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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.03.1996 - 8 B 48.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1288
BVerwG, 25.03.1996 - 8 B 48.96 (https://dejure.org/1996,1288)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1996 - 8 B 48.96 (https://dejure.org/1996,1288)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1996 - 8 B 48.96 (https://dejure.org/1996,1288)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunalabgaben: Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit von Gebührenbescheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsstaatsprinzip - Bestimmtheit von Gebührenbescheiden - Gesamtschuldnerische Haftung - Grundstücksbezogene Charakter - Schuldnerbezeichnung - Schuldnerstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 248
  • DVBl 1996, 1061
  • DÖV 1997, 305
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 23.02.1995 - VII R 51/94

    Anforderungen an die Schuldnerbezeichnung in einem Kraftfahrzeugsteuerbescheid - …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1996 - 8 B 48.96
    Für die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, der Gebührenbescheid sei hinreichend bestimmt, spricht schon der Umstand, daß die betroffenen Adressaten des Verwaltungsakts - auf deren Sicht als Empfänger insoweit maßgeblich abzustellen ist (§ 133 BGB ) - offenkundig aufgrund der Eigenart der erhobenen grundstücksbezogenen Gebühr und der ihnen bekannten langjährigen Praxis bis zu der gegenteiligen Entscheidung des Verwaltungsgerichts keinerlei Zweifel hinsichtlich der Höhe des geschuldeten Betrags und der Art ihrer Schuldnerstellung hatten, für sie also der Gebührenbescheid nicht unklar war (…vgl. zur Indizwirkung des Verhaltens der Betroffenen in diesem Zusammenhang: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG , 4. Aufl., § 37 Rn. 10 sowie BFH, Urteil vom 23. Februar 1995 - VII R 51/94 - BFH/NV 1995, 862 [863] m.w.N.).

    Aus einem derartigen Verhalten mag dann kein Rückschluß auf die aus der maßgeblichen Sicht des Empfängerhorizonts zu beurteilende hinreichende Bestimmtheit gezogen werden dürfen, wenn die Schuldnerbezeichnung objektiv so ungenau ist, daß Verwechslungen nicht auszuschließen sind (BFH, Urteil vom 23. Februar 1995, a.a.O.); um einen solchen Fall der objektiven Unbestimmbarkeit handelt es sich nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts zur Auslegung des Gebührenbescheides hier jedoch nicht.

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1996 - 8 B 48.96
    Es kommt hinzu, daß der interne zivilrechtliche Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern abgabenrechtlich zumindest in aller Regel bedeutungslos ist und ein entsprechender Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung - mit dessen Fehlen die Beschwerde die Nichtigkeit begründet - die Rechtsstellung des Herangezogenen nicht verbessert; der von der Beschwerde vermißte Hinweis gehört deshalb regelmäßig nicht zum unerläßlichen Inhalt eines Abgabenbescheides (vgl. Urteil vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 57.91 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 10 S. 91 [97 f.] m.w.N.).
  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 2.92

    Abgabenbescheid "z.Hd." des Wohnungseigentumsverwalters - (vgl. für …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1996 - 8 B 48.96
    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, daß die Annahme der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes wegen Unbestimmtheit ausscheidet, wenn die (vorrangige) Auslegung des Bescheids etwaige Zweifel an der Bestimmtheit beseitigt; dabei kommt es nicht darauf an, wie ein außenstehender Dritter, sondern allein wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt der angefochtenen Bescheide unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen mußte (Urteil vom 25. Februar 1994 - BVerwG 8 C 2.92 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 68 S. 1 [4]).
  • BVerwG, 02.07.1990 - 5 B 37.90

