31 Im Gegensatz zur allgemeinen Regelung des § 37 Absatz 3 BetrVG ist der Umfang des Ausgleichsanspruchs daher nach der ausdrücklichen Anordnung des § 37 Absatz 6 Satz 2 Halbsatz 2 BetrVG auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers begrenzt (vgl. Sächsisches LAG 21.03.2022 - 2 Sa 77/21; Fitting, BetrVG, § 37 Rdnr.193).

    Vielmehr nimmt es die Interessen der Arbeitnehmerschaft des Betriebes wahr (vgl. Sächsisches LAG 21.03.2022 - 2 Sa 77/21, Rdnr 38).

    Da es wegen der flexiblen Arbeitszeit der Klägerin anders als bei einem festgelegten Dienstplan bei der gebotenen hypothetischen Betrachtung nicht feststellbar ist, in welchem Umfang das MAV-Mitglied am Schulungstag konkret gearbeitet hätte, kann der Umfang des Anspruches nur auf der Grundlage der vertraglich geschuldeten durchschnittlichen individuellen Arbeitszeit erfolgen (vgl. zu einem vergleichbaren Fall nach § 37 Absatz 6 BetrVG Sächsisches LAG 21.03.2022 - 2 SA 77/21, Rdnr. 68 ff.).

  • BAG, 26.09.2018 - 7 AZR 829/16

    Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Freizeitausgleich - …

    Auszug aus KAGH, 17.05.2024 - M 8/23
    Ebenso handelt es sich bei der MAV-Tätigkeit nicht um eine ohne Weiteres zu vergütende Arbeitsleistung, sondern gemäß § 15 Absatz 1 MAVO grundsätzlich um die Ausübung eines unentgeltlichen Ehrenamts (vgl. bereits KAGH 25.04.2008 - M 02/2008, Rdnr 22; BAG 26.09.2018 - 7 AZR 829/16 mit weiteren Nachweisen).

    Mit dem Ehrenamtsprinzip ist es insbesondere nicht vereinbar, dass Betriebsratsmitglieder durch ihre Betriebsratstätigkeit zusätzliche Vergütungsansprüche erwerben (vgl. BAG 26.09.2018 - 7 AZR 829/16).

  • BAG, 16.02.2005 - 7 AZR 330/04

    Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitglieds auf Freizeitausgleich

    Auszug aus KAGH, 17.05.2024 - M 8/23
    Rn. 37 Es ist zwar richtig, dass der Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des individuellen Arbeitsentgelts auch die notwendigen Wege-, Fahrt- und Reisezeiten bei Schulungsteilnahmen einschließt (vgl. zum staatlichen Recht BAG 16.02.2005 - 7 AZR 330/04).
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Rechtsprechung
   KAG Münster, 31.08.2023 - 8/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,45217
KAG Münster, 31.08.2023 - 8/23 (https://dejure.org/2023,45217)
KAG Münster, Entscheidung vom 31.08.2023 - 8/23 (https://dejure.org/2023,45217)
KAG Münster, Entscheidung vom 31. August 2023 - 8/23 (https://dejure.org/2023,45217)
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Wird zitiert von ... (13)

  • VG Hamburg, 05.08.2025 - 11 A 2771/24
    Durch die CPC und die sandinistischen Führungsräte oder -komitees (Consejos oder Comités de Liderazgo Sandinista, CLS) überwacht die Regierung alle mutmaßlich oppositionellen Aktivitäten (UN- HCR, International Protection Considerations with Regard to People Fleeing Nicaragua, Januar 2023, G 8/23, S. 22).

    Besuche sind stark eingeschränkt, teilweise erhalten die Häftlinge keine angemessene Ernährung oder medizinische Versorgung, wird ihnen das Sonnenlicht entzogen oder werden sie über längere Zeit in Einzelhaft oder in vollständiger Dunkelheit oder Licht gefangen gehalten (…Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Nicaragua, Juli 2022, 2022-1, S. 13;… US-Department of State, Country Reports on Human Rights Practices for 2023, Nicaragua, G 5/24, 22.4.2024, S. 6 ff.; UNHCR, International Protection Considerations with Regard to People Fleeing Nicaragua, Januar 2023, G 8/23, S. 23 f.).

