Rechtsprechung
| BVerwG, 06.12.1983 - 8 B 59.83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zivildienst - Wehrdienst - Überschreitung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Trier, 11.08.1981 - 2 K 78/81
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.03.1983 - 8 A 11/82
- BVerwG, 06.12.1983 - 8 B 59.83
Papierfundstellen
- BVerwGE 68, 239
- NVwZ 1984, 520
- DÖV 1984, 591
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 02.03.1977 - 8 C 82.75
Unterhaltssicherungsleistungen - Zivildienstleistende Ärzte - …
Auszug aus BVerwG, 06.12.1983 - 8 B 59.83
(Urteil vom 2. März 1977 - BVerwG VIII C 82.75 - BVerwGE 52, 145 [147] und Beschluß vom 15. August 1983 - BVerwG 8 B 141.82 -).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt darin, daß Leistungen gemäß § 12 a USG Zivildienstleistenden nicht gewährt werden, kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 3 Satz 1 und Art. 12 a Abs. 2 Satz 3 GG (Urteil vom 2. März 1977, a.a.O. S. 150 f. und Beschluß vom 15. August 1983).
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus BVerwG, 06.12.1983 - 8 B 59.83
Art. 3 Abs. 3 GG verbietet nur die "bezweckte" Benachteiligung oder Bevorzugung, nicht aber "einen Nachteil oder einen Vorteil, der die Folge einer ganz anders intendierten Regelung ist" (BVerfG, Beschluß vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [368]). - BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52
Notaufnahme
Auszug aus BVerwG, 06.12.1983 - 8 B 59.83
Damit wird verkannt, daß es schon an der für das Verbot unterschiedlicher Behandlung gemäß Art. 3 Abs. 3 GG vorausgesetzten Kausalität zwischen einem in dieser Vorschrift genannten Differenzierungsmerkmal und der vermeintlichen Schlechterstellung der Zivildienstleistenden fehlt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Mai 1953 - 1 BvL 104/52 - BVerfGE 2, 266 [286] und vom 25. Mai 1956 - 1 BvR 83/56 - BVerfGE 5, 17 [22]).
- BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77
Wehrpflichtnovelle
Auszug aus BVerwG, 06.12.1983 - 8 B 59.83
Daß der Gesetzgeber unter dem Blickwinkel des Art. 12 a Abs. 2 Satz 2 GG die Dauer des Zivildienstes so bemessen kann, daß der Zivildienst "der Dauer des Wehrdienstes einschließlich der in § 6 WPflG vorgesehenen Wehrübungen voll entspricht" (BVerfG, Urteil vom 13. April 1978 - 2 BvF 1, 2, 4, 5/77 - BVerfGE 48, 127 [171]), vermag eine entsprechende Anwendung des § 13 USG nicht zu rechtfertigen. - BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56
Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche …
Auszug aus BVerwG, 06.12.1983 - 8 B 59.83
Damit wird verkannt, daß es schon an der für das Verbot unterschiedlicher Behandlung gemäß Art. 3 Abs. 3 GG vorausgesetzten Kausalität zwischen einem in dieser Vorschrift genannten Differenzierungsmerkmal und der vermeintlichen Schlechterstellung der Zivildienstleistenden fehlt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Mai 1953 - 1 BvL 104/52 - BVerfGE 2, 266 [286] und vom 25. Mai 1956 - 1 BvR 83/56 - BVerfGE 5, 17 [22]). - BVerwG, 15.08.1983 - 8 B 141.82
Geltung des Unterhaltssicherungsgesetzes (USG) für Zivildienstleistende in …
Auszug aus BVerwG, 06.12.1983 - 8 B 59.83
(Urteil vom 2. März 1977 - BVerwG VIII C 82.75 - BVerwGE 52, 145 [147] und Beschluß vom 15. August 1983 - BVerwG 8 B 141.82 -).
- BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85
Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz - …
Es ist keineswegs von vornherein und unter jeder denkbaren Betrachtungsweise ausgeschlossen, daß ihnen das Oberflächeneigentum einen vom Beklagten durch bergbehördliche Maßnahmen zu erfüllenden Schutzanspruch auch gegenüber Beeinträchtigungen durch den Bergbau einräumt (vgl. BVerwGE 44, 1 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6/73]; 68, 241 [BVerwG 06.12.1983 - 8 B 59/83]). - BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90
Regelungszweck des § 34c GewO
In ähnlicher Weise hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 29. März 1966 - BVerwG 1 C 19.65 - (BVerwGE 24, 23 ) die Zulässigkeit eines feststellenden Verwaltungsakts im Rahmen der §§ 16 ff. GewO (a.F.) begründet: Diese Vorschriften über die Genehmigungsbedürftigkeit gewisser Anlagen sprächen zwar nicht ausdrücklich davon, daß die Behörde einzelne klärungsbedürftige Fragen, von denen die Genehmigung abhänge, vorab entscheiden dürfe; wie aber im Baugenehmigungsverfahren die "Bebauungsgenehmigung" - ein feststellender Verwaltungsakt (BVerwGE 48, 242 ; 68, 241 [BVerwG 06.12.1983 - 8 B 59/83]) - als zulässig anerkannt sei, so dürfe auch in dem nicht bis ins einzelne ausdrücklich geregelten Genehmigungsverfahren nach den §§ 16 ff. GewO (a.F.) entsprechend den Belangen der Beteiligten auf Antrag die Prüfung und Entscheidung auf die Feststellung beschränkt werden, ob dem Vorhaben Bedenken grundsätzlicher Art entgegenstünden. - BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 25.86
Bergbauvorhaben - Betriebsplanverfahren - Nachbarrecht - Bergbehörde - …
Es ist nicht von vornherein und unter jedem denkbaren Gesichtspunkt ausgeschlossen, daß er sich gegenüber dem der Beigeladenen auf dem benachbarten Grundstück genehmigten Abbauvorhaben und den von diesem auf seinen landwirtschaftlichen Betrieb ausgehenden Folgewirkungen jedenfalls auf sein in Art. 14 Abs. 1 GG geschütztes Grundeigentum berufen kann (vgl. BVerwGE 44, 1 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6/73]; 68, 241 [BVerwG 06.12.1983 - 8 B 59/83]).
- BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 54.87
Bindungswirkung einer Teilungsgenehmigung nach Änderung der rechtlichen oder …
Die Tragweite einer Bebauungsgenehmigung, mit der als vorweggenommenem Ausschnitt aus dem feststellenden Teil der Baugenehmigung verbindlich über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens in der Weise entschieden wird, daß sich die dem Inhaber der Genehmigung vermittelte Rechtsposition auch gegenüber späteren Rechtsänderungen durchsetzen kann (BVerwGE 48, 242 [BVerwG 23.05.1975 - IV C 28/72]; 68, 241 [BVerwG 06.12.1983 - 8 B 59/83]; 69, 1 ), hat die Teilungsgenehmigung nach der dem Gesetz zugrundeliegenden Wertung der gegenläufigen Interessen - auch innerhalb der Dreijahresfrist des § 21 Abs. 1 BauGB - nicht. - OVG Bremen, 16.05.1989 - 2 BA 11/89 Denn bei der nach § 78 Abs. 1 Nr. 2 ZDG gebotenen entsprechenden Anwendung des USG ist zu berücksichtigen, ob die Heranziehung der jeweiligen Vorschrift nach ihrem Inhalt, Sinn und Zweck unter Berücksichtigung der Interessenlage gerechtfertigt ist (BVerwG, B.v. 6.12.1983 - 8 B 59/83 -, in: KID 97/VIII-c Verdienstausfall bei verlängertem Zivildienst, = E 68, 239 ff = NVwZ 84, 520;… BVerwG, Urt. v. 2.3.1977 - 8 C 82/75 -, in: KID 276/VIII-c Sanitätsoffizierszuschläge (USG) nicht für ZDL, = E 52, 145, 147).
- BVerwG, 13.11.1985 - 8 B 83.85
Rechtsmittel
Namentlich gelten die schon nach ihrem Wortlaut nicht einschlägigen Vorschriften der §§ 2 Nrn. 3 und 4 sowie 13 und 13 a USG für Zivildienstleistende nicht entsprechend, wie der Senat hinsichtlich der in § 13 USG vorgesehenen Leistungen in seinem Beschluß vom 6. Dezember 1983 - BVerwG 8 B 59.83 - (BVerwGE 68, 239 f.) dargelegt hat.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".