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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 10.01.2007

Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 23.03.2007 - L 8 B 41/06 SO ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16869
LSG Sachsen-Anhalt, 23.03.2007 - L 8 B 41/06 SO ER (https://dejure.org/2007,16869)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.03.2007 - L 8 B 41/06 SO ER (https://dejure.org/2007,16869)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. März 2007 - L 8 B 41/06 SO ER (https://dejure.org/2007,16869)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Leistungen der Sozialhilfe sind auch für Bezieher von ALG II möglich

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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.03.2007 - L 8 B 41/06
    Der Förderrahmen beschränkt sich in der Regel auf die durch die angestrebte Berufausübung ausgelösten Bedarfslagen (vgl. BSG, Urteil v. 26.10.2004, Az.: B 7 AL 16/04 R, FEVS 56, 385).

    Es kann dahinstehen, ob sie damit die Zuständigkeit des kommunalen Trägers i.S.v. § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II im Rahmen der gegliederten Zuständigkeit meint, die indes eine Ergänzungszuständigkeit ist und die Regelung des § 44 b Abs. 3 Satz 3 SGB II und damit die Kompetenz der ARGE zur Wahrnehmung aller Aufgaben unberührt lässt (…vgl. Rixen in: Eicher/Spellbrink: SGB II, § 6 RN 13), oder insgesamt den Antragsteller an den Sozialhilfeträger i.S.d. SGB XII verweisen will, denn letztendlich bleibt die abschließende Klärung der Zuständigkeit dem Hauptsacheverfahren vorbehalten, in dessen Rahmen ist - unter Beiladung der als Rehabilitationsträger ebenfalls in Betracht kommenden Arbeitsagentur W. (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX), deren Aufgaben im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft nach § 44 b Abs. SGB II von der ARGE SGB II W. übernommen werden, und der Bundesagentur für Arbeit (§ 6a SGB IX) - auch zu entscheiden, ob die vom Antragsteller benötigten Leistungen (ausschließlich) aus Sozialhilfemitteln gemäß § 54 Abs. 1 SGB XII durch die Antragsgegnerin oder "auch", ggf. anteilig, aus Mitteln des zuständigen Leistungsträger für das SGB II zu finanzieren sind, weil es sich (auch) um Leistungen i.S.v. § 16 SGB II i.V.m. § 33 SGB IX handelt, für die die Beizuladenden zuständig sind (vgl. SG Schleswig, Beschluss vom 08.02.2005, Az.: S 17 SO 7/05 ER zit. n. juris; zur Beiladung: BSG, Urteil vom 26.10.2004, Az.: B 7 AL 16/04 R, BSGE 93, 283, zit. n. juris).

    Unterlässt er diese Weiterleitung, hat er den Rehabilitationsbedarf unverzüglich selbst festzustellen (§ 14 Abs. 2 S. 1 SGB IX); er ist dann für die Leistungsgewährung zuständig (geworden) (…vgl. SG Schleswig, a.a.O.; im Anschluss an BSG, Urteil vom 26.10.2004, Az. B 7 AL 16/04 R, SozR 4-3250 § 14 Nr. 1, zitiert nach juris; ebenso LSG Hamburg, Beschluss vom 11.07.2005, Az. L 4 B 125/05 ER SO, RdLH 2005 S. 177, zitiert nach juris).

  • SG Schleswig, 08.02.2005 - S 17 SO 7/05

    Eingliederungshilfe - vorläufige Zuständigkeit bei Nichtweiterleitung des Antrags …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.03.2007 - L 8 B 41/06
    Aus dem Vorstehenden wir deutlich, das eine trennscharfe Zuordnung im Grenzbereich zwischen Wiedereingliederung in die Gesellschaft (SGB XII) und Wiedereingliederung in das Arbeitsleben (SGB II) schon aufgrund der von beiden Sozialleistungssystemen zu leistenden Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) schwierig (…vgl. Wahrendorf in: Grube/Wahrendorf SGB XII § 53 RN 4; Berlit, Anm. zu SG Schleswig, Beschluss vom 08.02.2005, Az.: S 17 SO 7/05 ER, juris PR-SozR 19/2005) ist und Überschneidungen möglich sind.

