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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.10.2020 - 8 B 50.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,37286
BVerwG, 28.10.2020 - 8 B 50.20 (https://dejure.org/2020,37286)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.2020 - 8 B 50.20 (https://dejure.org/2020,37286)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 2020 - 8 B 50.20 (https://dejure.org/2020,37286)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Erlösauskehr; Abtrennung und Verweisung des Verfahrens; Befangenheit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 1 S 2 GVG, § 93 VwGO, § 146 Abs 2 VwGO
    Erlösauskehr; Abtrennung und Verweisung des Verfahrens; Befangenheit

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Abtrennung des auf Erlösauskehr gerichteten Antrags und dessen Verweisung an das Landgericht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VwGO §§ 133 Abs. 3 Satz 3, 132 Abs. 2 Nr. 3, 173 Satz 1 i.V.m. § 557 Abs. 2 ZPO; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; VwGO § 138 Nr. 1
    Rechte und Ansprüche auf ein in der DDR gelegenes Grundstück im Hinblick auf Auskehr des Erlöses aus der Verwertung dieses Grundstücks und hilfsweise die Wiederaufnahme verschiedener verwaltungsgerichtlicher Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VwGO § 93
    Beschwerde gegen die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Abtrennung des auf Erlösauskehr gerichteten Antrags und dessen Verweisung an das Landgericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.11.1995 - 6 P 4.94

    Gerichtsverfassungsrecht: Anderweitige Rechtshängigkeit eines abstrakt gestellten …

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2020 - 8 B 50.20
    Dies würde voraussetzen, dass bei deren Erhebung eine Klage mit gleichem Streitgegenstand bereits bei einem anderen Gericht rechtshängig war (BVerwG, Beschluss vom 15. November 1995 - 6 P 4.94 - Buchholz 251.0 § 69 BaWüPersVG Nr. 3).
  • BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 362.95

    Revision - Beschwerdebegründung - Verständlichkeit - Überschaubarkeit

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2020 - 8 B 50.20
    Sie lässt zum größten Teil bereits das von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO gebotene Mindestmaß an Klarheit, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der Ausführungen vermissen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 23. November 1995 - 9 B 362.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 20).
  • BVerwG, 06.12.2007 - 9 B 53.07

    Flurbereinigungsgericht; Trennungsbeschluss; Unanfechtbarkeit; …

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2020 - 8 B 50.20
    Unberührt bleibt davon die Möglichkeit, Mängel zu rügen, die als Folge der beanstandeten Trennung dem angefochtenen Urteil selbst anhaften (BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 9 B 53.07 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 43).
  • BVerwG, 19.09.2018 - 8 B 2.18

    Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs durch den abgelehnten Richter selbst

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2020 - 8 B 50.20
    Das ist jedoch nur dann der Fall, wenn die Ablehnungsentscheidung auf Willkür oder einem vergleichbar schweren Mangel des Verfahrens beruht, der in der Sache die Rüge einer nicht vorschriftsgemäßen Besetzung des Gerichts rechtfertigt (BVerwG, Beschluss vom 19. September 2018 - 8 B 2.18 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.06.2024 - 8 A 23.40024

    Fehlende Klagebefugnis, Begründungsergänzungsbeschluss zum …

    Das Prozesshindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit setzt voraus, dass die Verfahrensbeteiligten und der Streitgegenstand der Verfahren, d. h. der geltend gemachte Anspruch und der Klagegrund identisch sind (…vgl. BVerwG, B.v. 27.3.1990 - 6 P 34.87 - DVBl 1990, 873 = juris Rn. 23; B.v. 28.10.2020 - 8 B 50.20 - juris Rn. 4).

    Die Verfahrensbeteiligten und der Streitgegenstand der Verfahren, d.h. der geltend gemachte Anspruch und der Klagegrund beider anhängiger Verfahren sind identisch (…vgl. BVerwG, B.v. 27.3.1990 - 6 P 34.87 - DVBl 1990, 873 = juris Rn. 23; B.v. 28.10.2020 - 8 B 50.20 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 03.11.2022 - 5 B 3.22

    Bedeutungsgehalt, Umfang und rechtliche Wirkungen der materiellen Rechtskraft

    Beschlüsse über die Trennung von Verfahren sind nach § 146 Abs. 2 VwGO unanfechtbar und unterliegen daher gemäß § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 557 Abs. 2 ZPO nicht der Nachprüfung des Revisionsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 8 B 50.20 - ZOV 2020, 179).
  • BVerwG, 09.07.2025 - 8 B 32.24
    Das ist jedoch nur dann der Fall, wenn die Ablehnungsentscheidung auf Willkür oder einem vergleichbar schweren Mangel des Verfahrens beruht, der in der Sache die Rüge einer nicht vorschriftsgemäßen Besetzung des Gerichts rechtfertigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 8 B 50.20 - ZOV 2020, 179).
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