    Auch einfache Bürger ohne besonderes soziales oder politisches Profil, die an den Protesten 2018 teilgenommen hatten, können willkürlicher Freiheitsberaubung, Folter, Drohungen, Einschüchterung und Schikanen ausgesetzt sein (vgl. UNHCR, International Protection Considerations with Regard to People Fleeing Nicaragua, Januar 2023, G 8/23, S. 19).

    Dies kann z.B. Personen, die den Demonstrierenden geholfen und sie unterstützt haben, Journalisten und andere Medienschaffende, insbesondere diejenigen, die über Themen berichten, die von der nationalen Regierung als sensibel angesehen werden, sowie Menschen, die Nicaragua nach den Demonstrationen im April verließen und später zurückkehrten, betreffen (UNHCR, International Protection Considerations with Regard to People Fleeing Nicaragua, Januar 2023, G 8/23, S. 33 ff.).

  • VG Hamburg, 28.06.2024 - 12 A 4023/22

    Lebensbedingungen zurückkehrender international Schutzberechtigter in …

    Soweit der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages auf eine bedarfsabhängige soziale Solidaritätsleistung für international Schutzberechtigte verweist ("Aspekte der sozialen Sicherung bei Zuwanderung in ausgewählten europäischen Ländern. Hilfsleistungen, Abgrenzung konkreter Sozialleistungen und Personengruppen", 28.3.2023, G 8/23, S. 6), hat die Kammer hierfür keine Belege gefunden.
  • VG Meiningen, 17.02.2023 - 8 E 9/23

    Syrien: Dublin Italien: Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt; Eurdac-Treffer; …

    Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage vom 29.12.2022 (8 K 8/23 Me) gegen die Abschiebungsanordnung in Ziffer 3 des Bescheides vom 15.12.2022 anzuordnen, wird abgelehnt.

    Am 29.12.2022 haben die Antragsteller Klage erhoben (8 K 8/23 Me) und um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten (8 K 8/23 Me und 8 E 9/23 Me) und der Behördenakten hierzu (1 Heftung in elektronischer Form), die der Entscheidung zu Grunde lagen, Bezug genommen.

  • VG Hamburg, 15.08.2024 - 12 A 3228/24

    Lebensbedingungen zurückkehrender international Schutzberechtigter in …

    Soweit der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages auf eine bedarfsabhängige soziale Solidaritätsleistung für international Schutzberechtigte verweist ("Aspekte der sozialen Sicherung bei Zuwanderung in ausgewählten europäischen Ländern. Hilfsleistungen, Abgrenzung konkreter Sozialleistungen und Personengruppen", 28.3.2023, G 8/23, S. 6), hat der Vorsitzende hierfür keine Belege gefunden.
  • LG Berlin I, 14.04.2025 - 511 KLs 2/25
    Schließlich hat die Kammer bei der Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles das den Angeklagten wegen der Zäsurwirkung des Urteils vom 19. April 2023 (286 Ls 8/23) treffende Gesamtübel strafmildernd in den Blick genommen.

    Rn. 155 a) Aus den in den Fällen 1. bis 4. gebildeten Einzelstrafen hat die Kammer - unter Einbeziehung der Freiheitsstrafe aus der Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten vom 19. April 2023 (286 Ls 8/23) - unter nochmaliger Berücksichtigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände durch Erhöhung der höchsten Einzelstrafe (Einsatzstrafe) gemäß §§ 53, 54 StGB auf eine tat- und schuldangemessene.

  • VG Hamburg, 28.06.2024 - 12 A 4048/22

    Lebensbedingungen zurückkehrender international Schutzberechtigter in …

    Soweit der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages auf eine bedarfsabhängige soziale Solidaritätsleistung für international Schutzberechtigte verweist ("Aspekte der sozialen Sicherung bei Zuwanderung in ausgewählten europäischen Ländern. Hilfsleistungen, Abgrenzung konkreter Sozialleistungen und Personengruppen", 28.3.2023, G 8/23, S. 6), hat die Kammer hierfür keine Belege gefunden.
  • KAG Augsburg, 10.11.2023 - 2 MV 7/23
    Die Klägerin legt nachvollziehbar dar, dass das teilzeitbeschäftigte MAV-Mitglied X für die Teilnahme an der kifas-Schulung in Augsburg vom 19.09.2022 bis 21.09.2023 (einschließlich zu berücksichtigender Reisezeiten; vgl. dazu das Urteil des KAG Münster vom 31.08.2023 - 8/23 -) zumindest 20 Stunden außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit aufgewendet hat.

