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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 24.09.2008 - 8 A 07.40046   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13994
VGH Bayern, 24.09.2008 - 8 A 07.40046 (https://dejure.org/2008,13994)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.09.2008 - 8 A 07.40046 (https://dejure.org/2008,13994)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. September 2008 - 8 A 07.40046 (https://dejure.org/2008,13994)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Aufgrund besonderer Umstände - z.B. Ortsnähe und besondere Streckencharakteristik - kann im Einzelfall ausnahmsweise abwägungsfehlerfrei auch ein Kreisverkehrsplatz auf freier Strecke einer Bundesstraße geplant werden. Die Entscheidung für eine solche Knotenpunktsform ...

  • Judicialis

    FStrG §§ 17 ff.; ; BNatSchG § ... 42; ; BNatSchG § 62; ; FFH-Richtlinie Art. 12; ; FFH-Richtlinie Art. 13; ; FFH-Richtlinie Art. 16; ; Vogelschutz-Richtlinie Art. 5; ; Vogelschutz-Richtlinie Art. 6; ; Vogelschutz-Richtlinie Art. 7; ; Vogelschutz-Richtlinie Art. 9; ; BImSchG § 41 Abs. 1; ; BImSchG § 50; ; 16. BImSchV § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßen- und Wegerecht (ohne Enteignungsrecht sowie Eisenbahn-, Kleinbahn-, Bergbahn- und Wasserstraßenrecht) einschließlich Sondernutzungsgebühren nach den Straßengesetzen und Straßenmaut: Planfeststellung Bundesstraße B 299; Ortsumfahrung; Abwägung; Artenschutz; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kreisverkehr auf freier Strecke ausnahmsweise zulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Planung eines Kreisverkehrsplatzes auf freier Strecke einer Bundesstraße und Anforderungen an die Abwägung und Begründung an eine entsprechende Entscheidung; Zwingender Charakter des europäischen Artenschutzrechts i.R. der Planfeststellung für den Bau ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 26.09.2003 - 8 A 02.40065

    Erwägungen im Rahmen einer Entscheidung zwischen der Errichtung einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2008 - 8 A 07.40046
    Die Entscheidung für eine solche Knotenpunktsform bedarf jedoch insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit einer besonderen Abwägung und Begründung (im Anschluss an BayVGH vom 26.9.2003 NVwZ-RR 2004, 328).

    Die Entscheidung für eine solche Knotenpunktsform bedarf jedoch insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit einer besonderen Abwägung und Begründung (im Anschluss an BayVGH vom 26.9.2003 NVwZ-RR 2004, 328).

    35 Zwar stellt bei der Entscheidung der Planfeststellungsbehörde zwischen der Errichtung einer teilplanfreien Kreuzung (mit einem Brückenbauwerk) und der Anlage eines Kreisverkehrsplatzes auf freier Strecke die Erhaltung einer einheitlichen Streckencharakteristik einer Bundesstraße einen gewichtigen öffentlichen Belang für die Abwägungsentscheidung der Planfeststellungsbehörde dar (vgl. BayVGH vom 26.9.2003 NVwZ-RR 2004, 328/329).

    Demnach wird dieser Belang im Rahmen der fachplanerischen Abwägung bei der Planung von Bundesstraßen auf freier Strecke mit der Charakteristik einer weiträumigen Streckenverbindung grundsätzlich nur in besonders gelagerten Fällen überwunden werden können (vgl. BayVGH vom 26.9.2003 a.a.O. S. 329).

    Insbesondere weil die Verkehrsteilnehmer einen Kreisverkehr auf freier Strecke einer Bundesstraße nicht erwarten und bei den dort gefahrenen Geschwindigkeiten diese Art der Verkehrsführung oftmals nicht rechtzeitig erkennbar ist und vom ortsunkundigen Autofahrer nachvollzogen werden kann, kann eine derartige Lösung erhebliche Unfallgefahren in sich bergen (vgl. BayVGH vom 26.9.2003 a.a.O. S. 330).

