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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 17.03.2016 - 8 A 79/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,39143
VG Magdeburg, 17.03.2016 - 8 A 79/16 (https://dejure.org/2016,39143)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 17.03.2016 - 8 A 79/16 (https://dejure.org/2016,39143)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 17. März 2016 - 8 A 79/16 (https://dejure.org/2016,39143)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtswidrigkeit eines in Ungarn anerkannten Flüchtlings aufgrund systemischer Mängel im ungarischen Asylverfahren

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …

    Auszug aus VG Magdeburg, 17.03.2016 - 8 A 79/16
    Die diesem "Prinzip des gegenseitigen Vertrauens" (EuGH, Urt. v. 21.12.2011 - C-411/10 u. C-493/10 - ders.: U. v. 14. November 2013 - C-4/11 -, beide juris) bzw. dem "Konzept der normativen Vergewisserung" (…BVerfG, Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93 u. 2315/93 -, BVerfGE 94, S. 49, juris) zugrunde liegende Vermutung ist jedoch dann als widerlegt zu betrachten, wenn den Mitgliedstaaten "nicht unbekannt sein kann", also ernsthaft zu befürchten ist, dass dem Asylverfahren einschließlich seiner Aufnahmebedingungen in einem zuständigen Mitgliedstaat derart grundlegende, systemische Mängel anhaften, dass für dorthin überstellte Asylbewerber die Gefahr besteht, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC ausgesetzt zu werden (EuGH, Urt. v. 21.12.2011, a. a. O.;… ders.: U. v. 14.11.2013, a. a. O.).

    In einem solchen Fall ist die Prüfung anhand der Zuständigkeitskriterien der Dublin-Verordnungen fortzuführen, um festzustellen, ob anhand der weiteren Kriterien ein anderer Mitgliedstaat als für die Prüfung des Asylantrages zuständig bestimmt werden kann; ist zu befürchten, dass durch ein unangemessen langes Verfahren eine Situation, in der Grundrechte des Asylbewerbers verletzt werden, verschlimmert wird, muss der angegangene Mitgliedstaat den Asylantrag selbst prüfen (EuGH, Urt. v. 21.12.2011, a. a. O.;… ders.: Urteil vom 14.11.2013, a. a. O.).

    Beurteilungsgrundlage bilden die Berichte von internationalen Nichtregierungsorganisationen, Berichte der Kommission zur Bewertung des Dublin-Systems und Berichte des UNHCR zur Lage von Flüchtlingen und Migranten vor Ort (EuGH, Urt. v. 21.12.2011, a. a. O., Rdnr.90 ff.).

    Weil der Mitgliedstaat bei der Prüfung des Selbsteintrittsrechts Unionsrecht durchführt, hat er nach Art. 51 Abs. 1 GRC die Unionsgrundrechte zu beachten (EuGH, U. v. 21.12.2011 - C-411/10, C-493/10 -, juris, Rdnr. 69 ff.).

  • VG Berlin, 15.01.2015 - 23 L 899.14

    Systemische Mängel: Vorerst keine Abschiebung von Flüchtlingen nach Ungarn

    Auszug aus VG Magdeburg, 17.03.2016 - 8 A 79/16
    Ihre inhaltliche Schranke findet diese Prüfung allerdings zum einen in der tatbestandlichen Beschränkung auf "systemische" Mängel des "Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen" und zum anderen in den hohen Anforderungen an die Widerlegung der grundsätzlichen Vermutung der Wahrung der GRC durch die Mitgliedstaaten (vgl. VG Berlin, B. v. 15.01.2015 - 23 L 899.14 A -, a. a. O., Rdnr. 9 m. w. N.).

    Hierbei ist zu berücksichtigen, ob die inhaftierte Person eine Straftat begangen hat oder aber - etwa wie ein Asylantragsteller - ihr Heimatland verlassen hat (VG Berlin, B. v. 15.01.2015 - 23 L 899.14 A -, juris, Rdnr. 10 m. w. N.).

    Zwar verbietet Art. 5 Abs. 1 EMRK nicht grundsätzlich, auch Asylantragsteller zu inhaftieren (VG Berlin, B. v. 15.01.2015 a. a. O, Rdnr. 11 m. w. N.).

