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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 25.02.1997

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.08.1995 - 8 B 106.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,13166
BVerwG, 23.08.1995 - 8 B 106.95 (https://dejure.org/1995,13166)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.1995 - 8 B 106.95 (https://dejure.org/1995,13166)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 1995 - 8 B 106.95 (https://dejure.org/1995,13166)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund - Annahme der Klärungsbedürftigkeit einer einzelnen Rechtsfrage - Ergehen eines Berufungsurteils durch Anwendung irrevisiblen Landesrechts

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus BVerwG, 23.08.1995 - 8 B 106.95
    Das Äquivalenzprinzip ist in seiner allgemeinen Bedeutung, d.h. als Verbot eines Mißverhältnisses zwischen Abgabe und erbrachter Leistung (vgl. Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG IV C 179.65 -BVerwGE 26, 305 [BVerwG 14.04.1967 - IV C 179/65]), bereits geklärt; die von der Beschwerde hergestellte Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 3 GG ist im übrigen so nicht zutreffend.
  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87

    Berücksichtigung von Nutzungsbehinderungen durch öffentlich-rechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1995 - 8 B 106.95
    Die von der Beschwerde unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 66.87 - gerügte Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) ist nicht hinreichend bezeichnet.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1995 - 8 B 106.95
    Unter diesen Umständen kann dahinstehen, ob die Beschwerde insoweit dem Bezeichnungsgebot des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt (vgl. hierzu Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 6.76

    Übertragung von Grundstückseigentum auf Grund einer geplanten Ausweisung der …

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1995 - 8 B 106.95
    Welchem Rechtskreis dieser Grundsatz im Einzelfall zuzurechnen ist, hängt von der Qualität des Rechts ab, zu dessen Ergänzung der allgemeine Grundsatz im konkreten Fall herangezogen wurde (vgl. u.a. Urteile vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 27.70 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 6 S. 7 und vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 6.76 - BVerwGE 55, 337 [BVerwG 14.04.1978 - 4 C 6/76]).
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen …

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1995 - 8 B 106.95
    Um die Divergenzrüge prozeßordnungsgemäß darzulegen (vgl. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), bedarf es außer der Angabe der Entscheidung, von der das Berufungsurteil angeblich abweicht, auch der Kenntlichmachung, inwiefern das angegriffene Urteil in einem entscheidungstragenden abstrakten Rechtssatz von einem ebensolchen, dieselbe Vorschrift betreffenden Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts abweicht (vgl. Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 und vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 B 89.87 - Buchholz 421.20 Hochschulpersonalrecht Nr. 38).
  • BVerwG, 30.06.1988 - 2 B 89.87
    Auszug aus BVerwG, 23.08.1995 - 8 B 106.95
    Um die Divergenzrüge prozeßordnungsgemäß darzulegen (vgl. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), bedarf es außer der Angabe der Entscheidung, von der das Berufungsurteil angeblich abweicht, auch der Kenntlichmachung, inwiefern das angegriffene Urteil in einem entscheidungstragenden abstrakten Rechtssatz von einem ebensolchen, dieselbe Vorschrift betreffenden Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts abweicht (vgl. Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 und vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 B 89.87 - Buchholz 421.20 Hochschulpersonalrecht Nr. 38).
  • BVerwG, 14.08.1987 - 8 C 60.86

    Verwaltungsprozessrecht - Merkmalsregelung - Grunderwerb als Herstellungsmerkmal …

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1995 - 8 B 106.95
    Da es im vorliegenden Fall um die Auswirkung von Treu und Glauben auf die sich nach Landesrecht richtende Abwicklung von Abwasser- und Wasserversorgungsbeiträgen geht, handelt es sich hier um die Anwendung eines dem Landesrecht angehörenden und damit nicht revisiblen allgemeinen Grundsatzes (vgl. u.a. Urteil vom 14. August 1987 - BVerwG 8 C 60.86 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 42 S. 1 ).
  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 27.70

    Verwirkung der Befugnis des Nachbarn zur Einlegung eines Widerspruchs gegen eine …