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40024

    Straßenplanungsrecht: Planfeststellung Autobahn (A94) // Alternativenprüfung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2008 - 8 A 07.40046
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei einem gesunden landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb davon auszugehen, dass ein Verlust von ca. 5 % der Betriebsfläche diesen nicht in seiner Existenz gefährden kann (vgl. zuletzt BayVGH vom 30.10.2007 Az. 8 A 06.40024 RdNr. 241 m.w.N.).

    Insoweit können aber auch Ersatzlandangebote mit geeigneten Flächen eine Existenzgefährdung abwenden (vgl. BayVGH vom 30.10.2007 a.a.O.).

  • BGH, 09.12.2004 - III ZR 263/04

    Eigentumsrechtlicher Schutz von Rechtspositionen nach dem BBergG; Verschulden des …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2008 - 8 A 07.40046
    49 Dahinstehen kann, ob sich der eigentumsrechtliche Schutz ­ hier Schutz des landwirtschaftlichen Betriebs des Klägers ­ überhaupt auf beabsichtigte künftige Betriebserweiterungen erstreckt (für einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verneinend BGH vom 9.12.2004 DVBl 2005, 373/376).

    33 Dahinstehen kann dabei, ob sich der eigentumsrechtliche Schutz ­ hier Schutz des landwirtschaftlichen Betriebs der Kläger ­ überhaupt auf beabsichtigte künftige Betriebserweiterungen erstreckt (für einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verneinend BGH vom 9.12.2004 DVBl 2005, 373/376).

  • VGH Bayern, 24.09.2008 - 8 A 07.40048

    Planfeststellung Bundesstraße B 299; Ortsumfahrung; Abwägung; Trassenvarianten; …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2008 - 8 A 07.40046
    Gericht: VGH Aktenzeichen: 8 A 07.40048 Sachgebietsschlüssel: 1040.

    8 A 07.40048 Großes Verkündet am 24. September 2008 Staatswappen Ang.

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2008 - 8 A 07.40046
    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich also mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG vom 25.1.1996 BVerwGE 100, 238/249 f.).

    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich also mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG vom 25.1.1996 BVerwGE 100, 238/249 f.).

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2008 - 8 A 07.40046
    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich hierbei gar von Erwägungen einer ,,besseren" Planung leiten zu lassen (vgl. BVerwG vom 17.5.2002 BVerwGE 116, 254/266).

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich hierbei gar von Erwägungen einer ,,besseren" Planung leiten zu lassen (vgl. BVerwG vom 17.5.2002 BVerwGE 116, 254/266).

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2008 - 8 A 07.40046
    8 des Planfeststellungsbeschlusses führen, geltend machen (st. Rspr.; vgl. BVerwG vom 27.10.2000 BVerwGE 112, 140/143).

    17 Als durch die enteignungsrechtliche Vorwirkung des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses unmittelbar in ihrem Grundstückseigentum Betroffene sind die Kläger nicht darauf beschränkt, sich auf die Verletzung drittschützender Rechte zu berufen; sie können grundsätzlich auch objektive Verstöße, die zur Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses führen, geltend machen (st. Rspr.; vgl. BVerwG vom 27.10.2000 BVerwGE 112, 140/143).

  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 8 A 05.40018

    Straßenplanungsrecht: Naturschutzrecht, Artenschutz // Planrechtfertigung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2008 - 8 A 07.40046
    Hierbei handelt es sich um zwingendes Recht, das nicht lediglich im Rahmen der Abwägung zu prüfen ist (vgl. BVerwG vom 13.12.2007 Az. 4 C 9.06 RdNr. 56; BayVGH vom 28.1.2008 Az. 8 A 05.40018 RdNr. 61).

    Zum einen ist nach der Rechtsprechung des Senats ohnehin fraglich, ob die Kollision wild lebender Tiere mit einem Kraftfahrzeug den Verbotstatbestand der Tötung im Sinne von § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG a.F. erfüllt (vgl. Urteil vom 28.1.2008 Az. 8 A 05.40018 RdNr. 61).