  • VG Köln, 15.07.2015 - 3 K 2005/15

    Abschiebung zur Durchführung des Asylverfahrens in Ungarn

    Auszug aus VG Magdeburg, 17.03.2016 - 8 A 79/16
    Denn die vorstehend dargestellte Inhaftierungspraxis sowie die dabei herrschenden Haftbedingungen lassen nur den Schluss zu, dass das Asylverfahren bzw. die Aufnahmebedingungen in Ungarn jedenfalls im hier maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung regelhaft derart defizitär sind, dass dem Kläger dort mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht (VG Köln, U. v. 15.07.2015 - 3 K 2005/15.A -, juris, Rdnr. 55 m. w. N.).

    Insbesondere soll die Asylhaft keinen bestrafenden Charakter haben (VG Köln, U. v. 15.07.2015 - a. a. O., juris, Rdnr. 52 m. w. N.).

  • VG Bremen, 30.06.2015 - 3 K 296/15

    Iran: Abschiebungsanordnung nach Ungarn, systemische Mängel

    Auszug aus VG Magdeburg, 17.03.2016 - 8 A 79/16
    Soweit das Auswärtige Amt in seiner Auskunft an das VG Düsseldorf vom 19.11.2014 demgegenüber ausführt, eine regelhafte Inhaftnahme von Dublin-Rückkehrern könnte nicht bestätigt werden, ist diese Stellungnahme nicht hinreichend belastbar, weil sie zu sehr das in Ungarn geltende Recht und weniger die davon abweichenden tatsächlichen Verhältnisse in diesem Land beschreibt (vgl. VG B-Stadt, GB. v. 30.06.2015 - 3 K 296/15 -, S. 8 d. GB.

    Vielmehr ist es die Aufgabe der Behörden und Gerichte, unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnislage im Einzelfall selbst zu entscheiden, ob drohende Verletzungen von Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK oder von Art. 6 GRC bzw. Art. 5 EMRK eine Überstellung in den Mitgliedstaat ausschließen (vgl. VG B-Stadt, GB. v. 30.06.2015 - a. a. O. -, S. 11 d. GBA.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2014 - A 11 S 1778/14

    Systemische Schwachstellen in Bulgarien

    Auszug aus VG Magdeburg, 17.03.2016 - 8 A 79/16
    Vielmehr kann ein systemischer Mangel auch dann vorliegen, wenn er von vornherein lediglich eine geringe Zahl von Asylbewerbern betreffen kann, sofern er sich nur vorhersehbar und regelhaft realisieren wird, nicht gewissermaßen dem Zufall oder einer Verkettung unglücklicher Umstände bzw. Fehlleistungen von in das Verfahren involvierten Akteuren geschuldet ist (VGH Baden-Württemberg, U. v. 10.11.2014 - A 11 S 1778/14 -, juris, Rdnr. 33 m. w. N.), und der Kläger - wie hier - dieser Gruppe angehört.
  • EGMR, 06.06.2013 - 2283/12

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, Österreich, Ungarn, Rechtsweggarantie, effektiver …

    Auszug aus VG Magdeburg, 17.03.2016 - 8 A 79/16
    Seine Entscheidung vom 06.06.2013 (EGMR, U. v. 06.06.2013 2283/12 -, InfAuslR 2014, 197, (199)) berücksichtigt die im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung bestehende Erkenntnislage und ist insbesondere davon getragen, dass das ungarische Parlament im November 2012 versucht hatte, die damals bereits gerügten Missstände in der ungarischen Asylpraxis durch Gesetzesänderungen zu beheben.
  • VG Freiburg, 04.01.2016 - A 5 K 1838/13

