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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 8 C 10611/08.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5047
OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 8 C 10611/08.OVG (https://dejure.org/2008,5047)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.10.2008 - 8 C 10611/08.OVG (https://dejure.org/2008,5047)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. Oktober 2008 - 8 C 10611/08.OVG (https://dejure.org/2008,5047)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht: Abwägungsgebot; Alternativstandort; Anstoßfunktion; Ausgleichsmaßnahme; Bebauungsplan; Bebauungsplan, vorhabenbezogener; Behindertenwohnheim; Bekanntmachung; Eigentumsinteressen; Erforderlichkeit, städtebauliche; Flächennutzungsplan; Geräuschimmissionen; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungsplan für Behindertenwohnheim

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Wohnheim

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bebauungsplan für Behindertenwohnheim bei angrenzender Wohnbebauung rechtmäßig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abwägungsfehlerfreie Ausweisung eines an die Ortsrandlage heranrückenden Sondergebiets zur Errichtung eines Behindertenwohnheims; Erfordernis einer erneuten Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bei Änderung oder Ergänzung der Begründung eines Planentwurfs; ...

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 136
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 8 C 10611/08
    Innerhalb des gesetzlich so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet (st. Rspr. des BVerwG, vgl. z.B. BVerwGE 34, 301 309; 45, 309, 314 f.; 48, 56, 63).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 8 C 10611/08
    Innerhalb des gesetzlich so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet (st. Rspr. des BVerwG, vgl. z.B. BVerwGE 34, 301 309; 45, 309, 314 f.; 48, 56, 63).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 8 C 10611/08
    Innerhalb des gesetzlich so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet (st. Rspr. des BVerwG, vgl. z.B. BVerwGE 34, 301 309; 45, 309, 314 f.; 48, 56, 63).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Außenbereich - Aussichtslage - Schutzwürdige Abwehrposition - Nachbarschutz - …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 8 C 10611/08
    Nicht schutzwürdig ist schließlich die Befürchtung der Antragsteller, die Wohnheimbewohner könnten Einsicht in ihre Häuser, Außenwohnbereiche und Gärten nehmen, da das Baurecht generell keinen über das Abstandsflächenrecht hinausgehenden Schutz vor Einsichtsmöglichkeiten gewährleistet (vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 28.10.1993, BauR 1994, S. 354).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 8 C 10611/08
    Erforderlich für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Sinne dieser Vorschrift ist ein Bebauungsplan nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann, wenn seine Aufstellung nach der planerischen Konzeption der Gemeinde als erforderlich angesehen werden kann; welche städtebaulichen Ziele die Gemeinde sich setzt, liegt in ihrem - grundsätzlich weiten - planerischen Ermessen (vgl. z. B. BVerwG, Beschluss v. 11.05.1999, NVwZ 1999, S. 1338), weshalb ein Verstoß gegen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen in Betracht kommt (…vgl. OVG RP, Urteil v. 16.01.1985, NVwZ 1985, S. 766).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter" …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 8 C 10611/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Mindestmaß an rechtlicher Bindung der Gemeinde erforderlich, die gewährleistet, dass die Gemeinde sich von der nur einseitig gegebenen Erklärung, mit der sie eine Ausgleichsmaßnahme in Aussicht gestellt hat, nicht im Nachhinein ohne weitere Kontrolle und ohne Gefahr für den rechtlichen Bestand des Bebauungsplans wieder lossagen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 2002, BVerwGE 117, 58, 67 ff.).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 8 C 10611/08
    Es ist nicht ersichtlich, dass die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Bebauungsplans vom 17. Januar 2008 der so genannten "Anstoßfunktion" der Bekanntmachung nicht genügt hat (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984, BVerwGE 69, 344, 345 f.).
  • BVerwG, 16.08.1993 - 4 NB 29.93

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtvorlage der Rechtssache im …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 8 C 10611/08
    Die Gemeinde darf auch hinreichend gewichtige private Belange zum Anlass für die Aufstellung eines Bebauungsplans nehmen und sich dabei an Wünschen des künftigen Vorhabenbetreibers orientieren, solange sie zugleich auch städtebauliche Belange und Zielsetzungen verfolgt (…vgl. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., Rn. 34), also keine bloße "Gefälligkeitsplanung" vorliegt (vgl. dazu: BVerwG, Beschluss vom 16. August 1993 - 4 NB 29.93 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2005 - 8 C 10317/05