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1995 - 8 B 106.95
    Welchem Rechtskreis dieser Grundsatz im Einzelfall zuzurechnen ist, hängt von der Qualität des Rechts ab, zu dessen Ergänzung der allgemeine Grundsatz im konkreten Fall herangezogen wurde (vgl. u.a. Urteile vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 27.70 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 6 S. 7 und vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 6.76 - BVerwGE 55, 337 [BVerwG 14.04.1978 - 4 C 6/76]).
  • BVerwG, 23.03.1992 - 5 B 174.91
    Auszug aus BVerwG, 23.08.1995 - 8 B 106.95
    Bloße Angriffe gegen die inhaltliche Richtigkeit der vorinstanzlichen Entscheidung vermögen jedoch die grundsätzliche Bedeutung selbst dann nicht zu begründen, wenn in diesem Zusammenhang (auch) Verstöße gegen Bundesrecht geltend gemacht werden (vgl. Beschluß vom 23. März 1992 - BVerwG 5 B 174.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 306 S. 41 f.).
  • BVerwG, 02.07.1990 - 5 B 37.90

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines Berufsfachschülers auf …

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1995 - 8 B 106.95
    Die Abgabenordnung kommt hier über die Verweisung in § 3 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a KAG nur als Landesrecht zur Anwendung (stRspr, vgl. Beschluß vom 2. Juli 1990 - BVerwG 5 B 37.90 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 160 S. 10).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 25.02.1997 - 8 B 106.95   

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OVG Berlin, 25.02.1997 - 8 B 106.95 (https://dejure.org/1997,42597)
OVG Berlin, Entscheidung vom 25.02.1997 - 8 B 106.95 (https://dejure.org/1997,42597)
OVG Berlin, Entscheidung vom 25. Februar 1997 - 8 B 106.95 (https://dejure.org/1997,42597)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2001 - A 14 S 1850/00

    Rückübernahmeweigerung für nicht-albanische Minderheiten aus dem Kosovo - Duldung

    Insoweit wird in der Rechtsprechung übereinstimmend auf das Vorliegen und den Inhalt entsprechender Rückübernahmeabkommen sowie insbesondere auf die konkrete Anwendung bzw. Nichtbeachtung solcher Abkommen in der tatsächlichen Praxis des zur Rückübernahme verpflichteten Zielstaats abgestellt, wobei es nicht darauf ankommt, inwieweit ein Staat schon völkerrechtlich auch ohne Abkommen verpflichtet ist, seine Staatsbürger bzw. aus seiner Staatsangehörigkeit entlassene ehemalige Staatsbürger wieder aufzunehmen (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 3.12.1992 - A 13 S 3108/92 -, InfAuslR 1993, 91 und OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 13.8.1993 - 11 B 11383/92 -, Juris zu Rückübernahmen durch Rumänien; vgl. ferner OVG Berlin, Beschl. v. 6.6.1995 - 8 B 32.95 - und Beschl. v. 25.2.1997 - 8 B 106.95 -, jeweils Juris zur Praxis nach dem damaligen deutsch-serbischen Überführungsabkommen; vgl. ferner VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 4.12.1996 - 13 S 1194/95 -, NVwZ-Beilage 1997, 37 und Beschl. v. 3.11.1995 - 13 S 2185/95 -, NVwZ-RR 1996, AuAS 1996, 52 jeweils zur Praxis der Behörden der Bundesrepublik Jugoslawien bezüglich des deutsch-jugoslawischen Rückübernahmeabkommens und dazu, dass es für die Annahme eines tatsächlichen Abschiebungshindernisses bereits ausreichte, dass die Bundesrepublik Jugoslawien offiziell bekundet hatte, in absehbarer Zeit keine Flüchtlinge zurücknehmen zu wollen, und dass sich ein Erfolg entsprechender Regierungsverhandlungen hinsichtlich des Abschlusses eines Rückführungsabkommens bislang nicht abzeichnete).
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