Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 982/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3343
BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 982/07 (https://dejure.org/2010,3343)
BAG, Entscheidung vom 22.04.2010 - 8 AZR 982/07 (https://dejure.org/2010,3343)
BAG, Entscheidung vom 22. April 2010 - 8 AZR 982/07 (https://dejure.org/2010,3343)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,3343) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • openjur.de

    Betriebsübergang; Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • rechtsinformationen.bund.de

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 613a Abs 1 BGB, § 613a Abs 2 BGB, § 613a Abs 5 BGB, § 613a Abs 6 S 1 BGB, § 242 BGB
    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Unterrichtung über den Betriebsübergang; Beginn der einmonatigen Widerspruchsfrist; Voraussetzungen für die Annahme von Verwirkung; Ausreichende Kenntnis von Betriebsveräußerer oder Betriebserwerber von Verwirkungsumständen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 613a
    Ordnungsgemäße Unterrichtung über Betriebsübergang [Bezeichnung des Erwerbers; Haftungsverteilung]; Beginn der einmonatigen Widerspruchsfrist; Voraussetzungen für die Annahme von Verwirkung; Ausreichende Kenntnis von Betriebsveräußerer oder Betriebserwerber von ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (16)

  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 174/07

    Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung des Rechts zum Widerspruch

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 982/07
    Rn. 23 1. Die Unterrichtung des Klägers durch die Beklagte mit Schreiben vom 22. Oktober 2004 über den am 1. November 2004 erfolgenden Betriebsteilübergang entsprach nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB(BAG 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354; 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106; 12. November 2009 - 8 AZR 530/07 - NJW 2010, 1302, zu im Wesentlichen gleich gelagerten Unterrichtungen). Daher war sein Widerspruch im Januar 2006 nicht verspätet, weil die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB nicht mit Zugang der Unterrichtung zu laufen begonnen hatte (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - aaO)..

    Rn. 31 Die Frist für das für die Verwirkung maßgebliche Zeitmoment beginnt nicht erst mit der umfassenden und inhaltlich richtigen Unterrichtung eines Arbeitnehmers über den Betriebsübergang und seine Folgen zu laufen(Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106). Damit setzt auch nicht erst die Kenntnis des Arbeitnehmers von der Fehlerhaftigkeit der Unterrichtung die Frist für die Beurteilung des Vorliegens des Zeitmoments in Lauf.

    Für das Schuldverhältnis von Betriebsveräußerer und Betriebserwerber als Gesamtschuldner gegenüber dem Arbeitnehmer als Berechtigtem ist in § 613a BGB, insbesondere in dessen Abs. 6, "ein anderes" normiert (§ 425 Abs. 1 BGB). Neuer und alter Arbeitgeber können sich wechselseitig auf die Kenntnis des anderen vom Arbeitnehmerverhalten berufen, eine nachgewiesene subjektive Kenntnis des in Anspruch genommenen Verpflichteten von einem bestimmten Arbeitnehmerverhalten ist nicht erforderlich, wenn feststeht, dass dieses Verhalten wenigstens dem anderen Verpflichteten bekannt geworden ist (Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106)..

  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 982/07
    Die Tatsache, dass der Gesetzgeber eine Widerspruchsfrist eingeführt hat, schließt eine Anwendung der allgemeinen Grundsätze nicht aus, weil jedes Recht nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben ausgeübt werden kann(Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - mwN, BAGE 121, 289 = AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64)..

    Abzustellen ist vielmehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalls (Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - BAGE 121, 289 = AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64). Dabei ist, wie der Senat bereits zur Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs (27. Januar 2000 - 8 AZR 106/99 -) ausgeführt hat, davon auszugehen, dass bei schwierigen Sachverhalten die Rechte des Arbeitnehmers erst nach längerer Untätigkeit verwirken können.

    Es müssen letztlich besondere Verhaltensweisen sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - mwN, aaO; 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347)..

  • BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - rechtzeitiger Widerspruch

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 982/07
    Rn. 23 1. Die Unterrichtung des Klägers durch die Beklagte mit Schreiben vom 22. Oktober 2004 über den am 1. November 2004 erfolgenden Betriebsteilübergang entsprach nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB(BAG 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354; 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106; 12. November 2009 - 8 AZR 530/07 - NJW 2010, 1302, zu im Wesentlichen gleich gelagerten Unterrichtungen). Daher war sein Widerspruch im Januar 2006 nicht verspätet, weil die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB nicht mit Zugang der Unterrichtung zu laufen begonnen hatte (…vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - aaO)..

    Als ein Umstand, der das Vertrauen des bisherigen Arbeitgebers in die Nichtausübung des Widerspruchsrechts nach § 613a Abs. 6 BGB rechtfertigen kann, ist es anzusehen, wenn der Arbeitnehmer über die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses dadurch disponiert hat, dass er eine vom Betriebserwerber nach dem Betriebsübergang erklärte Kündigung hingenommen hat(Senat 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354 und 27. November 2008 - 8 AZR 225/07 -).

  • BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1022/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Abfindungs- und …

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 982/07
    Der Kläger hätte durch Ausübung des Widerspruchs die eingetretene Verwirkung verhindern können(vgl. Senat 20. März 2008 - 8 AZR 1022/06 - EzA BGB 2002 § 613a Nr. 91 und 24. Juli 2008 - 8 AZR 109/07 -)..
  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 109/07

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Sozialplan- und …

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 982/07
    Der Kläger hätte durch Ausübung des Widerspruchs die eingetretene Verwirkung verhindern können(vgl. Senat 20. März 2008 - 8 AZR 1022/06 - EzA BGB 2002 § 613a Nr. 91 und 24. Juli 2008 - 8 AZR 109/07 -)..
  • BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06

    Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Versetzung - Verwirkung - …

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 982/07
    Rn. 29 aa) Die Beurteilung der Frage, ob ein Recht verwirkt ist, obliegt zwar grundsätzlich den Tatsachengerichten, die den ihnen zur Begründung des Verwirkungseinwandes vorgetragenen Sachverhalt eigenverantwortlich zu würdigen haben(vgl. BAG 17. Januar 2007 - 7 AZR 23/06 - EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 116). Vom Revisionsgericht ist das Berufungsurteil jedoch darauf zu überprüfen, ob das Tatsachengericht die von der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Voraussetzungen der Verwirkung beachtet sowie alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und ob die Bewertung dieser Gesichtspunkte von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 9 AZR 747/06 - mwN, EzA BGB 2002 § 242 Verwirkung Nr. 1)..
  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 175/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 982/07
    Es müssen letztlich besondere Verhaltensweisen sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (…Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - mwN, aaO; 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347)..
  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch …

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 982/07
    Abzustellen ist vielmehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalls (Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - BAGE 121, 289 = AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64). Dabei ist, wie der Senat bereits zur Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs (27. Januar 2000 - 8 AZR 106/99 -) ausgeführt hat, davon auszugehen, dass bei schwierigen Sachverhalten die Rechte des Arbeitnehmers erst nach längerer Untätigkeit verwirken können.
  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 23/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Konzern - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 982/07
    Rn. 29 aa) Die Beurteilung der Frage, ob ein Recht verwirkt ist, obliegt zwar grundsätzlich den Tatsachengerichten, die den ihnen zur Begründung des Verwirkungseinwandes vorgetragenen Sachverhalt eigenverantwortlich zu würdigen haben(vgl. BAG 17. Januar 2007 - 7 AZR 23/06 - EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 116). Vom Revisionsgericht ist das Berufungsurteil jedoch darauf zu überprüfen, ob das Tatsachengericht die von der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Voraussetzungen der Verwirkung beachtet sowie alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und ob die Bewertung dieser Gesichtspunkte von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 9 AZR 747/06 - mwN, EzA BGB 2002 § 242 Verwirkung Nr. 1)..
  • BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 220/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auszug aus BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 982/07
    Im Streitfall kommt hinzu, dass der Kläger ein besonders gewichtiges Umstandsmoment gesetzt hat (BAG 2. April 2009 - 8 AZR 220/07 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 6)..
  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 225/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 1020/06