    (42) Eine Divergenz zum Urteil des KAG Münster vom 31.08.2023 - 8/23 - (betreffend die Reisezeiten bei Teilnahme an einer MAV-Schulung) ist nicht ersichtlich.

  • VG Hamburg, 15.05.2025 - 8 A 5539/23
    Soweit der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages auf eine bedarfsabhängige soziale Solidaritätsleistung für international Schutzberechtigte verweist ("Aspekte der sozialen Sicherung bei Zuwanderung in ausgewählten europäischen Ländern. Hilfsleistungen, Abgrenzung konkreter Sozialleistungen und Personengruppen", 28.3.2023, G 8/23, S. 6), hat die Kammer hierfür keine Belege gefunden.
  • VG Bayreuth, 02.08.2024 - B 7 S 24.31985

    Sekundärmigration Griechenland, junger, arbeitsfähiger Mann, realistische …

    Soweit der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages auf eine bedarfsabhängige soziale Solidaritätsleistung für international Schutzberechtigte verweist ("Aspekte der sozialen Sicherung bei Zuwanderung in ausgewählten europäischen Ländern. Hilfsleistungen, Abgrenzung konkreter Sozialleistungen und Personengruppen", 28.3.2023, G 8/23, S. 6), hat die Kammer hierfür keine Belege gefunden.
  • EGMR - 34421/23 (anhängig)

    TAGHI v. THE NETHERLANDS and 20 other applications

    15/8/23.
  • EGMR - 31359/18 (anhängig)

    KRUGLOVA v. THE REPUBLIC OF MOLDOVA AND RUSSIA and 27 other applications

  • VG Hamburg, 13.05.2024 - 11 A 1558/20

    Nicaragua: Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 AsylG und …

  • VG Hamburg, 05.03.2024 - 10 A 3684/23

    Zur Flüchtlingsrelevanz der Konversion vom schiitischen zum sunnitischen Islam …

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Rechtsprechung
   EGMR - 31359/18, 35496/18, 35580/18, 37996/18, 3762/19, 24535/19, 28398/19, 29358/19, 50777/19, 13895/20, 18626/20, 35291/20, 44744/20, 41937/21, 45501/21, 45504/21, 45510/21, 45517/21, 47762/21, 47765/21, 47909/21, 47910/21, 8412/22, 20796/22, 21775/22, 50690/2   

Anhängiges Verfahren
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https://dejure.org/9999,164262
EGMR - 31359/18, 35496/18, 35580/18, 37996/18, 3762/19, 24535/19, 28398/19, 29358/19, 50777/19, 13895/20, 18626/20, 35291/20, 44744/20, 41937/21, 45501/21, 45504/21, 45510/21, 45517/21, 47762/21, 47765/21, 47909/21, 47910/21, 8412/22, 20796/22, 21775/22, 50690/2 (https://dejure.org/9999,164262)
EGMR - 31359/18, Entscheidung vom 35496/18, 35580/18, 37996/18, 3762/19, 24535/19, 28398/19, 29358/19, 50777/19, 13895/20, 18626/20, 35291/20, 44744/20, 41937/21, 45501/21, 45504/21, 45510/21, 45517/21, 47762/21, 47765/21, 47909/21, 47910/21, 8412/22, 20796/22, 21775/22, 50690/2 (https://dejure.org/9999,164262)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (15)

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 07.12.2012 - 1/11
    Auszug aus EGMR - 31359/18
    He was detained in the "Dubăsari militia pre-trial detention centre" between 6/8/2018-10/8/2018, and in "Hlinaia prison No. 1" between 11/8/2018-1/11/2018.

    On 1/11/2018 he was convicted by the "Dubăsari district court" of offering bribes and was sentenced to a fine equivalent to EUR 3, 980. After he was released in the "courtroom", he fled the "MRT".

  • KAG Mainz, 11.12.2012 - M 29/12

    Stufenzuordnung

    Auszug aus EGMR - 31359/18
    On 29/12/2017 the "Tiraspol district court" convicted the applicant of offering bribes and sentenced him to four years' imprisonment with a probation period of five years.