    Es kann dahinstehen, ob sie damit die Zuständigkeit des kommunalen Trägers i.S.v. § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II im Rahmen der gegliederten Zuständigkeit meint, die indes eine Ergänzungszuständigkeit ist und die Regelung des § 44 b Abs. 3 Satz 3 SGB II und damit die Kompetenz der ARGE zur Wahrnehmung aller Aufgaben unberührt lässt (…vgl. Rixen in: Eicher/Spellbrink: SGB II, § 6 RN 13), oder insgesamt den Antragsteller an den Sozialhilfeträger i.S.d. SGB XII verweisen will, denn letztendlich bleibt die abschließende Klärung der Zuständigkeit dem Hauptsacheverfahren vorbehalten, in dessen Rahmen ist - unter Beiladung der als Rehabilitationsträger ebenfalls in Betracht kommenden Arbeitsagentur W. (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX), deren Aufgaben im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft nach § 44 b Abs. SGB II von der ARGE SGB II W. übernommen werden, und der Bundesagentur für Arbeit (§ 6a SGB IX) - auch zu entscheiden, ob die vom Antragsteller benötigten Leistungen (ausschließlich) aus Sozialhilfemitteln gemäß § 54 Abs. 1 SGB XII durch die Antragsgegnerin oder "auch", ggf. anteilig, aus Mitteln des zuständigen Leistungsträger für das SGB II zu finanzieren sind, weil es sich (auch) um Leistungen i.S.v. § 16 SGB II i.V.m. § 33 SGB IX handelt, für die die Beizuladenden zuständig sind (vgl. SG Schleswig, Beschluss vom 08.02.2005, Az.: S 17 SO 7/05 ER zit. n. juris; zur Beiladung: BSG, Urteil vom 26.10.2004, Az.: B 7 AL 16/04 R, BSGE 93, 283, zit. n. juris).

  • BSG, 09.11.1983 - 7 RAr 48/82

    Zur Abgrenzung der Leistungspflicht zwischen Bundesanstalt für Arbeit und …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.03.2007 - L 8 B 41/06
    Entscheidend ist, welchem Lebensbereich die begehrte Leistung schwerpunktmäßig zuzuordnen ist (…vgl. BSG, a.a.O.; BSG, Urteil v. 09.11.1983, Az.: 7 RAr 48/82, SozR 4100 § 56 Nr. 14, zit. n. juris RN 33).
  • LSG Hamburg, 11.07.2005 - L 4 B 125/05

    Eingliederungshilfe - vorläufige Zuständigkeit bei Nichtweiterleitung des Antrags …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.03.2007 - L 8 B 41/06
    Unterlässt er diese Weiterleitung, hat er den Rehabilitationsbedarf unverzüglich selbst festzustellen (§ 14 Abs. 2 S. 1 SGB IX); er ist dann für die Leistungsgewährung zuständig (geworden) (…vgl. SG Schleswig, a.a.O.; im Anschluss an BSG…, Urteil vom 26.10.2004, Az. B 7 AL 16/04 R, SozR 4-3250 § 14 Nr. 1, zitiert nach juris; ebenso LSG Hamburg, Beschluss vom 11.07.2005, Az. L 4 B 125/05 ER SO, RdLH 2005 S. 177, zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AS 3169/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Leistungsklage - Grundsicherung für …

    Wie die Beklagte sei auch das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 23. März 2007 - L 8 B 41/06 SO ER - ) der Auffassung, dass die Voraussetzungen der §§ 14 f. SGB II dann nicht erfüllt seien, wenn der Bedarf bereits allein im Hinblick auf eine selbständige Teilhabe am Leben der Gemeinschaft und unabhängig von einer möglichen Eingliederung ins Erwerbsleben bestehe.
  • LSG Hessen, 25.01.2013 - L 7 AS 697/11

    Anspruch auf Erstattung von vorläufig gezahlten Sozialleistungen gegenüber einem …

    Denn die Abgrenzung zwischen Eingliederungshilfeleistungen und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II erfolgt nach dem Schwerpunkt des Bedarfes und der erforderlichen Maßnahme (siehe auch Beschluss des erkennenden Senats vom 13. März 2008, Az.: L 7 SO 100/07 ER und auch SG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19. März 2007, Az.: S 27 SO 406/08 ER zur Ausbildung als Bürokaufmann beim XY.; siehe im Übrigen LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. März 2007, Az.: L 8 B 41/06 SO ER; BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004, Az.: B 7 AL 16/04 R - alle juris).
  • SG Magdeburg, 19.05.2022 - S 31 SO 23/22

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Behinderten auf Leistungen zur sozialen …

    Eine konkrete Zuordnung zwischen Wiedereingliederung in die Gesellschaft (SGB XII i.V.m SGB IX) und Wiedereingliederung in das Arbeitsleben (SGB II) kann sich im Einzelfall schwierig gestalten (vgl. hierzu umfassend: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. März 2007, Az.: L 8 B 41/06 SO ER, zitiert nach juris).

    Entscheidend ist, welchen Lebensbereich die begehrte Leistung schwerpunktmäßig zuzuordnen ist (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. März 2007, a.a.O., m.w.N.).

