Rechtsprechung
| VGH Bayern, 20.12.2010 - 8 B 10.1370 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Wird ein Straßenbauvorhaben durch einen isolierten Straßenbebauungsplan geplant, kann eine Enteignung oder Besitzeinweisung nur nach den Vorschriften des städtebaulichen Enteignungsrechts der §§ 85 ff. BauGB durchgeführt werden.Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Enteignung, ...
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
GG Art. 14 Abs. 3; BauGB §§ 1 Abs. 3 Satz 1, Abs. 7, 9 Abs. 1 Nr. 11, 30 Abs. 3, 85 ff.; BayStrWG Art. 40.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Durchführung einer Enteignung oder Besitzeinweisung nach den Vorschriften des städtebaulichen Enteignungsrechts bei Planung eines Straßenbauvorhabens durch einen isolierten Straßenbebauungsplan
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Durchführung einer Enteignung oder Besitzeinweisung nach den Vorschriften des städtebaulichen Enteignungsrechts bei Planung eines Straßenbauvorhabens durch einen isolierten Straßenbebauungsplan
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 455
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 10.03.1981 - 1 BvR 92/71
Gondelbahn
Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2010 - 8 B 10.1370
Rn. 14 Nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Enteignung (Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG) darf die Verwaltung zur Durchsetzung eines Vorhabens nur dasjenige Enteignungsgesetz anwenden, das der nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes für den jeweiligen Sachbereich zuständige Gesetzgeber erlassen hat (BVerfG vom 10.3.1981 BVerfGE 56, 249; BVerfG vom 24.3.1987 BVerfGE 74, 264).Sie ist nicht bloß eine beliebige Maßnahme mit auch städtebaulicher Relevanz (vgl. BVerfG vom 10.3.1981 BVerfGE 56, 249/265; vom 24.3.1987 BVerfGE 74, 264/291).
Das Aufrechterhalten des streitgegenständlichen Bescheids durch Austausch der Rechtsgrundlage (vgl. hierzu BVerwG vom 19.8.1988 BayVBl 1988, 759) ist vorliegend wegen des bereits erörterten Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Enteignung ausgeschlossen (BVerfG vom 10.3.1981 BVerfGE 56, 249).
Nur wenn sich die konkrete Enteignung in dem hiernach maßgeblichen gesetzlichen Rahmen hält, ist sie verfassungsgemäß und vom Bürger zu dulden (BVerfG vom 10.3.1981 BVerfGE 56, 249).
- BVerwG, 06.03.1987 - 4 C 11.83
BBauG als alleinige Rechtsgrundlage für eine Enteignung zu ausschließlich …
Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2010 - 8 B 10.1370
Insoweit kann im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von anderen Enteignungszwecken als städtebaulicher Art (vgl. hierzu BVerwG vom 6.3.1987 BVerwGE 77, 86/89) nicht mehr die Rede sein.Durch die in der Gestalt des Bebauungsplans betriebene Verkehrspolitik, die beispielsweise in der Errichtung der Ortsumgehung oder Entlastungsstraße liegt, werden aber andere mit dem Straßenbau verfolgte (außergemeindliche) Zwecke in einem solchen Ausmaß verdrängt, dass ihnen kein Gewicht mehr zukommt und daher von dieser Zweckverfolgung auch nicht mehr ernsthaft die Rede sein kann (vgl. BVerwG vom 6.3.1987 BVerwGE 77, 86/89).
Der verfassungsrechtliche Eigentumsschutz gewährt Abwehrrechte gegenüber Eingriffen in das Eigentum auch dann, wenn die Rechtswidrigkeit des Vorhabens aus objektivrechtlichen Normen herzuleiten ist, wozu auch verfahrensrechtliche Vorschriften zählen (BVerwG vom 6.3.1987 BVerwGE 77, 86/91).
- BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85
Boxberg
Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2010 - 8 B 10.1370
Rn. 14 Nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Enteignung (Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG) darf die Verwaltung zur Durchsetzung eines Vorhabens nur dasjenige Enteignungsgesetz anwenden, das der nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes für den jeweiligen Sachbereich zuständige Gesetzgeber erlassen hat (BVerfG vom 10.3.1981 BVerfGE 56, 249; BVerfG vom 24.3.1987 BVerfGE 74, 264).Sie ist nicht bloß eine beliebige Maßnahme mit auch städtebaulicher Relevanz (vgl. BVerfG vom 10.3.1981 BVerfGE 56, 249/265; vom 24.3.1987 BVerfGE 74, 264/291).
- BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87
Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt …
Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2010 - 8 B 10.1370
Das Aufrechterhalten des streitgegenständlichen Bescheids durch Austausch der Rechtsgrundlage (vgl. hierzu BVerwG vom 19.8.1988 BayVBl 1988, 759) ist vorliegend wegen des bereits erörterten Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Enteignung ausgeschlossen (BVerfG vom 10.3.1981 BVerfGE 56, 249). - BVerwG, 12.03.1999 - 4 B 112.98
Mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …
Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2010 - 8 B 10.1370
Besondere Umstände, die es im vorliegenden Rechtsstreit nahegelegt oder gar geboten hätten, von der Möglichkeit des § 130a VwGO keinen Gebrauch zu machen (vgl. dazu BVerwG vom 25.2.1998 Az. 9 B 645.97; vom 12.3.1999 NVwZ 1999, 763;… Meyer-Ladewig/Rudisile in: Schoch/Schmidt/Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Mai 2010, Rdnr. 5 zu § 130a), sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich. - VGH Bayern, 26.09.2002 - 8 C 02.1435
Straßenrecht: Konkurrenz zwischen landesstraßenrechtlicher und städtebaulicher …
Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2010 - 8 B 10.1370
Rn. 16 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des Senats vom 26. September 2002 (BayVBl 2003, 597), auf den das Verwaltungsgericht hingewiesen hat. - BVerwG, 25.02.1998 - 9 B 645.97
Stellung eines Asylantrags in einem anderen Land als oppositionelle Haltung
Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2010 - 8 B 10.1370
Besondere Umstände, die es im vorliegenden Rechtsstreit nahegelegt oder gar geboten hätten, von der Möglichkeit des § 130a VwGO keinen Gebrauch zu machen (vgl. dazu BVerwG vom 25.2.1998 Az. 9 B 645.97; vom 12.3.1999 NVwZ 1999, 763;… Meyer-Ladewig/Rudisile in: Schoch/Schmidt/Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Mai 2010, Rdnr. 5 zu § 130a), sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
- VGH Bayern, 24.05.2011 - 22 A 10.40049
Plangenehmigung für eine Hochspannungsfreileitung
Der 8. Senat habe festgestellt, dass bei einem Straßenbauvorhaben, das durch isolierten Straßenbebauungsplan geplant worden sei, nur nach Maßgabe der §§ 85 ff. BauGB enteignet werden dürfe, nicht aber - wie hier geschehen - nach Art. 40 BayStrWG (BayVGH vom 20.12.2010 Az. 8 B 10.1370).Der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofs hat in der Entscheidung vom 20. Dezember 2010 (Az. 8 B 10.1370) dem Markt Pfaffenhofen a.d. Roth diesbezüglich bescheinigt, dass er vertretbar davon ausgegangen sei, dass die Herstellung der Ortsumgehung aus städtebaulichen Gründen erforderlich sei.
- VGH Bayern, 21.06.2011 - 22 ZB 11.385
Auf Bodenschutzrecht gestützte Anordnung einer kreisfreien Stadt an Miteigentümer …
Es trifft zu, dass dies bei gravierenderen Eigentumseingriffen wie bei Enteignungen, für die Art. 14 Abs. 3 GG gilt, anders gesehen werden könnte (Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Enteignung; vgl. BayVGH vom 20.12.2010 Az. 8 B 10.1370, nicht rechtskräftig; BVerfG vom 10.3.1981 BVerfGE 56, 249/289). - VG Augsburg, 04.04.2012 - Au 6 K 11.511
Enteignungsbeschluss für Zwecke des Straßenbaus; Gemeindeverbindungsstraße; …
Der verfassungsrechtliche Eigentumsschutz gewährt ein Abwehrrecht gegenüber Eingriffen in das Eigentum auch dann, wenn die Rechtswidrigkeit des Vorhabens aus objektivrechtlichen Normen und nicht nur dann, wenn sie aus drittschützenden Vorschriften herzuleiten ist (BVerwG vom 6.3.1987 Az. 4 C 11/83 ; BayVGH vom 20.12.2010 Az. 8 B 10.1370 RdNr. 17).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".