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2008 - 8 A 07.40046
    Zum anderen hat der Kläger tragfähige Anhaltspunkte für eine signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos von im Trassenbereich vorkommenden besonders geschützten Arten nicht dargelegt (vgl. BVerwG vom 12.3.2008 Az. 9 A 3.06 RdNr. 220), sondern nur pauschal den europarechtlich gebotenen ,,Schutz gegen die unabsichtliche Tötung geschützter Tierarten durch den Straßenverkehr" geltend ge-.
  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2008 - 8 A 07.40046
    Hierbei handelt es sich um zwingendes Recht, das nicht lediglich im Rahmen der Abwägung zu prüfen ist (vgl. BVerwG vom 13.12.2007 Az. 4 C 9.06 RdNr. 56; BayVGH vom 28.1.2008 Az. 8 A 05.40018 RdNr. 61).
  • VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40019

    Entlastungstunnel Starnberg der Bundesstraße 2 darf gebaut werden

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2009 - 1 KN 141/07

    Zulässigkeit der Überplanung einer Bundesstraße und deren Anschluss an eine …

    Daran änderte auch seine Ausbildung als Kreisverkehr kaum etwas (vgl. dazu VGH München, Urt. v. 24.9.2008 - 8 A 07.40046 -, BayVBl. 2009, 505 mit Nachweisen), zumal die Einsatzgrenze solcher Kreisverkehrsplätze schon bei einer Verkehrsbelastung von 25.000 Kfz/Tag erreicht sein dürfte (vgl. Handbuch für Verkehrssicherheit und Verkehrstechnik der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung, Heft 53/1-2006, www.hsvv.hessen.de).
  • VGH Bayern, 16.03.2010 - 8 N 09.2304

    Bestehen einer naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative einer …

    Die Auswahl unter mehreren in Betracht kommenden Trassenvarianten ist unbeschadet hierbei zu beachtender, rechtlich zwingender Vorgaben eine fachplanerische Abwägungsentscheidung und einer gerichtlichen Kontrolle nur begrenzt zugänglich (vgl. BayVGH vom 24.9.2008 BayVBl. 2009, 505 f.).
  • VG München, 20.07.2010 - M 2 K 09.2899

    Planfeststellung; Staatsstraße; Kreisverkehr, Unter-, Überführung; Anwandweg

    Auf freier Strecke - wie hier - kann nur ausnahmsweise in besonders gelagerten Fällen ein Kreisverkehrsplatz errichtet werden, insbesondere, wenn die Verkehrsäste annähernd gleich belastet sind (vgl. BayVGH, Urt. v. 24.09.2008, 8 A 07.40046;… Urt. v. 26.09.2003, 8 A 02.40065).

    Eine Straßenplanung, die sich an den Vorgaben dieser Richtlinien orientiert, verstößt nur in besonderen Ausnahmefällen gegen das fachplanerische Abwägungsgebot (vgl. BayVGH, Urt. v. 24.09.2008, 8 A 07.40046;… Urt. v. 26.09.2003, 8 A 02.40065).

  • VGH Bayern, 17.10.2011 - 8 ZB 10.2319

    Berufungszulassung (abgelehnt); Planfeststellung für Staatsstraße; Abwägung; …

    Gemäß der vom Senat in seiner Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (vgl. BayVGH vom 26.9.2003 NVwZ-RR 2004, 328; vom 16.12.2008 BayVBl 2009, 561; vom 24.9.2008 BayVBl 2009, 505) stellt die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde, eine einheitliche Streckencharakteristik für eine Straße zu erhalten bzw. zu erreichen und auf diese Weise der Leichtigkeit des Verkehrs zu dienen, einen gewichtigen öffentlichen Belang dar (vgl. auch BVerwG vom 16.6.1993 Az. 4 B 90/93 ).
  • VGH Bayern, 16.12.2008 - 8 A 07.40052

    Planfeststellungsverfahren - zur Abwägung der Planfeststellungsbehörde gegenüber …

    Nur aufgrund ganz besonderer Umstände wie zum Beispiel Ortsnähe und besonderer Streckencharakteristik kann im Einzelfall ausnahmsweise abwägungsfehlerfrei auch ein Kreisverkehrsplatz auf freier Strecke einer Bundesstraße geplant werden (vgl. BayVGH vom 24.9.2008 Az. 8 A 07.40046 - juris).
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