  • LSG Hessen, 13.03.2008 - L 7 SO 100/07

    Einstweiliger Rechtsschutz - Anforderungen an Anordnungsanspruch und -grund - …

    Abzustellen ist darauf, ob vorrangig die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben oder ohne unmittelbaren berufsbezogenen Bezug die Förderung der persönlichen Lebensführung und Entwicklung im Mittelpunkt steht, die als Förderung der Teilhabe in der Gemeinschaft gemäß § 55 SGB XII oder als Eingliederungshilfe gemäß §§ 53 f. SGB XII zu erbringen ist (LSG Sachsen-Anhalt, 23.3.2007 - L 8 B 41/06 SO ER mwN).
  • VG Aachen, 17.12.2010 - 2 L 328/10

    Auslegung des Begriffs "Aufenthaltsbestimmungsrecht" nach Einführung der …

    Rn. 53 Vgl. BT-Drucks. 14/5074, S. 95 ff., 102; vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. März 2007 - L 8 B 41/06 SO ER -, RdLH 2007 Nr. 3 S. 29; Bayerisches LSG, Beschluss vom 27. September 2006 - L 11 B 342/06 SO ER -, FEVS 58, 379; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 9. November 2005 - L 9 B 268/05 SO ER -, FEVS 57, 237; BSG Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 7 AL 16/04 R -, FEVS 56, 385; Nieders.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2008 - 12 B 852/08
    Rn. 6 Vgl. BT-Drucks. 14/5074, S. 95 ff., 102; vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. März 2007 - L 8 B 41/06 SO ER -, RdLH 2007 Nr. 3 S. 29; Bayerisches LSG, Beschluss vom 27. September 2006 - L 11 B 342/06 SO ER -, FEVS 58, 379; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 9. November 2005 - L 9 B 268/05 SO ER -, FEVS 57, 237; BSG Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 7 AL 16/04 R -, FEVS 56, 385; Nieders.
  • VG Aachen, 11.05.2010 - 2 K 2444/08

    Anspruch auf Eingliederungsleistungen nach dem Jugendhilferecht für einen jungen …

    Rn. 43 Vgl. BT-Drucks. 14/5074, S. 95 ff., 102; vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. März 2007 - L 8 B 41/06 SO ER -, RdLH 2007 Nr. 3 S. 29; Bayerisches LSG, Beschluss vom 27. September 2006 - L 11 B 342/06 SO ER -, FEVS 58, 379; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 9. November 2005 - L 9 B 268/05 SO ER -, FEVS 57, 237; BSG Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 7 AL 16/04 R -, FEVS 56, 385; Nieders.
  • VG Aachen, 23.07.2009 - 2 L 299/09

    Bewilligung von Eingliederungshilfe für junge Volljährige in Form der Übernahme …

    Rn. 12 Vgl. BT-Drucks. 14/5074, S. 95 ff., 102; vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. März 2007 - L 8 B 41/06 SO ER -, RdLH 2007 Nr. 3 S. 29; Bayerisches LSG, Beschluss vom 27. September 2006 - L 11 B 342/06 SO ER -, FEVS 58, 379; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 9. November 2005 - L 9 B 268/05 SO ER -, FEVS 57, 237; BSG Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 7 AL 16/04 R -, FEVS 56, 385; Nieders.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.01.2007 - 8 B 41.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,22754
BVerwG, 10.01.2007 - 8 B 41.06 (https://dejure.org/2007,22754)
BVerwG, Entscheidung vom 10.01.2007 - 8 B 41.06 (https://dejure.org/2007,22754)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - 8 B 41.06 (https://dejure.org/2007,22754)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 1 § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Verwaltungsprozessrecht: Amtsermittlung durch Verwaltungsgerichte auch bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten - Aufklärungsrüge bei unterlassener Anordnung eines Handschriftenvergleichs nach Vorlage eines graphologischen Parteigutachtens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.01.2006 - 8 B 81.05

    Überschuldung eines Grundstücks als Grund für eine Inanspruchnahme; Missachtung …

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2007 - 8 B 41.06
    Diese Regel gilt grundsätzlich auch für vermögensrechtliche Ansprüche, wie das Bundesverwaltungsgericht mit Blick auf § 1 VermG entschieden hat (vgl. jüngst Beschluss vom 16. Januar 2006 - BVerwG 8 B 81.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 40).
  • VerfGH Bayern, 25.05.2021 - 38-VI-20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen …

    Allerdings sind Beweislastentscheidungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erst nach erfolgloser Ausschöpfung aller in Betracht kommenden Aufklärungsmöglichkeiten zulässig, sofern nicht das materielle Recht eine andere Verteilung der Beweislast vorsieht (…BVerwG vom 2.11.1998 - 8 B 211/98 - juris Rn. 5; vom 10.1.2007 - 8 B 41/06 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 8 ZB 19.192

    Die hinreichende Darlegung von Gründen zur Berufungszulassung

    Erst wenn alle in Betracht kommenden Aufklärungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, ohne dass bestimmte entscheidungserhebliche Tatsachen zur Überzeugung des Gerichts feststehen, geht die Nichterweislichkeit der Tatsachen zu Lasten dessen, der daraus für sich günstige Rechtsfolgen herleitet, sofern nicht das materielle Recht eine andere Verteilung der Beweislast vorsieht (BVerwG, B.v. 10.1.2007 - 8 B 41.06 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 354 = juris Rn. 3;… B.v. 16.10.1995 - 7 B 163.95 - NJW 1996, 409 = juris Rn. 8).
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