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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.12.2023 - 8 A 1.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,40141
BVerwG, 21.12.2023 - 8 A 1.23 (https://dejure.org/2023,40141)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2023 - 8 A 1.23 (https://dejure.org/2023,40141)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2023 - 8 A 1.23 (https://dejure.org/2023,40141)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Auferlegung der Prozesskosten im Fall des Fehlens einer wirksamen Bevollmächtigung; Einstellung des Verfahrens nach § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auferlegung der Prozesskosten im Fall des Fehlens einer wirksamen Bevollmächtigung; Einstellung des Verfahrens nach § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO

  • rechtsportal.de

    Auferlegung der Prozesskosten im Fall des Fehlens einer wirksamen Bevollmächtigung; Einstellung des Verfahrens nach § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 14.03.2023 - 8 A 2.22

    Anordnung der Treuhandverwaltung über deutsche Rosneft-Töchter ist rechtmäßig

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2023 - 8 A 1.23
    Vielmehr hat dieser die Klageerhebung für die Klägerinnen zu 3 und 4 des Ausgangsverfahrens BVerwG 8 A 2.22 veranlasst.

    Ebenso wie im Ausgangsverfahren BVerwG 8 A 2.22 bemisst der Senat das wirtschaftliche Interesse des Verfahrens nach den Einbußen, die die Klägerinnen aufgrund der Treuhandverwaltung zu erwarten haben, wobei auf jede der Klägerinnen ein Viertel des Höchstbetrags des § 39 Abs. 2 GKG entfällt.

  • BGH, 05.05.1960 - III ZR 83/59

    mehrstufige Untervollmacht - § 164 BGB, Haftung des Unterbevollmächtigten bei …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2023 - 8 A 1.23
    Die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 5. Mai 1960 - III ZR 83/59 - (BGHZ 32, 250) und vom 25. Mai 1977 - VIII ZR 18/76 - (BGHZ 68, 391) rechtfertigen ebenfalls keine andere Beurteilung.
  • BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 18/76

    Behandlung der Haftungsfrage in Fällen mehrstufiger Vertretung

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2023 - 8 A 1.23
    Die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 5. Mai 1960 - III ZR 83/59 - (BGHZ 32, 250) und vom 25. Mai 1977 - VIII ZR 18/76 - (BGHZ 68, 391) rechtfertigen ebenfalls keine andere Beurteilung.
  • BVerwG, 29.11.2010 - 6 B 59.10

    Rechtsanwalt; Prozesskostenhilfe; Prozessvollmacht; Beiordnung; Aufhebung der …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2023 - 8 A 1.23
    Als Veranlasser kann zwar nicht nur der vollmachtlose Vertreter selbst, sondern je nach den Umständen auch die Prozesspartei in Betracht kommen, für die der vollmachtlose Vertreter gehandelt hat (BVerwG, Beschluss vom 29. November 2010 - 6 B 59.10 - NJW 2011, 1894 Rn. 11).
  • BVerwG, 25.09.2006 - 8 KSt 1.06

    Kostentragung bei einem für einen angeblich Vertretenen ohne dessen Vollmacht von …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2023 - 8 A 1.23
    Rn. 2 Die Kosten des Verfahrens sind in entsprechender Anwendung von § 173 Satz 1 VwGO, § 89 Abs. 1 Satz 3 ZPO i. V. m. § 179 BGB dem (angeblichen) Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen aufzuerlegen, weil er als vollmachtloser Vertreter das eingestellte Klageverfahren veranlasst hat (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 23. März 1982 - 1 C 63.79 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 55, vom 25. September 2006 - 8 KSt 1.06 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 108 und vom 16. Januar 2007 - 8 C 14.06 - juris).
  • BVerwG, 16.01.2007 - 8 C 14.06

    Entscheidung über die Kosten nach Zurücknahme der Revision

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2023 - 8 A 1.23
    Rn. 2 Die Kosten des Verfahrens sind in entsprechender Anwendung von § 173 Satz 1 VwGO, § 89 Abs. 1 Satz 3 ZPO i. V. m. § 179 BGB dem (angeblichen) Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen aufzuerlegen, weil er als vollmachtloser Vertreter das eingestellte Klageverfahren veranlasst hat (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 23. März 1982 - 1 C 63.79 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 55, vom 25. September 2006 - 8 KSt 1.06 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 108 und vom 16. Januar 2007 - 8 C 14.06 - juris).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 63.79

    Rechtmäßigkeit einer auf Dauer ausgelegten Gewerbeuntersagung - Voraussetzungen …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2023 - 8 A 1.23
    Rn. 2 Die Kosten des Verfahrens sind in entsprechender Anwendung von § 173 Satz 1 VwGO, § 89 Abs. 1 Satz 3 ZPO i. V. m. § 179 BGB dem (angeblichen) Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen aufzuerlegen, weil er als vollmachtloser Vertreter das eingestellte Klageverfahren veranlasst hat (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 23. März 1982 - 1 C 63.79 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 55, vom 25. September 2006 - 8 KSt 1.06 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 108 und vom 16. Januar 2007 - 8 C 14.06 - juris).
  • BVerwG, 14.03.2023 - 8 A 2.22

    Anordnung der Treuhandverwaltung über deutsche Rosneft-Töchter ist rechtmäßig

    Der Senat hat mit Beschluss vom 16. Februar 2023 das Verfahren insoweit abgetrennt; das abgetrennte Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 A 1.23 gesondert fortgeführt.
  • BVerwG, 08.07.2025 - 8 KSt 1.24

    Erinnerung gegen die Kostenrechnung

    Nachdem der Erinnerungsführer diese Klagen im Namen der Klägerinnen zu 3 und 4 zurückgenommen hatte, hat der Senat das Verfahren insoweit abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 A 1.23 gesondert fortgeführt.

    Die vorliegende Erinnerung richtet sich gegen die berichtigte Kostenrechnung im Verfahren BVerwG 8 A 1.23 .

    Sein Einwand, die entstandenen Kosten seien nicht ihm, sondern den Klägerinnen zu 1 und 2 des Verfahrens BVerwG 8 A 2.22 aufzuerlegen, richtet sich der Sache nach gegen die im Beschluss des Senats vom 21. Dezember 2023 - BVerwG 8 A 1.23 - getroffene Kostengrundentscheidung, welche die Kosten dem Erinnerungsführer als vollmachtlosem Vertreter auferlegt hat.

    Unabhängig davon, ob ein solcher Einwand im Erinnerungsverfahren statthaft wäre (verneinend BVerwG…, Beschluss vom 30. September 2010 - 5 KSt 4.10 - juris Rn. 4), verweist der Senat hinsichtlich der Inanspruchnahme des Erinnerungsführers als Kostenschuldner auf die den Beteiligten bereits bekannten Beschlüsse vom 21. Dezember 2023 - BVerwG 8 A 1.23 - (…juris Rn. 3 ff.) und vom 26. Januar 2024 - BVerwG 8 KSt 1.23 - (…juris Rn. 3); an deren Erwägungen hält der Senat auch im vorliegenden Verfahren fest.

    Nachdem sie in diesem Verfahren ihre Klage zurückgenommen hatten, hat der Senat ihr Verfahren abgetrennt, unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 A 1.23 fortgeführt und mit Beschluss vom 21. Dezember 2023 eingestellt.

    Er wird mithin nur noch unter dem Aktenzeichen des abgetrennten Verfahrens BVerwG 8 A 1.23 als Kostenschuldner (einmalig) in Anspruch genommen.

  • BVerwG, 26.01.2024 - 8 KSt 1.23

    Auferlegen der Kosten des Verfahrens dem Erinnerungsführer als vollmachtloser …

    Rn. 2 Der Erinnerungsführer wendet sich gegen seine Inanspruchnahme als Kostenschuldner von Klagen, die von ihm im Namen der im Verfahren BVerwG 8 A 2.22 als Klägerinnen zu 3 und 4 aufgeführten Gesellschaften ohne Vorlage einer wirksamen Prozessvollmacht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2023 - 8 A 1.23 -) erhoben worden waren.

    Nachdem der Erinnerungsführer diese Klagen im Namen der Klägerinnen zu 3 und 4 zurückgenommen hatte, hat der Senat das Verfahren insoweit abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 A 1.23 gesondert fortgeführt.

    Für die Einzelheiten wird auf Randnummern 4 und 5 des den Beteiligten bereits bekannten Beschlusses des Senats vom 21. Dezember 2023 - 8 A 1.23 - Bezug genommen; an dessen Erwägungen hält der Senat auch im vorliegenden Verfahren fest.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2024 - 4 B 697/24

    Kostenentscheidung nach Erledigung in der Hauptsache; Ohne Vollmacht eingelegter …

    Rn. 5 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2023 - 8 A 1.23 -, juris, Rn. 3, OVG NRW, Beschluss vom 8.7.2024 - 4 B 337/24 -, juris.

    Rn. 11 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2023 - 8 A 1.23 -, juris, Rn. 5.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2024 - 4 B 473/24

    Kostenentscheidung nach billigem Ermessen; Veranlassen des eingestellten …

    Rn. 5 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2023 - 8 A 1.23 -, juris, Rn. 3.

    Rn. 8 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2023 - 8 A 1.23 -, juris, Rn. 5.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2024 - 4 B 696/24
    Rn. 5 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2023 - 8 A 1.23 -, juris, Rn. 3, OVG NRW, Beschluss vom 8.7.2024 - 4 B 337/24 -, juris.

    Rn. 11 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2023 - 8 A 1.23 -, juris, Rn. 5.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2024 - 4 B 337/24
    Rn. 5 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2023 - 8 A 1.23 -, juris, Rn. 3.

    Rn. 8 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2023 - 8 A 1.23 -, juris, Rn. 5.

  • SG Düsseldorf, 07.11.2025 - S 51 P 538/25
    Rn. 16 Die Kosten des Verfahrens sind in entsprechender Anwendung von § 202 SGG, § 89 Abs. 1 Satz 3 ZPO i. V. m. § 179 BGB dem Prozessbevollmächtigten des Klägers aufzuerlegen, weil er gleich einem vollmachtlosen Vertreter das erledigte Klageverfahren veranlasst hat (vgl. zur Kostentragungspflicht des vollmachtlosen Vertreters: BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2023, 8 A 1.23 m. w. N.).
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