    Abwägungsfehlerfreie Sicherung des Ausgleichs von planbedingten Eingriffen in …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 8 C 10611/08
    Nach der Rechtsprechung des (erkennenden) Senats ist deshalb neben dem Eigentum der Gemeinde an den ausgleichsgeeigneten Grundstücken zusätzlich erforderlich, dass sich aus den Gesamtumständen des konkreten Planungsverfahrens ein Mindestmaß an rechtlicher Bindung der Gemeinde hinsichtlich der Durchführung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen auf derartigen Grundstücken ergibt, zum Beispiel durch hinreichend konkrete Beschreibung der gemeindeeigenen Grundstücke und der auf ihnen durchzuführenden Ausgleichsmaßnahmen auf der Planurkunde oder in der Planbegründung, darüber hinaus eine Zuordnungsfestsetzung nach § 9 Abs. 1 a Satz 2 BauGB im Bebauungsplan sowie einen ausdrücklichen Beschluss des Gemeinderates über die Durchführung der Ausgleichsmaßnahme im Sinne einer Selbstverpflichtungserklärung (vgl. das Urteil des Senats vom 14. September 2005 - 8 C 10317/05.OVG -, ESOVGRP; s.a. das Urteil des 1. Senats vom 20. Januar 2005 - 1 C 11071/04.OVG -, ESOVGRP).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.1985 - 11 B 1911/85

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Wohnheims für geistig Behindert im …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 8 C 10611/08
    Deshalb ist etwa die Errichtung eines Wohnheims für geistig Behinderte in einem allgemeinen Wohngebiet nach den Wertungen der BauNVO allgemein zulässig und die dortige Unterbringung etwa von 18 geistig behinderten Menschen gegenüber der Nachbarschaft nach der Rechtsprechung generell nicht rücksichtslos (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23.12.1985, NJW 1986, S. 3157).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 4 NB 1.94

    Errichtung eines Altenpflegeheims mit einer Abteilung für geistig …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1985 - 10 C 13/84
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - 3 S 2972/18

    Bauplanungsrechtliche Zweckbestimmung eines "Inklusiven Quartiers" - Festsetzung …

    Vielmehr ist es ein städtebaulich legitimes Ziel, wenn die Gemeinde in zentraler Ortslage ihr Profil als Standort für ein soziales Modellprojekt zu erhalten und fortzuentwickeln beabsichtigt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.10.2008 - 8 C 10611/08 - juris Rn. 30) und damit auch den Ortsteil insgesamt aufwerten will.

    Die Gemeinde kann nach der konkreten Sachlage auswählen, ob sie sich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans oder eines herkömmlichen Angebotsbebauungsplans bedienen will (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1.10.2008 - 8 C 10611/08 - juris;… Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Stand Oktober 2020, § 12 BauGB Rn. 3, 19).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2020 - 8 C 11403/19

    Anforderungen an den Bekanntmachungstext der öffentlichen Auslegung eines …

    Die Gemeinde darf insoweit auch hinreichend gewichtige private Belange zum Anlass für die Aufstellung eines Bebauungsplans nehmen und sich dabei an den Wünschen des künftigen Vorhabenträgers orientieren, solange sie zugleich auch städtebauliche Belange und Zielsetzungen verfolgt (vgl. OVG RP, Urteil vom 1. Oktober 2008 - 8 C 10611/08.OVG -, LKRZ 2008, 477 und juris, Rn. 31).
  • OVG Hamburg, 10.04.2013 - 2 E 14/11

    Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Normenkontrollantrag

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn der Planentwurf zuvor ohne jegliche oder mit einer völlig unzureichenden Begründung ausgelegt worden wäre (OVG Koblenz, Urt. v. 1.10.2008, LKRZ 2008, 477;… Krumb a.a.O. Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 5 S 1444/10

    Bauleitplanung; großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Geräuschimmissionen durch Zu- …

    Vielmehr konnte die Antragsgegnerin das Verfahren frei wählen (…vgl. Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB 4. A. 2005, § 12 Rn. 3; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 01.10.2008 - 8 C 10611/08 -, LKRZ 2008, 477).

    Ein aktueller Bedarf an einer verbesserten Grundversorgung war hierfür - entgegen der Auffassung der Antragsteller - nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999 - 4 BN 15.99 -, Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 27; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 01.10.2008, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2013 - 8 C 10635/12

    Bebauungsplan für neues Wohngebiet in der Stadt Dahn unwirksam

    Um die Planbegründung nicht zu überfrachten, kann es sich empfehlen, gegebenenfalls einen gesonderten Ratsbeschluss zu fassen, der auf beigefügte Anlagen mit einer den genannten Anforderungen entsprechenden präzisen Maßnahmenbeschreibung Bezug nimmt (zum Erfordernis eines ausdrücklichen Beschlusses des Gemeinderats über die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen im Sinne einer Selbstverpflichtungserklärung s. auch bereits das Senatsurteil vom 1. Oktober 2008 - 8 C 10611/08.OVG -, LKRZ 2008, 477 und juris, Rn. 45, m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 8 C 10046/14

