Rechtsprechung
| BVerwG, 26.02.1991 - 8 B 25.91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 92.87
Erschließungsbeitragsansprüche - Volle Geltendmachung - Beitragsschuldverhältnis …
Auszug aus BVerwG, 26.02.1991 - 8 B 25.91
Sind bei einer solchen Konstellation sachliche Erschließungsbeitragspflichten entstanden und noch nicht verjährt, sind sie mit Rücksicht auf die von § 127 Abs. 1 BBauG/§ 127 Abs. 1 BauGB angeordneten Beitragserhebungspflicht durch Beitragsbescheide geltend zu machen (vgl. zur Beitragserhebungspflicht etwa Urteil vom 18. März 1988 - BVerwG 8 C 92.87 - BVerwGE 79, 163 [BVerwG 18.03.1988 - 8 C 92/87]). - BVerwG, 11.12.1981 - 7 B 22.81
Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren
Auszug aus BVerwG, 26.02.1991 - 8 B 25.91
Der geltend gemachte Verfahrensmangel unzureichender Sachaufklärung wird nur dann im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend "bezeichnet", wenn angegeben wird, inwiefern sich dem Berufungsgericht die Notwendigkeit einer Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen, welche Beweismittel zur Aufklärung in Frage gekommen wären, welches Ergebnis die unterlassene Beweisaufnahme gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. u.a. Beschluß vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 7 B 22.81 - NVwZ 1982, 433 [BVerwG 11.12.1981 - 7 B 22/81]). - BVerwG, 19.07.1985 - 4 C 62.82
Rechtliches Gehör - Verwaltungsstreitverfahren - Überraschungsurteil - …
Auszug aus BVerwG, 26.02.1991 - 8 B 25.91
Zwar trifft es zu, daß der grundrechtlich verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör (vgl. Art. 103 Abs. 1 GG sowie §§ 108 Abs. 2 und 104 Abs. 1 VwGO) verletzt sein kann, wenn ein Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. u.a. Urteile vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 135 und vom 19. Juli 1985 - BVerwG 4 C 62.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170 m.weit.Nachw.). - BVerwG, 31.05.1983 - 4 C 20.83
Revisionsgrund - Begründung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision - …
Auszug aus BVerwG, 26.02.1991 - 8 B 25.91
Zwar trifft es zu, daß der grundrechtlich verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör (vgl. Art. 103 Abs. 1 GG sowie §§ 108 Abs. 2 und 104 Abs. 1 VwGO) verletzt sein kann, wenn ein Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. u.a. Urteile vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 135 und vom 19. Juli 1985 - BVerwG 4 C 62.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170 m.weit.Nachw.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2004 - 3 A 1787/02
Erschließungsbeitrag: Wirksamkeit Ablösungsbescheid
Rn. 25 Vgl. zu letzterem BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 1991 - 8 B 25.91 -, Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 111, sowie Urteil vom 14. August 1987 - 8 C 60.86 -, KStZ 1987, 211.Rn. 35 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 1991 - 8 B 25.91 -, aaO.
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