    He was detained between 20/7/2017-29/12/2017 in "Tiraspol militia pre-trial detention centre" and in "Tiraspol pre-trial detention centre No. 3".

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 06.11.2012 - 13/11
    Auszug aus EGMR - 31359/18
    On 13/11/2010 the applicant was taken into custody by the "MRT authorities".

    On 13/11/2019 he was released.

  • VG Köln, 04.12.2020 - 10 K 6150/18
    Rn. 72 Soweit der Kläger geltend macht, dass dies in der Rechtsprechung vereinzelt anders bewertet wird und hierzu den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 30. März 2020 (Az.: 13 K 3762/19.A) vorlegt, folgt die Kammer dem aus den vorstehenden Gründen nicht.
  • VG Bremen, 22.02.2021 - 4 K 2680/18

    Ausweisung, Urteil vom 22.02.2021 - Abstinenz; Abwägung; Ausweisungsinteresse; …

    Nach Auskunft des Verfahrensregisters der Staatsanwaltschaft Bremen ist gegen den Kläger ein Verfahren wegen Besitzes von Betäubungsmitteln ohne Besitzerlaubnis (570 Js 29358/19), Tatzeit 10.08.2018, anhängig.
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Rechtsprechung
   RG, 27.09.1924 - V 8/23   

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https://dejure.org/1924,167
RG, 27.09.1924 - V 8/23 (https://dejure.org/1924,167)
RG, Entscheidung vom 27.09.1924 - V 8/23 (https://dejure.org/1924,167)
RG, Entscheidung vom 27. September 1924 - V 8/23 (https://dejure.org/1924,167)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Außergerichtlicher Vergleich und Formzwang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 109, 22
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 05.05.1976 - IV ZR 63/75

    Formbedürftigkeit von Abänderungsverträgen

    Umstritten ist jedoch, ob dem Formzwang alle Abänderungen oder nur solche unterliegen, durch die die Übereignungspflicht erweitert oder verschärft wird (…vgl. dazu Wilde in BGB-RGRK 10./11. Aufl. § 313 Anm. 39;… Battes in Erman 6. Aufl. § 313 BGB Rn. 49;… Reimer Schmidt in Soergel/Siebert 10. Aufl. § 313 BGB Rn. 22; die Rechtsprechung zu diesem Punkt ist uneinheitlich, vgl. RGZ 51, 179, 180; 65, 390; 72, 209; 76, 33; 94, 147; 103, 328; 109, 22; 140, 335; 148, 105; RG JW 1910, 575; 1911, 709; 1921, 1231; RG WarnRspr 1909, Nr. 74; 1911 Nr. 226 u. 318; RG LZ 1908, 854; 1919, 475; 1920, 154; RG HRR 1927 Nr. 1639; 1928, Nr. 1469; 1930, Nr. 500; RG Gruch 1928, 476; BGH LM BGB § 313 Nr. 14 und 27; BGH NJV 1973, 37; BGH BB 1966, 266, 720; BGH MDR 1972, 130 - Betr 1971, 2401; BGH DNotZ 1954, 667; 1965, 286; BGH Rpfleger 1958, 53).
  • BGH, 29.03.1966 - V ZR 145/63

    Abtretung von Entschädigungsansprüchen gegen einen Lastenausgleichsfonds - …

    Dann bedurfte aber dieser Vertrag ebenfalls der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung (RGZ 94, 147, 152; 109, 22, 26 f).
  • BGH, 08.10.1954 - V ZR 81/53

    Rechtsmittel

    Folgerichtig hat es dem schließlich den Fall gleichgestellt, daß in dem Vergleich die Verpflichtung zur Übereignung "irgendwie wesentlich verschärft" wird (RGZ 109, 22 [26/27] mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 19.06.1953 - V ZR 62/52

    Rechtsmittel

    Auch einzelne Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 109, 22 [27]; 148, 105 [108]) nähern sich dieser Auffassung.
  • BGH, 06.06.1952 - V ZR 18/51

    Rechtsmittel

    Hievon hat die Rechtsprechung des Reichsgerichts aber Ausnahmen für den Fall zugelassen, daß die Abänderungen ausschließlich die dem Grundstücksverkäufer zustehenden Rechte erweitern, und eine Vermehrung der ihm auferlegten Verpflichtungen nicht damit verbunden wird (RGZ 109, 22; 148, 105 [108 f]).
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