    Isolierte Anfechtungsklage; von anderem Mitgliedstaat anerkannter Flüchtling; …

    Auszug aus VG Magdeburg, 17.03.2016 - 8 A 79/16
    Denn - wie oben ausgeführt - erscheint es als ausgeschlossen, dass Ungarn gegenwärtig und auf absehbare Zeit Schutzsuchende (im Rahmend der Dublin-Regeln) oder anerkannte Flüchtlinge (im Rahmen des deutsch-ungarischen Rückübernahmeabkommens) wieder von Deutschland übernimmt (so auch: VG Freiburg, Urteil v. 04.01.2016, A 5 K 1838/13; juris).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Magdeburg, 17.03.2016 - 8 A 79/16
    Die diesem "Prinzip des gegenseitigen Vertrauens" (…EuGH, Urt. v. 21.12.2011 - C-411/10 u. C-493/10 - ders.: U. v. 14. November 2013 - C-4/11 -, beide juris) bzw. dem "Konzept der normativen Vergewisserung" (BVerfG, Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93 u. 2315/93 -, BVerfGE 94, S. 49, juris) zugrunde liegende Vermutung ist jedoch dann als widerlegt zu betrachten, wenn den Mitgliedstaaten "nicht unbekannt sein kann", also ernsthaft zu befürchten ist, dass dem Asylverfahren einschließlich seiner Aufnahmebedingungen in einem zuständigen Mitgliedstaat derart grundlegende, systemische Mängel anhaften, dass für dorthin überstellte Asylbewerber die Gefahr besteht, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC ausgesetzt zu werden (…EuGH, Urt. v. 21.12.2011, a. a. O.;… ders.: U. v. 14.11.2013, a. a. O.).
  • EuGH, 14.11.2013 - C-4/11

    Kann ein Mitgliedstaat einen Asylbewerber nicht an den für die Prüfung von dessen …

    Auszug aus VG Magdeburg, 17.03.2016 - 8 A 79/16
    Die diesem "Prinzip des gegenseitigen Vertrauens" (EuGH, Urt. v. 21.12.2011 - C-411/10 u. C-493/10 - ders.: U. v. 14. November 2013 - C-4/11 -, beide juris) bzw. dem "Konzept der normativen Vergewisserung" (…BVerfG, Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93 u. 2315/93 -, BVerfGE 94, S. 49, juris) zugrunde liegende Vermutung ist jedoch dann als widerlegt zu betrachten, wenn den Mitgliedstaaten "nicht unbekannt sein kann", also ernsthaft zu befürchten ist, dass dem Asylverfahren einschließlich seiner Aufnahmebedingungen in einem zuständigen Mitgliedstaat derart grundlegende, systemische Mängel anhaften, dass für dorthin überstellte Asylbewerber die Gefahr besteht, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC ausgesetzt zu werden (…EuGH, Urt. v. 21.12.2011, a. a. O.;… ders.: U. v. 14.11.2013, a. a. O.).
  • BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Anfechtungsklage; Asylantrag; Aufnahme; …

    Auszug aus VG Magdeburg, 17.03.2016 - 8 A 79/16
    Die weitergehende in dem Antrag enthaltene Klage gegen die Rückführung nach Ungarn ist im Wege der Anfechtungsklage zulässig (vgl. nur: BVerwG, Urteil v. 27.10.2015, 1 C 32.14; juris).
  • BVerwG, 23.10.2015 - 1 B 41.15

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; subsidiäre …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2014 - 1 A 21/12

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage bei Ablehnung der Durchführung eines …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.02.2014 - 10 A 10656/13

    Abschiebung eines Asylbewerbers nach Italien rechtmäßig: Keine systemischen …

  • VG Oldenburg, 21.01.2014 - 3 B 6802/13

    Abschiebungsanordnung; Dublin; Dublin II; Dublin III; Grundrecht Charta; Italien; …

  • VG Magdeburg, 04.02.2016 - 8 A 45/16

    Asylrecht: Erneuter Asylantrag nach subsidiärer Schutzgewährung in einem anderen …

  • VG Frankfurt/Oder, 17.04.2019 - 8 L 1075/18

    Dublin-Verfahren

    Wohl aber können systemische Schwachstellen dann zu bejahen sein, wenn sie von vornherein lediglich eine geringe Zahl von Asylbewerbern betreffen können, sofern sie sich nur vorhersehbar und regelhaft realisieren (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Urteil vom 05. Juli 2016 - A 11 S 974/16 -, Rn. 31, juris; VG Magdeburg, Urteil vom 17. März 2016 - 8 A 79/16 -, Rn. 25, juris; Verwaltungsgericht des Saarlandes…, Beschluss vom 12. August 2015 - 3 L 776/15 -, Rn. 10, juris).
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