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines Berufsfachschülers auf …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1996 - 8 B 48.96
    Kraft der Verweisung im Kommunalabgabengesetz kommt auch die Abgabenordnung hier nur als Landesrecht zur Anwendung (stRspr, vgl. Beschluß vom 2. Juli 1990 - BVerwG 5 B 37.90 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 160 S. 10).
  • VGH Bayern, 15.09.1983 - 23 B 80 A.861
    Auszug aus BVerwG, 25.03.1996 - 8 B 48.96
    Die von der Beschwerde als Beleg für die gleichwohl angenommene Klärungsbedürftigkeit angeführten Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteile vom 15. September 1983 - 23 B 80 A.861 - NJW 1984, 626, vom 13. Januar 1993 - 23 B 90.144 - BayVBl 1993, 345 und vom 17. Juni 1993 - 23 B 91.1350 - KStZ 1995, 38 sowie Beschluß vom 10. Januar 1994 - 23 CS 93.2897 - NVwZ-RR 1994, 690) vermögen die Zulassung der Revision ebenfalls nicht zu begründen.
  • VGH Bayern, 17.06.1993 - 23 B 91.1350
    Auszug aus BVerwG, 25.03.1996 - 8 B 48.96
    Die von der Beschwerde als Beleg für die gleichwohl angenommene Klärungsbedürftigkeit angeführten Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteile vom 15. September 1983 - 23 B 80 A.861 - NJW 1984, 626, vom 13. Januar 1993 - 23 B 90.144 - BayVBl 1993, 345 und vom 17. Juni 1993 - 23 B 91.1350 - KStZ 1995, 38 sowie Beschluß vom 10. Januar 1994 - 23 CS 93.2897 - NVwZ-RR 1994, 690) vermögen die Zulassung der Revision ebenfalls nicht zu begründen.
  • VGH Bayern, 13.01.1993 - 23 B 90.144
    Auszug aus BVerwG, 25.03.1996 - 8 B 48.96
    Die von der Beschwerde als Beleg für die gleichwohl angenommene Klärungsbedürftigkeit angeführten Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteile vom 15. September 1983 - 23 B 80 A.861 - NJW 1984, 626, vom 13. Januar 1993 - 23 B 90.144 - BayVBl 1993, 345 und vom 17. Juni 1993 - 23 B 91.1350 - KStZ 1995, 38 sowie Beschluß vom 10. Januar 1994 - 23 CS 93.2897 - NVwZ-RR 1994, 690) vermögen die Zulassung der Revision ebenfalls nicht zu begründen.
  • VGH Bayern, 10.01.1994 - 23 CS 93.2897
    Auszug aus BVerwG, 25.03.1996 - 8 B 48.96
    Die von der Beschwerde als Beleg für die gleichwohl angenommene Klärungsbedürftigkeit angeführten Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteile vom 15. September 1983 - 23 B 80 A.861 - NJW 1984, 626, vom 13. Januar 1993 - 23 B 90.144 - BayVBl 1993, 345 und vom 17. Juni 1993 - 23 B 91.1350 - KStZ 1995, 38 sowie Beschluß vom 10. Januar 1994 - 23 CS 93.2897 - NVwZ-RR 1994, 690) vermögen die Zulassung der Revision ebenfalls nicht zu begründen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1994 - 2 M 59/94

    Staatsangehöriger; Wohnung; Ausland; Melderecht; Zweitwohnungssteuter; …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1996 - 8 B 48.96
    Die von der Beschwerde als Beleg für die gleichwohl angenommene Klärungsbedürftigkeit angeführten Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteile vom 15. September 1983 - 23 B 80 A.861 - NJW 1984, 626, vom 13. Januar 1993 - 23 B 90.144 - BayVBl 1993, 345 und vom 17. Juni 1993 - 23 B 91.1350 - KStZ 1995, 38 sowie Beschluß vom 10. Januar 1994 - 23 CS 93.2897 - NVwZ-RR 1994, 690) vermögen die Zulassung der Revision ebenfalls nicht zu begründen.
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch - …

    Die Annahme seiner Nichtigkeit wegen Unbestimmtheit scheidet aus, wenn die (vorrangige) Auslegung des Bescheids etwaige Zweifel an der Bestimmtheit beseitigt; dabei kommt es nicht darauf an, wie ein außenstehender Dritter, sondern wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt der angefochtenen Bescheide unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen mußte (Urteil vom 25. Februar 1994 - BVerwG 8 C 2.92 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 68 S. 1 und Beschluß vom 25. März 1996 - BVerwG 8 B 48.96 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 79 S. 52 [53 f.]).
  • BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 7.11

    Abwasserbeitrag; kommunaler Abgabenbescheid; rechtsstaatliches …

    Denn die Anforderungen an die Bestimmtheit von Heranziehungsbescheiden zu Abwasserbeiträgen ergeben sich hier zunächst aus § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b, Nr. 4 Buchst. c des baden-württembergischen Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit § 119 Abs. 1, § 157 Abs. 1 Satz 2 der kraft Verweisung im Kommunalabgabengesetz ebenfalls nur als Landesrecht zur Anwendung kommenden Abgabenordnung (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 2. Juli 1990 - BVerwG 5 B 37.90 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 160 S.10 und vom 25. März 1996 - BVerwG 8 B 48.96 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 79 S. 53;… Urteil vom 19. März 2009 - BVerwG 9 C 10.08 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 135 Rn. 9).

    Die Annahme der Nichtigkeit eines Abgabenbescheides wegen Unbestimmtheit scheidet danach aus, wenn die (vorrangige) Auslegung des Bescheides etwaige Zweifel an der Bestimmtheit beseitigt (Urteil vom 25. Februar 1994 - BVerwG 8 C 2.92 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 68 S. 4; Beschlüsse vom 25. März 1996 a.a.O. S. 53 f. …und vom 6. September 2008 - BVerwG 7 B 10.08 - juris Rn. 24).

  • BVerwG, 09.07.2019 - 9 B 29.18

    Rechtswidrigkeit bzw. Nichtigkeit eines Abgabenbescheides

    Unter bundesrechtlichen und damit revisiblen Gesichtspunkten ist lediglich zu fragen, ob die Auslegung und Anwendung von Landesrecht mit den Anforderungen, die das allgemeine Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 GG an die Bestimmtheit von Abgabenbescheiden stellt, vereinbar ist (BVerwG, Beschluss vom 25. März 1996 - 8 B 48.96 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 79 S. 53;… Urteil vom 27. Juni 2012 - 9 C 7.11 - BVerwGE 143, 222 Rn. 10).
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