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

  • BAG, 12.11.2009 - 8 AZR 530/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 230/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 166/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

  • LAG München, 31.07.2007 - 8 Sa 220/07

    Betriebsübergang, Widerspruch, Verwirkung

  • BAG, 24.02.2011 - 8 AZR 885/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Damit ist das so genannte Zeitmoment erfüllt (vgl. Senat 22. April 2010 - 8 AZR 805/07 - DZWIR 2010, 368 und - 8 AZR 982/07 - 21. Januar 2010 - 8 AZR 870/07 -).

    Als ein Umstand, der das Vertrauen des bisherigen Arbeitgebers in die Nichtausübung des Widerspruchsrechts nach § 613a Abs. 6 BGB rechtfertigen kann, ist es nämlich anzusehen, wenn der Arbeitnehmer über die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses dadurch disponiert hat, dass er einen Aufhebungsvertrag mit dem Betriebserwerber geschlossen oder eine von diesem nach dem Betriebsübergang erklärte Kündigung hingenommen hat (vgl. Senat 22. April 2010 - 8 AZR 805/07 - DZWIR 2010, 368, - 8 AZR 871/07 - und - 8 AZR 982/07 - 21. Januar 2010 - 8 AZR 870/07 - 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354 und 27. November 2008 - 8 AZR 225/07 -).

  • BAG, 09.12.2010 - 8 AZR 612/08

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Sie setzt damit die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB für die betroffenen Arbeitnehmer nicht in Lauf (vgl. zB 22. April 2010 - 8 AZR 872/07 - und - 8 AZR 982/07 - 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354 oder 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347).

    Rn. 19 II. Der Senat hat des Weiteren mehrmals entschieden, dass das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers grundsätzlich verwirken kann (vgl. zB 22. April 2010 - 8 AZR 872/07 - und - 8 AZR 982/07 - 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347).

  • BAG, 09.12.2010 - 8 AZR 45/08

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Sie setzt damit die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB für die betroffenen Arbeitnehmer nicht in Lauf (vgl. zB 22. April 2010 - 8 AZR 872/07 - und - 8 AZR 982/07 - 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354 oder 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347).

    Rn. 18 II. Der Senat hat des Weiteren mehrmals entschieden, dass das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers grundsätzlich verwirken kann (vgl. zB 22. April 2010 - 8 AZR 872/07 - und - 8 AZR 982/07 - 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347).

  • BAG, 09.12.2010 - 8 AZR 613/08

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Sie setzt damit die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB für die betroffenen Arbeitnehmer nicht in Lauf (vgl. zB 22. April 2010 - 8 AZR 872/07 - und - 8 AZR 982/07 - 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354 oder 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347).

    Rn. 19 II. Der Senat hat des Weiteren mehrmals entschieden, dass das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers grundsätzlich verwirken kann (vgl. zB 22. April 2010 - 8 AZR 872/07 - und - 8 AZR 982/07 - 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347).

  • BAG, 24.02.2011 - 8 AZR 699/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Rn. 30 Zutreffend nimmt das Landesarbeitsgericht weiter an, als ein Umstand, der das Vertrauen des bisherigen Arbeitgebers in die Nichtausübung des Widerspruchsrechts nach § 613a Abs. 6 BGB rechtfertigen kann, sei anzusehen, wenn der Arbeitnehmer über die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses dadurch disponiert hat, dass er einen Aufhebungsvertrag mit dem Betriebserwerber geschlossen oder eine von diesem nach dem Betriebsübergang erklärte Kündigung hingenommen hat (vgl. Senat 22. April 2010 - 8 AZR 805/07 - DZWIR 2010, 368, - 8 AZR 871/07 - und - 8 AZR 982/07 - 21. Januar 2010 - 8 AZR 870/07 - 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354 und 27. November 2008 - 8 AZR 225/07 -).
  • BAG, 24.02.2011 - 8 AZR 413/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Als ein Umstand, der möglicherweise das Vertrauen des bisherigen Arbeitgebers in die Nichtausübung des Widerspruchsrechts nach § 613a Abs. 6 BGB rechtfertigt, kann es nämlich angesehen werden, wenn der Arbeitnehmer über die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses dadurch disponiert hat, dass er einen Aufhebungsvertrag mit dem Betriebserwerber geschlossen oder eine von diesem nach dem Betriebsübergang erklärte Kündigung hingenommen hat (vgl. Senat 22. April 2010 - 8 AZR 805/07 - DZWIR 2010, 368, - 8 AZR 871/07 - und - 8 AZR 982/07 - 21. Januar 2010 - 8 AZR 870/07 - 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354 und 27. November 2008 - 8 AZR 225/07 -).
  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 204/10