    Im dritten Anlauf: neuer Bebauungsplan "Freimersheimer Mühle" wirksam

    Es ist anerkannt, dass eine Gemeinde auch hinreichend gewichtige private Belange zum Anlass der Aufstellung eines (insbesondere - aber nicht nur - vorhabenbezogenen) Bebauungsplans nehmen und sich dabei auch an Wünschen des künftigen Vorhabenbetreibers orientieren darf, solange sie zugleich auch städtebauliche Belange und Zielsetzungen verfolgt (…vgl. z.B. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 1, Rn. 34; OVG RP, Urteil vom 1. Oktober 2008 - 8 C 10611/08.OVG -, ESOVGRP; zu Erweiterungswünschen eines Betriebs als zulässigem Planungsanlass s. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 19. März 2008 - 3 K 8/07 - juris, Rn. 38ff., m.w.N.).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, besteht für die Gemeinde keine Verpflichtung, sich des Instruments des vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu bedienen, nur weil Gegenstand der Planung ein konkretes Vorhaben eines privaten Investors ist: Nach dem BauGB besteht kein Vorrang des vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Sinne von § 13 BauGB; vielmehr stellt das BauGB beide Planungsinstrumente ohne ein Rangverhältnis nebeneinander, so dass die Gemeinde nach der konkreten Sachlage auswählen kann, ob sie sich des vorhabenbezogenen oder eines herkömmlichen Bebauungsplans bedienen will (vgl. Senatsurteil vom 1. Oktober 2008 - 8 C 10611/08.OVG -, juris, Rn. 34, m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 C 10056/11

    Bebauungsplan "Freimersheimer Mühle" unwirksam

    Es ist anerkannt, dass eine Gemeinde auch hinreichend gewichtige private Belange zum Anlass der Aufstellung eines (insbesondere vorhabenbezogenen) Bebauungsplans nehmen und sich dabei an Wünschen des künftigen Vorhabenbetreibers orientieren darf, solange sie zugleich auch städtebauliche Belange und Zielsetzungen verfolgt (vgl. z.B. OVG RP, Urteil vom 1. Oktober 2008 - 8 C 10611/08.OVG -, ESOVGRP;… s.a. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 1, Rn. 34; zu Erweiterungswünschen eines Betriebs als zulässigem Planungsanlass vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 19. März 2008 - 3 K 8/07 -, juris, Rn. 38 ff., m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10725/09

    Bebauung neben Weinberg zulässig

    Die Gemeinde darf hinreichend gewichtige private Belange zum Anlass für die Aufstellung eines Bebauungsplans nehmen und sich dabei auch an den Wünschen des künftigen Vorhabenbetreibers orientieren, solange sie damit zugleich auch städtebauliche Belange und Zielsetzungen verfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987, NVwZ 1988, 351 - Planung aufgrund des Projektentwurfs des künftigen Bauherrn - Urteil des Senats vom 1. Oktober 2008, LKRZ 2008, 477 - Behindertenwohnheim - Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 91. Aufl. 2009, § 1 Rn. 34).
  • VGH Bayern, 04.08.2026 - 9 N 23.1814

    (Kein) Ermittlungs und Bewertungsdefizit im Rahmen der Bauleitplanung, …

    Eine erneute Beteiligung ist grundsätzlich nur erforderlich, wenn Festsetzungen nachträglich geändert oder ergänzt werden; eine bloße Ergänzung der Begründung oder des Umweltberichts erfordert nur dann eine erneute Beteiligung, wenn der Planentwurf ohne jegliche oder mit einer völlig unzureichenden Begründung ausgelegt worden ist (OVG RhPf, U.v. 1.10.2008 - 8 C 10611/08 - juris Rn. 27;… Jäger in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: August 2025, § 4a Rn. 20b).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2013 - 8 C 10126/13

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Überschreitung der Obergrenzen für das Maß …

    Rn. 35 Nach ständiger Rechtsprechung darf eine Gemeinde auch hinreichend gewichtige private Belange zum Anlass für die Aufstellung eines Bebauungsplans nehmen und sich dabei an Wünschen künftiger Vorhabenträger orientieren, solange sie zugleich auch städtebauliche Belange und Zielsetzungen verfolgt (vgl. z.B. Senatsurteil vom 1. Oktober 2008 - 8 C 10611/08.OVG -, juris, Rn. 31, m.w.N.).
  • VGH Hessen, 19.10.2017 - 4 C 2424/15
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2015 - 10 D 84/13

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; Anforderungen an die …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.2010 - 8 C 10150/10

    Bebauungsplan für Mainzer Stadion "Coface-Arena" überwiegend rechtmäßig - …

  • OVG Hamburg, 19.12.2012 - 2 E 11/11

    Präklusion trotz Berücksichtigung von Einwendungen im Planaufstellungsverfahren

  • OVG Saarland, 14.11.2024 - 2 C 170/23

    Normenkontrolle eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Abwägung von …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2011 - 1 C 10352/11

    Normenkontrolle bezüglich einer geplanten Bebauung mit höchstens 6 Wohneinheiten; …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 2 A 2.12

    Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente als Hauptsortimente

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2012 - 1 C 10412/12

    Heranplanen eines Wohngebiets an ein Gewerbegebiet

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.11.2011 - 1 KN 9/11

    Restitutionsantrag im Normenkontrollverfahren

  • VG Regensburg, 15.02.2011 - RN 6 K 10.1552

    Nutzungsuntersagung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 1 C 10775/11

    Richtungsabhängige Emissionskontingentierung ist zulässig

  • VG München, 10.07.2024 - M 9 K 22.3709

    Nachbarklage, Vorhabenbezogener Bebauungsplan (wirksam)

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