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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.04.2007 - 8 B 75.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11831
BVerwG, 02.04.2007 - 8 B 75.06 (https://dejure.org/2007,11831)
BVerwG, Entscheidung vom 02.04.2007 - 8 B 75.06 (https://dejure.org/2007,11831)
BVerwG, Entscheidung vom 02. April 2007 - 8 B 75.06 (https://dejure.org/2007,11831)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Befangenheit als Verfahrensmangel; Entzug des gesetzlichen Richters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen …

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2007 - 8 B 75.06
    Auch wenn für den Bereich des Verwaltungsprozessrechts eine Kammerzuständigkeit für Entscheidungen über die Ablehnung des Einzelrichters angenommen wird, wie das der Bundesgerichtshof in den Fällen des § 348 und § 348a ZPO bejaht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2006 - V ZB 194/05 - NJW 2006, 2492 f.), ist eine Entscheidung über das Befangenheitsgesuch durch den Vertreter des abgelehnten Einzelrichters jedenfalls nicht willkürlich (ebenso Hess. VGH, Beschluss vom 27. Februar 1996 - 13 UZ 1851/95 - NVwZ 1997, 311 f.; OVG NRW, Beschluss vom 6. August 1999 - 23 A 58/98 A - DVBl 1999, 1671 - nur Leitsatz).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2007 - 8 B 75.06
    Die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, dass der Rechtsuchende nicht vor einem Richter steht, der die gebotene Neutralität und Distanz zu den Verfahrensbeteiligten vermissen lässt (BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 1967 - 2 BvR 235/64 - BVerfGE 21, 139 ), reicht nicht so weit, dass sie den Ablehnungsgrund der Besorgnis der Befangenheit nach § 42 Abs. 2 ZPO verfassungsunmittelbar vorgeben würde.
  • BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95

    Befangenheitsrüge nach Zustellung des Berufungsurteils - Besetzung der …

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2007 - 8 B 75.06
    Nur dann, wenn ein Richter unter eindeutiger Missachtung dieser Verfahrensvorschriften tätig wird und sonst nur noch dann, wenn der tätig gewordene Richter tatsächlich und so eindeutig die gebotene Distanz und Neutralität hat vermissen lassen, dass jede andere Würdigung als die einer Besorgnis der Befangenheit willkürlich erschiene, ist ein Verstoß unmittelbar gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gegeben (vgl. Urteil vom 16. April 1997 - BVerwG 6 C 9.95 - DVBl 1997, 1235 ).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2007 - 8 B 75.06
    Willkür in diesem Sinne setzt voraus, dass die Entscheidung des Gerichts bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken schlechterdings nicht mehr verständlich erscheint und offenbar unhaltbar wäre (BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 1970 - 2 BvR 48/70 - BVerfGE 29, 45 ).
  • BVerwG, 31.03.2004 - 7 B 11.04

    Rückübertragung eines Hausgrundstücks nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes …

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2007 - 8 B 75.06
    Wenn die Beschwerde formuliert: "Es wird im Übrigen und auch deswegen namens der Kläger gebeten, die Revision wegen der Gründe des Beschlusses des BVerwG vom 31.03.2004 - 7 B 11.04 - S. 9 des Entscheidungsumdrucks wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zuzulassen", so genügt ein solches Vorbringen schon nicht den Darlegungsanforderungen.
  • BVerwG, 14.05.1999 - 4 B 21.99
    Auszug aus BVerwG, 02.04.2007 - 8 B 75.06
    Dementsprechend kann die Frage der Befangenheit als ein Verfahrensmangel nicht geltend gemacht werden (stRspr, vgl. nur: Beschluss vom 14. Mai 1999 - BVerwG 4 B 21.99 - NVwZ-RR 2000, 260).
  • VGH Hessen, 27.02.1996 - 13 UZ 1851/95

    Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch den Spruchkörper, dem der abgelehnte …

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2007 - 8 B 75.06
    Auch wenn für den Bereich des Verwaltungsprozessrechts eine Kammerzuständigkeit für Entscheidungen über die Ablehnung des Einzelrichters angenommen wird, wie das der Bundesgerichtshof in den Fällen des § 348 und § 348a ZPO bejaht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2006 - V ZB 194/05 - NJW 2006, 2492 f.), ist eine Entscheidung über das Befangenheitsgesuch durch den Vertreter des abgelehnten Einzelrichters jedenfalls nicht willkürlich (ebenso Hess. VGH, Beschluss vom 27. Februar 1996 - 13 UZ 1851/95 - NVwZ 1997, 311 f.; OVG NRW, Beschluss vom 6. August 1999 - 23 A 58/98 A - DVBl 1999, 1671 - nur Leitsatz).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.1999 - 23 A 58/98

    Asylrechtliches Streitverfahren; Vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts; …

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2007 - 8 B 75.06
    Auch wenn für den Bereich des Verwaltungsprozessrechts eine Kammerzuständigkeit für Entscheidungen über die Ablehnung des Einzelrichters angenommen wird, wie das der Bundesgerichtshof in den Fällen des § 348 und § 348a ZPO bejaht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2006 - V ZB 194/05 - NJW 2006, 2492 f.), ist eine Entscheidung über das Befangenheitsgesuch durch den Vertreter des abgelehnten Einzelrichters jedenfalls nicht willkürlich (ebenso Hess. VGH, Beschluss vom 27. Februar 1996 - 13 UZ 1851/95 - NVwZ 1997, 311 f.; OVG NRW, Beschluss vom 6. August 1999 - 23 A 58/98 A - DVBl 1999, 1671 - nur Leitsatz).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2026 - 4 A 873/21

    Geltendmachen des Begehrens auf Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis …

    Rn. 57 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 2.4.2007 - 8 B 75.06 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss vom 3.3.2025 - 1 BvR 750/23 u. a. -, juris, Rn. 97.
  • BVerwG, 08.01.2009 - 8 B 59.08

    Bestehen eines rechtsgrundsätzlichen Klärungsbedarfs bezüglich der Frage der …

    Dementsprechend kann die Frage der Befangenheit als ein Verfahrensmangel nicht geltend gemacht werden (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 2. April 2007 - BVerwG 8 B 75.06 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 67).

    Nur dann, wenn ein Richter unter eindeutiger Missachtung dieser Verfahrensvorschriften tätig wird und sonst nur noch dann, wenn der tätig gewordene Richter tatsächlich und so eindeutig die gebotene Distanz und Neutralität hat vermissen lassen, dass jede andere Würdigung als die einer Besorgnis der Befangenheit willkürlich erschiene, ist ein Verstoß unmittelbar gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gegeben (vgl. Beschluss vom 2. April 2007 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2008 - 6 A 3468/07

    Versagung einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung eines …

    Rn. 6 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 2007 - 8 B 75.06 -, Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 67, und OVG NRW, Beschluss vom 6. August 1999 - 23 A 58/98.A -, DVBl. 1999, 1671.

    Rn. 8 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 2007, a.a.O..

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