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Rn. 33 aa) In ständiger Rechtsprechung hat der Senat entschieden, dass es ein Umstandsmoment darstellt, welches das Vertrauen des bisherigen Arbeitgebers in die Nichtausübung des Widerspruchsrechts nach § 613a Abs. 6 BGB rechtfertigen kann, wenn der Arbeitnehmer über die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses dadurch disponiert hat, dass er einen Aufhebungsvertrag mit dem Betriebserwerber geschlossen oder eine von diesem nach dem Betriebsübergang erklärte Kündigung hingenommen hat (vgl. BAG 22. April 2010 - 8 AZR 805/07 - DZWIR 2010, 368; 22. April 2010 - 8 AZR 871/07 - 22. April 2010 - 8 AZR 982/07 - 21. Januar 2010 - 8 AZR 870/07 - 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354 und 27. November 2008 - 8 AZR 225/07 -).
  • BAG, 24.02.2011 - 8 AZR 935/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Als ein Umstand, der das Vertrauen des bisherigen Arbeitgebers in die Nichtausübung des Widerspruchsrechts nach § 613a Abs. 6 BGB rechtfertigen kann, ist es nämlich anzusehen, wenn der Arbeitnehmer über die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses dadurch disponiert hat, dass er einen Aufhebungsvertrag mit dem Betriebserwerber geschlossen oder eine von diesem nach dem Betriebsübergang erklärte Kündigung hingenommen hat (vgl. Senat 22. April 2010 - 8 AZR 805/07 - DZWIR 2010, 368, - 8 AZR 871/07 - und - 8 AZR 982/07 - 21. Januar 2010 - 8 AZR 870/07 - 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354 und 27. November 2008 - 8 AZR 225/07 -).
  • LAG Sachsen, 24.11.2010 - 5 Sa 289/10

    Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei …

    Dieser Fall wird in ständiger Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 22.04.2010 - 8 AZR 982/07 - n. v.; BAG, Urteil vom 21.01.2010 - 8 AZR 870/07 - n. v.; BAG, Urteil vom 02.04.2009 - 8 AZR 178/07 - AP Nr. 9 zu § 613 a BGB Widerspruch) als eine beachtliche Disposition des Arbeitnehmers über den Bestand seines Arbeitsverhältnisses und damit als umstandsbegründendes Ereignis angesehen.
  • LAG Sachsen, 24.11.2010 - 5 Sa 287/10

    Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei …

    Dieser Fall wird in ständiger Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 22.04.2010 - 8 AZR 982/07 - n. v.; BAG, Urteil vom 21.01.2010 - 8 AZR 870/07 - n. v.; BAG, Urteil vom 02.04.2009 - 8 AZR 178/07 - AP Nr. 9 zu § 613 a BGB Widerspruch) als eine beachtliche Disposition des Arbeitnehmers über den Bestand seines Arbeitsverhältnisses und damit als umstandsbegründendes Ereignis angesehen.
  • LAG Sachsen, 24.11.2010 - 5 Sa 286/10

    Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei …

  • LAG Sachsen, 24.11.2010 - 5 Sa 288/10

    Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei …

  • LAG Köln, 01.03.2013 - 9 Sa 774/12

    Widerspruch gegen Betriebsübergang - Widerspruch 14 Monate nach Betriebsübergang …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht