Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 04.09.2015 - 8 C 10384/15.OVG |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 35 Abs 1 Nr 5 BauGB, § 35 Abs 3 S 3 BauGB, § 47 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 47 Abs 2 VwGO
Unzulässigkeit einer Normenkontrolle bei Darstellung einer Konzentrationsfläche im Flächennutzungsplan - ra.de
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Zulässigkeit einer Normenkontrolle gegen die Darstellung einer Konzentrationsfläche für Windenergie im Flächennutzungsplan; Führen der Darstellung von Konzentrationszonen unmittelbar zur bauplanungsrechtlichen Unzulässigkeit von Vorhaben auf den nicht ausgewiesenen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Normenkontrolle wegen Konzentrationsfläche
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Normenkontrolle gegen Darstellung von Konzentrationsflächen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Normenkontrolle gegen Darstellung von Konzentrationsflächen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit einer Normenkontrolle gegen die Darstellung einer Konzentrationsfläche für Windenergie im Flächennutzungsplan; Führen der Darstellung von Konzentrationszonen unmittelbar zur bauplanungsrechtlichen Unzulässigkeit von Vorhaben auf den nicht ausgewiesenen ...
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 31.01.2013 - 4 CN 1.12
Normenkontrolle; Statthaftigkeit; planwidrige Regelungslücke; Lückenschluss; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.09.2015 - 8 C 10384/15
Zur Unzulässigkeit einer Normenkontrolle gegen die Darstellung einer Konzentrationsfläche für Windenergie im Flächennutzungsplan (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 4 CN 1.12 -, BVerwGE 146, 40).Rn. 3 Der Normenkontrollantrag sei auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 2013 - 4 CN 1.12 - zulässig.
Rn. 15 Weil nur der Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, also der negativen Seite der Konzentrationsplanung unmittelbare Außenwirkung und damit materieller Rechtsnormcharakter zukommt, hat das Bundesverwaltungsgericht gefolgert, dass statthafter Gegenstand der Normenkontrolle analog § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO auch nur das Begehren sein kann, diese negative Rechtswirkung aufzuheben (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 4 CN 1.12 -, BVerwGE 146, 40, Rn. 18; auch: BVerwG…, Beschluss vom 24. März 2015 - 4 BN 32.13 -, Rn. 8).
Die positive Wirkung, d.h. die Darstellung der Konzentrationsfläche für sich genommen, kann daher nicht statthafter Gegenstand der Normenkontrolle sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013, a.a.O., Rn. 19 f.), weil sie nicht unmittelbare nachteilige Rechtswirkungen herbeiführt, sondern vielmehr die sich aus der Privilegierung in § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB ergebende Rechtsfolge bestätigt.
Rn. 19 Aus den obigen Darlegungen ergibt sich, dass zum Angriff gegen die Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nur derjenige befugt ist, der über Grundstückseigentum außerhalb der Konzentrationszone verfügt und geltend macht, in seinem Interesse an der Windenergienutzung durch die Darstellung im Flächennutzungsplan eingeschränkt zu sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013, a.a.O., Rn. 26).
Weil statthafter Gegenstand der von dem Antragsteller erhobenen Normenkontrolle gegen den Flächennutzungsplan analog § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO nur die Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB sein kann, würde sich bei einem Erfolg des Antrags der Tenor auch nur auf diese Wirkung beschränken, etwa dergestalt, dass die Darstellungen des Flächennutzungsplans nur insoweit für unwirksam erklärt werden, als sie die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB entfalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013, a.a.O., Rn. 17 f.), oder im Sinne der Feststellung, dass der Darstellung der Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nicht zukommen (so der Formulierungsvorschlag von Gatz, Juris-Praxisreport zum Urteil des BVerwG vom 31. Januar 2013, Anm. D;… ders., Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 2. Aufl. 2013, Rn. 531).
- BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06
Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.09.2015 - 8 C 10384/15
Ein Flächennutzungsplan ist keine Satzung und grundsätzlich auch keine Rechtsnorm im materiellen Sinn (vgl. hierzu: BVerwG…, Urteil vom 20. November 2003 - 4 CN 6.03 -, BVerwGE 119, 217 und juris, Rn. 27), vielmehr handelt es sich in aller Regel um einen bloß vorbereitenden Plan (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382 und juris, Rn. 15).Kraft dieser gesetzlichen Regelung führt die Darstellung von Konzentrationszonen (Positivflächen) unmittelbar zur bauplanungsrechtlichen Unzulässigkeit von Vorhaben auf den nicht ausgewiesenen Flächen (sog. Negativ- oder Ausschlussflächen); im Anwendungsbereich von § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erfüllt der Flächennutzungsplan mithin eine dem Bebauungsplan vergleichbare Funktion, woraus sich in § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO eine Rechtsschutzlücke ergibt, die im Wege der Analogie zu schließen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382 und Rn. 14 ff., insbesondere 16 und 19).
- BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 6.03
Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.09.2015 - 8 C 10384/15
Ein Flächennutzungsplan ist keine Satzung und grundsätzlich auch keine Rechtsnorm im materiellen Sinn (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 20. November 2003 - 4 CN 6.03 -, BVerwGE 119, 217 und juris, Rn. 27), vielmehr handelt es sich in aller Regel um einen bloß vorbereitenden Plan (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. April 2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382 und juris, Rn. 15).
- BVerwG, 24.03.2015 - 4 BN 32.13
Flächennutzungsplan; Normenkontrolle; Zulässigkeit der -; Porphyrsteinbruch; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.09.2015 - 8 C 10384/15
Rn. 15 Weil nur der Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, also der negativen Seite der Konzentrationsplanung unmittelbare Außenwirkung und damit materieller Rechtsnormcharakter zukommt, hat das Bundesverwaltungsgericht gefolgert, dass statthafter Gegenstand der Normenkontrolle analog § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO auch nur das Begehren sein kann, diese negative Rechtswirkung aufzuheben (vgl. BVerwG…, Urteil vom 31. Januar 2013 - 4 CN 1.12 -, BVerwGE 146, 40, Rn. 18; auch: BVerwG, Beschluss vom 24. März 2015 - 4 BN 32.13 -, Rn. 8). - BVerwG, 10.10.2006 - 4 BN 29.06
Inzidentprüfung eines Bebauungsplans nach Friständerung für die Antragstellung im …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.09.2015 - 8 C 10384/15
Ob die Ausweisung der Konzentrationszone zu Recht erfolgt ist oder ihr gewichtige private oder öffentliche Belange entgegenstehen, kann im Rahmen der Inzidentkontrolle gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung überprüft werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 4 BN 29.06 -, ZfBR 2007, 149). - BVerwG, 29.06.2015 - 4 BN 31.14
Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; untergesetzliche Rechtsvorschrift; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.09.2015 - 8 C 10384/15
Rn. 11 Der Senat durfte nach § 47 Abs. 5 Satz 1 VwGO hierüber durch Beschluss entscheiden, weil sich der Antrag als offensichtlich unzulässig erweist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2015 - 4 BN 31.14 -, Rn. 11 m.w.N.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2021 - 8 C 11151/20
Konzentrationsflächenplanung der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land fehlerhaft
Wie die Festsetzungen eines Bebauungsplanes bestimmen die Darstellungen des Flächennutzungsplanes mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB unmittelbar Inhalt und Schranken des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. April 2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382 und juris, Rn. 11, 16;… Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 4 BN 16.08 -, BRS 73 Nr. 54 und juris, Rn. 4; OVG RP, Beschluss vom 4. September 2015 - 8 C 10384/15.OVG -, juris, Rn. 14; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 2 K 60/14 -, juris, Rn. 26).Nur soweit die Darstellung einer Konzentrationsfläche zugleich die Errichtung privilegierter Vorhaben an anderer Stelle verhindert, kommt dem Flächennutzungsplan eine den Festsetzungen des Bebauungsplanes vergleichbare Rechtssatzqualität mit unmittelbarer Außenwirkung zu (vgl. BVerwG…, Urteil vom 31. Januar 2013 - 4 CN 1.12 -, BVerwGE 146, 40 und juris, Rn. 16; OVG RP, Beschluss vom 4. September 2015 - 8 C 10384/15.OVG -, juris, Rn. 15).
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2018 - 8 C 11527/17
Anforderungen an die abwägungsfehlerfreie Erstellung eines gesamträumlichen …
Wie die Festsetzungen eines Bebauungsplanes bestimmen die Darstellungen des Flächennutzungsplanes mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB unmittelbar Inhalt und Schranken des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. April 2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382 und juris, Rn. 11, 16;… Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 4 BN 16.08 -, BRS 73 Nr. 54 und juris, Rn. 4; OVG RP, Beschluss vom 4. September 2015 - 8 C 10384/15.OVG -, juris, Rn. 14).Nur soweit die Darstellung einer Konzentrationsfläche zugleich die Errichtung privilegierter Vorhaben an anderer Stelle verhindert, kommt dem Flächennutzungsplan eine den Festsetzungen des Bebauungsplanes vergleichbare Rechtssatzqualität mit unmittelbarer Außenwirkung zu (vgl. BVerwG…, Urteil vom 31. Januar 2013 - 4 CN 1.12 -, BVerwGE 146, 40 und juris, Rn. 16; OVG RP, Beschluss vom 4. September 2015, a.a.O., Rn. 15).
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2015 - 2 K 60/14
Normenkontrolle eines Flächennutzungsplans - abwägungsfehlerhafte Ausweisung von …
Die in den Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in einem Flächennutzungsplan zum Ausdruck kommende Entscheidung der Gemeinde, die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB an Standorten außerhalb der ausgewiesenen Flächen eintreten zu lassen, kann Gegenstand einer statthaften Normenkontrolle gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO analog sein (…vgl. BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - BVerwG 4 CN 1.12 -, juris RdNr. 10; OVG RP, Beschl. v. 04.09.2015 - 8 C 10384/15 -, juris RdNr. 15).
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.11.2015 - 10 A 7.13
OVG erklärt Windenergieausschluss im Flächennutzungsplan der Stadt Mittenwalde …
Zum Angriff gegen diese Ausschlusswirkung ist insbesondere derjenige befugt, der über Grundstücke außerhalb der Positivflächen verfügt und geltend macht, in seinen Interessen an der Windenergienutzung durch die Darstellung des Flächennutzungsplans eingeschränkt zu sein (OVG Rh-Pf., Beschluss vom 4. September 2015 - 8 C 10384/15 -, juris Rn. 19; vgl. BVerwG…, Urteil vom 31. Januar 2013 - BVerwG 4 CN 1.12 -, BVerwGE 146, 40 Rn. 26). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2016 - 10 B 1224/16
Statthaftigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung …
Rn. 14 Vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 4 CN 1.12 -, juris, Rn. 10; Beschluss vom 24. März 2015 - 4 BN 32.13 -, juris, Rn. 8; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. September 2015 - 8 C 10384/15 -, juris, Rn. 15.Rn. 26 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 4 BN 29.06 -, juris, Rn. 3; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. September 2015 - 8 C 10384/15 -, juris, Rn. 17.
- VG Magdeburg, 17.02.2017 - 4 A 337/15
Anforderungen an die Stellung eines Bauantrags im Sinne der Übergangsregelung des …
Während der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen ist, handelt es sich beim Flächennutzungsplan um eine hoheitliche Maßnahme eigener Art. Der Flächennutzungsplan wird nicht als Satzung beschlossen (vgl. OVG Rheinl.-Pf., Beschluss vom 04.09.2015 - 8 C 10384/15, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2016 - 10 B 1148/16
Statthaftigkeit eines Normenkontrollantrags gegen die Darstellung der …
Rn. 6 Vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 4 CN 1.12 -, juris, Rn. 10; Beschluss vom 24. März 2015 - 4 BN 32.13 -, juris, Rn. 8; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. September 2015 - 8 C 10384/15 -, juris, Rn. 15.Rn. 17 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 4 BN 29.06 -, juris, Rn. 3; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. September 2015 - 8 C 10384/15 -, juris, Rn. 17.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2020 - 10 D 38/18 Rn. 16 Vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 4 CN 1.12 -, juris, Rn. 10; Beschluss vom 24. März 2015 - 4 BN 32.13 -, juris, Rn. 8; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. September 2015 - 8 C 10384/15 -, juris, Rn. 15.
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